Common use of Voraussetzungen Clause in Contracts

Voraussetzungen. (1) Der Vermögensverwalter bietet die Vermögensverwaltung nur natürlichen Personen an, die ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig sind. Der Vermögensverwalter stuft den Anleger als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes ein. Der Anleger verfolgt den Anlagezweck der allgemeinen Vermögensbildung / Vermögensoptimierung. Der Anleger kann im ungünstigsten Fall Verluste bis zur Höhe des eingesetzten Kapitals erleiden.

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Samples: www.hdh-voba.de, www.donau-iller-bank.de, www.spreewaldbank.de

Voraussetzungen. (1) Der Vermögensverwalter bietet die Vermögensverwaltung nur juristischen Personen sowie Einzelunternehmen, Personengesellschaften und selbständig/ freiberuflich tätigen natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland an, die jeweils ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig sind. Der Vermögensverwalter Vermögens- verwalter stuft den Anleger als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes Wertpapierhandels- gesetzes ein. Der Anleger verfolgt den Anlagezweck der allgemeinen Vermögensbildung Vermö- gensbildung / Vermögensoptimierung. Der Anleger kann im ungünstigsten Fall Verluste bis zur Höhe des eingesetzten Kapitals erleiden.

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Samples: www.hamburger-volksbank.de, www.meine-rvb.de, www.die-vrbank.de

Voraussetzungen. (1) Der Vermögensverwalter bietet die Vermögensverwaltung nur juristischen Personen sowie Einzelunternehmen, Personengesellschaften und selbständig/freiberuflich tätigen natürlichen Personen an, die jeweils ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig sind. Der Vermögensverwalter stuft den Anleger als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes ein. Der Anleger verfolgt den Anlagezweck der allgemeinen Vermögensbildung / Vermögensoptimierung. Der Anleger kann im ungünstigsten Fall Verluste bis zur Höhe des eingesetzten Kapitals erleiden.

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Samples: www.vobakl.de, www.berliner-volksbank.de

Voraussetzungen. (1) Der Vermögensverwalter bietet die Vermögensverwaltung nur juristischen Personen sowie Einzelunternehmen, Personengesellschaften und selbständig/freiberuflich tätigen natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland an, die ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Der Vermögensverwalter stuft den Anleger als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes ein. Der Anleger verfolgt den Anlagezweck der allgemeinen Vermögensbildung / Vermögensoptimierung. Der Anleger kann im ungünstigsten Fall Verluste bis zur Höhe des eingesetzten Kapitals erleiden.

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Samples: www.vrbank-in-holstein.de, www.volksbank-kassel-goettingen.de

Voraussetzungen. (1) Der Vermögensverwalter bietet die Vermögensverwaltung nur juristischen Personen so- wie Einzelunternehmen, Personengesellschaften und selbständig/freiberuflich tätigen natürlichen Personen an, die jeweils ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig sind. Der Vermögensverwalter stuft den Anleger als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes Wertpa- pierhandelsgesetzes ein. Der Anleger verfolgt den Anlagezweck der allgemeinen Vermögensbildung Ver- mögensbildung / Vermögensoptimierung. Der Anleger kann im ungünstigsten Fall Verluste Ver- luste bis zur Höhe des eingesetzten Kapitals erleiden.

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Samples: www.volksbank-goeppingen.de