Common use of Anwendbares Recht, Gerichtsstand Clause in Contracts

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: sim-automation.de, www.rosa-moser.at, www.heat11.com

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Auftragnehmer und dem Besteller Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: moenkemoellergmbh.de, www.wieland.com, www.starrag.com

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Montageunternehmer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: Teka Montagebedingungen – Bereich Beton, www.uhing.com, www.munsch.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Unternehmer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net, www.kerscher.gmbh

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen Rechts- beziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.tela-horb.de, saazor.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer uns und dem Besteller Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: scsw-online.de, www.ips-vacuum.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller Be- steller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer inländi- scher Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Bundesre- publik Deutschland.

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Samples: www.variovac.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. 3.14.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Auftragnehmer und dem Besteller Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Bun- desrepublik Deutschland.

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Samples: www.griesermbs.com

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich ausschliefllich das für die Rechtsbeziehungen inländischer inl‰ndischer Parteien untereinander maßgebliche maflgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.ivecopack.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer inlän- discher Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.uhing.com

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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Samples: www.tenrit.com

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. (1. ) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Auftragnehmer und dem Besteller Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.envitec-biogas.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. ) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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Samples: www.2-g.it

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Bundes-republik Deutschland.

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Samples: brockhaus-fertigungstechnik.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander unterein- ander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: micromotion-drives.com

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. 13.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.ssb-maschinenbau.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. 10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Verkäufer und dem Besteller Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Bun- desrepublik Deutschland.

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Samples: www.nussbaumlifts.com

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Auftragnehmer und dem Besteller Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer in- ländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.rat-solutions.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Auftragnehmer und dem Besteller Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen Rechtsbeziehung inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.dirmeier.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Auftragnehmer und dem Besteller Auftraggebern gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.c-teckentrup.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen Rechtsbeziehun- gen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.psa-zt.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander unter- einander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.schweitzer-chemie.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer beider Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

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Samples: www.asmdimatec.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Verkäufer und dem Besteller Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen Rechtsbeziehung inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.schrader-trailer.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. 14.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Auftragnehmer und dem Besteller Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.heat11.com

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. (1. ) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

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Samples: www.berg-spanntechnik.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. 1.10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Bundesrepu- blik Deutschland.

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Samples: www.griesermbs.com

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 110.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander unter-einander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: ebner-co.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 111.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.berg-energie.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Auftragnehmer und dem Besteller Auftraggeber gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: prechtel-forchheim.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Auf- tragnehmer und dem Besteller Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.schweitzer-chemie.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

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Samples: www.wolf-systemhydraulik.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland und zwar unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

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Samples: www.dilo.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Lieferanten und dem Besteller Auftraggeber gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: www.fct-anlagenbau.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer uns und dem Besteller Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander unterein ander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: dv-industriereinigung.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller Be- steller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer inländi- scher Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Bundesrepu- blik Deutschland.

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Samples: www.dw-renzmann.de