Open Source Software. 7.1 Im Rahmen der Vertragsleistungen ist die Ver- wendung von Open Source Software, die unter einer Copyleft-Lizenz steht, mangels ausdrücklicher schriftli- cher Vereinbarung unzulässig. Open Source Soft- ware ist jegliche Software, die unter Nutzungs- und Li- zenzbestimmungen für Open Source Software vertrie- ben wird, zu deren wesentlichen Verpflichtungen die Weitergabe oder Offenlegung des Quellcodes der Soft- ware gehören („Open Source Software“). Copyleft-Li- zenz ist eine Form von Nutzungs- und Lizenzbestim- mungen für Open Source Software, die dazu führen kann, dass mit der jeweiligen Open Source Software in- tegrierte oder verbundene Softwarekomponenten eben- falls unter den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestim- mungen für Open Source Software verbreitet wer- den müssen („Copyleft-Lizenz“). 7.2 Die Verwendung sonstiger Open Source Soft- ware bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TotalEnergies. Beabsichtigt der AN, Open Source Software im Rahmen der Vertragsleistungen zu ver- wenden, übernimmt es der AN als wesentliche Ver- tragspflicht, TotalEnergies unverzüglich schriftlich (i) mitzuteilen, welche Open Source Softwarebestandteile verwendet werden sollen, (ii) zudem mitzuteilen, welche Lizenzbedingungen hierfür anwendbar sind und To- talEnergies diese in Kopie zu übergeben sowie (iii) zu bestätigen, dass kein sogenannter Copyleft-Effekt ausgelöst wird, aufgrund dessen die Softwareleistung insgesamt als Open Source Software einzustufen wäre. Soweit der Einsatz von Open Source Software nach Maßgabe dieser Ziffer 7 zulässig ist, so ist der AN ver- pflichtet, sicherzustellen, dass der Einsatz der Open Source Software die vertrags- bzw. bestimmungsge- mäße Nutzung der Vertragsleistungen durch TotalEner- gies nicht beschränkt. 7.3 Sofern nach den jeweiligen Nutzungs- und Li- zenzbestimmungen erforderlich, wird der AN TotalEner- gies den Quellcode der Open Source Software sofern eine Abnahme erfolgt spätestens im Zeitpunkt der Ab- nahme der IT-Leistungen, anderenfalls zum vereinbar- ten Liefertermin für das Softwareprodukt übergeben. 7.4 Verwendet der AN im Rahmen der Vertragsleis- tungen Open Source Software ohne vorherige Zustim- mung von TotalEnergies, oder beruht die Zustimmung von TotalEnergies auf schuldhaft unvollständigen oder unzutreffenden Informationen im Sinne von Ziffer 7.2, so ist TotalEnergies nach eigener ▇▇▇▇ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder von dem AN zu verlangen, die Open Source Software durch eine gleichwertige proprietäre Software zu ersetzen; Ziffer z14.2 Satz 3 u. 4 gelten entsprechend. 7.5 Der AN stellt TotalEnergies innerhalb der für Rechtsmängel gemäß Ziffer 17.1 vorgesehenen Ver- jährungsfrist der Höhe nach unbegrenzt von allen An- sprüchen Dritter und damit verbundenen Kosten auf- grund der Verwendung von Open Source Software frei. Ziffer 14.3 und Ziffer 14.4 gelten entsprechend.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen It
Open Source Software. 7.1 11.1 Im Rahmen der Vertragsleistungen ist die Ver- wendung Verwen- dung von Open Source Software, die unter einer Copyleft-Lizenz steht, mangels ausdrücklicher schriftli- cher Vereinbarung unzulässig. Open Source Soft- ware ist jegliche Software, ; die unter Nutzungs- und Li- zenzbestimmungen für Open Source Software vertrie- ben wird, zu deren wesentlichen Verpflichtungen die Weitergabe oder Offenlegung des Quellcodes der Soft- ware gehören („Open Source Software“). Copyleft-Li- zenz ist eine Form von Nutzungs- und Lizenzbestim- mungen für Open Source Software, die dazu führen kann, dass mit der jeweiligen Open Source Software in- tegrierte oder verbundene Softwarekomponenten eben- falls unter den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestim- mungen für Open Source Software verbreitet wer- den müssen („Copyleft-Lizenz“).
