Pflichten des AN Musterklauseln

Pflichten des AN. 7.1. Der AN verpflichtet sich auf Verlangen zur Vorlage von Qualifikations- nachweisen bezüglich des namentlich genannten Mitarbeiters (z.B. Gesellenbrief, Facharbeiterbrief, Führerschein).
Pflichten des AN. 1. Der AN bestätigt, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er gestaltet in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so, dass sie den be- sonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird.
Pflichten des AN. 2.1. Der AN hat nachfolgend aufgezählte Pflegeleistungen für die vom AG erwor- benen, unter Punkt 1.2. näher beschriebenen Softwareprodukte, im aktuellen und unmittelbar vorangehenden Release durch entsprechend ausgebildeter Mitarbeiter zu erbringen:
Pflichten des AN. 4.1. Der AN verpflichtet sich, die ihm vom AG übertragenen Leistungen nach den allgemein an- erkannten Regeln der Baukunst, der Bautechnik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu erbringen.
Pflichten des AN. 12.1. Der AN ist zur Herstellung des vertragsgegenständlichen Gewerks, wie eingangs unter Punkt 3 beschrieben, verpflichtet und hat alle dazu erforderlichen Lieferungen und Leistungen zu erbringen.
Pflichten des AN. 10.1. Unterlagen, Angaben und Freigaben sind vom AN so rechtzeitig anzufordern, dass jedweder Verzug auf der Baustelle gegenüber dem Bauzeitplan vermieden wird.
Pflichten des AN. 6.1. Der AN ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen und zweckmäßigen Leistungen, Aufgaben und Pflichten zu erfüllen, die für die Erreichung der in dem betreffenden Leistungsschein definierten Ziele notwendig sind. Der AN erbringt die durch AG beauftragten Leistungen selbständig und eigenverantwortlich. Soweit für die Leistungserbringung durch den AN Mitwirkungsleistungen des AG notwendig sind, beschränken sich diese grundsätzlich auf die in diesem Vertrag über die Beratungsleistungen festgelegten oder auf die in einer diesem Vertrag zugrundeliegenden Be- stellung festgelegten Mitwirkungsleistungen.
Pflichten des AN. (1) Der AN übernimmt im Rahmen des vertraglich festgelegten Umfangs Entsorgungsleistungen für den AG.
Pflichten des AN. 1. Alle Personen, die eine Betriebsstätte/Baustelle des AG betreten, haben die dort geltenden Bestimmungen einzuhalten, ggf. auch einer Werksausweispflicht nachzukommen. Der AG schließt seine Haftung für Schäden aus, die durch den Aufenthalt auf diesem Grundstück entstehen, soweit er nicht auf Grund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zwingend haftet.
Pflichten des AN