Common use of Vergütung Clause in Contracts

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

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Vergütung. Für die Vorbereitung und Lagerung des Verwahrungsgutes zahlt der Auftraggeber beginnend mit dem Tag der Einlagerung an die Gesellschaft ein Entgelt in Höhe von 299.- € (inkl. MwSt.) für jedes begonnene Vertragsjahr. Ein Vertragsjahr bezieht sich auf den Zeitraum vom Tag der Einlagerung bis zum Ende dieses Tages im folgenden Jahr. Die Zugwerk AG erstellt vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb dieses Zeitraumes hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung für ihre Leistungen Rechnungen entweder die Lagerung. Für die Entnahme/Umlagerung des Verwahrungsgutes oder Teilen hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 100.- € innerhalb und 200.- € außerhalb Deutschlands pro Umlagerungsvorgang zuzüglich evtl. Transportkosten in Form Rechnung gestellt. Diese entfällt bei einem Versand in die Praxis Kinderwunsch Erlangen zur Durchführung einer Kinderwunschbehandlung. Für die Vernichtung der Proben fallen keine Kosten für den Auftraggeber an. Die Zahlung für die erste Jahresrechnung und aller Folgerechnungen hat von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden Seiten des Auftraggebers per Überweisung spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Sollten sich innerhalb der Vertragslaufzeit die Kosten der Lagerung (Rechnungsdatum)z.B. durch Änderung der Stickstoffpreise, in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefertder Löhne, der Steuern usw.) erhöhen, so ist kann die Gesellschaft das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fälligEntgelt verhältnismäßig anpassen. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat Verlangt der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er Weitergabe des Konservierungsgutes an eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustandeandere Einrichtung als Kinderwunsch Erlangen, so hat der Kunde Konzepteer die entsprechenden Kosten (Bearbeitungsgebühr 100 € innerhalb Deutschlands/ 200 € ins Ausland zuzüglich Transportkosten) hierfür im Voraus an die Gesellschaft zu entrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Entwürfe und Präsentationen die Gesellschaft unverzüglich zu vernichteninformieren über die Änderung seiner Anschrift oder seines Aufenthaltsortes, über den Fall der Abwesenheit von mehr als drei Monaten, damit bei evtl. Zahlungsverzug aufgrund von Nichterreichbarkeit die vertragsgemäße Vernichtung des Kryogutes durch die Gesellschaft vermieden wird im Falle des Todes des Auftraggebers sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Gesellschaft umgehend informiert wird (in der Regel durch die Partnerin). Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Mitteilung hat schriftlich i.d.R. durch die verbliebene Partnerin zu erfolgen. Im Falle der Ziffer 1. ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Information zu überprüfen oder weitere Nachweise zu verlangen. Insbesondere muss der Auftraggeber die Gesellschaft zwingend für den Fall informieren, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine ursprünglich geplante Vaterschaft durch Übertragung des gelagerten Humanspermas/Hodengewebes auf die Partnerin nicht mehr gewünscht wird. Versäumt dies der Auftraggeber, so haftet die Gesellschaft in keinem Fall für mögliche Unterhaltsansprüche, die in der Folge aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hateiner solchen Behandlung entstehen können.

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Samples: www.erlanger-samenbank.de

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Leistungen Rechnungen Servicegebühren; Aufwandsent- schädigung Soweit im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, werden die Professional Services entweder in Form von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden (i) nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur Aufwand vergütet und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an nach Xxxx von TeamViewer monatlich oder vierteljährlich in Rechnung gestellt („T&M“) oder (ii) als im Voraus bezahltes gebündeltes Stundenpaket erworben („Bundled Package"). Im Falle von T&M erfolgt die Agentur und den Kunden weiterleitenAbrechnung nach der Anzahl der von TeamViewer geleis- teten Arbeitstage. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzeptefür die Professional Services zu zahlenden Gebühren werden nach den jeweils aktuellen Tages- oder Stundensätzen für die Mitarbeiter von TeamViewer berechnet. Ein Arbeitstag umfasst acht (8) Stunden. Mehr- oder Minder- leistungen pro Arbeitstag werden anteilig vergütet. Im Falle eines Bundled Package hat der Kunde, Entwürfe sofern im Vertrag kein kürzerer Zeit- raum vorgesehen ist, ab dem Kaufdatum dreihundertfünfundsechzig (365) Tage Zeit, um die im Bundled Package enthaltenen Stunden zu nutzen, andernfalls verfallen die Stunden ohne Erstattung. Darüber hinaus hat TeamViewer Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen notwendigen und Präsentationen ohne Vergütungnachgewiesenen Aufwendungen, einschließlich der Rei- sekosten, wie im Vertrag vorgesehen. NutzungsrechteReisekosten Die Kosten für Reise, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen Übernachtung, Verpflegung und sonstige Nebenkosten („Reise- kosten") des TeamViewer Service-Teams werden gesondert mit den für die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst Professio- nal Services zu zahlenden Gebühren berechnet. Soweit nicht anders vereinbart, gilt für die Abrechnung der Reisekosten die folgende Berechnungsgrundlage: Flug: Economy Class; Bahn: Zweite Klasse, zuzüglich zusätzlicher Kosten für Sitzplatzreservierungen; Auto: 35 Cent pro Kilometer für die An- und Abreise mit dem Auto sowie alle Fahrten, die in direktem Zusammenhang mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software Dienstleistung stehen (z.B. WordPressvom Hotel zum Ort der Dienstleistung); Taxi: Alle Kosten für alle Taxifahrten, die in direktem Zusammenhang mit der Dienst- leistung stehen; Mietauto: Alle Kosten für einen Mietwagen der Mittelklasse ohne Selbstbeteiligung und mit unbegrenzten Kilometern sowie alle damit verbundenen Treibstoffkosten; Hotel: Für jedes TeamViewer Service-Teammitglied wird ein Einzelzimmer in einem Drei-Sterne-Hotel mit Frühstück für die gesamte Dauer des Aufenthalts gebucht; Verpflegung: Bei einer Dauer der Professional Services von einem Arbeitstag beträgt der Preis für die Verpflegung EUR 14,00 pro TeamViewer Servicemitarbeiter. Beträgt die Dauer der Professional Services mehr als einen Arbeitstag, so beträgt der Preis für die Verpflegung EUR 28,00 pro Tag und pro TeamViewer Servicemitarbeiter. Der Preis D.5. D.5.1.‌ D.5.2. für die Verpflegung wird auch für den An- und Abreisetag des TeamViewer-Ser- viceteams berechnet; Sonstige Nebenkosten: Alle anfallenden Nebenkosten und Gebühren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mautgebühren, Autobahnvignetten, Kosten für Brücken und Fähren. Kostenvoranschlag TeamViewer kann einen Kostenvoranschlag für die Erbringung von Professional Ser- vices in einem bestimmten Projekt („Kostenvoranschlag") bleiben abgeben, einschließlich der gegebenenfalls anfallenden Kosten und Servicegebühren, die Urheberrechte an dieser beim Erstellerauf der Grundlage eines Zeitbudgets berechnet werden, das TeamViewer auf der Grundlage seiner Erfahrun- gen in ähnlichen Fällen schätzt. Programmiert Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist ein solches Zeitbudget nicht als Begrenzung der anrechenbaren Ser- vicegebühren auszulegen. Stellt sich während der Erbringung der Professional Services heraus, dass das angegebene Zeitbudget für die Zugwerk AG eigene SoftwarelösungenFertigstellung des Projekts nicht aus- reicht, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen wird TeamViewer den Kunden davon in Kenntnis setzen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatAnpassung des Kostenvoranschlags rechtzeitig vorschlagen.

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Samples: static.teamviewer.com

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlichenKommt aufgrund dieses Antrages ein Versicherungsvertrag zwischen mir und einem Versicherer zu Stande, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungenso hat die WFC einen Anspruch auf Vergütung. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefertZahle ich den geschuldeten Beitrag an den Versicherer, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden SchädenVergütungsanspruch sportvers gegenüber mir abgegolten. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der AgenturHöhe des geschuldeten Beitrags richtet s ich nach dem Versicherungsschein bzw. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich Cover Note zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechtediesem Antrag, auch wenn er eine Vergütung schuldetder im Antrag genannte Beitrag niedriger sein sollte. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustandeZahle ich den geschuldeten Beitrag nicht, so hat beträgt der Kunde KonzepteVergütungsanspruch sportvers gegenüber mir 20% des geschuldeten Beitrags zuzüglich entstehender Kosten (der Betrag beinhaltetkeine Umsatzsteuer). Zahle ich den gegenüber dem Versicherer geschuldeten Beitrag nur teilweise, Entwürfe schulde ich sportvers dennoch die volle Vergütung. Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Präsentationen unverzüglich Gewissen gemacht habe. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Ich weiß, dass der Versicherer bei unzutreffenden oder unvollständigen Angaben vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern kann. Alle für die Versicherer bestimmten Anzeigen und Willenserklärungen sind schriftlich abzugeben. Eine Kopie des Antrags liegt mir vor. 🞪 🞪 🞪 🞪 🞪 Ort / Datum Unterschrift Vermittler/Vermittlernummer Hiermit bestätige ich, dass mir vor Abgabe meiner Vertragserklärung die Vertragsbestimmungen einschließlich der Unfallversicherungsbedingungen (UB 2020), den Besondere Bedingungen für sportvers (BB RUV 2022), die besondere Bedingung zur progressiven Invaliditätsstaffel 500 (Progression 500)*, die Informationen nach der VVG-Informationspflichtenverordnung, die Informationen im Schadenfall sowie die AGB von sportvers, in Textform klar und verständlich übermittelt worden sind. Sie sind damit Vertragsbestandteil. * Stand: 01.2022 Gleichzeitig erteile ich sportvers die Erlaubnis, bei Beginn und während der Vertragslaufzeit den Versicherer zu vernichtenwählen bzw. Die gelieferten Leistungen zu wechseln, sofern die ursprünglichen Voraussetzungen (Beitragsübersicht, Bedingungen, medizinische Entscheidung) gleich oder besser sind. Ort / Datum Unterschrift Versicherungsnehmer Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, die nachstehenden Antragsfragen vollständig und Arbeiten bleiben wahrheitsgemäß zu beantworten. Insoweit wird auf die Schlusserklärung vor der Unterschriftsleistung hingewiesen. Jedwede Veränderung des Gesundheitszustandes des zu versichernden Sportlers muss auch nach Antragstellung bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag zum endgültigen Zustandekommen des Versicherungsvertrages nachgemeldet werden. Verstöße gegen diese Anzeigepflicht berechtigen den Versicherer, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten oder diesen anzufechten. Dem Versicherungsantrag liegen die Versicherungsbedingungen der Cooper Gay S.A.S. in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatneuester Fassung zugrunde.

