Allgemeine Ausschlüsse Musterklauseln

Allgemeine Ausschlüsse. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Allgemeine Ausschlüsse. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ- gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Allgemeine Ausschlüsse. Die Allgemeinen Ausschlüsse für Ihren Reiseschutz gelten für den gesamten abgeschlossenen Versicherungs-Vertrag. Ein „Ausschluss“ bezeichnet etwas, das nicht durch den vorliegenden Versicherungs-Vertrag abgedeckt ist. Hierfür bieten wir keine Zahlungen oder Dienstleistungen an. Diese Versicherung bietet keinen Versicherungsschutz in den nachfolgend aufgeführten Fällen. Das gilt sowohl für Schäden, die direkt darauf zurückzuführen sind, wie auch für Schäden, die indirekt darauf zurückzuführen sind - und zwar unabhängig davon, ob Sie selbst, Ihre Reisebegleitung oder Familienangehörige davon betroffen sind:
Allgemeine Ausschlüsse. Ihr versicherter Gegenstand ist nicht versichert gegen:
Allgemeine Ausschlüsse. Kein Rechtsschutz wird gewährt: • bei Fällen, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages oder inner- halb einer Wartefrist eingetreten sind • unter in der gleichen Police versicherten Personen (Ausnahme: Bera- tungsrecht bei Streitigkeiten aus Familienrecht und Xxxxxxxxxx) • im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung einer Straftat • bei vorsätzlich verursachten Rechtsschutzfällen sowie den daraus fol- genden zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten bzw. Verfahren • gegenüber Anwälten, Mediatoren, Gutachtern und Experten, die in einem versicherten Rechtsschutzfall für eine versicherte Person tätig sind oder tätig waren • im Zusammenhang mit Forderungen, die an eine versicherte Person abgetreten worden sind • im Zusammenhang mit Forderungen, die auf versicherte Personen als Erben übergegangen sind • im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder Unruhen, Streiks und Aussperrungen • gegenüber Coop Rechtsschutz oder deren Organen
Allgemeine Ausschlüsse. Vom Versicherungsschutz ist ausgenommen, was nicht explizit in den Allgemeinen oder Besonderen Bedingungen festgehalten oder aufgrund besonderer Vereinbarung im Versicherungsschein eingetragen ist. Das gilt insbesondere für:
Allgemeine Ausschlüsse. A3-7.1 Vorsätzlich oder durch bewusstes Abweichen herbeigeführte Schäden
Allgemeine Ausschlüsse a) Grundsätzlich leisten wir für Leistungsfälle, die während der Versi- cherungsdauer eingetreten sind, unabhängig davon, wo und wodurch es zum Versicherungsfall gekommen ist. Wir werden aber nicht leisten, wenn der Versicherungsfall für eine versicherte Person verursacht worden ist – durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttö- tung. – durch Abhängigkeit oder Missbrauch von Alkohol sowie durch den Konsum in Deutschland illegaler Drogen.
Allgemeine Ausschlüsse. Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle oder Schäden, die unmittelbar oder mittelbar
Allgemeine Ausschlüsse. Diese Ausschlüsse gelten für die gesamte Police. Wir leisten keine Erstattung für Schadenfälle, die sich direkt oder indirekt ergeben aus: