Standardleistungen Musterklauseln

Standardleistungen. Der IPTV-Dienst kann nur an SwS PL eigenen Anschlüssen genutzt werden. Der Dienst kann kabelgebunden über die Set-Top-Box am durch SwS PL provisionierten Endgerät genutzt werden. Im SwS PL IPTV-Grundpaket sind folgende Komponenten enthalten: Basiskomponente, Mobile Connect und Mobile Streaming (für ein Endgerät). Zusätzliche Set-Top-Boxen, nPVR, zwei weitere Mobile Streaming können je Anschluss hinzugebucht werden.
Standardleistungen. Die Stadtwerke Oldenburg i.H. Media GmbH (im Folgenden Stadtwerke Oldenburg i.H. Media genannt) erbringt je nachvertraglicher Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgende Leistungen: Stadtwerke Oldenburgi.H. Media. Überlässtdem KundeneinenInternetzugang inkl. Internet-Flatratesowieeinen Telefonanschluss mit Flatrate ins deutsche Festnetz mit den nachfolgenden Leistungen und Bedingungen. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos weitere Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadenersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ausführung des Anschlusses und Voraussetzungen: Abhängig von der am Kundenstandort verfügbaren Anschlusstechnologiewirdder Anschlussineinerderfolgenden Variantenausgeführt: • Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäudes an das Glasfasernetz der Stadtwerke Oldenburg i.H. Media GmbH, d.h. Glasfaser- Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude) Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: o Übergabepunkt und Netzabschlussgerät inder Wohnung des Kundenmit Zuführung über Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser- Gebäudeverkabelungmit Glasfaser-Abschlussdoseinder Wohnungdes Kundenodervom Eigentümer unterzeichneter Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. Auftrag über die kostenpflichtige Herstellung einer Gebäudeverkabelung durch die Stadtwerke Oldenburg i.H. Media.) Übergabepunktund NetzabschlussgerätnebendemGlasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik(APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzungen: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstückseigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. überlässt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu den Bedingungen gemäß Ziffer 1.3 ein Netzabschlussgerät, das den Zugang zum jeweils genutzten Teilnehmernetz bietet und den Abschluss der Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. bildet. Bei einem Glasfaseranschluss stellt Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. zusätzlich ein Optical Network Terminal (ONT) zur Verfügung. Die Stromversorgung für diese Endgeräte ist durch den Kunden bereitzustellen. Das Netzabschlussgerät ermöglicht die Anschaltung von geeigneten Telekommunikationsendgeräten zur Übertragu...
Standardleistungen. Die Wartungsverpflichtung des Lizenzgebers umfasst folgende Leistungen.
Standardleistungen. Die Stadtwerke Oldenburg i.H. Media GmbH (im Folgenden Stadtwerke Oldenburg i.H. Media genannt) erbringt je nachvertraglicher Vereinbarungim Rahmenderbestehendentechnischenundbetrieblichen Möglichkeitenfolgende Leistungen: Stadtwerke Oldenburg i.H. Media überlässt dem Kunden einen Internetzugang inkl. Internetflatrate sowie einen Telefonanschluss mit Flatrate ins Festnetz der Stadtwerke Oldenburg i.H. Media mit den nachfolgenden Leistungen und Bedingungen. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos weitere Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch Stadtwerke Oldenburg
Standardleistungen. 2.1 Versendung oder Empfang von E-Mails ist möglich für Kunden, die einen Zugang zum Internet über MDCC haben.
Standardleistungen. 3.1. Die Räumlichkeiten werden – soweit nichts anderes vereinbart ist – im folgenden Zustand vermie- tet, das heiftt je nach Bedarf einschlieftlich: − Bühne mit angeforderter Anzahl an Stühlen und Notenpulten ohne Orchesteraufbau − Kartensatz/Saalplan, − Heizung und Belüftung, − Haus- und Konzertbeleuchtung (aufter szenischer Beleuchtung), − Reinigung.
Standardleistungen. 2.1 JOBST NET überlässt dem Kunden einen Internetzugang inkl. Internet-Flatrate sowie einen VOIP-Telefonanschluss mit Flatrate ins deutsche Festnetz mit den nachfolgenden Leistungen und Bedingungen. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos weitere Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch JOBST NET für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
Standardleistungen. WIKON erbringt mit Global Datacenter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgende Leistungen: WIKON ist der Betreiber dieser Plattform und sorgt für die Funktionalität und Verfügbarkeit. Der einzelne Nutzer kann die für ihn freigegebenen Teile der Serverplattform wie eine eigene Leitzentrale nutzen, d.h. Betrieb und Nutzung sind getrennt. Die Bedienung erfolgt in der Regel via Internet über verschlüsselte und autorisierte Verbindungen. Der Zugang erfolgt über eine eindeutige Login-Kennung und ein vom Nutzer veränderbares Passwort.
Standardleistungen. A1 ELGA Service umfasst, unabhängig von der gewählten Leistungsvariante und Zugangsart, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, folgende Leistungen: • Redundanter Betrieb des ELGA-Bereichs in den Rechenzentren von A1 nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben • Redundanter Betrieb des von den Systempartnern (im speziellen Bundesrechenzentrum) zur Verfügung gestellten Anbindungsgateways (AGW, vereint XCA Gateway und Berechtigungssystem) • Verbindung des ELGA-Bereiches bzw. des AGW mit eHI-Net und damit an die ELGA- Zentralkomponenten und weitere ELGA-Bereiche. • Ausstellen des Zertifikats und Betrieb der Public Key Infrastruktur für die Absicherung der Kommunikation • Unterstützung beim Zertifikatsantrag und beim erstmaligen Einbringen des Zertifikats vor Ort • Konfiguration und Freischaltung vom A1 ELGA Service • Mengenmäßig unlimitierter lesender Zugang • Möglichkeit e-Medikationsdaten zu schreiben • Bei der entsprechenden Tarifoption das Schreiben von e-Befunden • Bei schreibenden Teilnehmern Anbindungs-Unterstützung im Ausmaß von höchstens 4 Stunden • Störungsentgegennahme und Behebung laut Service Level Agreement (SLA)
Standardleistungen. Die M-net Telekommunikations GmbH (im Folgenden M-net genannt) erbringt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten die folgenden Mobilfunkleistungen. In Deutschland werden die Mobilfunkleistungen derzeit im Mobilfunknetz des M-net- Mobilfunkpartners Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (im Folgenden O2 genannt) im Empfangsbereich der O2-Sendeanlagen erbracht. Außerhalb Deutschlands sind Mobilfunkdienste möglich, soweit mit Netzanbietern im Aufenthaltsgebiet entsprechende Roaming-Abkommen geschlossen sind. Qualität und Verfügbarkeit von Mobilfunkleistungen hängen maßgeblich von geogra- phischen und atmosphärischen Gegebenheiten ab und können dadurch zeitlich oder lokal beeinträchtigt sein. Aus diesen Umständen sind keine Schadens-, Minderungs- oder Kündigungsansprüche abzuleiten. M-net kann in eigenem Ermessen die Mobilfunkleistungen auf andere Weise, insbeson- dere durch andere Mobilfunkpartner erbringen. Sofern sich für den Kunden keine preis- lichen oder maßgeblichen technischen Nachteile ergeben, stellt dies keinen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar. Weitere Voraussetzungen für die Nutzung der Dienste sind: Verbindungen zu Mehrwertdiensten, z.B. 0900, 118x oder Kurzwahlnummern etc., sind in dem Maße möglich, in dem M-net bzw. der Mobilfunkpartner über Verträge mit den jeweiligen Anbietern verfügt. Diese Leistungen werden durch M-net im Namen des jeweiligen Anbieters in Rechnung gestellt. SMS und MMS können gesendet und empfangen werden, soweit das Endgerät hierfür geeignet ist. Rechnung: Die standardisierte Online-Rechnung kann vom Kunden über das Kunden- portal der M-net im Internet unter xxx.x-xxx.xx eingesehen und heruntergeladen werden. Für Geschäftskunden verweisen wir auf die steuerrechtlichen Vorschriften der Archivierung § 14b UStG. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung oder erfolgloser Abbuchung wird die Rechnung automatisch künftig in Papierform auf dem Postweg versandt und gemäß der Preisliste mit Mehrkosten berechnet. Einzelverbindungsnachweis (EVN): Auf Wunsch erhält der Kunde eine Aufstellung aller Verbindungen nach zeitlicher Abfolge. Die Zielrufnummern der Verbindungen werden entsprechend dem Wunsch des Kunden entweder a) um die letzten drei Ziffern verkürzt oder b) in vollständiger Länge angegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Verbindungen zu bestimmten Personen, Behörden und Organisationen ohne Angabe der Zielnummer in einer Summe zusammengefasst. Alle Verbindungsdaten werden bei M-net spätest...