Common use of Anwendbares Recht, Gerichtsstand Clause in Contracts

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für sämtliche Rechtsverhältnisse, die für den Erwerb der Darlehens- Beteiligung an der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG sowie die Beteiligung der Anleger an sich maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Anleger Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Ansonsten gilt als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dieser Beteiligung resultieren, der Sitz der Emittentin vereinbart. Vertrags- und Informationssprache: Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation zwischen Anleger und Emittentin ist Deutsch. Außergerichtliche Beschwerde- und/oder Rechtsbehelfsver- fahren: Unbeschadet des Rechtes die Gerichte in Anspruch zu nehmen, können die Beteiligten bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB, welche Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen betreffen, eine Schlichtungsstelle, welche bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist, anrufen. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank (Schlichtungsstelle), Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx x.X., xxx.xxxxxxxxxx.xx erhältlich. Der Beschwerdeführer hat gegenüber der Schlichtungsstelle zu versichern, dass aufgrund der vorliegenden Streitigkeit noch kein Gericht, keine Gütestelle oder Streitschlichtungsstelle angerufen und auch kein diesbezüglicher außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde. Garantie- und/oder Entschädigungsregelungen: Hinsichtlich der angebotenen Beteiligung bestehen keine Entschädigungs- regelungen. Insbesondere ist die Emittentin nicht an einen Garantie- und/oder Entschädigungsfonds bzw. ähnliche Einrichtungen angeschlossen. Widerrufs- und Rückgaberechte: Der Anleger hat das Recht seine Darlehens-Erklärung innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG zu erklären. Hinsichtlich der Einzelheiten des Widerrufsrechts, einschließlich dessen Folgen, wird auf die ausführliche Widerrufsbelehrung auf dem zu diesem Angebot gehörenden Darlehensvertrag verwiesen. Weitere gesonderte Widerrufs- und/oder Rückgaberechte sind nicht vereinbart. Ladungsfähige Anschrift: RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, Xxxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxx Vertreter (inkl. Funktion): Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxx als Vorstand

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Samples: www.bdp-wirtschaftsdienst.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für sämtliche Rechtsverhältnisse, die für den Erwerb der Darlehens- Nachrangdarlehens-Beteiligung an der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG ESTARA NEUNTE GmbH & Co. KG sowie die Beteiligung der Anleger an sich maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Anleger Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Ansonsten gilt als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dieser Beteiligung resultieren, der Sitz der Emittentin vereinbart. Vertrags- und Informationssprache: Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation zwischen Anleger und Emittentin ist Deutsch. Außergerichtliche Beschwerde- und/oder Rechtsbehelfsver- fahrenRechtsbehelfsverfahren: Unbeschadet des Rechtes die Gerichte in Anspruch zu nehmen, können die Beteiligten bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB, welche Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen Finanz- dienstleistungen betreffen, eine Schlichtungsstelle, welche bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist, anrufen. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank (Schlichtungsstelle), Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx x.X., xxx.xxxxxxxxxx.xx erhältlich. Der Beschwerdeführer hat gegenüber der Schlichtungsstelle zu versichern, dass aufgrund der vorliegenden Streitigkeit noch kein Gericht, keine Gütestelle oder Streitschlichtungsstelle angerufen und auch kein diesbezüglicher außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde. Garantie- und/oder Entschädigungsregelungen: Hinsichtlich der angebotenen Beteiligung bestehen keine Entschädigungs- regelungenEntschädigungsregelungen. Insbesondere ist die Emittentin nicht an einen Garantie- und/oder Entschädigungsfonds bzw. ähnliche Einrichtungen angeschlossen. Vertragsstrafen: Vertragsstrafen sind nicht vereinbart mit Ausnahme einer Abgangsentschädigung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages. Sollte der Anleger das Nachrangdarlehen vorzeitig vertragswidrig beenden, so ist eine Abgangsentschädigung nach Maßgabe der §§ 8 und 9 des Vertrages fällig. Widerrufs- und Rückgaberechte: Der Anleger hat das Recht seine DarlehensNachrangdarlehens-Erklärung innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG ESTARA NEUNTE GmbH & Co. KG zu erklären. Hinsichtlich der Einzelheiten des Widerrufsrechts, einschließlich dessen Folgen, wird auf die ausführliche Widerrufsbelehrung auf dem zu diesem Angebot gehörenden Nachrang-Darlehensvertrag verwiesen. Weitere gesonderte Widerrufs- und/oder Rückgaberechte sind nicht vereinbart. Ladungsfähige Anschrift: RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AGESTARA NEUNTE GmbH & Co. KG , Xxxxxxxx XxxDeulowitzer Str. 00 00000 Xxxxx 33, D – 03172 Guben Vertreter (inkl. Funktion): Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxx als Vorstand):

