Datensicherung Musterklauseln

Datensicherung. Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.
Datensicherung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten nach den allgemein anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik (zumindest täglich) zu sichern, insbesondere, wenn Probleme auftreten oder Wartungsarbeiten bevorstehen oder auf Anweisung eines Supportmitarbeiters. AMTANGEE weist den Kunden hiermit auf das Erfordernis der angemessen rollierenden Datensicherung hin. Bei einem von AMTANGEE zu vertretendem Datenverlust haftet AMTANGEE höchstens in Höhe des bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Reproduktionsaufwandes.
Datensicherung. Änderungen in den für die Beitragsabrechnung und das Meldeverfahren verwendeten Ent- geltabrechnungsprogrammen sind zu dokumentieren. Die Dokumentation ist sechs Jahre aufzubewahren. Die für die Datenübermittlung bestimmten Programme sind nach jeder Änderung vor der ers- ten Benutzung zu prüfen; hierbei ist ein Protokoll zu erstellen, das ebenfalls sechs Jahre aufzubewahren ist.
Datensicherung. Der Kunde ist fu¨r eine regelm¨aßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von Business-Logics verschuldeten Datenverlust haftet Business-Logics deshalb ausschließlich fu¨r die Kosten der Vervielf¨altigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherungskopien und fu¨r die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgem¨aß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen w¨aren.
Datensicherung. Der Auftraggeber ist für die Sicherung und Sicherheit seiner Daten, insbesondere auch vor Installationsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten durch Xxxxxx, verantwortlich.
Datensicherung. Xxxxxx löscht bei Rückgabe alle auf Mietgegenständen gespeicherten Daten unwiederherstellbar. Du musst daher auf den Mietgegenständen gespeicherte Daten vor der Rückgabe selbst sichern.
Datensicherung. Wir führen im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernehmen jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die von Ihnen übermittelten Daten. Sie sind auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups Ihrer Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Wir lassen bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und werden die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Wir sichern jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die Sie zugreifen, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.
Datensicherung. Sofern vereinbart, richtet NETWORK ASSISTANCE wie beim Kunden vorhandene Datensicherungssoftware den Vorgaben des Herstellers entsprechend ein und überprüft wöchentlich das Gelingen der Datensicherung. Dies erfolgt durch Überprüfung der jeweiligen Meldungen der Datensicherung über die durchgeführten Datensicherungen. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass eine Datensicherungsanlage auch schon einmal das Gelingen einer Datensicherung anzeigt, obwohl sie in Wirklichkeit nicht gelungen ist. Endgültige Sicherheit über das Gelingen einer Datensicherung erhält man nur dadurch, dass man die Daten aus der angeblichen Sicherung auf ein Medium zurückspielt (Rücksicherung). Eine solche Rücksicherung ist nicht in einer etwaigen Wartungspauschale enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich zusätzlich vereinbart ist. Dem Kunden wird empfohlen, entsprechend der Bedeutung seiner Daten einen Zyklus zur Durchführung von Rücksicherung festzulegen. NETWORK ASSISTANCE führt diese Rücksicherung als Zusatzauftrag gegen Aufwand zu den jeweiligen Stundensätzen der jeweils gültigen Preisliste durch. Im Falle, dass NETWORK ASSISTANCE mit der Durchführung einer Rücksicherung beauftragt wird, weist NETWORK ASSISTANCE darauf hin, dass bei einer solchen Rücksicherung durch NETWORK ASSISTANCE nur Anzahl und Größe der rückgesicherten Dateien festgestellt werden kann. Nicht feststellbar ist, wie viele Dateien mit welchem Umfang ursprünglich hätten gesichert werden Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH müssen. Ferner ist NETWORK ASSISTANCE auch nicht in der Lage, zu prüfen, ob die Inhalte der Dateien richtig und vollständig sind. (Beispiel: Bei einer Rücksicherung von Textdateien kann nur die Anzahl der Dateien, nicht aber die Vollständigkeit der Sicherung der Dateien und die vollständige und fehlerfreie Übernahme der darin enthaltenen Texte geprüft werden. Dies kann nur vom Kunden selbst beurteilt werden, weil nur der die ursprünglichen Texte kennt.)
Datensicherung. 7.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparatur- arbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenver- antwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
Datensicherung. Der Kunde trägt die Verantwortung für eine regelmäßige Datensicherung und EDV-Schutzmaßnahmen (einschließlich Virenabwehr) dem aktuellen Stand der Technik entsprechend. MEHRWERK darf davon ausgehen, dass sämtliche Daten, mit denen Mitarbeiter oder Beauftragte von MEHRWERK in Berührung kommen, zuvor vom Kunden anderweitig abgesichert wurden.