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Samples: Unfall Versicherungsantrag Für Hobby Motorsportler Automobilsport

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt Vergütung der drd Leistung hat zwei Komponenten: Die Vergütung der ärztlichen Leistung und die Vergütung der Leistung der drd GmbH. Die Verrechnung sämtlicher über die drd GmbH bezogenen (auch) ärztlichen Leistungen erfolgt ausschließlich über die drd GmbH. Um die drd App für ihre Sie zugänglicher zu machen, bietet Ihnen drd GmbH für die eigene Leistung und jene der Ärzte folgende Nutzungs- und Zahlungsmodelle an: - Im drd Abo zahlen Sie monatlich eine fixe Abo-Gebühr nach unserer Preisliste und können alle Funktionen der drd App während der Dauer Ihres Vertrages mit drd GmbH nach dem fair use Prinzip uneingeschränkt nutzen. - Im drd Abo light zahlen Sie monatlich eine Abo-light Gebühr – ebenfalls nach unserer Preisliste. Sie können ebenfalls alle Funktionen der drd App nach dem fair use Prinzip uneingeschränkt nutzen. Sie zahlen jedoch zusätzlich zu Ihrer Abo-light Gebühr für jede ärztliche Videokonsultation einen ermäßigten Preis nach unserer Preisliste. - Bei einer einmaligen Nutzung der drd App zahlen Sie den vollen Wert einer ärztlichen Videokonsultation. drd GmbH ist berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Preise an den Verbraucherpreisindex vorzunehmen. Maßgeblich sind die Änderungen des VPI 2015 für Februar 2020 (107,8) oder einen anderen an seine Stelle tretenden Verbraucherpreisindex. Die Abrechnung aller Leistungen Rechnungen entweder erfolgt über die von Ihnen gewählte Zahlungsoption. Zahlungsoptionen, die Ihnen aktuell zur Verfügung stehen, sehen Sie in Form Ihren Stammdaten. Sie können die von monatlichenIhnen gewählte Zahlungsoption jederzeit verändern. Sie erhalten für alle Leistungen eine Rechnung. Im Falle einer einmaligen Nutzung der drd App für eine Videokonsultation mit dem Arzt erhalten Sie eine Rechnung für die ärztliche Konsultation, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungendie Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum)Bitte beachten Sie, in jedem Fall innerhalb dass wir auf Grund von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten gesetzlichen Regelungen und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller Ausgestaltung des Service alle Rechnungen mit 20% Umsatzsteuer auszustellen haben. Bitte informieren Sie sich aus bei Ihrer Krankenversicherung, ob Ihnen der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schädenvolle Betrag refundiert wird. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des Im Falle einer Videokonsultation mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich Arzt im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt eines drd Abo-light, erhalten Sie neben den Rechnungen für Ihre monatlichen Abo-Gebühren ebenfalls eine Rechnung für die in Anspruch genommenen ärztlichen Videokonsultationen, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können. Auch hierbei werden 20% USt zu verrechnet. Derzeit ersetzen die privaten Krankenversicherungen nicht die drd Abogebühren. Bitte klären Sie mit Ihrer privaten Versicherung die Übernahme dieser Kosten wie auch die allfällige Übernahme der verrechneten Umsatzsteuer. Für Ihre Fragen dazu steht Ihnen unser Kundenservice unter xxxxxxx@xxx.xx zur Verfügung. Alle Rechnungen werden in Ihrem Nutzer-Konto abgelegt und Sie können Sie jederzeit mithilfe Ihres Passworts abrufen. Dem stimmen Sie mit der Registrierung in der drd App zu. Die Rechnungen für die einmalige Videokonsultation oder für Videokonsultationen im Abo-light wird Ihnen der beratende Arzt zusätzlich in Ihre Patientenakte einspeichern, damit sie diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Um die Refundierung durch Ihre private Versicherung zu erleichtern, können diese Rechnungen unter Umständen Ihre ICD Diagnose/n enthalten. Diese sieht nur Ihr behandelnder Arzt und Sie, nicht auch die drd GmbH. Die Rechnungen, die auf Ihrem Konto abgelegt werden, welche die drd GmbH bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufzubewahren hat, enthalten keine Diagnosedaten. Dieses Nutzungsrecht giltDas gilt dann nicht, wenn die drd GmbH einen Verrechnungsvertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung hat. In diesem Fall wird die drd GmbH die Rechnungen, soweit erforderlich mit Ihrer ICD Diagnose, direkt an Ihre Versicherung zwecks Abrechnung weiterleiten, sofern nichts anderes vereinbart wirdSie diesem Service gesondert zugestimmt haben. Wenn Sie sich über die drd App registrieren, zeitlich unbegrenzt uns Mitteilungen von Ihrem Computer oder E- Mails senden, kommunizieren Sie mit uns elektronisch. Auch die drd GmbH wird in verschiedener Art und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie Weise mit Ihnen elektronisch kommunizieren. Sie stimmen der elektronischen Kommunikation mit uns zu, sofern keine schriftliche oder eine andere strengere gesetzliche Form eingehalten werden muss. Sie sind verpflichtet, uns jede Änderung Ihrer anlässlich der Registrierung bekannt gegebenen Daten anzuzeigen. Solange sie das nicht getan haben, können wir für die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie Kommunikation mit Ihnen die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren uns zuletzt bekannt gegebenen Daten – wie Ihre Adresse, E-Mail-Adresse und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatTelefonnummer verwenden.

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Samples: drd.at

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form Vergütung richtet sich nach dem von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene RechnungenKreitz Welding & Engineering unterbreiteten Angebot. Rechnungen Die Honorare unter 1.000 Euro sind bei Ablieferung der Zugwerk AG werden Arbeiten und nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles des Teils fällig. Tritt Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Kreitz Welding & Engineering Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Honorare ab 1.000 Euro werden wie folgt fällig. Die ersten 30 % sind zum Vertragsabschluss fällig, weitere 30 % nach der Hälfte der geleisteten Arbeit und die letzten 40 % mit Projektabnahme. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Befindet sich der Auftraggeber aus nicht im Verzug, erlaubt sich Xxxxxx Welding & Engineering für jede angefertigte Mahnung eine Aufwandspauschale von der Zugwerk AG fünf Euro zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtungerheben. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden SchädenVerzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a berechnet. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der AgenturGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitetIm Verzugsfalle können Leistungen eingeschränkt werden. Es gelten wird darauf hingewiesen, dass eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellerskostenfreie Schaffung von Entwürfen, nicht branchen- und berufsüblich ist. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-rechtes ist nur bei unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Die Zugwerk AG setzt sich dafür eindurch Änderung des Auftrags erforderlichen Mehraufwendungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z. B. für Modelle, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten. Für Reisen, die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des nach Abstimmung mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertragszwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet. Insbesondere dürfen Soweit Kreitz Welding & Engineering auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber die Firma Kreitz Welding & Engineering von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davonhieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die dem zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten sind. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich bestehenden Ansprüche verbleiben gelieferte Waren im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werdenEigentum von Kreitz Welding & Engineering. Dieses Nutzungsrecht giltDer Besteller darf die Ware vor vollständiger Bezahlung weder weiterverkaufen noch verarbeiten. An Plänen, Dokumentationen, Gutachten und Designarbeiten von Kreitz Welding & Engineering werden Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Kreitz Welding & Engineering zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusendung und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten ausAuftraggebers bzw. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbarenVerwerters. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Agentur Kosten zu informieren ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Kreitz Welding & Engineering ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Xxxxxx Welding & Engineering ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat Kreitz Welding & Engineering dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Kreitz Welding & Engineering verändert werden. Kreitz Welding & Engineering haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Kreitz Welding & Engineering ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigenbeim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen Auf Schadensersatz haftet die Firma Kreitz Welding & Engineering - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe Verschuldenshaftung bei Vorsatz und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AGgrober Fahrlässigkeit. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software einfacher Fahrlässigkeit haftet Kreitz Welding & Engineering vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes nach gesetzlichen Vorschriften (z.z. B. WordPressfür Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.nur:

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Vergütung. Das 500 g Glas Honig wird mit [Vereinbarung] €, das 250 g-Glas mit [Vereinbarung] € vergütet. Die Zugwerk AG erstellt Vergütung erfolgt spätestens nach Abverkauf der Ware über den Organisa- tor per Überweisung oder bar (mit Gegenzeichnung). Umsatzsteuer (MwSt.) ist nicht zu berechnen. • Dem Einzelhandel wird das 500 g Glas für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen[Vereinbarung mit dem Einzelhandel] € zzgl. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig10,7 % MwSt. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fälligverkauft. Tritt der Auftraggeber aus nicht Die MwSt. muss von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet Honiggemeinschaft gegenüber dem Fi- nanzamt nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis)abgeführt, sondern auch die Verrechnung kann einbehalten werden. Der so erzielte (geringe) Überschuss dient der Deckung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software Honiggemeinschaft (z.B. WordPressMini-Flyer, Werbemittel). • Der Organisator trägt die Gesamtverantwortung. Dies betrifft insbesondere die Veran- lassung rechtzeitiger Lieferungen (das Regal darf nie leer aussehen), die Regalpflege (Sauberkeit, Anordnung der Gläser, Dekoration, Werbe- und Infomaterial), den Zah- lungsverkehr in Bezug auf die Lieferanten (HRI-Mitglieder) bleiben und die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert Verkaufsstelle, sowie die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit Veranlassung von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilenWerbeaktionen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt Arbeit des Organisators erfolgt ehrenamtlich. • Auf Anfrage des Organisators ist eine zuvor vereinbarte Menge Honig an die Sammel- stelle zu liefern. • Das Falten und Anbringen der Mini-Flyer obliegt den Auftraggeber erst dann Mitgliedern der Honiggemein- schaft. • Der Organisator ist berechtigt, im Falle seiner Verhinderung (z.B. Krankheit, Urlaub) ein Mitglied der Honiggemeinschaft als Vertreter zu bestimmen. • Von den Mitgliedern der Honiggemeinschaft wird erwartet, dass sie die in der Verkaufs- stelle präsentierte Xxxx bei Bedarf ordnen und dem Organisator Lieferungserfordernis- se mitteilen. Darüber hinaus wird erwartet, dass das Verkaufsregal bei Bedarf entstaubt oder nass gewischt wird (Putzmittel beim Personal der zuständigen Abteilung des Ge- schäftes erfragen.) • Um die eigene Praxis zu überprüfen und den für die Honiggemeinschaft erforderlichen Qualitätsanspruch zu garantieren, ist die Teilnahme an Honigprämierungen erforderlich. • Es wird erwartet, dass sich die Mitglieder bei Präsentationen der Honige vor Ort, die vom Organisator oder vom Marktleiter veranlasst werden, für Standdienste zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatVerfü- gung stellen.

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Vergütung. Alle Leistungen, insbesondere Konzeptionen, Beratung, Entwicklung, Gestaltung und Projektmanage- ment erfolgen gegen Vergütung. Ohne anderweitige Vereinbarung gelten die Honorare wie in der jeweils aktuellen Preisliste als vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Leistungen nach Zeit- aufwand zu vergüten. Die Zugwerk AG erstellt Leistungen werden gegenüber dem Auftraggeber in einer detaillierten Leis- tungsübersicht ausgewiesen. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegen- den Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Agentur berücksichtigt Anpassungs- und Änderungswünsche des Auftraggebers, die nach Annahme der Kostenkalkulation / Angebot, jedoch vor der finalen Abnahme entstehen. Je nach Umfang können zusätzliche Kosten anfallen, auf die wir den Auftraggeber hinweisen werden. Beispiele für ihre Leistungen kostenpflichtige Änderungen (nicht abschließend): Technische Änderungen, die vor der Abnahme entstehen (z. B. wegen geänderter gesetzlichen Vorgaben, Browser-Updates); Änderungen, die sich aus neuen Geschäftsfeldern, Produkten, etc. ergeben; Geschmackliche Änderungen; Rückfragen bzw. Abstimmungen über den geschätzten Beratungsbedarf hinaus (entweder im Angebot genannte Be- ratungszeit oder wenn nicht angegeben, entfallen 10 % auf die Beratung); Abstimmungen mit Drittanbie- tern über die veranschlagte Beratungszeit hinaus. Preise werden in EURO angegeben und sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, Preise, die keine Mehr- wertsteuer enthalten. Die Agentur kann Rechnungen entweder in Form von monatlichenund Zahlungserinnerungen auf elektronischem Wege übermitteln. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungensoweit relevant, exklusive Verpackung und Transport. Rechnungen Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die der Zugwerk AG Agentur im Rahmen des Auftrags entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen und werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall gemäß Preisliste abgerechnet. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen der auf der Rechnung angegebenen Frist ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise Skonto wird ausschließlich in Teilen abgeliefertder auf der Rechnung angegebenen Weise gewährt. Bei mehreren Forderungen oder bei Forderungen in einem Kontokorrentverhältnis zu unserem Auftraggeber werden Zahlungen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fälligdie nicht näher bezeichnet werden, stets zur Begleichung der ältesten Forderung im Sinne des Gesetzes verwendet. Tritt der Auftraggeber aus Fremdleistungen- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Beauftragung von Fotografen, Produktionen, Designern u. ä. sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Farbkopien, Kurier, Reisespesen u. ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der AgenturAgentur ist berechtigt, eine dem Leistungsvolumen des Auftrages entsprechende Materialpauschale für Telefon, Farbkopien ohne Nachweis in Rechnung zu stellen. Diese Pauschale beträgt, sofern die Par- teien nichts Abweichendes vereinbart haben, 5 % des jeweiligen Auftragsvolumens. Die Agentur ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu vergeben. Die Agentur ist diesem Falle lediglich Vertreter und reicht die Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch auf sachliche und rechnerische Richtigkeit an den Auftraggeber zur Bezahlung weiter. Für die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche Koordination von Fremdleistungen im Sinne der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an Ziffer 5 berechnet die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars ein Agen- tur-Mark-Up von 15 % auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht giltsämtliche Netto-Vergütungen für Fremdleistungen, sofern nichts anderes Abweichendes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatwurde.

