Vergütung und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Vergütung und Zahlungsbedingungen. (1) Die Dienst- und Werkleistungen werden zu dem im Angebot genannten Festpreis oder aufgrund der vereinbarten Zeit- und Materialbasis nach Beendigung der Dienstleistung bzw. Abnahme der Werkleistung berech- net, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung und Zah- lungsweise vereinbart ist. Bei Dienst- und Werkleistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeitsstunden und Reisezeiten zu den jeweils gültigen Stundensätzen sowie die verbrauchten Materia- lien zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Preisen in Rech- nung gestellt. Sonstiger Aufwand, insbesondere Fahrt-, Aufenthalts- und Übernachtungskosten, wird zusätzlich berechnet. Im Angebot an- gegebene Schätzpreise für Dienst- und Werkleistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 6.1 Soweit dies nicht anders im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart ist, erbringt die Celonis SE die Leistungen auf Basis einer zeit- und aufwandsabhängigen Berechnung zu den jeweils gültigen Stundensätzen und sonstigen Preisen. Die Leistungen werden monatlich zum Monatsende in Rechnung gestellt. Tagessätze werden auf Basis eines acht (8) Stunden Arbeitstages (Mo-Fr, abzüglich in Bayern landesweit geltender gesetzlicher Feiertage) berechnet. Soweit dies nicht abweichend vereinbart ist, enthalten die Celonis Tagessätze keine Reise- und Übernachtungskosten sowie Auslagen. Diese stellt die Celonis SE dem Anwender jeweils zusätzlich in Rechnung.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zu- züglich der jeweils gesetzlich anfallenden Um- satzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbrin- gung. SanData kann regelmäßige Leistungen mo- natlich abrechnen. Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Leistungser- bringung allgemein gültigen Preisen von SanData berechnet. Soweit eine Preisliste von SanData vorliegt, ist diese anzuwenden. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der bei San- Data üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als aner- kannt. Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mit- arbeiters von SanData berechnet. Reisezeiten und -kosten entstehen durch Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zwischen verschiede- nen Einsatzorten des Kunden. Soweit nichts Anderes vereinbart, werden Reise- kosten, Nebenkosten und Materialkosten gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gülti- gen Preisliste von SanData vergütet. Die Preise gelten einen Monat ab dem Kalender- datum des Angebots. Danach kann SanData eine Erhöhung des Listenpreises durch seinen Vorlie- feranten an den Kunden entsprechend weiterrei- chen. Der Kunde kann innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung 5% über- schreitet. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festge- stellt, unbestritten oder von SanData anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsver- hältnis beruht. Die Erbringung der Leistungen durch SanData ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungs- verpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann SanData das Vertragsverhältnis aus wichti- gem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungs- frist kündigen.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 15.1. Die in der Bestellung genannten Preise sind einschließlich sämtlicher Nachlässe und Zuschläge Festpreise, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 1.4.1 Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer kann regelmäßige Leistungen monatlich abrechnen.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 7.1. Soweit nicht schriftlich vereinbart, ist der AUFTRAGNEHMER nicht berechtigt, dem AUFTRAGGEBER die im Zusammenhang mit der Prüfung der Leistungsanforderung stehenden (Vor-)Leistungen zu berechnen.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 3.1. Von uns durchgeführte Werbeberatungen sind honorarpflichtig. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen von Präsentationen vorgelegten Arbeiten verbleiben, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen wurden, bei uns. Ziff. II. 11. bleibt unberührt.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 2.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die in den Ver- tragsanlagen vereinbarte Vergütung für sämtliche be- auftragten Dienstleistungen des S-Rechnungs-Service zu zahlen.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 3.1. Nach Ablauf des Testzeitraums nach 30 Tagen wird für die weitere Nutzung von „S-Rechnungs-Service easy“ ein monatliches Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gülti- gen Leistungsbeschreibung. Soweit nicht ausdrücklich abweichend angegeben verstehen sich alle Entgelte zzgl. USt. soweit anfallend.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 4.1. Der Kunde wird die in der Auftragsbestätigung genannte oder anderweitig vereinbarte Vergütung für die Dienst- leistungen („Vergütung“) leisten. Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.