Common use of Anwendbares Recht, Gerichtsstand Clause in Contracts

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Depotinhaber und ING gilt deut- sches Recht. Die ING legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertrag- liche Gerichtsstandsklausel.

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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Depotinhaber dem Kontoinhaber und der ING gilt deut- sches deutsches Recht. Die ING legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Deutsch- land auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertrag- liche vertragliche Gerichtsstandsklausel.

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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Depotinhaber und ING gilt deut- sches deutsches Recht. Die ING legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertrag- liche Gerichtsstandsklauselvertragliche Gerichts- standklausel.

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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Depotinhaber dem Kunden und der ING gilt deut- sches deutsches Recht. Die ING legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertrag- liche Gerichtsstandsklausel.

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Samples: www.ing.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Depotinhaber dem Kunden und der ING gilt deut- sches deutsches Recht. Die ING legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch der vorvertraglichen vorver- traglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertrag- liche vertragliche Gerichtsstandsklausel.

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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Depotinhaber und ING gilt deut- sches Recht. Die ING legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertrag- liche GerichtsstandsklauselGerichtsstandklausel.

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Samples: www.ing.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Depotinhaber dem Kunden und der ING gilt deut- sches deutsches Recht. Die ING legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertrag- vertrag­ liche Gerichtsstandsklausel.

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