Ausführung Musterklauseln

Ausführung. 5.1 Der AN hat vor Arbeitsbeginn der örtlichen Projektleitung seinen am Leistungsort anwesenden verantwortlichen, deutsch- oder englischsprachigen Vertreter zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen. Dies gilt auch in vollem Umfang für die Arbeiten seiner Subunternehmer. Der AN wird diese in eigener Verantwortung anleiten und überwachen. Dieser Vertreter ist bevollmächtigt, alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Erklärungen für und gegen den AN abzugeben oder entgegen- zunehmen. Darüber hinaus muss er über die zur Auftragserfüllung erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen. Im Rahmen seines Wirkungskreises ist er unmittelbar und allein verantwortlich im ordnungsrechtlichen Sinne. 5.2 Der verantwortliche Vertreter des AN ist mit den erforderlichen Vollmachten ausgestattet. Er ist berechtigt, Weisungen und Mitteilungen in Empfang zu nehmen und die notwendigen Anordnungen zu treffen. Er ist über seine Pflichten vom AN unterrichtet. 5.3 Der AG ist dem AN gegenüber nicht verpflichtet, dessen Arbeit zu überprüfen und die Durchführung zu überwachen. 5.4 Der AN hat am Beginn seiner Tätigkeit eine vollständige Wareneingangskontrolle aller für die Auftragserfüllung notwendigen Teile gemäß der in der Lieferung oder in den Montageunterlagen beigefügten Stücklisten/Lieferscheine vorzunehmen. Abweichungen sind dem AG unverzüglich zu melden. Kosten welche im Zusammenhang einer nicht durchgeführten Wareneingangskontrolle entstehen, gehen zu Lasten des AN. Bezüglich Qualitätsabweichungen von eigenen oder von Fremdfirmen angelieferten Materialien ist unverzüglich der Montageleitung des AG Nachricht zu geben. Der AN ist verpflichtet, für seine Auftragsausführung nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Personal ausführen zu lassen. 5.5 Der AN hat sich vor Beginn der Ausführung davon zu überzeugen, dass er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind. 5.6 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung am Einsatzort zu halten und täglich den durch seine Leistungen entstandenen ▇▇▇▇▇▇, Restmaterial und ▇▇▇▇▇▇▇ zu beseitigen und zu entsorgen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind die Lager- und Arbeitsplätze zu räumen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Kommt der AN nach einmaliger Aufforderung seinen Verpflichtungen nicht...
Ausführung. 3.1 Der Auftragnehmer hat auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers ein förmliches Bautagebuch arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich einzureichen. In diesem Bautagebuch sind sämtliche Angaben zu den an diesem Tage ausgeführten Arbeiten, der Anzahl des eingesetzten Personals mit Angabe der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten, etwaige besondere Vorkommnisse, Störungen und dergleichen festzuhalten. Der Auftraggeber und die Bauleitung sind zur jederzeitigen Einsicht und Kontrolle berechtigt. Das Bautagebuch dient ausschließlich Dokumentationszwecken und ersetzt nicht nach den Vertragsbedingungen und der VOB/B erforderliche schriftliche Anzeigen, die stets gesondert zu versenden sind. 3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Einzelfall und auf Wunsch des Auftraggebers an Besprechungen, die seinen Leistungsteil betreffen, etwa den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen, durch qualifiziertes Personal teilzunehmen. 3.3 Unbeschadet des Weisungsrechts des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Leistungen mit denen anderer Gewerke zu koordinieren. Der Auftragnehmer hat die anderen am Bau Beteiligten so rechtzeitig und umfassend zu informieren, dass bei der Ausführung keine Störungen auftreten. Soweit der Auftragnehmer bei seinen Koordinierungsbemühungen mit anderen Gewerken nicht zu einvernehmlichen Abstimmungen kommt, hat er den Auftraggeber unverzüglich hierüber zu informieren. 3.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis namentlich genannten Materialien, Produkte und Marken zu verwenden, auch dann, wenn diese im Leistungsverzeichnis mit dem Zusatz "oder gleichwertig" angegeben sind. Der Auftragnehmer ist nur dann berechtigt, anstelle dieser Produkte qualitativ gleichwertige Produkte zu verwenden, wenn der Auftraggeber dies schriftlich genehmigt hat. 3.5 Muster und Proben der zur Verwendung vorgesehenen Materialien und Teile sind vom Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers in angemessenem Umfang so frühzeitig zu liefern und zu montieren, dass hierdurch der Baufortschritt nicht gefährdet wird. Die Kosten hierfür und für vom Auftraggeber verlangte Nachweise trägt der Auftragnehmer. Die Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich der Qualität und Vertragsgemäßheit dieser Materialien. 3.6 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprech...
