Standardleistung Musterklauseln

Standardleistung. 3.1 Die Hausanschlussarbeiten umfassen • Tiefbau- und Verlegearbeiten für die Strecke zwischen dem öffentlichen Breitbandnetz und der Gebäudeeinführung sowie, wenn notwendig, die Wiederherstellung der Oberfläche auf dem Grundstück • die Gebäudeeinführung • Einführung des Glasfaserkabels und anschließende gas- und wasserdichte Abdichtung • Montage eines ONT im Umkreis von zwei Metern um die Gebäudeeinführung 3.2 SWA behält sich vor, den Hausanschluss als Mehrspartenhausanschluss vorzunehmen. 3.3 Nach Bestellung eines Dienstes durch den Eigentümer/Mieter wird die Anbindung des Hausan- schlussübergabepunkts an das öffentliche Breitbandnetz durch SWA realisiert. Ferner werden Mon- tage und Anschluss des HÜP´s sowie der Anschluss an das öffentliche Breitbandnetz vorgenommen. 3.4 Der Anschluss der Hausverteilanlage an den Hausanschluss ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Standardleistung a) Vodafone Kabel Deutschland errichtet/modernisiert und betreibt die Anlage bis zu den Anschlussdosen in den Wohnungen. Dafür wird Vodafone Kabel Deutschland auf den ver- tragsgegenständlichen Grundstücken sowie an und in den darauf befindlichen Häusern alle Vorrichtungen anbringen und alle Arbeiten ausführen, die zur Errichtung/Modernisie- rung und zum Betrieb der Anlage sowie zu deren Instandhaltung, Änderung, Erweiterung und der Verbindung mit Nachbarhäusern erforderlich sind. b) Bei Beauftragung der Produktvariante Kabel Anschluss Wohnung Express wird Vodafone Kabel Deutschland das bestehende Hausverteilnetz des Vertragspartners derart mit rückkanalfähigen Komponenten aufrüsten, dass Produkte, deren Nutzung die Rückkanalfähigkeit des Hausverteilnetzes erfordert, genutzt werden können. Sollte eine entsprechende Aufrüstung nach dem Ermessen von Vodafone Kabel Deutschland nicht möglich sein, wird Vodafone Kabel Deutschland nach Abstimmung mit dem Ver- tragspartner eine neue Anlage errichten. Wünscht der Vertragspartner die Errichtung einer neuen Anlage nicht, so ist Vodafone Kabel Deutschland nicht dazu verpflichtet, die Rückkanalfähigkeit des bestehenden Hausverteilnetzes herzustellen. Der Vertrags- partner ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag im Hinblick auf dieses Hausverteilnetz (zum Teil) zu kündigen. c) Eine Verpflichtung von Vodafone Kabel Deutschland zur Errichtung/Modernisierung der Anlage entfällt, sofern Vodafone Kabel Deutschland die Anlage bereits auf Grund- lage eines vorhergehenden Vertrages entsprechend der technischen Beschreibung Kabel Anschluss Wohnung bzw. ▇▇▇▇▇ Anschluss Wohnung Express errichtet/modernisiert hat oder eine so errichtete/modernisierte Anlage erworben hat. 2.2 Vodafone Kabel Deutschland liefert die im jeweiligen regionalen Breitband-Verteilnetz der Netzebene 3 von Vodafone Kabel Deutschland zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Hörfunk-, Fernseh- und andere zugehörige Signale, sofern Vodafone Kabel Deutschland dem Rundfunkveranstalter gegenüber rechtlich dazu verpflichtet ist, bis zur Kabelanschluss- dose in der Wohnung des Kunden. Die Signalübermittlung umfasst zumindest die gemäß den jeweiligen medienrechtlichen Vorgaben im jeweiligen Territorium einzuspeisenden Programme; im Übrigen entscheidet Vodafone Kabel Deutschland über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Programme ist, soweit nicht gesondert Vertrags- gegensta...
Standardleistung. Die Mindestvertragslaufzeiten sind in der Preisliste des jeweiligen Produktes bzw. Tarifes geregelt.
Standardleistung. Die Mindestvertragslaufzeiten sind in der Preisliste des jeweiligen Produktes bzw. Tarifes geregelt. a) Verträge ohne Mindestlaufzeit Vertragsverhältnisse ohne Mindestlaufzeit sind mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündbar. Kündigen Sie das Vertragsverhältnis bevor der Anschluss be- reitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so haben Sie uns die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den infolge der Kündigung not- wendigen Abbau bereits installierter Telekommuniktionseinrich- tungen zu ersetzen, jedoch nicht über den Betrag des für die Be- reitstellung oder Änderung vereinbarten Preises hinaus. b) Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten sind mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf gekündigt wird. c) Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten sind mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf gekündigt wird.