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Samples: www.huishu-agentur.de

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt Vergütung für ihre die vereinbarten Leistungen Rechnungen entweder beträgt € zzgl. der ggf. anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. der entstehenden Reisekosten nach dem Bun- desreisekostengesetz (BRKG) in Form von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schädengültigen Fassung. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei Vergütung beinhaltet die Vorbereitung und Durchführung der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich Lehreinheit im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht giltWorkshops/Übungs- stunde „ “, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt inklusive Diskussion und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks das zur Verfügung stellen von Informationen/Handout sowie Überlas- sung der Workshop-Dokumentation zur Vervielfältigung und Verteilung an die Herausgabe von Rohdaten ausTeilneh- menden. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb Vergütung ist nach Abschluss der zu erbringenden Leistungen fällig. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Vereinbarung und das Honorar wird auf das vom Auftragnehmenden angegebene Konto überwiesen. Mit der Honorarauszahlung sind sämtliche weitergehende Aufwendungen des Vertragszwecks Auftragnehmenden abgegolten. Der Auftragnehmende ist verpflichtet, eigenständig für die Abführung der ihn betreffen- den Einkommensteuer sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbarenggf. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur Umsatzsteuer Sorge zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigentragen. An KonzeptenDer Referierende wird darauf hingewiesen, Entwürfen und Präsentationen dass er im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte§ 2 Nr. 9 SGB VI als selbständig Tätiger rentenversicherungspflichtig ist, auch wenn er eine Vergütung schuldetauf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist, und im Zusammenhang mit seiner selbstständigen Tätigkeit kei- nen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, dessen Arbeitsentgelt aus die- sem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,- Euro monatlich übersteigt und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustandeWerden jedoch aus einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit nur Gesamthonorare bis maximal 650,-- Euro monatlich erzielt, so hat der Kunde Konzepteist davon auszugehen, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichtendass Geringfügigkeit vorliegt. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites undTätigkeiten bei weiteren Organisationen/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software Vereinen (z.B. WordPressals Übungsleiter) bleiben sind hierbei zu berücksichti- gen. Der Auftragnehmende versichert mit seiner Unterschrift, dass er für die Urheberrechte an dieser beim Erstellervereinbarte Tä- tigkeit kein Entgelt aus öffentlichen Mitteln von Seiten Dritter erhält bzw. Programmiert erhalten hat. Er nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Zugwerk AG eigene SoftwarelösungenVereinbarung des Honorars nicht gestattet ist, bleiben falls der Referierende aus dienstlicher Veranlassung seines Arbeitgebers die Referierenden Tätigkeit ausübt. Der Auftraggebende trifft die Entscheidung über die Durchführung einer Veranstaltung. Eine Absage der Veranstaltung seitens des Vereins kann bis zu drei Wochen vor dem Termin ohne Honoraransprüche erfolgen. Eine Ausfallentschädigung entfällt generell. Der Auftragnehmende räumt entsprechend dem Verwendungszweck alle Nutzungs- rechte und sonstigen übertragbaren Rechte am Code aus diesem Vertrag dem Auftraggebenden für ihre weitere Verwendung ein. Der Referierende ist verpflichtet, bei eigener Hinzuziehung von sonstigen Mitarbeitenden dafür Sorge zu tragen, dass in deren Person etwa entstehende Rechte nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes dem Auftraggebenden eingeräumt sind. Der Referierende hat die Vertraulichkeit der Agenturihm im Zusammenhang mit der Tätigkeit bekanntwerdenden Umstände und Fakten gegenüber Dritten zu wahren. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligenEr hat außer- dem dafür Sorge zu tragen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilendass diese Vertraulichkeit auch durch Mitarbeitende gewahrt wird, die er im Rahmen seiner Tätigkeit einbezieht. Weitere Nebenabsprachen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt Aufgaben aus diesem Vertrag sind erfüllt, sobald der Auftragnehmende seine ab- schließende Überarbeitung der Dokumentation vorgenommen hat und eine Abnahme durch den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatAuftraggebenden erfolgt ist.

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Vergütung. Der AN erhält die Vergütung gemäß vorliegendem Angebot. Der genannte Herstellungspreis ist ein Festpreis und bein- haltet die Vergütung für – Die Zugwerk gesamte Herstellung inkl. kompletter Postprodukti- on und digitaler Endfertigung einschließlich aller Neben- kosten (Honorare der Filmschaffenden, Kosten für die Drehgenehmigung und für erforderliche technische und nicht technische Ausstattungsgegenstände) – Die Übereignung der bei der Filmherstellung hergestell- ten Ton- und Bilddatenträger und eines endgefertigten Masters sowie zweier Belegkopien – Die Einräumung bzw. der Einkauf der u.g. Nutzungsrechte – Die Anfertigung schriftlicher Protokolle des PPM – Die Aufwendungen für Reisen des Regisseurs und des Produktionsleiters zum PPM in der Agentur, beim AG erstellt oder einem gemeinsam vereinbarten Ort – Die Aufbewahrung und Versicherung des Filmmaterials für ihre 1 Jahr – Reisekosten des AN – Die im Angebot aufgeführten weiteren Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlichen§ 313 BGB sowie sonstige gesetzlich zwingenden Regelun- gen über die Anpassung der Vergütung bleiben unberührt. Der Wegfall, anteilsmässigen Rechnungen die erhebliche Verminderung oder projektbezogene RechnungenÄnderung einzelner für die Festpreisbemessung maßgebender Positio- nen der Kalkulation bedürfen der Zustimmung des AG und berechtigen diesen zu einer entsprechenden Herabsetzung des Festpreises, sofern der AN nicht nachweist, dass wegen nicht geltend gemachter Mehrkosten für andere Änderungs- wünsche des AG der Aufwand sich insgesamt gegenüber dem kalkulierten Aufwand nicht verändert hat. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fälligDer AN wird ausdrücklich auf die §§ 32 ff. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden SchädenUrhG hingewiesen. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt Partei- en sind sich dafür eindarüber einig, dass Dritte bei Überschreiten es allein Sache des Kostenvoranschlags AN ist, die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten notwendigen Verträge mit Urhebern und die Änderungen ausübenden Künstlern zu schließen. Dem AN steht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder eine Nachforderung zu, wenn ein Urheber und/oder Ergänzungenausübender Künstler aufgrund seines Anspruchs auf angemessene Vergütung eine höhere Vergü- tung erhält oder zugesprochen bekommt, welche von als dies in der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung Kalkulation des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatAN vorgesehen war.

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Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt Vergütung für ihre die von RZO erbrachten Leistungen Rechnungen entweder richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen zuzüglich Abgaben, Steuern oder sonstige Belastun- gen. RZO ist berechtigt, bei Neuerhebung oder Ände- rung der Abgaben, Steuern oder sonstigen Belastun- gen die Vergütung entsprechend anzupassen. Anders- lautende Vertragsvereinbarungen bleiben vorbehal- ten. RZO ist berechtigt, die Preise einseitig und jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter betrieblicher o- der geschäftlicher Verhältnisse (z.B. neue Standards o- der regulatorische Vorgaben, neue Technologien, Lie- ferantenumstellungen, veränderte Gestehungskosten, Teuerung) unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 50 Tagen schriftlich auf jedes Monatsende anzupas- sen. Bei wesentlichen Anpassungen der Preise steht dem Vertragspartnern ein ausserordentliches Recht auf Kündigung des entsprechenden Dienstleistungsver- trages auf den Zeitpunkt des in Form von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene RechnungenKrafttretens der Preis- änderung zu. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von Der Vertragspartner hat das ausseror- dentliche Kündigungsrecht innert 30 Tagen nach Er- halt der Mitteilung der Anpassung schriftlich auszu- üben. Ohne schriftliche Kündigung innert Frist gelten die Anpassungen als genehmigt und sind für den Ver- tragspartner verbindlich. Die Anpassung der Preise an die Teuerung, an verän- derte Abgaben, Steuern, erhöhte Elektrizitäts- und Netznutzungspreise oder sonstige neue Belastungen gilt nicht als wesentliche Anpassung der Preise und begründet kein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die Vergütungen der Dienstleistungen werden dem Vertragspartner quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt. Angebrochene Kalendermonate werden pro rata in Rechnung gestellt. Die Vergütungen für Dienstleistungen und Produkte werden innert 30 Tagen ab Fakturadatum zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefertDer Vertragspartner hat die auf der Rechnung genannte Bankverbindung für seine Zahlung zu ver- wenden. Der Verzug des Vertragspartners tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Es gilt ein Verzugszins von 5 % p. a. als vereinbart. Befin- det sich der Vertragspartner mit einer Zahlung im Ver- zug, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt kann RZO die Erbringung von künftigen Dienst- leistungen oder Weiterbearbeitung der Auftraggeber aus nicht Produkte von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück Bezahlung offener Rechnungen und, nach ihrem Ermessen, auch von Vorauszahlungen oder reduziert er den Auftrag, bevor anderen Sicherheiten abhängig machen. Auf Wunsch kann der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine ZahlungsverpflichtungVertragspartner die Berech- nungsgrundlagen für die Rechnungsstellung schriftlich anfordern. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich XXX stellt dem Vertragspartnern die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht giltBe- rechnungsgrundlagen zu, sofern nichts anderes diese mit vertretba- rem technischem Aufwand erarbeitet werden können. Vom Vertragspartner geforderte Leistungen, deren Preise nicht speziell vereinbart wirdwurden, zeitlich unbegrenzt werden nach effektivem Aufwand zu den jeweils gültigen Standar- dansätzen gemäss den Verrechnungssätzen für Sup- port und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe Wartung von Rohdaten ausRZO in Rechnung gestellt. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe Eine Verrechnung von Rohdaten vereinbarenForderungen durch den Ver- tragspartner ist nur mit Zustimmung von RZO zulässig. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An KonzeptenBestellungen von Produkten über CHF 30‘000.- gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Bestel- lungseingang, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten 1/3 bei Liefer- oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei RechteMontagebeginn, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hat1/3 nach Bereitstellung.

