Gründe für das Angebot Musterklauseln

Gründe für das Angebot. Mit dem öffentlichen Angebot werden keine neuen, sondern ausschließlich bestehende Aktien angeboten. Anbieterin ist die (von dem Verwaltungsratsmitglied und mittelbaren Mehrheitsaktionär der Emittentin, Xxxxx Xxxxxxxxx Xxxxx, beherrschte) Maponos Holding AG, die Stück 10.000 von ihr gehaltene Aktien der Emittentin öffentlich anbietet, was 0,1 % des Grundkapitals der Emittentin entspricht. Mit Ausnahme der Maponos Holding AG sind der Emittentin keine abgebenden Aktionäre positiv bekannt. Die Emittentin selbst bietet mit diesem Angebot keine Aktien zum Kauf an, sondern erhofft sich durch die Bewerbung der EasyMotionSkin Tec AG und aktive Investor Relations Arbeit ein gesteigertes Interesse der Öffentlichkeit. Insbesondere erwägt die Emittentin, durch Veröffentlichung einer Unternehmensmitteilung der Emittentin interessierte Anleger auf das öffentliche Angebot und den (durch die beabsichtigte Freiverkehrs-Einbeziehung ermöglichten) Börsenhandel und die damit verbundene Möglichkeit des Erwerbs von Aktien der Emittentin hinzuweisen, um ein breiteres Publikum auf die Emittentin aufmerksam zu machen. Die Emittentin verspricht sich hiervon auch eine verbesserte Akzeptanz künftiger Kapitalmaßnahmen der Emittentin. Die Maponos Holding AG hat sich zu dem Angebot der Stück 10.000 von ihr gehaltenen Aktien der Emittentin bereit erklärt, um das Vorliegen eines für diesen Prospekt gemäß Art. 3, 4 der Verordnung (EU) 2017/1129 erforderlichen öffentlichen Angebots im Sinne des Art. 2 lit. d der Verordnung (EU) 2017/1129 sicherzustellen. Die Aktien der Emittentin sollen in den Handel im Freiverkehr der Börse München im Handelssegment m:access einbezogen werden. Im Anschluss an die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der Börse München sollen die Aktien zeitnah auch auf XETRA, der elektronischen Handelsplattform der Deutsche Börse AG, gelistet werden und dort handelbar sein. Dabei sollen die Aktien auch in das Freiverkehrssegment Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die spätere Einbeziehung der Aktien in Freiverkehrssegmente weiterer Börsen wird ebenfalls erwogen. Es bestehen keine wesentlichen Interessenkonflikte hinsichtlich des Angebots oder der Einbeziehung zum Handel im Freiverkehr.
Gründe für das Angebot. Die Emittentin beabsichtigt, den Nettoerlös aus den bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen zur Gewinnerzielung zu verwenden.
Gründe für das Angebot. Das öffentliche Angebot aufgrund werblicher Maßnahmen dient dem Zweck, den Bekanntheits- grad der Emittentin in Investorenkreisen zu erhöhen und eine bessere Positionierung im Kapi- talmarkt zu erreichen. Die Emittentin beabsichtigt, sich mittel- und langfristig auch über den Ka- pitalmarkt zu finanzieren und so ihre Wachstumsstrategie umzusetzen. Hierzu beabsichtigt die Emittentin, nach Veröffentlichung des Prospekts das breite Publikum im Geltungsbereich des Wertpapierprospektgesetzes auf die Einbeziehung der Aktien der Emittentin im Freiverkehr der Börse München in verschiedenen Formen, insbesondere durch Veröffentlichung regelmäßiger Corporate News, hinzuweisen, um so auch am Kapitalmarkt bekannt zu werden und zugleich eine unbestimmte Anzahl von Anlegern in die Lage zu versetzen, über den Kauf der Aktien der Emittentin nach der Einbeziehung der Aktien im Freiverkehr der Börse München zu entschei- den. Durch die werbliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einbeziehung der Aktien zum Handel im Freiverkehr an einer deutschen Wertpapierbörse nach der Schließung des Markt- segments First Quotation im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse verfolgt die Emittentin das Ziel, die Handelbarkeit der Aktien an einem öffentlichen Markt aufrecht zu erhalten. Insofern besteht sowohl von Seiten der Emittentin als auch der Aktionäre ein Interesse an werb- lichen Maßnahmen bzw. an einer durch werbliche Maßnahmen begleiteten erfolgreichen Einbe- ziehung der Aktien der Emittentin zum Handel im Freiverkehr an einer deutschen Wertpapier- börse sowie an einer positiven Kursentwicklung.
Gründe für das Angebot. Der Zweck des Angebotes liegt in der Optimierung der Eigenmittel-Struktur der Emittentin. Das Angebot bietet den Schuldverschreibungsinhabern die Möglichkeit, ihr Investment in vormals als Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs 7 Bankwesengesetz (BWG) zu den Eigenmit- teln angerechnete Schuldverschreibungen in neue Schuldverschreibungen, die zukünftig Instrumente des Ergänzungskapitals ("Tier 2") gemäß Art 63 der vom Europäischen Parla- ment am 16.4.2013 festgelegten Fassung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Re- quirements Regulation – "CRR") darstellen und jeweils den dortigen Bestimmungen und Beschränkungen unterliegen sollen, umzutauschen, und damit ihr Investment in die Emitten- tin fortzusetzen.
Gründe für das Angebot. Der Grund für das Angebot ist die Erzielung von Erlösen aus der Emission der Schuldverschreibungen, die Gegenstand dieses Prospekts ist. Unter der Annahme einer vollständigen Platzierung der Schuldverschreibungen in Höhe des Maximalvolumens wird der Bruttoemissionserlös (vor dem Abzug der Emissionskosten (wie unten definiert)) EUR 25 Mio. betragen. Im Hinblick auf die Emission der Schuldverschreibungen entstehen der Emittentin sowohl erfolgsunabhängige Kosten, insbesondere die Kosten für Rechtsberatung und Kosten des Abschlussprüfers, als auch vom Nennbetrag der letztlich emittierten Schuldverschreibungen abhängige Kosten, insbesondere in Form der Provision der Joint Lead Manager (die „Emissionskosten“). Die Emittentin schätzt die Höhe der Emissionskosten im Falle der vollständigen Platzierung der Schuldverschreibung in Höhe des Maximalvolumens bzw. im Fall der maximalen Annahmequote im Rahmen des Umtauschangebots auf rund EUR 1,2 Mio. Die Emissionskosten umfassen u.a.:
Gründe für das Angebot. Die Kapitalerhöhung erfolgt mit dem Ziel, die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft weiter zu stärken und neue Mittel für den Ausbau des Bestandsgeschäfts zu generieren. Die Gesell- schaft wird den aus der Kapitalerhöhung resultierenden Emissionserlös zuvorderst für Ak- quisitionen von neuen Bestandsimmobilien verwenden (ca. EUR 20,4 Mio.). Den restlichen Emissionserlös wird die Gesellschaft voraussichtlich für bauliche Maßnahmen an einzelnen Bestandsobjekten (nach Schätzung der InCity AG ca. EUR 9,0 Mio.) verwenden. Durch die Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis und den Ausbau des Bestandsgeschäfts verfolgt die Ge- sellschaft das Ziel, ihre Flexibilität hinsichtlich künftiger Marktveränderungen zu erhöhen und ihre Zukunftsfähigkeit vor dem Hintergrund möglicher künftiger Veränderungen des wirtschaftlichen und regulatorischen Umfelds zu stärken.
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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und