Liefertermine Musterklauseln

Liefertermine. 1. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Sie laufen vom Datum der Bestellung. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von uns angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Falls Verzögerungen zu erwarten sind, hat der Lieferant uns dies unverzüglich mitzuteilen und unsere Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen.
Liefertermine. 6.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers Auskunft zu geben.
Liefertermine. 6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den recht- zeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Frei- gaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht fristgerecht erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Ver- käufer die Verzögerung zu vertreten hat.
Liefertermine. 5.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der vertraglich vereinbarten normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers Auskunft zu geben.
Liefertermine. 6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Ein- gang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden 6. Delivery Dates 6.1 Observance of the stipulated time for Delivery is conditional on the timely receipt of all documents, necessary permits and approvals, especially of plans to be provided by the Buyer as well as fulfilment of the agreed terms of payment and other obligations by the Buyer. Unless these conditions are fulfilled on time, the time for Delivery shall be extended accordingly; this shall not apply if we are responsible for the delay.
Liefertermine. Alle angegebenen Liefertermine dienen zur Orientierung und hängen davon ab, ob ROSEN alle für die Bereitstellung der Produkte erforderlichen Informationen rechtzeitig von dem Käufer erhält. XXXXX ist an den vertraglich vereinbarten Lieferzeitplan gebunden, ist jedoch nicht verantwortlich für Verzug, den der Käufer oder Dritte zu vertreten haben.
Liefertermine. 6.1 Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine sind bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie eine Woche ab Vertragsschluss.
Liefertermine. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen oder in KW. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.
Liefertermine. 1. Die von uns vorgegebenen Lieferfristen und -termine sind verbindlich und gelten als Fixtermine. Sie laufen vom Datum der Bestellung. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von uns angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Teillieferungen sind nur nach Vereinbarung mit uns zulässig. Der Lieferant hat die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand, rechtzeitig bereitzustellen. Er soll Schwierigkeiten, die ihn an der termingemäßen Lieferung in der vorgeschriebenen Qualität hindern, unverzüglich mitteilen und unsere Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Auftrags einholen. Er haftet für nicht oder verspätet erfolgte Mitteilungen. Bei Lieferverzug stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Eine Fristsetzung durch uns ist dann entbehrlich, wenn unsere eigene Terminbindung dies erfordert, weil mit der Ablehnung der Vertragserfüllung durch unseren Kunden zu rechnen ist. Ein Haftungsausschluß oder eine Haftungsbegrenzung des Lieferanten ist ausgeschlossen. Bei Rücktritt können wir Teillieferungen gegen Gutschrift behalten. Bei wiederholter oder dauerhafter Terminüberschreitung des Lieferanten besteht für uns ein Kündigungsrecht. Bei unverschuldeter Terminüberschreitung haben wir ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Terminüberschreitung erheblich ist und die Dringlichkeit der Belieferung wegen eigener Terminbindung dies erfordert. Kann die Abnahme durch uns wegen höherer Gewalt sowie wegen sonstiger, unvorhergesehener oder außerhalb unseres Einflusses liegender Hindernisse, die sich auf die Abnahme der Ware auswirken, nicht rechtzeitig erfolgen, verlängert sich die Abnahmefrist angemessen und es entsteht kein Annahmeverzug. In anderen Fällen beschränken sich Schadenersatzansprüche wegen verschuldeter verzögerter Abnahme in jedem Fall auf 50% des Wertes der Lieferung, deren Abnahme verzögert wurde.
Liefertermine. 5.1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.