Summe aller laufenden Vergütungen Musterklauseln

Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller an die Verwaltungsgesellschaft und an die Gesellschafter der Investmentgesellschaft gemäß den nach­ stehenden Ziffern 2 und 3 zu zahlenden laufenden Vergü­ tungen beträgt jährlich insgesamt bis zu 1 % der Bemes­ sungsgrundlage, jedoch mindestens 675.000 EUR in Summe ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023; dabei beträgt die Mindestgebühr für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 112.500 EUR für das Geschäfts­ jahr 2022 mindestens 225.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2023 mindestens 337.500 EUR. Daneben hat die Verwal­ tungsgesellschaft Anspruch auf Transaktionsgebühren nach Ziffer 7 dieses § 7 und auf eine erfolgsabhängige Vergütung nach Ziffer 8 dieses § 7.
Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller laufenden Vergütungen an die HEP KVG, an Gesellschafter der HEP KVG oder des Publikums-AIF sowie an Dritte kann jährlich insgesamt bis zu 0,471 % der Bemessungs- grundlage im jeweiligen Geschäftsjahr (Geschäftsjahr von 01.01. bis 31.12.) betragen. Dies entspricht maximal EUR 235.500, siehe hierzu auch Punkt 8.2. für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 beträgt die Vergütung jedoch insgesamt mindestens EUR 377.000,00 (für die Jahre 2021 und 2022 mindestens EUR 188.500). Die Gesamtsumme aller laufenden Vergütungen umfasst nicht die Verwahrstellenvergütung. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Net- toinventarwert des Publikums-AIF im jeweiligen Geschäftsjahr. Wird der Nettoinventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird für die Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.
Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller laufenden Vergütungen an die HEP KVG, an Ge- sellschafter sowie an Dritte gemäß der nachstehenden Abschnit- te 8.2 bis 8.4 kann jährlich insgesamt bis zu 0,471 Prozent der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr (Geschäfts- jahr von 01.01. bis 31.12.) betragen; für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 beträgt die Vergütung jedoch insgesamt mindestens EUR 377.000,00 (pro Jahr mindestens EUR 188.500,00).
Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller laufenden Vergütun- gen an die Kapitalverwaltungsgesell- schaft, an bestimmte Gesellschafter der Investmentgesellschaft und an Dritte gemäß nachstehenden Ziffern 2 und 3 kann jährlich insgesamt bis zu 0,45 % der Bemessungsgrundlage im jeweili- gen Geschäftsjahr betragen. Neben den vorstehenden laufenden Ver- gütungen können weitere Vergütungen und Kosten gemäß nachfolgenden Zif- fern 4 bis 8 berechnet werden.
Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller laufenden Vergütungen an die Verwal- tungsgesellschaft und an die Gesellschafter der Invest- mentgesellschaft gemäß den nachstehenden Ziffern 2 und 3 kann jährlich insgesamt bis zu 0,21 % der Bemessungs- grundlage im jeweiligen Geschäftsjahr betragen. Von der Fondsauflage im Geschäftsjahr 2018 bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2020 können die Verwaltungsgesellschaft und die Gesellschafter der Investmentgesellschaft in Summe eine jährliche Mindestvergütung i. H. v. bis zu 210.000 EUR verlangen. Daneben können Transaktions- vergütungen nach Ziffer 7 und eine erfolgsabhängige Ver- gütung nach Ziffer 8 berechnet werden.
Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller laufenden Vergütungen an die Verwaltungs­ gesellschaft und an die Gesellschafter der Investmentgesell­ schaft gemäß den nachstehenden Ziffern 2 und 3 kann jährlich insgesamt bis zu 0,21 % der Bemessungsgrundlage im jewei­ ligen Geschäftsjahr betragen. Von der Fondsauflage im Ge­ schäftsjahr 2019 bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021 kön­ nen die Verwaltungsgesellschaft und die Gesellschafter der Investmentgesellschaft in Summe eine jährliche Mindestver­ gütung i. H. v. bis zu 210.000 EUR verlangen. Daneben können Transaktionsvergütungen nach Ziffer 7 und eine erfolgsabhän­ gige Vergütung nach Ziffer 8 berechnet werden.
Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller laufenden Vergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft, an bestimmte Gesellschafter der Invest- mentgesellschaft und an Dritte gemäß nachstehender Ziffer 4. und Abschnitt
Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller laufenden Vergütungen an die Kapitalver- waltungsgesellschaft, die geschäftsführende Kommanditis- tin und an die persönlich haftende Gesellschafterin (Kom- plementärin) des AIF kann jährlich insgesamt bis zu 0,86 % der Bemessungsgrundlage des jeweiligen Geschäftsjahres betragen, mindestens jedoch 15.000 EUR für einen Zeit- raum von nicht mehr als 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage, inklusive etwaig anfallender Umsatzsteuer.
Summe aller laufenden Vergütungen. Die Summe aller laufenden Vergütungen an die AIF-KVG, an Gesellschafter der AIF-KVG oder der Gesellschaft sowie an Dritte gemäß den nachstehenden Ziffern 2 bis 4 kann bis zur Liquidationseröffnung gemäß § 10 Nr. 3 dieser Anlagebedingungen jährlich insgesamt bis zu 0,68 % der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr betragen. Die Summe aller laufenden Vergütungen an die AIF-KVG, an Gesellschafter der AIF-KVG oder der Gesellschaft sowie an Dritte gemäß den nachstehenden Nrn. 2 bis 4 kann ab Liquidationseröffnung bis zur Veräußerung der Vermögensgegenstände i.S.d. § 1 Nr. 1 und Nr. 2 gemäß § 10 Nr. 3 dieser Anlagebedingungen jährlich insgesamt bis zu 0,68 % der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr betragen. Nach der Veräußerung der Vermögensgegenstände i.S.d. § 1 Nr. 1 und Nr. 2 fallen keine laufenden Vergütungen an die AIF-KVG, an Gesellschafter der AIF-KVG oder der Gesellschaft sowie an Dritte an. Daneben können Transaktionsvergütungen gem. § 8 Nr. 8 und eine erfolgsabhängige Vergütung gem. § 8 Nr. 9 dieser Anlagebedingungen berechnet werden.

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