Ausführung. 4.1 Der Beauftragte verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Vertragserfüllung unter Beachtung des aktuellen Wissensstandes seines Fachgebietes. Er wahrt dabei jederzeit die Interessen der Auftraggeberin. 4.2 Die Auftraggeberin hat das Recht, den Beauftragten im Rahmen der Vertragsabwicklungen Weisungen zu erteilen. ▇▇▇▇▇▇▇ die Auftraggeberin trotz schriftlicher Abmahnung des Beauf- tragten schriftlich auf ihrer Weisung, ist der Beauftragte für deren Folgen gegenüber der Auftraggeberin nicht verantwortlich. 4.3 Der Beauftragte verpflichtet sich, weder Dritten Vorteile irgendwelcher Art direkt oder indi- rekt anzubieten, noch für sich oder andere direkt oder indirekt Geschenke entgegenzuneh- men oder sich sonstige Vorteile zu verschaffen oder versprechen zu lassen. 4.4 Der Beauftragte informiert die Auftraggeberin regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihr sofort schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung be- einträchtigen oder beeinträchtigen könnten. Ebenso informiert der Beauftragte die Auftrag- geberin über Erkenntnisse, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine Ände- rung der vereinbarten Leistungen angezeigt erscheinen lassen (z. B. geänderte Bedingun- gen vor Ort, neue Konstruktionsart, neue Produkte auf dem Markt etc.). Der Auftraggeberin steht jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrags zu. 4.5 Der Beauftragte setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeitende ein. Er beachtet dabei insbesondere das Interesse der Auftraggeberin an Kontinuität; vorbehalten bleiben Wechsel infolge Kündigung oder Arbeitsunfähigkeit. Der Ersatz von Schlüsselper- sonen darf nur mit vergleichbar qualifizierten Personen erfolgen und ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. 4.6 Der Beizug von Dritten für die Vertragserfüllung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zu- stimmung der Auftraggeberin. Beigezogene Dritte gelten in jedem Fall als Hilfspersonen im Sinne von Art. 101 OR. 4.7 Bei Zahlungsschwierigkeiten des Beauftragten, bei schwerwiegenden Differenzen zwischen dem Beauftragten und Dritten oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe kann die Auf- traggeberin, nach vorheriger Anhörung der Beteiligten, die Dritten direkt bezahlen oder den Betrag auf Kosten des Beauftragten hinterlegen, beides mit befreiender Wirkung gegen- über dem Beauftragten. In jedem Fall gibt die Auftraggeberin dem Beauftragten davon schriftlich Kenntnis.
Ausführung. 5.1 Die Vertragspartner zeigen sich gegenseitig sofort alle Umstände aus ihren Bereichen an, welche die vertragsge- mässe Erfüllung gefährden oder gefährden könnten. 5.2 Die Ausführung von Leistungen erfolgt unter Anwendung anerkannter Methoden und aktuellen Standards und unter Be- achtung der von der Leistungsbezügerin vertragsgemäss erteil- ten Weisungen. 5.3 Die Leistungserbringerin informiert die Leistungsbezüge- rin regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und holt bei Unklarheiten erforderliche Vorgaben der Leistungsbezügerin ein.
Ausführung. Der AN hat die Leistung vertragsgemäß auszuführen; dabei hat er außer den gesetzlichen Bestimmungen und den behördlichen Anordnungen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
Ausführung. Alle zur Ausführung des Kunstwerks erforderlichen Leistungen, unter an- derem auch: *) 3.2.1.1 Die für die Ausführung erforderlichen Anweisungen und die Ü- berwachung der Ausführung des Kunstwerks, sofern Arbeiten von Dritten ausgeführt werden, 3.2.1.2 Transport vom Herstellungsort zum Aufstellungsort / Veranlas- sen und Überwachen des Transports vom Herstellungsort zum Aufstellungsort, 3.2.1.3 Aufstellen / Überwachen der Aufstellung, 3.2.1.4 Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Beschädigungen oder Zerstörung des Kunstwerks bis zur förmlichen Abnahme.