7.2 Die Verwendung sonstiger Open Source Soft- ware Software bedarf der vorherigen vorhe- rigen schriftlichen Zustimmung von TotalEnergiesdurch MAN-ES. Beabsichtigt Be- absichtigt der AN, Open Source Software im Rahmen Rah- men der Vertragsleistungen zu ver- wendenverwenden, übernimmt über- nimmt es der AN als wesentliche Ver- tragspflichtVertragspflicht, TotalEnergies MAN-ES unverzüglich schriftlich (i) schriftlich
11.2 mitzuteilen, welche Open Source Softwarebestandteile Softwarebestand- teile verwendet werden sollen, (ii) zudem ,
11.3 mitzuteilen, welche Lizenzbedingungen hierfür anwendbar an- wendbar sind und To- talEnergies MAN-ES diese in Kopie zu übergeben sowie (iii) über- geben sowie
11.4 zu bestätigen, dass kein sogenannter Copyleft-Effekt Ef- fekt ausgelöst wird, aufgrund dessen die Softwareleistung Software- leistung insgesamt als Open Source Software einzustufen ein- zustufen wäre. Soweit der Einsatz von Open Source Software nach Maßgabe dieser Ziffer 7 zulässig ist, so ist der AN ver- pflichtet, sicherzustellen, dass der Einsatz der Open Source Software die vertrags- bzw. bestimmungsge- mäße bestimmungs- gemäße Nutzung der Vertragsleistungen durch TotalEner- gies MAN-ES und Unternehmen der Volkswagen Gruppe nicht beschränkt.
7.3 Sofern nach den jeweiligen Nutzungs- und Li- zenzbestimmungen erforderlich, wird der AN TotalEner- gies den Quellcode der Open Source Software sofern eine Abnahme erfolgt spätestens im Zeitpunkt der Ab- nahme der IT-Leistungen, anderenfalls zum vereinbar- ten Liefertermin für das Softwareprodukt übergeben.
7.4 11.5 Verwendet der AN im Rahmen der Vertragsleis- tungen Vertragsleistun- gen Open Source Software ohne unsere vorherige Zustim- mung von TotalEnergies, Zustimmung oder beruht die unsere Zustimmung von TotalEnergies auf schuldhaft unvollständigen oder unzutreffenden Informationen In- formationen im Sinne von Ziffer 7.2des vorstehenden Absatzes, so ist TotalEnergies MAN-ES nach eigener seiner ▇▇▇▇ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder von dem AN zu verlangenverlan- gen, die Open Source Software durch eine gleichwertige gleich- wertige proprietäre Software zu ersetzen; Ziffer z14.2 25.1 Satz 3 u. und 4 gelten entsprechend.
7.5 11.6 Der AN stellt TotalEnergies MAN-ES innerhalb der für Rechtsmängel Rechtsmän- gel gemäß Ziffer 17.1 29.1 vorgesehenen Ver- jährungsfrist Verjährungs- frist der Höhe nach unbegrenzt von allen An- sprüchen Ansprü- chen Dritter und damit verbundenen Kosten auf- grund der Verwendung von Open Source Software frei. Ziffer 14.3 und Ziffer 14.4 gelten 25.1 gilt entsprechend.
11.7 Sofern dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Li- zenzbestimmungen erforderlich ist, hat der AN den Quellcode der Open Source Software spätestens zum vereinbarten Liefertermin an MAN-ES zu über- geben.