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Samples: www.rechenzentrum-ostschweiz.ch

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene RechnungenHöhe der Vergütung bemisst sich nach der unter www.portpar- xxxx.xx veröffentlichten Preisliste. Rechnungen Die konkrete Höhe der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller Vergütung ergibt sich aus der Reduktion Buchungsanfrage. Besonderheiten bei Zahlungen per Bankkonto, Mastercard- o- der Visa-Kreditkarte Wenn sich der Kunde entscheidet, mit seinem Bankkonto, Mastercard- oder Annullierung ergebenden SchädenVisa-Kreditkarte zu zahlen, so gelten folgende Besonderheiten: Vertragspartner sind insoweit der PORT OF KIEL und die myParkFly UG (haftungsbeschränkt), Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, die dem Nutzer gegenüber als Gesamtschuldner auftreten. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür einDas bedeutet unter anderem, dass Dritte bei Überschreiten mit der Erbringung der Leistungen durch einen der Vertrags- partner auch die Leistungsverpflichtungen des Kostenvoranschlags anderen Vertragspart- ners erlöschen. Ereignisse wie beispielsweise die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten Anfechtung oder Kün- digung des Vertrages mit dem Mieter oder ein Rücktritt von demselben, ein Verzug mit der Leistung oder eine Unmöglichkeit der Leistung durch einen der Vertragspartner oder die sonstigen, in § 425 Abs. 2 BGB genannten Ereignisse wirken stets (abweichend von § 425 Abs. 1 BGB) für und gegen beide Vertragspartner. Der PORT OF KIEL und die Änderungen myParkFly UG bilden untereinander keine Gesellschaft, sondern treten jeweils für sich alleine auf. Der PORT OF KIEL und die myParkFly UG handeln dem Kunden gegenüber jeweils ausschließlich im eigenen Namen, soweit nichts Abweichendes aus- drücklich kenntlich gemacht wird. Obwohl der PORT OF KIEL und die myParkFly UG beide berechtigt sind, vom Kunden Zahlung in voller Höhe zu verlangen, muss der Kunde selbstverständlich nur einmal bezahlen. Der Kunde muss jedoch beachten, dass er (abweichend von § 428 S. 1 BGB) nicht nach seinem Belieben an den PORT OF KIEL und/oder Ergänzungendie myParkFly UG zahlen darf, welche von sondern ausschließlich an denjenigen zahlen muss, der Agentur und dem Kunden unverzüglich ihm gegen- über die Zahlung verlangt (sog. "unechte" Gesamtgläubigerschaft, § 000 X. 0 XXX). Dazu braucht der Kunde nichts weiter zu bestätigen sindtun, an die Agentur und als den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars Anwei- sungen auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus Port Parking Websites / dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbarenOnline-Parkplatzbu- chungssystem zu folgen. Für jede ausserhalb sämtliche Fragen des Vertragszwecks liegende Nutzung hat Kunden zu seiner Buchung oder zu den Port Parking Websites ist ausschließlich der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatPORT OF KIEL sein Ansprech- partner.

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Samples: www.portparking.de

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für GEOINFO erbringt ihre Leistungen Rechnungen entweder zu den jeweils geltenden Stun- denansätzen, Preislisten und Service-Level-Plänen. Die endgülti- gen Preise sind der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entneh- men oder werden in Form den individuellen Verträgen geregelt. Preise basieren auf den bei Vertragsschluss bekannten Grundlagen. Bei nicht voraussehbarer Änderung dieser Grundlage hat GEOINFO das Recht, Preise nach Rücksprache mit dem Kunden anzupassen Der Kunde hat die in den Einzelverträgen vorgesehenen Vergü- tungen für die von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene RechnungenGEOINFO erbrachten Leistungen zu bezahlen. Alle Beiträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfäl- ligen anderen Abgaben. GEOINFO macht allfällige Forderungen mittels Rechnung gel- tend. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung bzw. –so- fern vertraglich geregelt- nach der Abnahme der abgerechneten Leistung. Die Vergütungen werden gemäss dem vereinbarten Zahlungsplan fällig. Rechnungen der Zugwerk AG sind innert 30 Tagen ohne Ab- zug zu bezahlen. Vom Kunden geforderte Leistungen, deren Preise nicht speziell vereinbart wurden, werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum)effektivem Aufwand zu den je- weils gültigen Standardansätzen von GEOINFO in Rechnung ge- stellt. Reise-, in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefertVerpflegungs-, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG Übernachtungs- Lieferungs- und Trans- portspesen gehen ohne anders lautende Vereinbarung zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen Lasten des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitetwerden separat in Rechnung gestellt. Es gelten die Zahlungsbedingungen Mehrkos- ten des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung Transports hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren tragen, wenn sie durch seine Sonderwünsche (Direktlieferungen, Express, persön- liche Lieferung, spezielle Ankunftszeiten usw.) verursacht wer- den. Für Kleinlieferungen von Zubehör- und die Mehrnutzung entsprechend Ersatzteilen kann ein angemessener Kleinmengenzuschlag erhoben werden. Hardware und Software sind unmittelbar nach Auslieferung der Ware zahlbar. GEOINFO kann eine Akontozahlung unmittelbar vor Auslieferung von Waren und Softwarelizenzen verlangen. Dienstleistungen sind nach Teilprojektabschluss zahlbar. Be- triebskosten werden ohne andere Vereinbarung quartalsweise verrechnet. Werden Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt ist GEOINFO be- rechtigt, Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichtenerheben. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben von GEOINFO gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Be- zahlung das Eigentum der Zugwerk AGvon GEOINFO. Bei der Programmierung GEOINFO behält sich das Recht vor, den Vertragsgegenstand am Wohnort des Käufers ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Das Zurückhalten von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben Zahlungen aufgrund jedweder Ansprüche des Kunden sowie die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatVerrechnung mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen.

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Samples: www.geoinfo.ch

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen vereinbarten Einheits- und/oder ErgänzungenPauschalpreise sind grundsätzlich Festpreise. § 2 Abs. 3 VOB/B bleibt jedoch unberührt. Nach Auftragserteilung angezeigte Xxxxxx in den Kalkulationsansätzen sowie Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu Nachforderungen. Sie schließen alle Leistungen ein, welche die zur vollständigen und funktionsfähigen Herstellung der vertraglichen Leistung gehören. Mit den vereinbarten Preisen sind insbesondere alle Planungs-, Vorbereitungs- und Nacharbeiten, Baustelleneinrichtungen einschließlich Aufenthalts- und Lagerräume, Nebenleistungen (z. B. Muster und Prüfungsleistungen, Gerüste, Bautafel, behördliche Genehmigungen, besondere Abnahmen, Schuttabfuhr, Räumung und Reinigung des Arbeitsplatzes, Bestandsunterlagen) sowie Energie, Wasser und sonstige Hilfsstoffe abgegolten. Vergütungsansprüche für geänderte oder zusätzliche Leistungen oder sonstige Kosten, die von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen vereinbarten Vergütung nicht umfasst sind, an sind bereits vor Ausführung mit Kalkulationsnachweisen beim HU schriftlich dem Grunde und der Höhe nach anzukündigen. Vom HU angeordnete Stundenlohnarbeiten werden nach vereinbarten Stundensätzen/Materialpreisen und vom HU täglich anerkannten Stundenberichten/Lieferscheinen abgerechnet. Eine gesonderte Vergütung für Aufsichtspersonal etc. erfolgt nicht. Sollten sich die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt Stundenlohnarbeiten des NU als Bestandteil oder Nebenleistung der Vertragsleistung herausstellen, erfolgt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

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Samples: klebl.de

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten Sämtliche Preise und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller Zahlungskonditionen ergeben sich aus den jeweiligen Einzelverträgen/Mietverträgen. Ansonsten gilt als vereinbart, dass sich die Mietpreise grundsätzlich auf einen Einschichtbetrieb (5-Tage Woche/8 Std/Tag) beziehen und die Berechnung vom Tag des Abtransportes bis zum Tag des Rücktransportes auf das Betriebs-/Lagergelände der Reduktion oder Annullierung ergebenden SchädenFirma Xxxxx Xxxxxx Gerüstbau erfolgt. Eine längere arbeitstägliche Verwendung, sowie die Verwendung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma Xxxxx Xxxxxx Gerüstbau gestattet. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei Vergütung wird für die gesamte Zeit der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellersvereinbarten Dauer der Überlassung berechnet. Die Zugwerk AG setzt sich dafür einVergütung ist zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Wird der Bauaufzug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags erfolgt die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von Berechnung einer Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleitenvereinbarten Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt keine KonzepteFirma Xxxxx Xxxxxx Gerüstbau ist berechtigt, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber übereinen höheren Schaden nachzuweisen. Der Umfang Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis eines niedrigeren Schadens zu führen. Kosten für die erstmalige Montage, Inbetriebnahme und Übernahme des Bauaufzuges, sowie die Einweisung des Betriebspersonals, sind in der Nutzung Vergütung enthalten. In der durch Vergütung ist kein Reparaturkostenanteil enthalten. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davonFirma Xxxxx Xxxxxx Gerüstbau berechtigt, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werdenLeistungen mit einer Ankündigungsfrist von 1 Woche einzustellen bzw. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt die Maschinen abzustellen oder kostenpflichtig zu demontieren und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbarenabzuholen. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat die Wiederbereitstellung wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 900,00 Euro fällig, zzgl. der Auftraggeber erneuten Verbringungs-, An- und Abfahrtkosten. Zudem ist die Agentur Firma Xxxxx Xxxxxx Gerüstbau nach der 2. Mahnung auch berechtigt, den Vertrag fristlos zu informieren kündigen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben danach Schadensersatz bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen vertragsgemäßen Beendigung zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatverlangen.

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Samples: www.hubrig-geruestbau.de

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Mit dem vereinbarten Werklohn sind alle Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten vollständigen und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen funktionstüchtigen Herstellung des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei RechteWerkes abgegolten, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichtendiese in den Vertragsunterlagen nicht gesondert angeführt sind. Die gelieferten Leistungen Einheitspreise enthalten alle zur fachgerechten Erstellung der jeweiligen Leistung erforderlichen Nebenleistungen, Gerüstungen sowie Maschinen- und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Geräteeinsätze, weiters die Kosten für sämtliche Befestigungs- und Montagehilfskonstruktionen, soweit sie nicht in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/eigenen Positionen des Leistungsverzeichnisses angeführt oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software als bauseitige Leistung beschrieben sind (z.B. WordPress) bleiben Hebegeräte, Fördergeräte, Gerüste). Nebenleistungen, die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungenzur Herstellung der vollständigen und funktionstüchtigen Leistung notwendig sind, bleiben die Rechte am Code müssen bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit den entsprechenden Positionen kalkuliert werden (z.B. Schutz von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilenBauteilen). Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt Positionen enthalten sämtliche Zuschläge. In die Einheitspreise sind auch die Baustelleneinrichtung und Baustellenräumung, soweit im Leistungsverzeichnis keine eigene Position vorgesehen ist, sowie die Beistellung der Unterkünfte für das Personal des SU, die erforderlichen Magazine für Werkzeug und Material, die Kosten für die erforderliche Abstimmung der Ausführungsplanung sowie Maßnahmen nach dem Baukoordinationsgesetz, insbesondere Sicherheits- und Gesundheitsplan sowie die Mitwirkung bei umweltschonenden Maßnahmen (z.B. Mülltrennung) einzurechnen. Nebenkosten, wie Wege- und Trennungsgelder, Fahrzeitentschädigungen, Zuschläge für Überstunden, Sonn- und Feiertagsstunden, Kosten für einen eventuellen Mehr- schichtbetrieb und alle sonstigen Zuschläge werden nicht gesondert vergütet. Alle Positionen des Leistungsverzeichnisses gelten ohne Unterschied des Bauteiles, des Geschosses, des Herstellungszeitraumes und auch bei abschnittsweiser Durchführung. Durch Witterung bedingte Erschwernisse werden nicht gesondert vergütet; aus diesen Gründen erfolgt auch keine Fristerstreckung. Die Aufteilung der Risiken erfolgt ausschließlich entsprechend den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung gesetzlichen Regelungen. Pkt. 7.2. der ihm gesetzlich zustehenden RechteÖNORM B 2110 (i. d. aktuellen Fassung 2013) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Risiken die sich aus Alternativ- oder Abänderungsangeboten ergeben, treffen den Subunternehmer und werden daher nicht zusätzlich vergütet Ein eventuell vereinbarter Nachlass gilt auch für allfällige Änderungen, Ergänzungen, Erweiterungen der Leistungen und Regieleistungen. Zusätzliche Leistungen werden nur vergütet, wenn der Zugwerk SU unverzüglich vor Ausführung der Leistungen ein Zusatzangebot gelegt hat. Das gilt auch bei Ausführung von Leistungen, die offensichtlich zu Mehrkosten führen. Hierfür gelten die Bedingungen des Hauptauftrages. Zusätzliche oder geänderte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich so zeitgerecht angeboten werden, dass der Baufortschritt nicht behindert wird und der AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatdie Ansprüche rechtzeitig beim Bauherrn anmelden kann. Die schriftliche Zustimmung des AG zur Leistungserbringung stellt kein Anerkenntnis dar. Streitigkeiten über das Entgelt berechtigen den SU nicht zur Einstellung der Leistungserbringung. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß auch für etwaige Forderungen auf Verlängerung der Bauzeit. Aus entfallenen Leistungen oder sonstiger Unterschreitung der Auftragssumme aus welchem Grund immer, kann der SU keine Forderungen stellen. Mengenmehrungen (>10%) bei einzelnen Positionen sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sollte der SU diese Mitteilung unterlassen verliert er den Anspruch auf Vergütung der Mehrmengen. Entsteht dem AG darüber hinaus ein Nachteil, ist dieser vom SU zu ersetzen. Die Preise sind Festpreise auf Baudauer. Im Falle einer Forderungsabtretung, Verpfändung oder gerichtlichen Pfändung der Forderungen des SU werden 2% des anerkannten Rechnungsbetrages einschließlich USt. als Kostenvergütung einbehalten oder verrechnet. Allfällige gegen den SU bestehende Gegenforderungen werden in diesen Fällen unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens vorweg abgezogen.

