Montagepreis Musterklauseln

Montagepreis. 1. Die Montage wird gemäß Anhang nach Zeitberechnung abgerechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.
Montagepreis. 1. Die Leistung wird nach Zeit und Aufwand abgerechnet, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es gelten unsere aktuellen Montage-Verrechnungssätze.
Montagepreis. 1.1. Die Montagearbeiten werden entweder nach Zeit- und sonstigem Aufwand zu unseren bei Auftragserteilung geltenden Verrechnungssätzen für Montageleistungen abgerechnet, die wir Ihnen, sofern diese nicht beigefügt sind, auf schriftliche Anforderung gerne kostenlos übersenden, oder auf der Grundlage von Festpreisen.
Montagepreis. 1. Die Preise des Unternehmers berechnen sich nach dessen Preisliste, zzgl. jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer. Abweichungen hiervon sind gesondert und schriftlich zu vereinbaren.
Montagepreis. 1. Die Dienstleistung wird gemäß Anhang nach Zeit- berechnung abgerechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.
Montagepreis. (1) Die Montage wird gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste nach Zeitberechnung abgerechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist. Für Arbeiten am Samstag wird ein Zuschlag in Höhe von 50%, für Arbeiten am Sonn- oder Feiertag ein Zuschlag in Höhe von 100% auf den Arbeitslohnanteil berechnet.
Montagepreis. 1. DieMontagewirdgem Anhangnach Zeitberechnungabgerechnet,fallsnichtausdr cklichein Pauschalpreis vereinbartist.
Montagepreis a) Die Montagearbeiten werden grundsätzlich nach Zeit- und sonstigem Aufwand zu den bei Auftragserteilung bei ESP geltenden Verrechnungssätzen für Montageleistungen abgerechnet, die ESP dem Besteller, sofern diese nicht beigefügt sind, auf schriftliche Anforderung kostenlos übersendet.
Montagepreis. 1. Die Montage wird gemäß den, zum Zeitpunkt der Montage gültigen Montagebedingungen der Xxxxx Xxxxx GmbH & Xx.XX nach Zeitberechnung abgerechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.
Montagepreis. 4.1 Soweit nicht anders vereinbart, liegt unseren Angeboten die jeweils zur Zeit der Auftragserteilung gültige Preisliste zu Grunde. Unsere Preise richten sich grundsätzlich nach den jeweils festgelegten Preiseinheiten (laufender Meter/Stundensatz gemäß Stundennachweis der Monteure). Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine durch uns zu erbringen- de Werklieferung zum Festpreis. Der Kunde trägt etwaige Mehrkosten durch Änderung/Erhöhung der Auftragsinhalte, die durch technische Umplanun- gen oder nachträgliche Änderung der Produktspezifikationen verursacht werden.