Befristung Musterklauseln

Befristung. Sie können eine unbefristete Beitragsherabsetzung verlangen oder die Beitragsherabsetzung zeitlich bis zu 3 Jahre befristen. Bei ei- ner Befristung informieren wir Sie rechtzeitig vor Ablauf des ge- wünschten Zeitraums über die Wiederaufnahme der vollen Bei- tragszahlung.
Befristung. Sie können eine unbefristete Beitragsfreistellung verlangen oder die Beitragsfreistellung zeitlich bis zu 3 Jahre befristen. Bei einer Befristung informieren wir Sie rechtzeitig vor Ablauf des gewünsch- ten Zeitraums über die Wiederaufnahme der Beitragszahlung und über die Möglichkeiten zum Ausgleich der auf die beitragsfreie Zeit entfallenden Beiträge. • Auch nach der Beitragsfreistellung berechnen wir die Renten nach Ziffer 1.1 Absätze 2 und 3. • Die garantierte Mindestrente nach Beitragsfreistellung ergibt sich aus dem Garantiekapital nach Beitragsfreistellung ohne Be- rücksichtigung der Beteiligung am Überschuss. Dieses umfasst mindestens den bei Vertragsschluss vereinbarten →Garantie- prozentsatz der Summe der Beiträge zur Altersvorsorge, die bis zur Beitragsfreistellung gezahlt wurden. • Durch die Beitragsfreistellung ändern sich die Verhältnisse der Garantieleistungen aus weiteren abgeschlossenen Bausteinen zum Garantiekapital des Bausteins Altersvorsorge (ohne Be- rücksichtigung der Beteiligung am Überschuss). Die Leistungen aus dem künftigen erweiterten Kapitalbonus nach Ziffer 2.2.3 Absatz 2 b) erhöhen sich im geänderten Verhältnis. • Auch nach der Beitragsfreistellung gilt Ziffer 6. Auf ursprünglich vereinbarte Beiträge, die wegen der Beitragsfreistellung nicht zu zahlen sind, erheben wir jedoch ab dem Zeitpunkt der Beitrags- freistellung keine →Kosten in Prozent des Beitrags nach Ziffer 6.1 Absätze 1 a) und 2 a).
Befristung. Beachten Sie bitte Folgendes, wenn Sie auf der Basis eines befristeten Arbeitsvertrags arbeiten: Im Gegen- satz zum unbefristeten Arbeitsverhältnis endet das be- fristete Arbeitsverhältnis, ohne dass eine Kündigung erforderlich wäre. Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) schafft eine einheitli- che Rechtsgrundlage sowohl für befristete als auch für auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse. Daneben gibt es noch einzelne Spezialregelungen, wie beispielswei- se Vorschriften aus dem Wissenschaftszeitvertragsge- setz. Um eine Zeitbefristung handelt es sich dann, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag beispielsweise vereinbart wurde, dass Sie für eine Woche, ein Jahr oder bis zum 31.12. eines Jahres beschäftigt werden. Ist der vorgesehene Beendigungszeit- punkt exakt bestimmt, endet das Arbeitsverhältnis mit die- sem Zeitpunkt. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses setzt nicht zwingend die Nennung eines festen Endtermins voraus. Bei der Zeitbefristung wird das Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Dauer geschlossen. In einem solchen Fall können Sie den Endtermin des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht voraussehen, was der Gesetzgeber als unzumutbar erachtet. Deshalb steht Ihnen eine sogenannte Auslauffrist von zwei Wochen zu. Sie beginnt mit Zugang der schriftlichen Unterrichtung durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung. Vertraglich können zwar längere, aber keine kürzeren Fristen vereinbart werden. Fazit: Werden Sie zweckbefristet beschäftigt, endet Ihr Ar- beitsverhältnis zwei Wochen, nachdem Ihr Arbeitgeber Ihnen mitgeteilt hat, dass der Zweck Ihrer Beschäfti- gung erreicht ist. Ein sachlicher Grund liegt nicht vor, wenn das allgemeine Wirtschaftsrisiko unangemessen auf den Arbeitnehmer ver- lagert wird. Das ist etwa der Fall, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei • • • • Urlaubsüberschreitung, Schwangerschaft, Krankheit oder Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vereinbart wird. Solche Befristungen sind unzulässig. In ei- nem solchen Fall besteht Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet fort. Um ein auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis han- delt es sich dann, wenn der Endtermin von einem un- gewissen Ereignis abhängig ist. Auflösend bedingte Ar- beitsverhältnisse sind weitgehend befristeten Arbeits- verhältnissen gleichgestellt. Insbesondere muss die auflösende Bedingung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein. Wenn Ihr Arbeitsvertrag nicht hinreichend genau den Endtermin bestimmt und bei...