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Samples: s6cf2b332e965ff96.jimcontent.com

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller Soweit sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden SchädenAuftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. fuenffichten kann nach Auf- tragsfortschritt abrechnen. Bei größeren Aufträgen und Einzelproduktionen, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen oder von fuenffichten hohe finanzielle Vorleis- tungen erfordern, sind angemessene Abschlagszahlun- gen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der AgenturArbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestell- ten Forderungen aufrechnen. Dem Auftraggeber stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eintretenden oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet oder erhält fuenffichten eine negative Auskunft über die Bonität des Auftraggebers, so kann fuenffichten Voraus- zahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen fuenffichten auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zent- ralbank p.a. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellerszu zahlen. Die Zugwerk AG setzt sich dafür einGeltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Die Vergütung für die Entwürfe, dass Dritte Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grund- lage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/ADG (neueste Fassung), sofern keine andere Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas ande- res vereinbart ist. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zu- züglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als Ursprüng- lich vorgesehen genutzt, ist fuenffichten berechtigt, nach- träglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen. Das Eigentum an allen Vertragserzeugnissen geht erst mit vollständiger Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung über, bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen Scheck und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleitenWechsel- hergabe erst bei deren Einlösung. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzeptevon fuenffichten eingesetzten und angefertigten Be- triebsgegenstände, Entwürfe insbesondere Skizzen, Layouts, Ent- würfe, Rein- und Präsentationen ohne VergütungWerkzeichnungen, Zwischenergebnisse aller Art, Druckträger in Film- oder Dateiform, Text- und Bilddateien, Software-Programme, Schriften, Filme, Litho- grafien, Negativ- und Diamaterial, Fotoabzüge, Klischees, Druckplatten, Probedrucke, Muster und Ähnliches bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von fuenffichten und werden nicht ausgeliefert. NutzungsrechteSonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen das Manuskriptstu- dium, die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst Drucküberwachung etc. werden nach Zeitauf- wand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistun- gen SDSt/ ADG (neueste Fassung) gesondert berechnet. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammen- hang mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertragsabgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene WerkeBitte beachten Sie, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er dass unsere Leistung für Sie eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatKSK- Abgabepflicht nach sich ziehen.

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Samples: www.fuenffichten.de

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlichenServicegebühren; Aufwandsent- schädigung Soweit im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden die Professional Services nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur Aufwand vergütet und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleitennach Xxxx von TeamViewer monatlich oder vierteljährlich in Rechnung gestellt. Die Zugwerk AG erstellt keine KonzepteAbrechnung er- folgt nach der Anzahl der von TeamViewer geleisteten Arbeitstage. Die für die Profes- sional Services zu zahlenden Gebühren werden nach den jeweils aktuellen Tages- oder Stundensätzen für die Mitarbeiter von TeamViewer berechnet. Ein Arbeitstag umfasst acht (8) Stunden. Mehr- oder Minderleistungen pro Arbeitstag werden anteilig vergü- tet. Darüber hinaus hat TeamViewer Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen notwendigen und nachgewiesenen Aufwendungen, Entwürfe einschließlich der Rei- sekosten, wie im Vertrag vorgesehen. Reisekosten Die Kosten für Reise, Übernachtung, Verpflegung und Präsentationen ohne Vergütungsonstige Nebenkosten („Reise- kosten") des TeamViewer Service-Teams werden gesondert mit den für die Professio- nal Services zu zahlenden Gebühren berechnet. NutzungsrechteSoweit nicht anders vereinbart, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen gilt für die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst Abrechnung der Reisekosten die folgende Berechnungsgrundlage: Flug: Economy Class; Bahn: Zweite Klasse, zuzüglich zusätzlicher Kosten für Sitzplatzreservierungen; Auto: 35 Cent pro Kilometer für die An- und Abreise mit dem Auto sowie alle Fahrten, die in direktem Zusammenhang mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software Dienstleistung stehen (z.B. WordPressvom Hotel zum Ort der Dienstleistung); E.6.2. Taxi: Alle Kosten für alle Taxifahrten, die in direktem Zusammenhang mit der Dienst- leistung stehen; Mietauto: Alle Kosten für einen Mietwagen der Mittelklasse ohne Selbstbeteiligung und mit unbegrenzten Kilometern sowie alle damit verbundenen Treibstoffkosten; Hotel: Für jedes TeamViewer Service-Teammitglied wird ein Einzelzimmer in einem Drei-Sterne-Hotel mit Frühstück für die gesamte Dauer des Aufenthalts gebucht; Verpflegung: Bei einer Dauer der Professional Services von einem Arbeitstag beträgt der Preis für die Verpflegung EUR 14,00 pro TeamViewer Servicemitarbeiter. Beträgt die Dauer der Professional Services mehr als einen Arbeitstag, so beträgt der Preis für die Verpflegung EUR 28,00 pro Tag und pro TeamViewer Servicemitarbeiter. Der Preis für die Verpflegung wird auch für den An- und Abreisetag des TeamViewer-Ser- viceteams berechnet; Sonstige Nebenkosten: Alle anfallenden Nebenkosten und Gebühren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mautgebühren, Autobahnvignetten, Kosten für Brücken und Fähren. Kostenvoranschlag TeamViewer kann einen Kostenvoranschlag für die Erbringung von Professional Ser- vices in einem bestimmten Projekt („Kostenvoranschlag") bleiben abgeben, einschließlich der gegebenenfalls anfallenden Kosten und Servicegebühren, die Urheberrechte an dieser beim Erstellerauf der Grundlage eines Zeitbudgets berechnet werden, das TeamViewer auf der Grundlage seiner Erfahrun- gen in ähnlichen Fällen schätzt. Programmiert Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist ein solches Zeitbudget nicht als Begrenzung der anrechenbaren Ser- vicegebühren auszulegen. Stellt sich während der Erbringung der Professional Services heraus, dass das angegebene Zeitbudget für die Zugwerk AG eigene SoftwarelösungenFertigstellung des Projekts nicht aus- reicht, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen wird TeamViewer den Kunden davon in Kenntnis setzen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatAnpassung des Kostenvoranschlags rechtzeitig vorschlagen.

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Samples: static.teamviewer.com

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt Vergütung der drd Leistung hat zwei Komponenten: Die Vergütung der ärztlichen Leistung und die Vergütung der Leistung der drd GmbH. Die Verrechnung sämtlicher über die drd GmbH bezogenen (auch) ärztlichen Leistungen erfolgt ausschließlich über die drd GmbH. Um die drd App für Sie zugänglicher zu machen, bietet Ihnen die drd GmbH für die eigene Leistung und jene der Ärzte folgende Nutzungs- und Zahlungsmodelle an: • Im drd Abo zahlen Sie monatlich eine fixe Abo-Gebühr nach unserer Preisliste, die auf der Website verfügbar ist, und können alle Funktionen der drd App während der Dauer Ihres Vertrages mit drd GmbH nach dem fair use Prinzip uneingeschränkt nutzen. • Bei einer einmaligen Nutzung der drd App zahlen Sie den vollen Wert einer ärztlichen Videokonsultation gemäß der auf der Website der drd GmbH verfügbaren Preisliste. Die drd GmbH ist berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Preise an den Verbraucherpreisindex vorzunehmen. Maßgeblich sind die Änderungen des VPI 2015 für Februar 2020 (107,8) oder einen anderen an seine Stelle tretenden Verbraucherpreisindex. Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt über die von Ihnen gewählte Zahlungsoption. Zahlungsoptionen, die Ihnen aktuell zur Verfügung stehen, sehen Sie in Ihren Stammdaten. Sie können die von Ihnen gewählte Zahlungsoption jederzeit verändern. Sie erhalten für alle Leistungen eine Rechnung. Im Falle einer einmaligen Nutzung der drd App für eine Videokonsultation mit dem Arzt erhalten Sie eine Rechnung für die ärztliche Konsultation, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund von gesetzlichen Regelungen und der Ausgestaltung des Service alle Rechnungen mit 20% Umsatzsteuer auszustellen haben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob Ihnen der volle Betrag refundiert wird. Für den Fall, dass Sie sich als Mitarbeiter eines Unternehmens registrieren, das drd direkt für die Nutzung durch ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form Mitarbeiter zwecks zielgerichteter, wirkungsorientierter Gesundheitsförderung und zur Prävention von monatlichenberufsbedingten Krankheitsbildern als Corporate Social Responsibility-Leistung vergütet, anteilsmässigen Rechnungen sodass den Mitarbeitern keine Kosten bei der Registrierung oder projektbezogene RechnungenNutzung der drd App entstehen, können Sie die drd App kostenfrei nutzen. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fälligDerzeit ersetzen die privaten Krankenversicherungen nicht die drd Abogebühren. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich Bitte klären Sie mit Ihrer privaten Versicherung die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern Übernahme dieser Kosten wie auch die Verrechnung allfällige Übernahme der Unkosten verrechneten Umsatzsteuer. Für Ihre Fragen dazu steht Ihnen unser Kundenservice unter xxxxxxx@xxx.xx zur Verfügung. Alle Rechnungen werden in Ihrem Patientenakt abgelegt und Sie können sie jederzeit mithilfe Ihres Passworts auch über Ihre Stammdaten abrufen. Dem stimmen Sie mit der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus Registrierung in der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schädendrd App zu. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich Rechnungen für die einmalige Videokonsultation wird Ihnen der beratende Arzt zusätzlich in Ihre Patientenakte einspeichern, damit sie diese bei der AgenturIhrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Um die Refundierung durch Ihre private Versicherung zu erleichtern, können diese Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt unter Umständen Ihre ICD Diagnose/n enthalten. Diese sieht nur Ihr behandelnder Arzt und nach Prüfung durch Sie, nicht auch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. drd GmbH. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder ErgänzungenRechnungen, welche von die drd GmbH bis zum Ende der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sindgesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufzubewahren hat, enthalten keine Diagnosedaten. Das gilt dann nicht, wenn die drd GmbH einen Verrechnungsvertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung hat. In diesem Fall wird die drd GmbH die Rechnungen, soweit erforderlich mit Ihrer ICD Diagnose, direkt an die Agentur und den Kunden Ihre Versicherung zwecks Abrechnung weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wirdSie diesem Service gesondert zugestimmt haben. Wenn Sie sich über die drd App registrieren, zeitlich unbegrenzt uns Mitteilungen von Ihrem Computer oder E- Mails senden, kommunizieren Sie mit uns elektronisch. Auch die drd GmbH wird in verschiedener Art und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie Weise mit Ihnen elektronisch kommunizieren. Sie stimmen der elektronischen Kommunikation mit uns zu, sofern keine andere strengere gesetzliche Form eingehalten werden muss. Sie sind verpflichtet, uns jede Änderung Ihrer anlässlich der Registrierung bekannt gegebenen Daten anzuzeigen. Solange sie das nicht getan haben, können wir für die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie Kommunikation mit Ihnen die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren uns zuletzt bekannt gegebenen Daten – wie Ihre Adresse, E-Mail-Adresse und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatTelefonnummer – verwenden.