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Samples: Nachrang Darlehensvertrag

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für sämtliche RechtsverhältnisseDiese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen. [Variante A, die für den Erwerb wenn der Darlehens- Beteiligung an Partner seinen Sitz nicht in einem EU-Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG sowie die Beteiligung der Anleger an sich maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Anleger Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Ansonsten gilt als Gerichtsstand für sämtliche Schweiz hat: Alle Streitigkeiten, die sich aus und/oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben und/oder sich auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen,, werden nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem, von den Vertragspartnern gewählten, bei fehlender Einigung gemäß dieser Beteiligung resultierenOrdnung ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden. Schiedsort ist Zürich, der Sitz der Emittentin vereinbart. Vertrags- und Informationssprache: Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation zwischen Anleger und Emittentin Schweiz; Schiedssprache ist Deutsch. Außergerichtliche Beschwerde- Der Schiedsspruch ist endgültig und verbindlich und verzichten beide Vertragspartner auf ein allfälliges Recht, den Schiedsspruch vor ordentlichen Gerichten und/oder Rechtsbehelfsver- fahren: Unbeschadet des Rechtes die Gerichte in Anspruch zu nehmen, können die Beteiligten bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB, welche Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen betreffen, eine Schlichtungsstelle, welche bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist, anrufenanderen staatlichen Behörden anzufechten. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank (Schlichtungsstelle), Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx x.X., xxx.xxxxxxxxxx.xx erhältlich. Der Beschwerdeführer hat gegenüber der Schlichtungsstelle zu versichern, dass aufgrund Ungeachtet der vorliegenden Streitigkeit noch kein GerichtGerichtsstandvereinbarung behält sich SWAROVSKI OPTIK das Recht vor, keine Gütestelle oder Streitschlichtungsstelle angerufen und auch kein diesbezüglicher außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde. Garantie- Unterlassungsansprüche und/oder EntschädigungsregelungenAnsprüche auf einstweiligen Rechtsschutz vor sämtlichen Behörden welcher Art immer, eingeschlossen staatlichen Gerichten, welcher Rechtsordnung auch immer, geltend zu machen.] [Variante B – nur wenn Xxxxxx der Partner seinen dauerhaften Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der Schweiz hat: Hinsichtlich Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Innsbruck, Österreich.] Absam, am , am Swarovski Optik AG & Co KG. [Vollständige(r) Firma/Name des Partners] Vertreten durch Vertreten durch Hrn./Fr. [vollständiger Name Hrn./Fr. [vollständiger Name der angebotenen Beteiligung bestehen keine Entschädigungs- regelungenvertretungsbefugten Person ] der vertretungsbefugten Person ] und und Hrn./Fr. Insbesondere ist die Emittentin nicht an einen Garantie- und/oder Entschädigungsfonds bzw[vollständiger Name Hrn./Fr. ähnliche Einrichtungen angeschlossen. Widerrufs- und Rückgaberechte: Der Anleger hat das Recht seine Darlehens-Erklärung innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber [vollständiger Name der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG zu erklären. Hinsichtlich der Einzelheiten des Widerrufsrechts, einschließlich dessen Folgen, wird auf die ausführliche Widerrufsbelehrung auf dem zu diesem Angebot gehörenden Darlehensvertrag verwiesen. Weitere gesonderte Widerrufs- und/oder Rückgaberechte sind nicht vereinbart. Ladungsfähige Anschrift: RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, Xxxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxx Vertreter (inkl. Funktion): Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxx als Vorstandvertretungsbefugten Person ]

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Samples: supplierplatform.swarovskioptik.com

