Anwendbares Recht, Gerichtsstand Musterklauseln

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend machen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 12.1 Für diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch im Falle von grenzüberschreitenden Lieferungen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausgeschlossen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Amts- bzw. Landgericht in München (Sitz der Gesellschaft) geltend machen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kontoinhaber und der ING gilt deutsches Recht. Die ING legt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Die Anwendung ist abgestellt auf Produkte und Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland, weshalb für die Nutzung bzw. auf diese Vereinbarung, bzw. auf die Frage des Zustandekommens der Vereinbarung und alle damit zusammenhän- genden Fragen ausschließlich deutsches Recht Anwendung finden – die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird jedenfalls ausdrücklich ausgeschlossen; bei Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in München anzurufen. solche Schäden / Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Lizenznehmer schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt. Festgestellte Programmfehler, die nicht auf Eigenheiten oder Fehler von Betriebssystem oder Internetbrowser zurückzuführen sind, sind dem Lizenzgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen und werden von diesem Lizenznehmer: Firma, Name, Vorname Datum Stempel/Unterschrift behoben. Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber bestmöglich bei der Ermittlung des jeweiligen Fehlers unterstützen. Die Verpflichtung zur Gewährleistung besteht ausschließlich während der Vertragslaufzeit und beträgt ein Jahr ab Übergabe (= Freischaltung) des Lizenzprodukts bzw. bei Programmanpassungen ab Einspielung; in Bezug auf Verbraucher gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Bestandteil der Anwendung ist private Finanzplanung, Ruhestandsplanung und Finanztools mit entsprechend komplexen Berechnungsmodulen. In dem Programm enthaltene Berechnungen basieren auf modellmäßigen Annahmen hinsichtlich persönlicher Angaben, Steuergesetzen oder wirtschaftlichem Erfolg von Kapitalanlagen, die so nicht eintreffen müssen. Das Programm wurde mit großer Sorgfalt entwickelt. Aufgrund der Programmkomplexität kann jedoch nicht garantiert werden, dass das Programm frei von Rechenfehlern oder sonstigen Mängeln ist. Der Lizenzgeber haftet nicht für man- gelnden wirtschaftlichen Erfolg des Lizenznehmers oder der Anwender. Für den wirtschaftlichen Erfolg sind diese stets selbst verantwortlich. Die Berechnungsergebnisse bedürfen in jedem Fall einer fachmännischen Beurteilung und Interpre- tation. Weder stellen die Programmergebnisse finanzmathematische Gutachten dar, noch können aus den Programmen Renditeversprechungen oder Ähnliches abgeleitet werden. Die Programmergebnisse erlauben ohne Plausibilitätsprüfung und fachmännische Überprüfung keine Handlungsempfehlung. Straße, Ort Telefon Bankverbindung BIC IBAN Vertragsannahme:
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Anwendbarkeit der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.