Befristung. 3 Aufhebungsvertrag
Befristung. Zwischen den Vertragspartnern kann von vornherein vereinbart werden, dass die Betriebsvereinbarung befristet wird, das heißt, dass sie ihre Geltung mit Ablauf einer bestimmten Frist, mit einem bestimmten Datum oder bei Eintritt einer bestimmten Bedingung automatisch verliert. Die Kündigung einer befristet (bedingt) abgeschlossenen Betriebsvereinbarung ist nicht möglich.
Befristung. Wir haben die wichtigsten Befristungsgründe im Arbeitsvertrag aufgeführt. Diese sind jedoch nicht abschließend. Für eine Zweckbefristung mit Sachgrund aufgrund von Mutterschutz bzw. Elternzeit schlagen wir Ihnen folgende Formulierung vor: Zweckbefristung mit Sachgrund: Alternativ: Die Einstellung erfolgt für die Dauer der Mutterschutzfrist von Frau … zuzüglich einer Einarbeitungszeit und endet automatisch mit Ablauf der Mutterschutzfristen nach der Entbindung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zeitbefristung mit Sachgrund: Der Arbeitnehmer wird befristet vom … bis … eingestellt. Die Einstellung erfolgt aus Anlass der Elternzeit der/des … wegen der Geburt des Kindes … Das Arbeitsverhältnis endet am …, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Befristete Arbeitsverträge können entweder mit oder ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sieht vor, dass die Befristung von Arbeitsverträgen, ohne dass ein sachlicher Grund hierfür vorliegt, bis zur Gesamtdauer von 24 Monaten zulässig ist. Innerhalb dieses Zeitraums von zwei Jahren sind drei Verlängerungen zulässig, sodass insgesamt vier Befristungen mit demselben Mitarbeiter innerhalb von zwei Jahren nacheinander möglich sind. Wenn das befristete Arbeitsverhältnis verlängert werden soll, ist es erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis so wie bisher fortgesetzt wird und nur der ursprünglich vorgesehene Beendigungs-termin verlängert wird. Eine Verlängerung ist nur vor der ursprünglich vorgesehenen Beendigung mit nahtlosem Anschluss möglich. Sollte zwischen der ersten Befristung und der zweiten Befristung, wenn auch nur ein geringer Zeitabstand gegeben sein, könnte es sich hierbei bereits um eine Neubefristung handeln, die durch das TzBfG nicht gedeckt ist. Die Verlängerung im Sinne des TzBfG ist nur möglich, wenn sie vor Ablauf der vorhergehenden Befristung vereinbart wird und der Verlängerungszeitraum nahtlos anschließt. Die Vereinbarung könnte wie folgt lauten: Wir vereinbaren mit Ihnen, dass das mit Ihnen seit dem ….… bestehende befristete Arbeitsverhältnis nach dem TzBfG über das ursprüngliche Vertragsende …… bis zum …… verlängert wird. Im Übrigen bleibt es bei den mit Vertrag vom ....... getroffenen Regelungen. Braunschweig, den ............................................... ........................................... Arbeitgeber Arbeitnehmer Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefrist...
Befristung. (1) Diese Vereinbarung ist befristet. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.06.2020.Die Vertragspartner werden spätestens einen Monat vor Ablauf der Vereinbarung prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist.
Befristung. 1 Diese Vereinbarung ist bis Ende 2011 befristet. 2 Ihre Geltungsdauer wird bis zum 31. Dezember 2014 verlängert, längstens jedoch bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 30. September 20118 über die Förde- rung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG).9 8 SR 414.41; BBl 2011 7455 9 Eingefügt durch Ziff. I der Vereinb. vom 11. Nov. 2011, in Kraft seit 1. Dez. 2011 (AS 2011 5013).
Befristung. Diese Dienstvereinbarung ist bis zum 31.12.20.. befristet. Die Befristung verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern diese Dienstvereinbarung nicht bis spätestens zum 30.09. des jeweiligen laufenden Jahres von Dienstgeber oder Mitarbeitervertretung gekündigt wird. Die Betriebsparteien verpflichten sich in diesem Fall unverzüglich in Neuverhand- lungen einzutreten, damit nach dem Auslaufen dieser Dienstvereinbarung in unmittelbaren Anschluss eine Neuregelung besteht. Erläuterung: Dienstvereinbarungen sind konsensorientiert. Durch die Befristungsregelung mit „automatischer“ Verlängerung besteht quasi eine Dauerregelung, bei der die Betriebsparteien Störungen anzeigen und damit den befristeten Auslauf der Dienstvereinbarung in Gang setzen können.
Befristung. Eine Befristung kommt aufgrund der Besonderheit des Gesetzes weder als Berichtsfrist noch als Anordnung eines Verfallsdatums in Betracht.