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für sämtliche Rechtsverhältnisse, die für den Erwerb der Darlehens- Beteiligung an der RIVAG Rheinland-Rheinland- Immobilienverwaltungs AG sowie die Beteiligung der Anleger an sich maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Anleger Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Ansonsten gilt als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dieser Beteiligung resultieren, der Sitz der Emittentin vereinbart. Vertrags- und Informationssprache: Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation zwischen Anleger und Emittentin ist Deutsch. Außergerichtliche Beschwerde- und/oder Rechtsbehelfsver- fahrenRechtsbehelfsverfahren: Unbeschadet des Rechtes die Gerichte in Anspruch zu nehmen, können die Beteiligten bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB, welche Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen betreffen, eine Schlichtungsstelle, welche bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist, anrufen. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank (Schlichtungsstelle), Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx x.X., xxx.xxxxxxxxxx.xx erhältlich. Der Beschwerdeführer hat gegenüber der Schlichtungsstelle zu versichern, dass aufgrund der vorliegenden Streitigkeit noch kein Gericht, keine Gütestelle oder Streitschlichtungsstelle angerufen und auch kein diesbezüglicher außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde. Garantie- und/oder Entschädigungsregelungen: Hinsichtlich der angebotenen Beteiligung bestehen keine Entschädigungs- Entschädigungs-regelungen. Insbesondere ist die Emittentin nicht an einen Garantie- und/oder Entschädigungsfonds bzw. ähnliche Einrichtungen angeschlossen. Widerrufs- und Rückgaberechte: Der Anleger hat das Recht seine Darlehens-Darlehens- Erklärung innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG zu erklären. Hinsichtlich der Einzelheiten des Widerrufsrechts, einschließlich dessen Folgen, wird auf die ausführliche Widerrufsbelehrung auf dem zu diesem Angebot gehörenden Darlehensvertrag verwiesen. Weitere gesonderte Widerrufs- und/oder Rückgaberechte sind nicht vereinbart. Ladungsfähige Anschrift: RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, Xxxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxx Vertreter (inkl. Funktion): Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxx als VorstandVorstand 01/2018 RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG Xxxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxx Diese Anlage ist Bestandteil des Darlehensvertrages Nr. _ _ zwischen dem Darlehensgeber Name Vorname Straße PLZ, Ort und der Darlehensnehmerin RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, Xxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxx Mehrfamilienhäuser, Xxxxxxxx Xxx. 0 und 8, in 00000 Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxx, XX Xxxxxxxxx Beabsichtigte Investition ca. € 150.000,00 Maßnahmen: Erwerb, Renovierung, Leerstandsabbau, Neuvermietung, Verkauf Anzahl Wohnungen 8 Grundstücksfläche ca. 4.516,00 m² Vermietbare Fläche ca. 494,68 m² Ist-Miete (netto) € 19.000,00 Soll-Miete (netto) € 19.000,00 Die Darlehensnehmerin oder ein Partnerunternehmen ist Inhaberin einer erstrangigen Brief-Grundschuld auf dem Objekt und verpflichtet sich, durch notarielle Urkunde erstrangige Teil-Grundschulden in Höhe der Gesamt-Ansparsumme von gemäß des Darlehensvertrages jeweils zeitnah ausfertigen zu lassen und gegen Zahlung einer Startzahlung in Höhe von eine erstrangige Teil-Grundschuld in Höhe von zzgl. Zinsen und nach Zahlung von insgesamt 1/3 der Gesamt-Ansparsumme eine weitere erstrangige Teil-Grundschuld in Höhe von zzgl. Zinsen an den Darlehensgeber abzutreten. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Darlehensvertrages gemäß § 6 des Darlehensvertrages nach Rückzahlung des danach ermittelten Guthabens die Freigabe der Grundschuld binnen 10 Tagen zu bewilligen. Die RIVAG Erste GmbH & Co. KG tritt den im Darlehensvertrag von der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG (Darlehensnehmerin) übernommenen Verpflichtungen bei. Sie übernimmt insbesondere in vollem Umfang die Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens, einschließlich der vereinbarten Zinsen. Guben , den Datum RIVAG Erste GmbH & Co. KG Grundschuldinhaberin/Zedentin Guben , den Datum RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG Darlehensnehmerin , den