Standardleistung. 3.1 Die Glasfasernetzanschlussarbeiten umfassen folgende Leistungen: • Tiefbau- und Verlegearbeiten für die Strecke zwischen dem öffentlichen Bereich und der Grundstücksgrenze • Einführung des Glasfaserkabels sowie Abschluss per optischen HÜP 3.2 FSW behält sich vor, den Glasfasernetzanschluss als Mehrsparten-Glasfasernetzanschluss vorzunehmen. 3.3 Nach Bestellung eines Dienstes durch den Eigentümer/Mieter wird die Anbindung des Glasfasernetzanschlussübergabepunkts an das öffentliche Breitbandnetz durch die FSW realisiert. Ferner werden Montage und Anschluss des HÜP sowie der Anschluss an das öffentliche Breitbandnetz vorgenommen. 3.4 Der Anschluss der Hausverteilanlage an den Glasfasernetzanschluss ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Standardleistung. Mit SIP-Trunk stellt die DCC im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten dem Kunden einen SIP-basierten Terminierungs- und Zuführungsservice von Sprachverkehr mittels Voice over IP mit folgendem Leistungsumfang zur Verfügung:
Standardleistung. 1.1 Vodafone Business Internet (DSL) / Business Internet
Standardleistung. Die folgenden Leistungen bzw. Arbeitsschritte sind für die Auftragsabwicklung notwendig und in den entsprechenden Honoraren berücksichtigt: • - Briefing-Gespräch, Briefing-Analyse, gegebenenfalls Dialog oder Re-Briefing • - eigentlicher grafischer Entwurf (Basis- und/oder Detail-Design) • - Entwurfauswahl, Abstimmung mit allen Punkten des Briefings und technischen Erfordernissen • - Präsentation von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ einer einzigen Entwurfsversion als Entscheidungsgrundlage (Basis-Design mit konkreten Inhalten) • - Übergabegespräch, gegebenenfalls Behebung sachlich begründeter Schwachstellen. Nicht enthaltene Mehrleistungen sind: Studium, Aufbereitung, Analyse umfangreicher, beigestellter Unterlagen wie Konkurrenzmaterial, Manuskripte, Fachliteratur, Marktforschungs-Studien; zusätzliche, geschmacklich begründete Alternativen, Layout-Wiederholungen infolge von Briefing-Änderungen; Formgebungsvorschläge, Dummies, Musterbau; Mitarbeiter-Präsentationen, Motivations-/Informationsgespräche oder -vorträge etc. • - Kontaktgespräch • - Spezifikationen, Vergabe und Kontrolle nötiger Nebenarbeiten zur Erstellung der einzelnen Elemente wie Fotos, Scans, Proofs, Illustrationen, Musterbau, Satz, Farbprobedrucke etc. an Dritte oder zur honorarpflichtigen Durchführung an das eigene Studio. • - eigentliche Reinausführung in der vereinbarten Form
Standardleistung. 1. Die Vodafone GmbH (im folgenden Vodafone genannt) stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Sprachanschluss mit Internetzugang als Komfort-Anschluss Plus Regio zur Verfügung Der Komfort-Anschluss Plus Regio wird mit zwei Nutzkanälen als Voice over Internet Protocol (VoIP) Anschluss mit Protokoll SIP (Session Initiation Protocol) bereitgestellt, um ankommende sowie abgehende Sprach- und Faxverbindungen darüber zu realisieren. Andere Verbindungen, wie beispielsweise Modem-Verbindungen, werden nicht unterstützt. Der Anschluss wird immer in Kombination mit einem DSL-Anschluss bereitgestellt. Bei einer reinen Sprachnutzung ist die Nutzung des Internets z.B. zum Surfen nicht möglich. Hierzu muss eine Internetoption gebucht werden. Wird am zusammen mit dem Komfort-Anschluss Plus Regio genutzten Internetzugang nur eine Bandbreite mit einem DSL-Upstream von bis zu 192 Kbit/s zur Verfügung gestellt, kann die Leistungsfähigkeit des Anschlusses bei der gleichzeitigen Nutzung von 2 Sprachkanälen beeinträchtigt werden und die gleichzeitige Versendung von zwei Faxen ist nicht möglich. Es können ausschließlich Faxe der Gruppe G3 (Standard Faxprotokoll für analoge Faxgeräte) via T.30 Protokoll gesendet und empfangen werden.
Standardleistung. Im Rahmen des Produkts HomeWLAN+ stellt die komro dem Kunden folgende Leistungen zur Verfügung: Hardware: a) Plume SuperPod™ (Anzahl nach Empfehlung auf der komro Homepage oder durch den komro Kunden-Support) b) OpenSync fähiger WLAN Router c) Die Hardware wird zur Miete zur Verfügung gestellt und ist Teil des Vertrags, siehe komro AGBs § 14 Zur Verfügung ge- stellte technische Anlagen. Dienste: a) HomePass® (Plume® Smartphone App) b) Adapt™ c) Guard™ d) Sense™