Allgemeine Pflichten Musterklauseln

Allgemeine Pflichten. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass ihre Gesetze, Vorschriften und Verfahren mit ihren in diesem Vertrag vorgesehenen Pflichten übereinstimmen.
Allgemeine Pflichten. Der/Die Studierende ist verpflichtet, - die Studienordnung, Prüfungsordnung, die Nutzungsbedingungen EDV-System, die Hausordnung, die Brandschutzordnung und der Brandalarmplan, die Bibliotheksordnung sowie allfällige weitere interne Regelungen und Bestimmungen in der jew. geltenden Fassung einzuhalten, - regelmäßig den vom Erhalter zur Verfügung gestellten E-Mail Account abzurufen, da schriftliche Mitteilungen des Erhalters sowie des Studiengangs über diesen Mailaccount übermittelt werden und damit als zugestellt gelten, - das Lernmanagementsystem „Moodle“ zu nutzen, - die Prüfungs- und Abgabetermine einzuhalten, - Unfälle zu melden, welche sich im Rahmen des Studiums ereignet haben, - Schäden zu melden, welche am Eigentum des Erhalters aufgetreten sind, - Änderungen der personenbezogenen Daten unverzüglich bekannt zu geben sowie - bei Beendigung des Studiums die vom Erhalter zur Verfügung gestellten Gerätschaften, Bücher, Schlüssel und sonstige Materialien zu retournieren. Weiters verpflichtet sich der/die Studierende zur Geheimhaltung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie zur Verschwiegenheit über Umstände, welche im Rahmen des Berufspraktikums bekannt geworden sind (siehe Punkt 8).
Allgemeine Pflichten. 4.1.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen ebenso sorgfältig wie fach- und vertragsgerecht und er geht dabei mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vor, die von einem angesehenen Auftragnehmer, der über einschlägige Erfahrungen verfügt, erwartet werden können. Bei Erbringung seiner Leistungen muss der Auftragnehmer die Sicherheit zum Schutz des Lebens, der Gesundheit, des Wohlbefindens und der Umwelt und zum Schutz des Eigentums gewährleisten.
Allgemeine Pflichten a) Der TMA verpflichtet sich, die Arbeit pünktlich anzutreten und diese nicht ohne wichtigen Grund zu verlassen. Arbeitsunterbrüche, egal welcher Art, sind sofort zu melden. Im Unterlassungsfalle lehnt die MY PERSONAL AG jegliche Zahlungen für Arbeitsausfälle ab.
Allgemeine Pflichten. (1) 1Zu den den Ärztinnen und Ärzten obliegenden ärztlichen Pflichten gehört es auch, ärztliche Bescheinigungen auszustellen. 2Die Ärztinnen und Ärzte können vom Arbeitgeber auch verpflichtet werden, im Rahmen einer zugelassenen Nebentätigkeit von leitenden Ärztinnen und Ärzten oder für Belegärztinnen und Belegärzte innerhalb der Einrichtung ärztlich tätig zu werden.
Allgemeine Pflichten. 2. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er im Besitz aller notwendigen fracht- und arbeitsrechtlichen Genehmigungen und Lizenzen ist und bei der Transportausführung weder Mitarbeiter noch Unterauftragnehmer einsetzt, welche die aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllen. Auf Wunsch von Xxxxxxxxxxxxx wird der Auftragnehmer die notwendigen Genehmigungen vorlegen. Ferner hat das ausländische Fahrpersonal eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache nach § 7b Abs. 1 Satz 2 GüKG mitzuführen.
Allgemeine Pflichten. (1) Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen.
Allgemeine Pflichten a) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, ihm/ihr übertragene Arbeiten sorgfältig auszuführen, nach Bedarf auch andere Arbeiten zu übernehmen, die üblicherweise von einem/einer ver- richtet werden oder ihm/ihr als gleichwertig zumutbar sind, und sich gegebenenfalls in eine andere Abteilung oder Betriebsstätte des Arbeitgebers versetzen zu lassen. Eine Lohnminderung darf hiermit nicht verbunden sein.
Allgemeine Pflichten. (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers, außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel 28 Abs. 3 a) DSGVO vor.