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Samples: Darlehens Antrag

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für sämtliche Rechtsverhältnisse, die für den Erwerb der Darlehens- Beteiligung an der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG sowie die Beteiligung der Anleger an sich maßgeblich sindSoweit einzelvertraglich nichts Anderes vereinbart, gilt für alle Strei- tigkeiten im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Verkäufers grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Anleger Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Ansonsten gilt als Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dieser Beteiligung resultieren, der Sitz der Emittentin vereinbart. Vertrags- und Informationssprache: Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation zwischen Anleger und Emittentin ist Deutsch. Außergerichtliche Beschwerde- und/oder Rechtsbehelfsver- fahren: Unbeschadet des Rechtes die Gerichte in Anspruch zu nehmen, können die Beteiligten bei Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Verkäu- fers ist Siegen, Deutschland. Für den Fall, dass der Anwendung Geschäftssitz zumindest einer der Vorschriften Vertrags- parteien in der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx liegt, gilt als Ausnahme zu den vorstehenden Klauseln Folgendes: Für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit den Lieferun- gen und Leistungen des BGB, welche Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen betreffen, eine Schlichtungsstelle, welche bei Verkäufers gilt die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist, anrufen. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (Schlichtungsstelle“DIS”), Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx x.X., xxx.xxxxxxxxxx.xx erhältlich. Der Beschwerdeführer hat gegenüber Sitz des Schiedsgerichts ist in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Das Verfahren wird in englischer Sprache geführt. Das Schiedsgericht setzt sich aus 3 (drei) Schiedsrichtern zusammen, wobei jede Vertragspartei einen Schiedsrichter ernennt und diese beiden Schiedsrichter gemeinsam einen Vorsitzenden ernennen. Sollte eine Vertragspartei innerhalb von 30 Tage nach Erhalt der Schlichtungsstelle Mitteilung über das Schiedsverfahren von der DIS keinen Schieds- richter oder die Schiedsrichter nach Ablauf von 30 Tagen nach ihrer Ernennung keinen Vorsitzenden ernannt haben, wird der entspre- chende Schiedsrichter bzw. der Vorsitzende von dem Vorsitzenden der DIS ernannt. Der Schiedsspruch ist für die Vertragsparteien endgültig und bin- dend. Die im Zusammenhang mit dem Verfahren entstehenden angemessenen Kosten und Aufwendungen (inklusive der Rechts- anwaltskosten) sind, sofern nicht anderweitig von dem Schiedsge- richt festgelegt, von der unterliegenden Vertragspartei zu versicherntragen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass aufgrund der vorliegenden Streitigkeit noch kein Gericht, keine Gütestelle oder Streitschlichtungsstelle angerufen und auch kein diesbezüglicher außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde. Garantie- und/oder Entschädigungsregelungen: Hinsichtlich der angebotenen Beteiligung bestehen keine Entschädigungs- regelungen. Insbesondere ist die Emittentin nicht an einen Garantie- und/oder Entschädigungsfonds bzw. ähnliche Einrichtungen angeschlossen. Widerrufs- und Rückgaberechte: Der Anleger hat das Recht seine DarlehensUN-Erklärung innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG zu erklären. Hinsichtlich der Einzelheiten des Widerrufsrechts, einschließlich dessen Folgen, wird auf die ausführliche Widerrufsbelehrung auf dem zu diesem Angebot gehörenden Darlehensvertrag verwiesen. Weitere gesonderte Widerrufs- und/oder Rückgaberechte sind nicht vereinbart. Ladungsfähige Anschrift: RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, Xxxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxx Vertreter Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (inkl. Funktion): Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxx als VorstandCISG) vom 11.04.1980 ausgeschlossen ist.

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Samples: www.unionchemnitz.de

