Common use of Rechtsmängel Clause in Contracts

Rechtsmängel. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird AMB auf ihre Kosten dem Auftraggeber grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Auftraggeber zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch AMB ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird AMB den Auftraggeber von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Alle in H 2. genannten Verpflichtungen der AMB sind vorbehaltlich I. 2 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur unter folgenden Voraussetzungen: - der Auftraggeber hat AMB unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet; - der Auftraggeber hat AMB in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. dem Lieferer die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VII. 10 ermöglicht; - AMB bleiben alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben; - der Rechtsmangel darf nicht auf einer Anweisung des Auftraggebers beruht und - die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Auftraggeber den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

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Samples: www.amb-soerup.de

Rechtsmängel. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen gewerb- lichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird AMB der Lieferer auf ihre seine Kosten dem Auftraggeber Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Auftraggeber Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Auftraggeber Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch AMB dem Lieferer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird AMB der Lieferer den Auftraggeber Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten festge- stellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Alle in H 2. Die im letzten Absatz genannten Verpflichtungen der AMB des Lieferers sind vorbehaltlich I. Abschnitt VII, Absatz 2 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung Urhe- berrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur unter folgenden Voraussetzungen: - nur, wenn der Auftraggeber hat AMB Besteller den Lieferer unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen Urhe- berrechtsverletzungen unterrichtet; - , der Auftraggeber hat AMB Besteller den Lieferer in angemessenem ange- messenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. dem Lieferer die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen Modifizierungs- maßnahmen gemäß Abschnitt VII. 10 VI, Absatz 7 ermöglicht; - AMB bleiben , dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten vor- behalten bleiben; - , der Rechtsmangel darf nicht auf einer Anweisung des Auftraggebers Be- stellers beruht und - die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Auftraggeber Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

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Samples: www.osna-pumpen.de

Rechtsmängel. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung zu Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im InlandUrheberrechten, wird AMB werden wir auf ihre unsere Kosten dem Auftraggeber den Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Auftraggeber Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Auftraggeber Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch AMB uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird AMB werden wir den Auftraggeber Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Alle in H 2. genannten Unsere vorgenannten Verpflichtungen der AMB sind vorbehaltlich I. 2 der Regelung unter Ziffer 7.2 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung Urheberrechtsverletzungen abschließend. Sie bestehen nur unter folgenden Voraussetzungen: - nur, wenn- der Auftraggeber hat AMB Besteller uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet; , - der Auftraggeber hat AMB in angemessenem Besteller uns im angemessenen Umfang bei der beider Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. dem Lieferer uns die Durchführung der oben genannten Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VII. 10 ermöglicht; , - AMB bleiben uns alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher außergerichtliche Regelungen vorbehalten bleiben; , - der Rechtsmangel darf nicht auf einer Anweisung des Auftraggebers Bestellers beruht und - die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Auftraggeber Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

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Samples: www.b-t-f-gmbh.de

Rechtsmängel. 6. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird AMB auf ihre unsere Kosten dem Auftraggeber Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen verschafft oder den Liefergegenstand in der Liefergegen- stand wird für den Auftraggeber Besteller in zumutbarer Weise derart modifizierenmodifiziert, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtmöglich ist. Unter den genannten diesen Voraussetzungen steht auch AMB uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird AMB werden wir den Auftraggeber Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Alle in H 2. genannten Diese von uns eingegangenen Verpflichtungen der AMB sind vorbehaltlich I. 2 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur unter folgenden Voraussetzungen: - nur, wenn a) der Auftraggeber hat AMB Besteller uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet; - , b) der Auftraggeber hat AMB Besteller uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. dem Lieferer uns die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VII. 10 ermöglicht; - AMB bleiben , c) uns alle Abwehrmaßnahmen Abwehrmaß- nahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben; - , d) der Rechtsmangel darf nicht auf einer Anweisung des Auftraggebers Bestellers beruht und - e) die Rechtsverletzung Rechts- verletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Auftraggeber Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

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Samples: www.weber-lifttechnik.de

Rechtsmängel. Führt (1)Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird AMB werden wir auf ihre unsere Kosten dem Auftraggeber Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Auftraggeber Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies die zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Auftraggeber Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch AMB uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird AMB werden wir den Auftraggeber Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Alle (2)Die in H 2Ziffer 8. b. (1) genannten Verpflichtungen der AMB sind vorbehaltlich I. 2 Ziffer 9. b. für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur unter folgenden Voraussetzungen: - nur, wenn • der Auftraggeber hat AMB Kunde uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet; - , • der Auftraggeber hat AMB Kunde uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. dem Lieferer uns • die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VIIZiffer 8. 10 b. (1) ermöglicht; , - AMB bleiben uns alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben; - , • der Rechtsmangel darf nicht auf einer Anweisung des Auftraggebers Kunden beruht und - die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Auftraggeber Kunde den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

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Samples: www.edelstahl-ulm.de

Rechtsmängel. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird AMB der Lieferer auf ihre Kosten seine Kos- ten dem Auftraggeber Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen verschaf- fen oder den Liefergegenstand in für den Auftraggeber Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Auftraggeber Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten ge- nannten Voraussetzungen steht auch AMB dem Lieferer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird AMB der Lieferer den Auftraggeber Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber Schutzrechts- inhaber freistellen. Alle in H 2. Die im letzten Absatz genannten Verpflichtungen der AMB des Lieferers sind vorbehaltlich I. vorbe- haltlich Abschnitt VII, Absatz 2 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung Urheberrechts- verletzung abschließend. Sie bestehen nur unter folgenden Voraussetzungen: - nur, wenn der Auftraggeber hat AMB Besteller den Lieferer unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet; - , der Auftraggeber hat AMB Besteller den Lieferer in angemessenem Umfang bei der Abwehr Ab- wehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. dem Lieferer die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VII. 10 VI, Absatz 7 ermöglicht; - AMB bleiben , dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher außer- gerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben; - , der Rechtsmangel darf nicht auf einer Anweisung des Auftraggebers Bestellers beruht und - die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Auftraggeber Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig eigen- mächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

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Samples: www.osna-pumpen.de

Rechtsmängel. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes von Teilen zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird AMB der Auftragnehmer auf ihre seine Kosten dem Auftraggeber Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Auftraggeber Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen ange- messenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Auftraggeber Bestel- ler zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch AMB dem Auftragnehmer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird AMB der Auftragnehmer den Auftraggeber Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Alle in H 2. genannten Die vorgenannten Verpflichtungen der AMB sind vorbehaltlich I. 2 der Ziff. 18 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur unter folgenden Voraussetzungen: - nur, wenn der Auftraggeber hat AMB Besteller den Auftragnehmer unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet; - , der Auftraggeber hat AMB Besteller den Auftragnehmer in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. dem Lieferer ihm die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VII. 10 nach den Vorschriften dieses Absatzes ermöglicht; - AMB bleiben , dem Auftragnehmer alle Abwehrmaßnahmen Abwehrmaß- nahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben; - , der Rechtsmangel darf nicht auf einer Anweisung des Auftraggebers Bestellers beruht und - die Rechtsverletzung Rechts- verletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Auftraggeber den Liefergegenstand eigenmächtig Besteller das Teil eigen- mächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen vertragsgemäßer Weise verwendet hat.

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Samples: media.dmgmori.com