Schlussbestimmung. 14.1. Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Einkaufgeschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen Xxxxxxx tritt die Regelung, die den wirtschaftlichen und rechtlichen Sinn in nächstliegender Weise regelt.
Appears in 6 contracts
Samples: www.slimlog.de, www.isi-storage.de, www.karl-rauch-immobilien.de