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Samples: drd.at

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form §5.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz- Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Liegt eine SEPA Lastschrift des Kunden vor wird bei Projektgeschäften am Tag Rechnungsstellung der Bankeinzug ausgelöst. Bei laufenden Verträgen wird der Bankeinzug wie vereinbart (Rechnungsdatum)z.B. monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) am Tag der Unterschrift ausgeführt. Platz ein Einzugsverfahren wird ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in jedem Fall Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zuzüglich der anfallenden Bankgebühren fällig. §5.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, §2.1 Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag oder Service- & Updatevertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 30 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen zur widerspricht. §2.2 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. §2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. §3 URHEBER- UND NUTZUNGsRECHTE §3.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung fälligdes vereinbarten Honorars für die so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Werden Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein. §5.3 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten berechtigterweise und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. §5.4 Bei einem Rücktritt des Xxxxxx von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr, da durch Projektplanung und -vorbereitungen bereits Aufwand entsteht: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%. §5.5 Alle in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fälliggeltenden Höhe. Tritt der Auftraggeber aus nicht vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an xxxxx von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder reduziert er den Auftrag§6.1 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. §7 GEHEIMHALTUNGsPFLICHT DER AGENTUR einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, bevor der Auftrag abgeschlossen wurdedie bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. §3.2 Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. §7.1 Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wirdvom Kunden erhält, zeitlich unbegrenzt unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend absolutem Stillschweigen zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatverpflichten.

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Samples: ir-interactive.de

Vergütung. Für die Erstellung des Angebotes und der Beteiligung an einem möglichen Aufklärungsverfahren (schriftlich und/o- der Vor-Ort) wird keine Vergütung gewährt. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder Angebote gehen ohne Anspruch auf Vergütung in Form von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungendas Eigentum des Tourismusverbandes Inn-Salzach über. Rechnungen □ Die vom Bieterunternehmen anzubietenden Entgelte sind im Preisblatt sowie im VHB-Angebotsformblatt entsprechend einzutragen. Hierbei handelt es sich gemäß VOL/A und der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (RechnungsdatumBAnz. 1953 Nr 244), zuletzt geändert durch Art. 70 G v. 8.12.2010 I 1864, um Festpreise. □ Preisgleitklauseln finden automatisiert keine Anwendung. □ Mit den angebotenen Preisen sind alle für die sachgemäße Ausführung der Leistungen erforderlichen Auf- wendungen abgegolten. □ Die Abgaben von Nebenangeboten und ihre Bewertung sind in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus diesem Ausschreibungsverfahren nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitetvorgesehen. Es gelten steht Interessenten frei, auf die Zahlungsbedingungen Aufforderung zur Angebotsabgabe kein Angebot abzugeben. Für diesen Fall wird um eine kurze schriftliche Mitteilung an die in 3.3. benannte Stelle gebeten. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind nicht zulässig und führen zwangsläufig zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Soweit Ergänzungen zur besseren Beurteilung des RechnungsstellersAngebotes erforderlich er- scheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Die Zugwerk AG setzt sich dafür einÄnderungen des Bieterunterneh- mens an seinen Eintragungen - z. B. bei Streichungen, dass Dritte der Nutzung von Blanko Fluid, Korrekturstiften, –bändern oder ähnlichen Mitteln - müssen zweifelsfrei und dokumentenecht vorgenommen werden, d. h. in der Regel mit Datum und Kürzel versehen sein. Bis zum Ablauf der oben genannten Angebotsfrist können die bereits eingereichten Angebote schriftlich zurückge- zogen werden. Sofern bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen bereits eingereichten Angeboten Berichtigungen und/oder ErgänzungenErgänzungen erfolgen müs- sen, welche von kann dies bis zum Ablauf der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiteno. g. Angebotsfrist erfolgen. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites Berichtigung(en) und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPressErgänzung(en) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte müs- sen in einem verschlossenen Umschlag mit folgendem Hinweis entweder per Post eingehen oder persönlich ange- geben werden: Nicht öffnen! Berichtigung/Ergänzung am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann Angebot zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.Ausschreibung „Rahmenvereinbarung PR- Dienstleistungen zur Markteinführung des Radwegenetzes Inn-Salzach“

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Samples: www.inn-salzach.com

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer einheitlichen Grundvergütung für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Jährliche Boni und Aktienoptionen werden nicht gewährt. In Anbetracht des erweiterten Tätigkeitsbereichs und der höheren Verantwortung wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährt. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre Leistungen Rechnungen entweder Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Funktionsperioden und Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik Funktionsperioden Sofern von der Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die maximale Anzahl an Jahren in Form einer Aufsichtsratsfunktion ist mit 15 Jahren begrenzt. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier Wochen nach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wird. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefertendet die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds während des Geschäftsjahres, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fälligwird die unter Punkt 3.3. Tritt der Auftraggeber aus nicht beschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährt. Ein vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden. Regelungen für eine vorübergehende Abweichung von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.Vergütungspolitik

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Samples: ams-osram.com

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt Auftragnehmerin erhält für ihre Tätigkeit eine im Angebot bzw. in der zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien detailliert festgelegte Vergütung. Meist wird bei den Dienstleistungen ein pauschaler Tagessatz pro Personentag vereinbart. Sollte keine abweichende Vereinbarung getroffen worden sein, umfasst ein Personentag 8 Stunden inklusive Pausen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen, z.B. einzelne Seminartage, entsprechende Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Rechnungen entweder abgegolten. Die Auftragnehmerin hat darüber hinaus Anspruch auf Ersatz ihrer erforderlichen angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen, die ihr in Form von monatlichenAusübung ihrer Tätigkeit nach diesem Vertrag entstehen. Unterbringungskosten sowie sonstige nicht unmittelbar tätigkeitsbezogene Aufwendungen hat der Auftraggeber nur zu erstatten, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungensoweit deren Erstattung zuvor vereinbart wurde. Rechnungen Die Preise der Zugwerk AG Auftragnehmerin verstehen sich rein netto zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Auftragnehmerin wird eine überprüfbare Rechnung vorlegen. Auslagen werden ebenfalls unter Hinzufügung der jeweiligen Belege in Rechnung gestellt. Die Vergütung ist jeweils 10 Tage nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefertFür den Fall, so dass der Vertrag vorzeitig, somit vor dem Beginn der Durchführung der Dienstleistungen, durch den Auftraggeber gekündigt oder abgesagt wird, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht jede bereits von der Zugwerk AG Auftragnehmerin bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistung zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück vergüten. Sind bereits nachvollziehbare Anstrengungen, z.B. zur Erstellung von Seminarunterlagen, unternommen worden, kann die Auftragnehmerin 50% des Honorars beanspruchen. Pauschal fällt bei einer Stornierung durch den Auftraggeber ohne innerhalb von 3 Monaten nachgeholten Ersatztermin und ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes 50% des Honorars für den ausfallenden Termin an. Eine Dienstleistung kann aus wichtigem Grund, z.B. bei Ausfall bzw. Erkrankung der Auftragnehmerin / des/der Referent*innen, Schließung der gebuchten Räume aufgrund von behördlichen Anordnungen oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schädenhöherer Gewalt abgesagt werden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei Absage bedarf der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatTextform.

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Vergütung. Jegliche Verwendung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Zugwerk AG erstellt Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlicheneine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene RechnungenNachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung. Sämtliche berechneten Honorare, Gebühren und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bank- und Versandgebühren sowie sonstige mit der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug kann mediaOffice Verzugszinsen in jedem Fall innerhalb Höhe von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden SchädenDeutschen Bundesbank verlangen. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt mediaOffice ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich Auftraggebers zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber überbestellen. Der Umfang Auftraggeber verpflichtet sich, mediaOffice entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Nutzung Firma mediaOffice abgeschlossen werden, verpflichtet sich der durch Auftraggeber, mediaOffice im lnnenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werkeabgesprochen sind, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem sind vom Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt haterstatten.

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Samples: www.mediaoffice.de

Vergütung. Der Auftragnehmer erhält für die Erbringung der unter II genannten Leistungen eine Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt Abrechnung erfolgt jeweils mit gesonderter Rechnung nach Fertigstellung des Werkes. Die Vergütung setzt sich für ihre Leistungen Rechnungen entweder Standard-PKW aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Höhe des Grundhonorars wird bei einem Reparaturfall in Form Abhängigkeit von monatlichender Höhe der Reparaturkosten (netto) zuzüglich einer eventuellen Wertminderung ermittelt. Bei einem Totalschaden wird das Grundhonorar nach Höhe des Wiederbeschaffungswertes (brutto) ermittelt. Die Ermittlung erfolgt nach dem jeweils aktuellen Honorartableau des BVSK, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene RechnungenHB V Korridor. Rechnungen der Zugwerk AG Für Nicht-Standard-PKW (US-Fahrzeuge, Exoten, Nutzfahrzeuge, Landmaschinen, Wohnmobile, etc.) erfolgt die Vergütung nach Aufwand. Der Stundenverrechnungssatz beträgt für diesen Fall 145,- - €*. Die Nebenkosten werden nach Rechnungsstellung tatsächlichem Aufwand, bzw. pauschal berechnet. Hierbei handelt es sich um: Kommunikationspauschale 15,-- €*, pro Restwertermittlung, -abfrage 18,-- €*, EDV-Gebühren 20,-- €, Fotokosten 2,-- €* pro Foto, Schreibegebühren/Druckkosten 1,80 €* pro Seite, Fahrtkosten 0,70 €* pro km, Covid-Schutzmaßnahme 25,-- €*. Zusätzliche Arbeiten, die zur Erfüllung des Auftrages nötig sind, z. B. Demontagearbeiten, werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. Der Stundenverrechnungssatz beträgt hier 145,-- €*. Die Standard- Karosserievermessung wird mit 225,-- €* berechnet. Aufwendige, erweiterte Vermessungen werden nach Aufwand berechnet. Der Stundenverrechnungssatz beträgt hier 145,-- €*. Das Erstellen eines Fehlerausleseprotokolls wird mit 55,-- €* berechnet. Sollte die Inanspruchnahme einer Hilfestellung durch eine Werkstatt zur Schadenfeststellung (Rechnungsdatum)z. B. Hebebühne, Radroller, weitere Hilfeleistungen) erfolgen, so werden diese nach Aufwand, in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fälligAbhängigkeit der Werkstatt, verrechnet. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert(* alle Preisangaben zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fälligvorbehaltlich Änderungen) 500 € 209 € - 259 € 6.000 € 715 € - 790 € 00.000 € 0.000 € - 1.525 € 750 € 243 € - 294 € 6.500 € 740 € - 815 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 290 € - 347 € 7.000 € 763 € - 844 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 340 € - 384 € 7.500 € 790 € - 870 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 370 € - 415 € 8.000 € 815 € - 900 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 397 € - 442 € 8.500 € 841 € - 930 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 421 € - 468 € 9.000 € 867 € - 960 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 442 € - 490 € 9.500 € 894 € - 985 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 464 € - 515 € 00.000 € 922 € - 0.000 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 485 € - 540 € 00.000 € 951 € - 0.000 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 505 € - 560 € 00.000 € 975 € - 0.000 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 525 € - 580 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 545 € - 603 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 564 € - 625 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 581 € - 645 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 600 € - 664 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 619 € - 685 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 635 € - 700 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 650 € - 720 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 668 € - 735 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 683 € - 755 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € 0.000 € 699 € - 770 € 00.000 € 0.000 € - 0.000 € *Schadenhöhe Reparaturkosten netto zzgl. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtungmerkantiler Wertminderung bzw. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Totalschadenfall Wiederbeschaffungswert brutto **Honorar netto Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt Honorarbefragung beschränkt sich auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben Schäden bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG00.000 €. Bei höheren Schäden werden mit abflachender Kurve die in der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code Befragung bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hat00.000 € aufgeführten Grundhonorare fortgeführt.