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Open Source Software. 7.1 11.1 Im Rahmen der Vertragsleistungen ist die Ver- wendung Verwen- dung von Open Source Software, die unter einer Copyleft-Lizenz steht, mangels ausdrücklicher schriftli- cher Vereinbarung unzulässig. Open Source Soft- ware ist jegliche Software, ; die unter Nutzungs- und Li- zenzbestimmungen für Open Source Software vertrie- ben wird, zu deren wesentlichen Verpflichtungen die Weitergabe oder Offenlegung des Quellcodes der Soft- ware gehören („Open Source Software“). Copyleft-Li- zenz ist eine Form von Nutzungs- und Lizenzbestim- mungen für Open Source Software, die dazu führen kann, dass mit der jeweiligen Open Source Software in- tegrierte oder verbundene Softwarekomponenten eben- falls unter den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestim- mungen für Open Source Software verbreitet wer- den müssen („Copyleft-Lizenz“).
7.2 Die Verwendung sonstiger Open Source Soft- ware Software bedarf der vorherigen vorhe- rigen schriftlichen Zustimmung von TotalEnergiesdurch MAN-ES. Beabsichtigt Be- absichtigt der AN, Open Source Software im Rahmen Rah- men der Vertragsleistungen zu ver- wendenverwenden, übernimmt über- nimmt es der AN als wesentliche Ver- tragspflichtVertragspflicht, TotalEnergies MAN-ES unverzüglich schriftlich (schriftlich
i) mitzuteilen, welche Open Source Softwarebestandteile Softwarebe- standteile verwendet werden sollen, (,
ii) zudem mitzuteilen, welche Lizenzbedingungen hierfür anwendbar sind und To- talEnergies MAN-ES diese in Kopie zu übergeben sowie (sowie
iii) zu bestätigen, dass kein sogenannter Copyleft-Copyleft- Effekt ausgelöst wird, aufgrund dessen die Softwareleistung Soft- wareleistung insgesamt als Open Source Software Soft- ware einzustufen wäre. Soweit der Einsatz von Open Source Software nach Maßgabe dieser Ziffer 7 zulässig ist, so ist der AN ver- pflichtet, sicherzustellen, dass der Einsatz der Open Source Software die vertrags- bzw. bestimmungsge- mäße bestimmungs- gemäße Nutzung der Vertragsleistungen durch TotalEner- gies MAN-ES und Unternehmen der Volkswagen Gruppe nicht beschränkt.
7.3 Sofern nach den jeweiligen Nutzungs- und Li- zenzbestimmungen erforderlich, wird der AN TotalEner- gies den Quellcode der Open Source Software sofern eine Abnahme erfolgt spätestens im Zeitpunkt der Ab- nahme der IT-Leistungen, anderenfalls zum vereinbar- ten Liefertermin für das Softwareprodukt übergeben.
7.4 11.2 Verwendet der AN im Rahmen der Vertragsleis- tungen Vertragsleistun- gen Open Source Software ohne unsere vorherige Zustim- mung von TotalEnergies, Zustimmung oder beruht die unsere Zustimmung von TotalEnergies auf schuldhaft unvollständigen oder unzutreffenden Informationen In- formationen im Sinne von Ziffer 7.2des vorstehenden Absatzes, so ist TotalEnergies MAN-ES nach eigener seiner ▇▇▇▇ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder von dem AN zu verlangenverlan- gen, die Open Source Software durch eine gleichwertige gleich- wertige proprietäre Software zu ersetzen; Ziffer z14.2 25.1 Satz 3 u. und 4 gelten entsprechend.
7.5 11.3 Der AN stellt TotalEnergies MAN-ES innerhalb der für Rechtsmängel Rechtsmän- gel gemäß Ziffer 17.1 29.1 vorgesehenen Ver- jährungsfrist Verjährungs- frist der Höhe nach unbegrenzt von allen An- sprüchen Ansprü- chen Dritter und damit verbundenen Kosten auf- grund der Verwendung von Open Source Software frei. Ziffer 14.3 und Ziffer 14.4 gelten 25.1 gilt entsprechend.
11.4 Sofern dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Li- zenzbestimmungen erforderlich ist, hat der AN den Quellcode der Open Source Software spätestens zum vereinbarten Liefertermin an MAN-ES zu über- geben.
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Sources: It Aeb