Ausführung. (§ 4) 8.1 Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben den Liefertermin bzw. die Ausführungs- frist nach Datum oder Wochentag(en) festzulegen. Sofern kein Liefertermin bzw. keine Ausführungsfrist angegeben wird, ist mit der Ausführung der Leistung unverzüglich nach Erhalt des Auftrages zu beginnen. 8.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten. 8.3 Der Auftragnehmer hat mitzuteilen, wen er als Vertreter für die Leitung der Ausführung bestellt hat. 8.4 Der Erfüllungsort (Leistungsort) liegt beim Auftraggeber.
Ausführung. B = 800 mm, H = 2000 mm, T = 600 mm Oberfläche lackiert, RAL 7035 Struktur Ausführung mit Sichttüre • Die Anordnung frei stehender Schränke ist mit terranets bw abzustimmen. Der Fluchtweg darf nicht durch geöffnete Schranktüren und Schwenkrahmen versperrt sein. • Kabeleinführung wahlweise von oben/unten von oben: Dachblech als Lüfterdach ausgeführt, für Kabeleinführung vorbereitet, von unten: Boden als geteilte Kabeleinführungsplatte Kabeleinführung mit Klemmgummi. Kabel müssen über eine Kabelabfangschiene mit Zugentlastung geführt werden. Alle lei- tenden Teile sind zu erden. Vorbereitet für Kabelschirmerdung (außer Aufnehmerkabel zum Mengenumwerter) • 19"-Schwenkrahmen nach DIN 41 494 zur Aufnahme der Einschübe, max. 40 Höhenein- heiten Material: Stahlblech 1,5 mm Oberfläche: lackiert RAL 9035 Tragfähigkeit: ca. 140 kg Öffnungswinkel: 180° Anschlag: links/rechts (entgegen gesetzter Anschlag im Ver- gleich zur Sichttüre) • Gleitschienen für 19“-Einbaurahmen zur Gewichtentlastung der Einbauten • Zusätzliche Ausrüstungen: - Schaltplantasche - 4-fach Steckdosenleiste 230 VAC im Schwenkrahmen, schaltbar - herausziehbare Tischplatte in Arbeitshöhe
Ausführung. 2.1 Die Firma informiert SIX regelmässig über die erbrachten Leistungen und informiert über alle Weiterentwicklungen, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine Änderung der Leistungen angezeigt erscheinen lassen. 2.2 Die Firma zeigt SIX sofort alle Umstände an, welche die Herstellung des Werkes gefährden. 2.3 SIX gibt der Firma rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen bekannt. Weitere Mitwirkungspflich- ten von SIX können im Vertrag vereinbart werden.
Ausführung. 6.1 Der AN hat die Bestellung, sämtliche zur Bestellung gehörende Unterlagen ebenso wie nachträglich übermittelte Unterlagen oder inhaltliche Vorgaben des AG unverzüglich nach Übermittlung auf Fehler, Unklarheiten oder Ungeeignetheit zu überprüfen. Hat der AN Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder gegen die Leistung anderer Unternehmer, wird er dem AG diese Bedenken unverzüglich - möglichst vor Ausführung - in schriftlicher Form mit Begründung mitteilen und Änderungsvorschläge unterbreiten, soweit diese den Auftragsumfang des AN betreffen. 6.2 Die Zustimmung des AG zu Unterlagen oder Arbeiten des AN entbinden den AN nicht von seiner Haftung für die Richtigkeit und Brauchbarkeit der von ihm erstellten Unterlagen und seiner Leistungen. 6.3 Der AN übermittelt unverzüglich nach Leistungserbringung die erforderlichen Tätigkeitsnachweise und Abrechnungsnachweise wie Stücklisten, Arbeitsnachweise, Aufmaße usw. an den jeweiligen Ansprechpartner.