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Der Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht und der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit dies zulässig vereinbart werden kann, der Sitz des Förderkreises. Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte der AnlegerInnen sind: Die AnlegerInnen haben alle gemäß den Regelungen des Treuhandvertrages mit der Stellung von Treu- geberInnen verbundenen Rechte. Die AnlegerInnen können ab Zustandekommen des Treuhandvertrages vom Förderkreis verlangen, dass dieser für sie Genossenschaftsanteile an Oikocredit erwirbt, hält und verwaltet. Sie können in dem im Treuhandvertrag geregelten Umfang Herausgabe der auf sie entfallenden, vom Förderkreis erhaltenen Dividenden von Oikocredit und des Treuhandvermögens im Übrigen verlangen sowie Weisungen in Bezug auf das Treuhandvermögen erteilen. Die AnlegerInnen können den Treuhandvertrag ordentlich sowie außerordentlich kündigen. Sie können zudem den Umfang des Treuhandvermögens reduzieren. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag durch AnlegerInnen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Förderkreises. Die Zustimmung steht im freien Ermessen des Förderkreises und kann insbesondere dann verweigert werden, wenn der Übertragungsempfänger nicht Mitglied des Förderkreises ist. Die AnlegerInnen können in Bezug auf die treuhänderische Tätigkeit des Förderkreises Rechenschaft verlangen. Der Förderkreis ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich in schriftlicher Form Rechenschaft abzulegen. Die für die Erstellung der Rechenschaftsberichte erforderlichen Unterlagen können von den AnlegerInnen schriftlich und auf Kosten der AnlegerInnen beim Förderkreis angefordert werden. Der Förderkreis mit der Firma „Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V.“ ist auch Treuhänder mit Sitz und Geschäftsanschrift in: Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx. Aufgabe des Förderkreises als Treuhänder ist es, im Rahmen des Treuhandvertrags Genossenschaftsanteile der Oikocredit im eigenen Namen zu erwerben und für Rechnung und auf Weisung der AnlegerInnen zu halten und zu verwalten. Rechtsgrundlage der treuhänderischen Tätigkeit des Förderkreises ist der zwischen den AnlegerInnen und dem Förderkreis geschlossene Treuhandvertrag. Die Aufgabe des Förderkreises als Treuhänder und deren Rechtsgrundlage ist in Ziffer 5.2.1(i) „Der Treuhandvertrag und seine Hauptmerkmale“ dieses Verkaufsprospekts ausführlich beschrieben. Der Treuhandvertrag ist zudem unter Ziffer 9.1 dieses Verkaufsprospekts vollständig abgedruckt. Die wesentliche Pflicht des Förderkreises als Treuhänder besteht darin, Genossenschaftsanteile an Oikocredit in Höhe der von den AnlegerInnenn erhaltenen Nettoeinnahmen nach Maßgabe des Treuhandvertrages für die AnlegerInnen treuhänderisch zu erwerben, zu halten und zu verwalten. Der Förderkreis ist verpflichtet, das treuhänderische Vermögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu halten. Er ist weiter nach Maßgabe des Treuhandvertrages verpflichtet, sich nach von AnlegerInnen erhaltenen Weisungen zu richten und das Treuhandvermögen an die AnlegerInnen herauszugeben. Wesentliches Recht des Förderkreises als Treuhänder ist es, als Genossenschaftsmitglied von Oikocredit das Stimmrecht sowie alle weiteren Rechte aus den für die AnlegerInnen treuhänderisch erworbenen Genossenschaftsanteilen wahrzunehmen. Für sämtliche Rechtsverhältnissedie Wahrnehmung der Aufgaben als Treuhänder durch den Förderkreis ist keine Vergütung vereinbart. Seine in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen gelten durch die von den AnlegerInnen zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge als abgegolten. Im Übrigen wird auf die Darstellung unter Ziffer 5.2.2(ix) „Gesamtvergütung des Förderkreises als Treuhänder“ dieses Verkaufsprospekts verwiesen. Der Förderkreis hat mehrere Vereinbarungen geschlossen, die für den Erwerb der Darlehens- Beteiligung an der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG sowie die Beteiligung der Anleger an sich maßgeblich dessen Tätigkeit von Bedeutung sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Anleger Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Ansonsten gilt als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dieser Beteiligung resultieren, der Sitz der Emittentin vereinbart. Vertrags- und Informationssprache: Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation zwischen Anleger und Emittentin ist Deutsch. Außergerichtliche Beschwerde- und/oder Rechtsbehelfsver- fahren: Unbeschadet des Rechtes die Gerichte in Anspruch zu nehmen, können die Beteiligten bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB, welche Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen betreffen, eine Schlichtungsstelle, welche bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist, anrufen. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank (Schlichtungsstelle), Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx x.X., xxx.xxxxxxxxxx.xx erhältlich. Der Beschwerdeführer hat gegenüber der Schlichtungsstelle zu versichern, dass aufgrund der vorliegenden Streitigkeit noch kein Gericht, keine Gütestelle oder Streitschlichtungsstelle angerufen und auch kein diesbezüglicher außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde. Garantie- und/oder Entschädigungsregelungen: Hinsichtlich der angebotenen Beteiligung bestehen keine Entschädigungs- regelungen. Insbesondere ist die Emittentin nicht an einen Garantie- und/oder Entschädigungsfonds bzw. ähnliche Einrichtungen angeschlossen. Widerrufs- und Rückgaberechte: Der Anleger hat das Recht seine Darlehens-Erklärung innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG zu erklären. Hinsichtlich der Einzelheiten des Widerrufsrechts, einschließlich dessen Folgen, wird auf die ausführliche Widerrufsbelehrung auf dem zu diesem Angebot gehörenden Darlehensvertrag verwiesen. Weitere gesonderte Widerrufs- und/oder Rückgaberechte sind nicht vereinbart. Ladungsfähige Anschrift: RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, Xxxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxx Vertreter (inkl. Funktion): Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxx als Vorstand.

