Serviceleistungen Musterklauseln

Serviceleistungen. Neben dem Ersatz von Aufwendungen für Krank- heitskosten werden über das INTER Service Center (telefonisch erreichbar unter 0621 427-427) umfang- reiche Serviceleistungen angeboten: - allgemeinen Gesundheitsfragen, Krankheiten, Arz- neimitteln, Diagnose- und Behandlungsmethoden, Heil- und Hilfsmitteln, Vorsorgeprogrammen und Schutzimpfungen, - zahnärztlichen Behandlungen und Heil- und Kos- tenplänen, - geplanten Krankenhausaufenthalten. Unterstützung und Betreuung durch - Benennung von ärztlichen, zahnärztlichen und Apotheken-Notdiensten, - Benennung von Spezialisten, Fachkliniken, Reha- bilitations- und Kureinrichtungen, - aktive Hilfe bei der Suche nach geeigneten Be- handlungsmöglichkeiten, - Hilfe bei der Beschaffung von ärztlich verordneten Medikamenten, Blutkonserven und Seren, - Benennung von Fach- und Pflegekräften, häusli- chen Pflegediensten, Haushaltshilfen, Kinderbe- treuern, Selbsthilfegruppen, - Beratung bei Umschulungsmaßnahmen bei teil- weiser Berufsunfähigkeit.
Serviceleistungen. 9.1. Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:
Serviceleistungen. ConFoma (Forderungsmanagement) Der Inkassodienstleister ConFoma bietet Ihnen ein professionelles Forderungsmanagement. Diese Serviceleistung ist gesondert entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach den jeweiligen Preisangaben des Servicepartners, der die Dienstleistung erbringt. Ihr Kontakt zu ConFoma: – xxx.xxxxxxx.xx – xxxx@xxxxxx-xxxxxxx.xx – Telefon: 00000 000-0000 – Telefax: 04242 920-988 B. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadens- Basisversicherung (AVB USV-Basis)‌
Serviceleistungen. 1.1 Medizinische Informationen und Beratungen bei ambulanter, zahnärztlicher und stationärer Heilbehandlung
Serviceleistungen. Damit ein Ermittlungsverfahren schnell eingestellt wird, müssen Sie frühzeitig eine wirksame Verteidigungsstrategie aufbauen. Dabei ist das richtige Verhalten der betroffenen Personen von Anfang an wichtig. Bevor Sie eigene Erklä- rungen abgeben, sollten Sie daher einen spezialisierten Anwalt sowie fachspezifische Sachverständige beauftragen. Unser Service für Sie: Wir stellen den Kontakt zu entspre- chenden Anwälten und Sachverständigen her. Bitte nutzen Sie dieses Angebot in Ihrem eigenen Interesse. § 28 TELEFONISCHE UND ONLINE-RECHTSBERATUNG
Serviceleistungen. 5.1 Der Vermieter hält die Mietobjekte am in der ÜB angegebenen Standort funktions- und betriebsfähig und führt die zur Beseitigung von Störungen der Mietobjekte erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten innerhalb angemessener Frist durch („Serviceleistungen“); hierzu gehören insbesondere folgende Leistungen:
Serviceleistungen. Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungs- schutz fallenden Unfall erlitten, erbringt die ARAG die unter 2.5.1 bis 2.5.6 genannten Leistungen als Service oder als Ersatz für aufgewandte Kosten bis zur Höhe von € 3.000,– je Schadenfall:
Serviceleistungen. Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungs- schutz fallenden Unfall erlitten, erbringt die ARAG die unter
Serviceleistungen a) Die SPEZIFIKATION der SERVICELEISTUNGEN wird schriftlich zwischen SITECO und dem AUFTRAGGEBER vereinbart.
Serviceleistungen. 23 SERVICELEISTUNGEN