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Samples: Auftrag Und Honorarvereinbarung

Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt Rechnungen sind entsprechend den Leistungszeiträumen je Kalenderjahr zu stellen. Teilabrechnungen z. B. je Quartal sind möglich. Das Projekt wird auf Honorarbasis (Tagespauschale x Einsatztage pro Monat/Quartal/Jahr) vergütet. Dieser Pauschalpreis umfasst ausdrücklich auch Nebenkosten im In- und Ausland sowie die nach Aufwand anfallenden zusätzlichen Leistungen wie Scans, Kuriere, Porto, und technische Nebenkosten. Gesondert abgerechnet werden Ausgaben für ihre Leistungen Rechnungen entweder Hotel und Flug im In- und Ausland. Für die Abrechnung dieser Reisekosten ist das Sächsische Reisekostengesetz in Form von monatlichender jeweils geltenden Fassung als Basis zugrunde zu legen. Die Vergütung ist nach Vorlage und Abnahme des Abschlussberichtes auf Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Dresden, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum20.04.2021 WFS-VS 1/21 Anlage 03 Ich/Wir erkläre(n), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen dass • ich/wir den Verpflichtungen zur Zahlung fälligvon Steuern und Abgaben sowie von Sozialbeiträgen nachgekommen bin/sind. Werden Arbeiten berechtigterweise Mein/Unser Betrieb ist Mitglied folgender Berufsgenossenschaften: Bezeichnung Mitgliedsnummer ………………………… …………………………… (Bewerber, die ihren Sitz nicht in Teilen abgeliefertder Bundesrepublik Deutschland haben, so geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.) • sich das Unternehmen nicht in Konkurs, Insolvenz bzw. in Liquidation befindet. • keine Personen illegal beschäftigt werden. • das Unternehmen den am Auftrag beteiligten Beschäftigten mindestens die aktuell geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetz zahlt. • dass die Kommunikation mit dem Unternehmen ausschließlich in deutscher Sprache stattfindet. Die Ansprechpartner werden deshalb die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Es liegen keine Umstände vor, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens nach § 6 Abs. 5 VOL/A in Frage stellen. Ich erkläre hiermit, dass für o. g. Unternehmen keine Eintragung im Bundeszentralregister besteht. Insbesondere liegt keine Kenntnis vor, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, entsprechend den Tatbeständen nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A rechtskräftig verurteilt ist. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. ……………………., den ………….. ………………… ………………………..……………………… Name Rechtsverbindliche Unterschrift *) im Original Stempel *) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG Person zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch Geschäftsführung oder auf die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber überGeschäftsführung. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich Ist eine Eintragung im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht giltHandels-, sofern nichts anderes vereinbart wirdVereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie ist die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites undTeilnahmeantrag/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatAngebot beizufügen.

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Samples: standort-sachsen.de

Vergütung. Entwürfe, Reinzeichnungen, Reinlayouts, Konzepte, Texte sowie elektronische Medien bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Maßgebend sind die in dem bestätigten Angebot oder dem Auftrag aufgeführten Preise. Die Zugwerk AG erstellt Preise verstehen sich netto und ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird laut. § 19 Abs. 1 UStG auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Nimmt der Kunde nach Lieferung der Entwürfe, die Bestandteil jedes gestalterischen Auftrages sind, keine Nutzungsrechte in Anspruch bzw. entscheidet sich für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlicheneinen anderen Anbieter, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), so ist die Vergütung für die Entwürfe in jedem Fall innerhalb zuzahlen. Die Vergütung entspricht in diesem Falle 50% der Gesamtleistung im Bereich Konzept, Gestaltung, Layout sowie Programmierung. Die Anfertigung von 30 Tagen zur Zahlung Entwürfen, Produkten und Leistungen, welche die Agentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist für eine Leistung oder Teilleistung keine Vergütung vereinbart, gilt die nach dem Agenturpreisschlüssel agenturübliche Vergütung. Vereinbarte Nebenleistungen und von der Agentur vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit dies nicht anders geregelt ist, zu Lasten des Kunden. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss, die auf Schwankungen von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Kunden weitergegeben werden. Die Vergütung ist bei der Abnahme der Leistung, des Produktes oder des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug binnen 14 Tage nach Erhalt von Leistung/Produkt zuzahlen. Eine Rechnung geht dem Kunden nach Anlieferung/ab Leistungsbereitstellung zu. Werden Arbeiten berechtigterweise die bestellten Arbeiten, Produkte oder Leistungen in Teilen abgeliefertabgenommen, so ist das eine entsprechende Teilhonorar Teilvergütung jeweils bei Ablieferung dieses Teiles Abnahme des Produktes/der Leistung fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (ab 31 Kalendertage) oder erfordert er von der Zugwerk AG Agentur hohe finanzielle Vorleistungen so erfolgt die Vergütung der Leistungen abschlägig jeweils zum Monatsende. Bei Zahlungsverzug von genanntem Zahlungsziel sowie darauffolgender zweifacher Mahnung im Abstand von je 14 Kalendertagen, ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der Agentur inkl. aller Forderungen aus dem letztlich stillgelegten und aktuellen Vertrag (zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag100%) gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Bei Zahlungsverzug des Zahlungszieles von 14 Tagen laut Erstrechnung kann die Agentur einen Liefer-, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen Leistungs- und/oder Ergänzungen, welche von Produktionsstopp verhängen. Ein Bekanntwerden der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an Zahlungsunfähigkeit berechtigt die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatAuftraggeber.

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Samples: agentur-uebereck.de

Vergütung. Für die Berechnung des anwaltlichen Honorars gilt grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungs- gesetz (RVG) und das Vergütungsverzeichnis (VV). Die Zugwerk AG erstellt Tätigkeit wird nach diesen gesetzlichen Honorarvorschriften vergütet, soweit nicht nachfolgend Ergänzendes und/oder Abweichendes vereinbart wurde. □ Festhonorarvereinbarung: Es wird vereinbart, dass ein Honorar in Höhe von € (Festhonorar) (in Worten ) □ im Rahmen der □ neben den □ anstatt der gesetzlichen Gebühren für ihre Leistungen Rechnungen entweder die □ außergerichtliche Tätigkeit □ I. Instanz □ II. Instanz am zu zahlen ist. Sind die gesetzlichen Gebühren höher, so gelten diese. Für jede weitere Instanz wird ein Honorar besonders vereinbart. □ Streitwertvereinbarung: Es wird vereinbart, dass für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren ein Streitwert in Form Höhe von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen_ € in Ansatz zu bringen ist. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), Wird in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fälligeinem evtl. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefertdurchzuführenden gerichtli- chen Verfahren ein höherer Streitwert festgesetzt, so ist dieser für die Berechnung der Anwalts- gebühren maßgeblich. □ Beratungsgebührenvereinbarung: Es wird vereinbart, dass für die beratende Tätigkeit in Anlehnung an die seit dem 01.07.2006 nicht mehr gültigen ehemaligen Nr. 2100 VV RVG ein Gebührensatz von _ Xx. 0000 XX RVG ein Gebührenbetrag von € der Abrechnung zu Grunde gelegt wird. □ Beratungsgebührenvereinbarung – Ausschluss der Kappungsgrenze Es wird vereinbart, dass für die beratende Tätigkeit die Kappungsgrenze auf 190,00 € netto gem. § 34 Abs. 1 RVG n.F. keine Anwendung findet. □ Rahmengebührenvereinbarung: Es wird vereinbart, dass bei Rahmengebühren, also dann, wenn das entsprechende Teilhonorar jeweils Rechtsanwaltsvergütungs- gesetz einen Bewertungsrahmen bei Ablieferung dieses Teiles fälligGebührentatbeständen vorsieht, stets % des höchstmöglichen gesetzlichen Gebührenansatzes zur Abrechnung gelangen. Tritt Dabei ist es uner- heblich, ob die Bemessungskriterien für diesen Gebührenansatz (insbesondere Umfang und Schwierigkeit der Auftraggeber aus nicht von anwaltlichen Tätigkeit, Bedeutung der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich Angelegenheit sowie die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporisEinkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vor- sieht, erfüllt sind oder Annullierung ergebenden Schädennicht. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. □ Zuschlagsvereinbarung: Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür einwird vereinbart, dass Dritte das -fache der gesetzlichen Gebühren als Honorar geschuldet ist. □ Zusatzhonorarvereinbarung: Es wird vereinbart, dass bei Überschreiten einem Obsiegen bis zum Abschluss eines ggf. erforderlichen gericht- lichen Erkenntnisverfahrens (außergerichtlich oder gerichtlich, gleich ob durch Beschluss, Urteil, Vergleich, Einigung oder durch Erledigung in sonstiger Weise) zu _ % ein Zusatzhonorar von % zu _ % ein Zusatzhonorar von % zu _ % ein Zusatzhonorar von % neben dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Honorar geschuldet ist. Bei der Ermittlung der Obsie- gensquote ist vom geltend zu machenden bzw. abzuwehrenden Anspruch auszugehen. □ Anrechnungsvereinbarung: Es wird vereinbart, dass Gebühren für beratende bzw. außergerichtliche Tätigkeiten weder unter- einander noch auf in einem gerichtlichen Verfahren anfallende Gebühren angerechnet werden, auch nicht teilweise. § 34 Abs. 2 RVG n.F. sowie die Regelung in Absatz 4 der Vorbemerkung 3 des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung Vergütungsverzeichnisses (VV) des Honorars auf den Auftraggeber überRVG werden insoweit abbedungen. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen VertragsWortlaut dieser Vorschriften lautet wie folgt: § 34 Abs. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern 2 RVG: „Wenn nichts anderes vereinbart wirdist, zeitlich unbegrenzt ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.“ Absatz 4 der Vorbemerkung zu Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses des RVG: „Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach den Nummern 2300 bis 2303 entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Sind mehrere Ge- bühren entstanden, ist für die Anrechnung die zuletzt entstandene Gebühr maßgebend. Die An- rechnung erfolgt nach dem Wert des Gegenstandes, der in das gerichtliche Verfahren überge- gangen ist.“ Kosten für vom Anwalt nach seinem Ermessen gefertigte Fotokopien und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks Abschriften, Auslagen, Reisekosten, Abwesenheits- und Tagegelder und Kosten durch die Beauftragung Dritter sowie die Herausgabe von Rohdaten ausgesetzliche Umsatzsteuer sind daneben gesondert zu bezahlen. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbarenAuslagen für elektronische Dateien werden nach Nr. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen7000 Nr. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hat2 VV RVG abgerechnet.