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Samples: Treuhandvertrag

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für sämtliche RechtsverhältnisseDiese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen. [Variante A, die für den Erwerb wenn der Darlehens- Beteiligung an Partner seinen Sitz nicht in einem EU-Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG sowie die Beteiligung der Anleger an sich maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Anleger Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Ansonsten gilt als Gerichtsstand für sämtliche Schweiz hat: Alle Streitigkeiten, die sich aus und/oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben und/oder sich auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen,, werden nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem, von den Vertragspartnern gewählten, bei fehlender Einigung gemäß dieser Beteiligung resultierenOrdnung ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden. Schiedsort ist Zürich, der Sitz der Emittentin vereinbart. Vertrags- und Informationssprache: Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation zwischen Anleger und Emittentin Schweiz; Schiedssprache ist Deutsch. Außergerichtliche Beschwerde- Der Schiedsspruch ist endgültig und verbindlich und verzichten beide Vertragspartner auf ein allfälliges Recht, den Schiedsspruch vor ordentlichen Gerichten und/oder Rechtsbehelfsver- fahren: Unbeschadet des Rechtes die Gerichte in Anspruch zu nehmen, können die Beteiligten bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB, welche Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen betreffen, eine Schlichtungsstelle, welche bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist, anrufenanderen staatlichen Behörden anzufechten. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank (Schlichtungsstelle), Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx x.X., xxx.xxxxxxxxxx.xx erhältlich. Der Beschwerdeführer hat gegenüber der Schlichtungsstelle zu versichern, dass aufgrund Ungeachtet der vorliegenden Streitigkeit noch kein GerichtGerichtsstandvereinbarung behält sich SWAROVSKI OPTIK das Recht vor, keine Gütestelle oder Streitschlichtungsstelle angerufen und auch kein diesbezüglicher außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde. Garantie- Unterlassungsansprüche und/oder EntschädigungsregelungenAnsprüche auf einstweiligen Rechtsschutz vor sämtlichen Behörden welcher Art immer, eingeschlossen staatlichen Gerichten, welcher Rechtsordnung auch immer, geltend zu machen.] [Variante B – nur wenn Xxxxxx der Partner seinen dauerhaften Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der Schweiz hat: Hinsichtlich Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Innsbruck, Österreich.] Absam, am _______________ _______, am __________________ __________________________ ______________________________ Swarovski Optik AG & Co KG. [Vollständige(r) Firma/Name des Partners] Vertreten durch Vertreten durch Hrn./Fr. [vollständiger Name Hrn./Fr. [vollständiger Name der angebotenen Beteiligung bestehen keine Entschädigungs- regelungenvertretungsbefugten Person ] der vertretungsbefugten Person ] und und Hrn./Fr. Insbesondere ist die Emittentin nicht an einen Garantie- und/oder Entschädigungsfonds bzw[vollständiger Name Hrn./Fr. ähnliche Einrichtungen angeschlossen. Widerrufs- und Rückgaberechte: Der Anleger hat das Recht seine Darlehens-Erklärung innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber [vollständiger Name der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG zu erklären. Hinsichtlich vertretungsbefugten Person ] der Einzelheiten des Widerrufsrechts, einschließlich dessen Folgen, wird auf die ausführliche Widerrufsbelehrung auf dem zu diesem Angebot gehörenden Darlehensvertrag verwiesen. Weitere gesonderte Widerrufs- und/oder Rückgaberechte sind nicht vereinbart. Ladungsfähige Anschrift: RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, Xxxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxx Vertreter (inkl. Funktion): Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxx als Vorstandvertretungsbefugten Person ] Anhang 1 - Protokoll

