Anlageberatung Musterklauseln

Anlageberatung. 1 Mit der nachfolgenden Unterschrift bestätigt/bestätigen der/die Kunde/n, dass er/sie von dem Berater/Vermittler im Rahmen der nicht- unabhängigen Anlageberatung ausschließlich in Bezug auf die Geschäfte über Investmentanteile/Beteiligungen informiert und beraten worden ist/sind, die in Deutschland vertrieben werden dürfen. Persönliche Empfehlungen des Beraters/Vermittlers wurden dem/den Kunden nur in Bezug auf Geschäfte über Investmentanteile/Beteiligungen gegeben. Eine Beratung zu anderen Finanzinstrumenten, ins- besondere Aktien, Zertifikate, Rentenpapiere etc. erfolgte nicht. Über diese Vereinbarung hinausgehende oder abweichende mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Über die mit Investmentfondsanlagen verbundenen Risiken und Kosten wurde der/die Kunde/n aufgeklärt. Entsprechende Unterlagen zur Risikoaufklärung wurden dem/den Kunden gemäß den Angaben zur Verfügung gestellt. Die Angaben stellen die Grundlage für den getroffenenAnlagevorschlag dar.
Anlageberatung. Die Anlageberatung wird nicht als unabhängige Honorar-Anlageberatung erbracht. Das Anlageberatungsspektrum beschränkt sich auf Anteile an Investmentvermögen. Eine Anlageberatung erfolgt nur gegenüber solchen Emittenten oder Anlegern, mit denen ein Vertriebs- und/oder Vermittlungsvertrag besteht. Die REAX kann im Rahmen ihrer Dienstleistung (einschließlich Anlageberatung) Zuwendungen entgegennehmen und einbehalten und der Kunde verzichtet auf die Ausübung eines etwaigen Herausgabeanspruchs. Eine regelmäßige Eignungsbeurteilung wird durch die REAX nicht erbracht.
Anlageberatung. Für das Konto in seiner Gesamtheit erhält der Kunde im Rahmen dieser Beratungsvereinbarung eine Anlageberatungsdienstleistung (die „Beratungsdienstleistung“), die strukturell 1, „nicht unabhängig“ 2 und auf sein Anlegerprofil, in Abhängigkeit von seinem ESG-Profil, sowie auf die Anlagestrategie (die „Anlagestrategie“) abgestimmmt ist, die der Kunde in der Anlage 1 der Beratungsvereinbarung, die ein integraleer Bestandteil der Bereatungsvereinbarung ist, gewählt hat. Im Rahmen dieser Dienstleistungen äußert sich die Bank über die Eignung von Anlageaufträgen des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bank keine Anlageberatung positiver oder negativer Art im Hinblick auf Geschäfte oder Instrumente leistet, die nicht direkt mit dem Konto in Verbindung stehen. Die Bank kann den Kunden ferner hinsichtlich der Vermögensallokation des Kundenkontos sowie über jedes für den Kunden geeignete Investitionsvorhaben beraten. Die Bank nimmt keine regelmäßige Bewertung der Eignung des Xxxxxx im Hinblick auf die Anlagestrategie des Kunden vor. In der Anlagestrategie werden insbesondere die einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten genannt, die von der Bank analysiert werden können. Der Kunde bestätigt, hierüber sowie über die Art, die Merkmale und die Risiken in Verbindung mit den Finanzinstrumenten, die Teil seiner Anlagestrategie sind, die insbesondere von seinem Anlegerprofil abhängt, das gemäß Artikel 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermittelt wurde, informiert worden zu sein und akzeptiert diese. Unbeschadet der Beratungsdienstleistungen ist sich der Kunde bewusst und billigt, dass die Bank mit bestimmten Emittenten von Finanzinstrumenten wie dem Umbrella-Fonds „BL“ vom Typ SICAV nach luxemburgischem Recht besondere Verbindungen haben kann. Der Kunde kann die Anlagestrategie mit ausdrücklicher Zustimmung der Bank ändern, um diese an die Entwicklung seiner persönlichen Situation anzupassen; Inhalt und Gültigkeit der vorliegenden Beratungsvereinbarung werden hierdurch nicht berührt. Vorbehaltlich der Ausführung laufender Transaktionen tritt jede Änderung der Anlagestrategie innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten und von der Bank akzeptierten Anweisungen bei der Bank in Kraft. In ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden kann die Beratungsdienstleistung nur für eine Person oder Personen erbracht werden, die in Verbindung mit diesem Konto ordnungsgemäß für den Anlagebereich ermächtigt ist/sind.
Anlageberatung. Bei dieser Dienstleistung empfehlen unsere qualifizierten Berater konkrete Finanzinstrumente. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Kunde uns vorher über seine Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Erfahrun- gen und Kenntnisse informieren, damit unsere Empfehlungen seinen Anlagezielen und finanziellen Möglich- keiten entsprechen (Geeignetheitsprüfung). Darüber hinaus können in Ausnahmefällen die Dienstleistungen „beratungsfreies Geschäft“ und „reines Aus- führungsgeschäft (execution-only)“ erbracht werden.
