Rechtsmängel. Ausgeschlossen sind Ansprüche, die daraus hergeleitet werden, dass gelieferte Sachen oder Arbeiten mit einem Rechtsmangel behaftet sind (z. B. Schäden aus der Verletzung von Paten- ten, gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Namensrechten, Verstößen in Wettbewerb und Werbung).
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Rechtsmängel. Ausgeschlossen sind Ansprüche, die daraus hergeleitet werden, dass gelieferte Sachen oder Arbeiten mit einem Rechtsmangel behaftet sind (z. B. Schäden aus der Verletzung Verlet- zung von Paten- tenPatenten, gewerblichen Schutzrechten, UrheberrechtenUrheber- rechten, Persönlichkeitsrechten, Namensrechten, Verstößen Verstö- ßen in Wettbewerb und Werbung).
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Rechtsmängel. Ausgeschlossen sind Ansprüche, die daraus hergeleitet werden, dass gelieferte Sachen oder Arbeiten mit einem Rechtsmangel behaftet sind (z. B. Schäden aus der Verletzung von Paten- ten, gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Namensrechten, Verstößen in Wettbewerb und Werbung).
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