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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für sämtliche Rechtsverhältnisse, die für den Erwerb der Darlehens- Beteiligung an der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG sowie die Beteiligung der Anleger an sich maßgeblich sindSoweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart, gilt für alle Strei- tigkeiten im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Verkäufers grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern Ist der Anleger Verbraucher gemäß § 13 BGB istKäufer Kaufmann, gelten hinsichtlich eine juristische Person des Gerichtsstandes die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Ansonsten gilt als öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dieser Beteiligung resultieren, der Sitz der Emittentin vereinbart. Vertrags- und Informationssprache: Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation zwischen Anleger und Emittentin ist Deutsch. Außergerichtliche Beschwerde- und/oder Rechtsbehelfsver- fahren: Unbeschadet des Rechtes die Gerichte in Anspruch zu nehmen, können die Beteiligten bei alle etwaigen Streitigkeiten aus der Anwendung Ge- schäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nach Xxxx des Verkäufers Siegen / Deutschland oder der Vorschriften Sitz des BGBKäufers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist in diesen Fällen jedoch Sie- gen/Deutschland ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetz- liche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Für den Fall, welche Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen betreffendass der Geschäftssitz zumindest einer der Vertragspar- teien in der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx liegt, eine Schlichtungsstelle, welche bei gilt als Ausnahme zu den vor- stehenden Klauseln Folgendes: Für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gilt die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist, anrufen. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (Schlichtungsstelle“DIS”), Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx x.X., xxx.xxxxxxxxxx.xx erhältlich. Der Beschwerdeführer hat gegenüber Sitz des Schiedsgerichts ist in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Das Verfahren wird in englischer Sprache geführt. Das Schiedsgericht setzt sich aus 3 (drei) Schiedsrichtern zusammen, wo- bei jede Vertragspartei einen Schiedsrichter ernennt und diese beiden Schiedsrichter gemeinsam einen Vorsitzenden ernennen. Sollte eine Vertragspartei innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Schlichtungsstelle Mitteilung über das Schiedsverfahren von der DIS keinen Schiedsrichter oder die Schiedsrichter nach Ablauf von 30 Tagen nach ihrer Ernennung kei- nen Vorsitzenden ernannt haben, wird der entsprechende Schieds- richter bzw. der Vorsitzende von dem Vorsitzenden der DIS ernannt. Der Schiedsspruch ist für die Vertragsparteien endgültig und bindend. Die im Zusammenhang mit dem Verfahren entstehenden angemes- senen Kosten und Aufwendungen (inklusive der Rechtsanwaltskos- ten) sind, sofern nicht anderweitig von dem Schiedsgericht festgelegt, von der unterliegenden Vertragspartei zu versicherntragen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass aufgrund der vorliegenden Streitigkeit noch kein Gericht, keine Gütestelle oder Streitschlichtungsstelle angerufen und auch kein diesbezüglicher außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde. Garantie- und/oder Entschädigungsregelungen: Hinsichtlich der angebotenen Beteiligung bestehen keine Entschädigungs- regelungen. Insbesondere ist die Emittentin nicht an einen Garantie- und/oder Entschädigungsfonds bzw. ähnliche Einrichtungen angeschlossen. Widerrufs- und Rückgaberechte: Der Anleger hat das Recht seine DarlehensUN-Erklärung innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG zu erklären. Hinsichtlich der Einzelheiten des Widerrufsrechts, einschließlich dessen Folgen, wird auf die ausführliche Widerrufsbelehrung auf dem zu diesem Angebot gehörenden Darlehensvertrag verwiesen. Weitere gesonderte Widerrufs- und/oder Rückgaberechte sind nicht vereinbart. Ladungsfähige Anschrift: RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, Xxxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxx Vertreter Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (inkl. Funktion): Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxx als VorstandCISG) vom 11.04.1980 ausgeschlossen ist.

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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für sämtliche Rechtsverhältnisse, die für den Erwerb der Darlehens- Beteiligung an der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG sowie die Beteiligung der Anleger an sich maßgeblich sind, gilt das Recht Die Anwendung ist abgestellt auf Produkte und Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland, weshalb für die Nutzung bzw. Sofern auf diese Vereinbarung, bzw. auf die Frage des Zustandekommens der Anleger Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, gelten hinsichtlich Vereinbarung und alle damit zusammenhän- genden Fragen ausschließlich deutsches Recht Anwendung finden – die Anwendbarkeit des Gerichtsstandes die entsprechenden gesetzlichen RegelungenUN-Kaufrechts wird jedenfalls ausdrücklich ausgeschlossen; bei Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in München anzurufen. Ansonsten gilt als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeitensolche Schäden / Störungen, die aus dieser Beteiligung resultierendadurch verursacht werden, dass der Sitz Lizenznehmer schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt. Festgestellte Programmfehler, die nicht auf Eigenheiten oder Fehler von Betriebssystem oder Internetbrowser zurückzuführen sind, sind dem Lizenzgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen und werden von diesem Lizenznehmer: Firma, Name, Vorname Datum Stempel/Unterschrift behoben. Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber bestmöglich bei der Emittentin vereinbartErmittlung des jeweiligen Fehlers unterstützen. Vertrags- Die Verpflichtung zur Gewährleistung besteht ausschließlich während der Vertragslaufzeit und Informationssprache: Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation zwischen Anleger und Emittentin ist Deutschbeträgt ein Jahr ab Übergabe (= Freischaltung) des Lizenzprodukts bzw. Außergerichtliche Beschwerde- und/oder Rechtsbehelfsver- fahren: Unbeschadet des Rechtes die Gerichte bei Programmanpassungen ab Einspielung; in Anspruch zu nehmen, können die Beteiligten bei Streitigkeiten aus Bezug auf Verbraucher gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Bestandteil der Anwendung ist private Finanzplanung, Ruhestandsplanung und Finanztools mit entsprechend komplexen Berechnungsmodulen. In dem Programm enthaltene Berechnungen basieren auf modellmäßigen Annahmen hinsichtlich persönlicher Angaben, Steuergesetzen oder wirtschaftlichem Erfolg von Kapitalanlagen, die so nicht eintreffen müssen. Das Programm wurde mit großer Sorgfalt entwickelt. Aufgrund der Vorschriften des BGBProgrammkomplexität kann jedoch nicht garantiert werden, welche Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen betreffen, eine Schlichtungsstelle, welche bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet dass das Programm frei von Rechenfehlern oder sonstigen Mängeln ist, anrufen. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank (Schlichtungsstelle), Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx x.X., xxx.xxxxxxxxxx.xx erhältlich. Der Beschwerdeführer hat gegenüber Lizenzgeber haftet nicht für man- gelnden wirtschaftlichen Erfolg des Lizenznehmers oder der Schlichtungsstelle zu versichernAnwender. Für den wirtschaftlichen Erfolg sind diese stets selbst verantwortlich. Die Berechnungsergebnisse bedürfen in jedem Fall einer fachmännischen Beurteilung und Interpre- tation. Weder stellen die Programmergebnisse finanzmathematische Gutachten dar, dass aufgrund der vorliegenden Streitigkeit noch kein Gerichtkönnen aus den Programmen Renditeversprechungen oder Ähnliches abgeleitet werden. Die Programmergebnisse erlauben ohne Plausibilitätsprüfung und fachmännische Überprüfung keine Handlungsempfehlung. Straße, keine Gütestelle oder Streitschlichtungsstelle angerufen und auch kein diesbezüglicher außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde. Garantie- und/oder Entschädigungsregelungen: Hinsichtlich der angebotenen Beteiligung bestehen keine Entschädigungs- regelungen. Insbesondere ist die Emittentin nicht an einen Garantie- und/oder Entschädigungsfonds bzw. ähnliche Einrichtungen angeschlossen. Widerrufs- und Rückgaberechte: Der Anleger hat das Recht seine Darlehens-Erklärung innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG zu erklären. Hinsichtlich der Einzelheiten des Widerrufsrechts, einschließlich dessen Folgen, wird auf die ausführliche Widerrufsbelehrung auf dem zu diesem Angebot gehörenden Darlehensvertrag verwiesen. Weitere gesonderte Widerrufs- und/oder Rückgaberechte sind nicht vereinbart. Ladungsfähige Anschrift: RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, Xxxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxx Vertreter (inkl. Funktion): Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxx als VorstandOrt Telefon Bankverbindung BIC IBAN Vertragsannahme:

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