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Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form Der Arbeitgeber bezahlt dem Arbeitnehmer einen Jahreslohn von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung CHF [BETRAG] (Rechnungsdatumbrutto), zahlbar in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert[12 oder 13] Monatsraten per Ende eines Monats, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis). Der Arbeitgeber kann nach Vorliegen des Geschäftsabschlusses eine Gratifikation ausrichten, sondern welche in der Höhe wie im Bestand freiwillig ist. Ein Anspruch auf eine Bonuszahlung besteht auch die Verrechnung dann nicht, wenn der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen Arbeitgeber zuvor mehrmalig und/oder Ergänzungenregelmässig eine solche ausgerichtet hat, welche von insbesondere bei Vorliegen wirtschaftlich angespannter Verhältnisse. Bei gekündigtem Arbeitsverhältnis werden keine Gratifikationen ausbezahlt. [ODER] Zusätzlich zum Salär gemäss vorstehender Ziff. 5 Abs. 1 und unter dem Vorbehalt, dass das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wurde, kann der Agentur und Arbeitgeber dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleitenArbeitnehmer eine erfolgsabhängige jährliche Bonuszahlung gemäss separater Bonusvereinbarung ausrichten. Die Zugwerk AG erstellt keine KonzepteBeurteilung, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechteob die Ziele erreicht wurden, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich liegt im Rahmen alleinigen Ermessen des vereinbarten Auftrags genutzt werdenArbeitgebers. Dieses Nutzungsrecht giltEin Bonusanspruch besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart wirdund zwar auch dann nicht, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat wenn der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites Arbeitgeber zuvor mehrmalig und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software regelmässig einen solchen ausgerichtet hat. Der Arbeitgeber ist bei Vorliegen wirtschaftlich angespannter Verhältnisse berechtigt, eine allfällige Bonuszahlung zu verweigern. Dem Arbeitnehmer wird eine monatliche Spesenpauschale von CHF [BETRAG] (z.B. WordPressx12) bleiben gemäss dem gültigen Spesenreglement des Arbeitgebers, in der jeweils gültigen und von den kantonalen Steuerbehörden genehmigten Fassung, entrichtet. Ferner vergütet der Arbeitgeber alle berufsbedingten Auslagen des Arbeitnehmers gemäss Spesenreglement gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege, welche der Arbeitgeber vorgängig bewilligt hat. Hinsichtlich der Sozialversicherungen (AHV, IV, ALV, EO und UVG) gelten die Urheberrechte an dieser beim Erstellergesetzlichen Bestimmungen. Programmiert Dem Arbeitnehmer wird für die Zugwerk AG eigene SoftwarelösungenDauer seiner Arbeitstätigkeit ein Firmenfahrzeug gemäss separatem Reglement zur Verfügung gestellt. Das Firmenfahrzeug kann für private Fahrten verwendet werden, bleiben Benzin- und gewöhnliche Unterhaltskosten gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Ausgenommen sind grössere Privatfahrten wie Urlaubsfahrten. Der Anteil für Privatfahrten wird entsprechend der geltenden Steuerpraxis deklariert. Der Arbeitnehmer verzichtet auf ein allfälliges Retentionsrecht am Firmenfahrzeug zur Sicherung allfälliger Forderungen. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer für die Rechte am Code bei Dauer des Arbeitsvertrags einen Laptop zur Verfügung. Dieser Laptop bleibt im Eigentum des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, regelmässig Backups auf dem Server des Arbeitgebers durchzuführen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, ausschliesslich geschäftsbezogene Daten auf dem Laptop zu speichern und diesen ausschliesslich für geschäftliche Zwecke zu nutzen. Entsprechend gelten sämtliche Daten als geschäftsbezogen und stehen im alleinigen Eigentum des Arbeitgebers. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der AgenturLaptop inklusive Zubehör und mit sämtlichen Daten unverzüglich dem Arbeitgeber zurückzugeben. Lieferfristen Der Arbeitnehmer ist ferner verpflichtet, ohne Aufforderung, dem Arbeitgeber allfällige Passwörter bekannt zu geben. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer für die Dauer der Vereinbarung ein Mobiltelefon zur Verfügung. Das Mobiltelefon ist primär für geschäftliche Zwecke zu verwenden. Privatgespräche von geringem Umfang sind erlaubt. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist das Mobiltelefon inklusive Zubehör und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen mit sämtlichen Daten unverzüglich dem Arbeitgeber zurückzugeben. Der Arbeitnehmer ist aufgrund der jeweiligenferner verpflichtet, schriftlich festgehaltenen Abmachungen ohne Aufforderung, dem Arbeitgeber allfällige Passwörter bekannt zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatgeben.

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Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder Ein Tagessatz bezieht sich auf acht Arbeitsstunden. Mehrarbeit ist entsprechend anteilig zu vergüten. Einsätze vor Ort werden mit mindestens sechs Arbeitsstunden pro Tag berechnet. Bei kurzfristigen Absagen von Xxxxxxxx vor Ort durch den Kunden wird die vorgesehene Zeit berechnet, wenn die Reise bereits angetreten wurde. Bei Absagen von bis zu 3 Werktagen vorher behalten wir uns vor, bis zu 50% der vorgesehenen Zeit in Form Rechnung zu stellen. Bei kurzfristigen Absagen von monatlichengeplanten remote Tätigkeiten (Web Sessions, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene RechnungenTelefonkonferenzen) berechnen wir die vorgesehene Zeit, wenn die Absage am selben Tag erfolgt ist. Rechnungen Bei Absagen am vorhergehenden Tag behalten wir uns vor, bis zu 50% der Zugwerk AG vorgesehenen Zeit in Rechnung zu stellen. Reisekosten, die nicht durch eine Pauschale gedeckt sind, werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fälligmittels Belegkopie nachgewiesen und gesondert berechnet. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es Ergänzend gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellersgesetzlichen Verpflegungspauschalen. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich Reisekosten werden im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werdenMonat der Zahlung der Reiseleistung berechnet. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden RechteStornokosten für nicht genutzte Reiseleistungen werden berechnet, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt Kunde die Stornierung zu vertreten hat. Es besteht keine Verpflichtung des Kunden zur Abnahme des gesamten geschätzen Aufwandes. Die Berechnung erfolgt auf Basis tatsächlich erbrachter Leistungen. Alle Einsätze werden durch einen Tätigkeitsnachweis dargestellt, der als Grundlage zur Rechnungsstellung dient. Die Rechnungsstellung erfolgt einmal pro Monat zum Monatsende. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer. Sollten bereits vor Vertragsunterzeichnung Beratungsleistungen erbracht werden bzw. erbracht worden sein, so gelten hierfür die vorstehend genannten Konditionen. Es handelt sich um angebotsspezifische Sonderkonditionen.

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Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt Vergütung der drd Leistung hat zwei Komponenten: Die Vergütung der ärztlichen Leistung und die Vergütung der Leistung der drd GmbH. Die Verrechnung sämtlicher über die drd GmbH bezogenen (auch) ärztlichen Leistungen erfolgt ausschließlich über die drd GmbH. Um die drd App für ihre Sie zugänglicher zu machen, bietet Ihnen die drd GmbH für die eigene Leistung und jene der Ärzte folgende Nutzungs- und Zahlungsmodelle an: • Im drd Abo zahlen Sie monatlich eine fixe Abo-Gebühr nach unserer Preisliste, die auf der Website verfügbar ist, und können alle Funktionen der drd App während der Dauer Ihres Vertrages mit drd GmbH nach dem fair use Prinzip uneingeschränkt nutzen. • Bei einer einmaligen Nutzung der drd App zahlen Sie den vollen Wert einer ärztlichen Videokonsultation gemäß der auf der Website der drd GmbH verfügbaren Preisliste. Die drd GmbH ist berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Preise an den Verbraucherpreisindex vorzunehmen. Maßgeblich sind die Änderungen des VPI 2015 für Februar 2020 (107,8) oder einen anderen an seine Stelle tretenden Verbraucherpreisindex. Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt über die von Ihnen gewählte Zahlungsoption. Zahlungsoptionen, die Ihnen aktuell zur Verfügung stehen, sehen Sie in Ihren Stammdaten. Sie können die von Ihnen gewählte Zahlungsoption jederzeit verändern. Sie erhalten für alle Leistungen eine Rechnung. Im Falle einer einmaligen Nutzung der drd App für eine Videokonsultation mit dem Arzt erhalten Sie eine Rechnung für die ärztliche Konsultation, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund von gesetzlichen Regelungen und der Ausgestaltung des Service alle Rechnungen entweder in Form von monatlichenmit 20% Umsatzsteuer auszustellen haben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungenob Ihnen der volle Betrag refundiert wird. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fälligDerzeit ersetzen die privaten Krankenversicherungen nicht die drd Abogebühren. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich Bitte klären Sie mit Ihrer privaten Versicherung die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern Übernahme dieser Kosten wie auch die Verrechnung allfällige Übernahme der Unkosten verrechneten Umsatzsteuer. Für Ihre Fragen dazu steht Ihnen unser Kundenservice unter xxxxxxx@xxx.xx zur Verfügung. Alle Rechnungen werden in Ihrem Patientenakt abgelegt und Sie können sie jederzeit mithilfe Ihres Passworts auch über Ihre Stammdaten abrufen. Dem stimmen Sie mit der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus Registrierung in der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schädendrd App zu. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich Rechnungen für die einmalige Videokonsultation wird Ihnen der beratende Arzt zusätzlich in Ihre Patientenakte einspeichern, damit sie diese bei der AgenturIhrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Um die Refundierung durch Ihre private Versicherung zu erleichtern, können diese Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt unter Umständen Ihre ICD Diagnose/n enthalten. Diese sieht nur Ihr behandelnder Arzt und nach Prüfung durch Sie, nicht auch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. drd GmbH. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder ErgänzungenRechnungen, welche von die drd GmbH bis zum Ende der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sindgesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufzubewahren hat, enthalten keine Diagnosedaten. Das gilt dann nicht, wenn die drd GmbH einen Verrechnungsvertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung hat. In diesem Fall wird die drd GmbH die Rechnungen, soweit erforderlich mit Ihrer ICD Diagnose, direkt an die Agentur und den Kunden Ihre Versicherung zwecks Abrechnung weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wirdSie diesem Service gesondert zugestimmt haben. Wenn Sie sich über die drd App registrieren, zeitlich unbegrenzt uns Mitteilungen von Ihrem Computer oder E- Mails senden, kommunizieren Sie mit uns elektronisch. Auch die drd GmbH wird in verschiedener Art und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie Weise mit Ihnen elektronisch kommunizieren. Sie stimmen der elektronischen Kommunikation mit uns zu, sofern keine andere strengere gesetzliche Form eingehalten werden muss. Sie sind verpflichtet, uns jede Änderung Ihrer anlässlich der Registrierung bekannt gegebenen Daten anzuzeigen. Solange sie das nicht getan haben, können wir für die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie Kommunikation mit Ihnen die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren uns zuletzt bekannt gegebenen Daten – wie Ihre Adresse, E-Mail-Adresse und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Zugwerk AG eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Lieferfristen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatTelefonnummer – verwenden.

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Vergütung. Die Zugwerk AG erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Zugwerk AG werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung dieses Teiles fällig. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Zugwerk AG zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück oder reduziert er den Auftrag, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Dies beinhaltet nicht ausschliesslich Für die Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), sondern auch die Verrechnung der Unkosten Vermittlungs- und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur. Rechnungen Verwaltungstätigkeit erhalten wir von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Zugwerk AG zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Zugwerk AG setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Zugwerk AG unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten. Die Zugwerk AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang Grundsätzlich gehen die vereinbarten zweckgebundenen Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in jedem Fall Eigentum der Zugwerk AG. Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPressVersicherern) bleiben eine Vergütung. Diese Vergütungen sind bereits als Provision in die Urheberrechte an dieser beim ErstellerVersicherungsprämie einkalkuliert. Programmiert die Zugwerk AG eigene SoftwarelösungenNeben diesen Vergütungen kann es sein, bleiben die Rechte am Code bei der Agenturdass wir zusätzliche Zuwendungen von Dritten erhalten. Lieferfristen Ebenso ist eine Kombination von Vergütungen und Termine Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der jeweiligen, schriftlich festgehaltenen Abmachungen zu beurteilenZuwendungen möglich. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt mit den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der ihm gesetzlich zustehenden RechteHöhe nach. In Einzelfällen und nur durch gesondert getroffene Vergütungsvereinbarung, wenn kann auch eine direkte Vergütung durch Sie als Kunden an uns erfolgen. Der Abschluss dieser Vergütungsvereinbarung, schließt nicht den Erhalt von Vergütungen und Zuwendungen durch Dritte aus, diese können wir neben einer Vergütung durch Sie weiterhin zusätzlich vereinnahmen. Im Zusammenhang mit der Zugwerk AG eine angemessene Nachfrist gesetzt hatAnlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Anbieter/Produktgebern) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzanlagen, welche eventuell vermittelt werden. visora GmbH & Co. KG Erstinformation Back Office - Version 06.2019 1/4 xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Anbieter/Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

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