Anlageberatung. Hierbei gewährt die Bank dem Kunden Beratungsleistungen „nach Maß“, gegebenenfalls in der vereinbarten Häufigkeit und zu den vereinbarten Themenbereichen. Die Modalitäten für die Beratungsleistungen, die dem Kunden von der Bank erbracht werden, werden in einer gesonderten Vereinbarung, dem sogenannten „Auftrag für Anlageberatung“, festgelegt. Die Bank verpflichtet sich, die Beratungsleistungen entweder auf Anfrage des Kunden (Beratungsauftrag „Advisory“) oder spontan, wenn sie dies für notwendig erachtet (Beratungsauftrag „Active Advisory“), zu erbringen. Der Kunde hat überdies die Möglichkeit, die Themen, zu denen er diese spontanen Beratungsleistungen wünscht, im Voraus festzulegen.
Anlageberatung. Die Bank unterbreitet ihren Kunden im Rahmen der Anlage- beratung individuelle Anlageempfehlungen. Gegenstand der Anlageberatung sind Finanzinstrumente. Dazu gehören eine Die Bank erbringt die Anlageberatung nicht als unabhängi- ge Honorar-Anlageberatung, sondern als provisionsbasierte Anlageberatung. Die Kosten für die Beratung (Gehälter der Berater usw.) werden durch die Erträge abgedeckt, die die Bank beispielsweise bei Abschluss eines Geschäfts mit dem Kunden erhält. Sie können in ihrer Höhe von Produkt zu Pro- dukt abweichen. Dies sind beispielsweise Vertriebsprovisio- nen von Anbietern der Anlageprodukte, Ausführungsprovisi- onen oder Handelserträge. Ein gesondertes Honorar für jede einzelne Anlageberatung fällt darüber hinaus nicht an.
Anlageberatung. Die von bevestor erbrachten Anlageberatungsleistungen erfolgen ausschließlich über die Webseite „xxx.xxxxxxxx.xx“ und in dem auf dieser Webseite dargestellten Format. Anhand der Angaben des Kunden wird bevestor dem Kunden im Rahmen einer Anlageberatung den Erwerb von Investmentanteilen vorschlagen. bevestors Anlageberatungsleistung besteht ausschließlich in der Übermittlung des Vorschlags für Investmentanteile. bevestor erbringt keine unabhängige Honorar-Anlageberatung. Die Palette der von bevestor bei der Anlageberatung berücksichtigten Investmentanteile ist auf Investmentanteile beschränkt, die von Anbietern oder Emittenten stammen, die in einer engen Verbindung zu bevestor stehen oder zu denen in sonstiger Weise rechtliche oder wirtschaftliche Verbindungen bestehen, die so eng sind, dass das Risiko besteht, dass die Unabhängigkeit der Anlageberatung beeinträchtigt wird.
Anlageberatung. Grossbötzl, Schmitz & Partner Vermögensverwaltersozietät GmbH Xxxxxxxxxxx 00 X 00000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00-00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx Über Änderungen wird in den regelmäßig zu erstellenden Halbjahres- und Jahresberichten sowie auf der Homepage der Ampega Investment GmbH (xxx.xxxxxx.xxx) informiert. Allgemeine Anlagebedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der „Ampega Investment GmbH“, (Köln), („Gesellschaft”) für die von der Gesellschaft verwalteten Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie, die nur in Verbindung mit den für das jeweilige OGAW-Sondervermögen aufgestellten „Besonderen Anlagebedin- gungen” gelten. § 1 Grundlagen
Anlageberatung. Greiff capital management AG Xxxxxxxxx Xxx. 0x 00000 Xxxxxxxx xx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00-00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx Über Änderungen wird in den regelmäßig zu erstellenden Halbjahres- und Jahresberichten sowie auf der Homepage der Ampega Investment GmbH (xxx.xxxxxx.xxx) informiert.
Anlageberatung. Die Bank bietet keine unabhängige Honorar-Anlageberatung an. Die Beratungsdienstleistung wird kostenlos erbracht. Erst mit dem Erwerb von Finanzinstrumenten fallen Dienstleistungskosten (z. B. Kommissi- onsentgelte) in Abhängigkeit vom Anlagebetrag an (siehe Preisver- zeichnis). Zusätzlich werden Vertriebsfolgeprovisionen von Dritten, ins- besondere von Vertriebspartnern, an die Bank geleistet. Die genauen Kostenbestandteile beim Erwerb von Finanzinstrumenten sind dem aktuellen Preisverzeichnis (Depotgebühren, Transaktionsentgelte) sowie den produktindividuellen Informationsunterlagen zu entneh- men bzw. werden in den Vertriebsstellen der Bank beauskunftet. Grundlage der Anlageberatung durch die Bank sind die ihr vorliegen- den Informationen über die Anlageziele des Kunden, seine Nachhal- tigkeitspräferenzen, seine finanziellen Verhältnisse, seine Verlusttrag- fähigkeit und über seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Wertpapiergeschäfte. Informationen zu Nachhaltigkeitspräferenzen und dem Umgang mit den Kundenangaben und dem damit verbundenen Vorgehen in der Anlageberatung stellt die Bank dem Kunden zur Verfügung. Sofern der Kunde eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen wünscht, werden weitere Detailangaben zu seinen Nachhaltigkeits- präferenzen auf Basis von drei regulatorisch vorgegebenen Kategori- en erfragt: