Softwarenutzung Musterklauseln

Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
Softwarenutzung. 9.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. 9.2 Der Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright-Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumenta- tionen einschließlich der Kopien bleiben beim Verkäufer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. 9.3 Der Verkäufer prüft die Software vor deren Bereitstellung an den Käufer durch den jeweiligen Stand der Technik entsprechende und aktuelle Schutzmaßnahmen auf Computerviren, Trojanische Pferde, Hoax-Viren und vergleichbare Programmierungen, Programmteile und Schadensfunktionen, die zum Verlust oder Verfälschung von Daten oder Programmen oder zur Beeinträchtigung von Systemen oder Teilen davon führen können (im Folgenden „Computerviren“ genannt). Gleichwohl kann hierdurch weder das Risiko, dass die Software unerkannte oder mutierte Computerviren enthält, noch dass solche zu einem späteren Zeitpunkt in ein (Betriebs- oder Kontroll-) System des Käufers eindringen und dadurch eventuell die Programmdaten der Software oder sonstige Daten oder Programme verändern oder löschen oder Systeme beeinträchtigen, nicht ausgeschlossen werden. 9.4 Der Käufer hat daher selbst ebenfalls Maßnahmen zum Schutz vor Computerviren und anderen destruktiven Daten zu treffen. Er ist verpflichtet, vor der Ausführung der gelieferten Software und dem Öffnen von Dateien, diese selbst auf Befall mit Computerviren zu testen. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen seiner (Betriebs- oder Kontroll-) Systeme einsetzen will, sofern dadurch die Funktionalität der Software des Verkäufers beeinflusst werden kann. 9.5 Der Käufer ist zum Schutz vor Datenverlust durch Computerviren zur eigenständigen und regelmäßigen Sicherung von Daten verpflichtet. Bei Verlust oder Manipulation von Daten haftet der Verkäufer nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der korrekten Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch...
Softwarenutzung. 12.1 Soweit wir mit der Kaufsache Software ausliefern, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung dieser Software im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt. Eine Nutzung der Software außerhalb der dafür bestimmten Kaufsache und/oder über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ist untersagt. Ziff. 12.1 Satz 1 und Satz 2 dieser AGB gelten entsprechend für etwaige von uns dem Besteller mit der Software überlassene (Software-) Dokumentationen. 12.2 Alle Rechte an der von uns mit der Kaufsache ausgelieferten Software bleiben bei uns bzw. bei unserem Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist unzulässig. Ziff. 12.2 Satz 1 und Satz 2 dieser AGB gelten entsprechend für etwaige von uns dem Besteller mit der Software überlassene (Software-) Dokumentationen.
Softwarenutzung. ▇▇▇▇ stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die KIS.MANAGER Software in der jeweils aktuellen Version ab Anmeldung des Kunden im System und Registrierung des jeweiligen Hardware-▇▇▇▇▇▇ über das Internet entgeltlich (bzw. in der „Trial“-Version unentgeltlich) zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet RAFI die KIS.MANAGER Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Vor Nutzung sind der entsprechende Quick-Start-Guide und das Handbuch zu beachten. Der Quick-Start Guide liegt jeweils der Hardware bei, das Handbuch ist online einsehbar unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇▇.
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Be- steller ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Doku- mentation ausschließlich auf dem dafür bestimmten Lieferge- genstand im Staat, in dem der Liefergegenstand vereinba- rungsgemäß zu liefern war, zu nutzen. Eine Nutzung der Soft- ware auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 40d f UrhG) im Rahmen der bestimmungsmäßigen Nutzung im Staat, in dem der Liefergegenstand vereinbarungsgemäß zu liefern war, vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Dem Besteller ist es jedoch jedenfalls nicht gestattet, außer für Archivzwecke Kopien der Software anzufertigen, die Software zu verändern, zu dekompilieren oder eine Form von „Reverse Engineering“ zur Anwendung zu bringen. Der Lieferant stellt die für die In- teroperabilität benötigten Informationen auf Anforderung zur Verfügung. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferanten zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lie- feranten bzw. beim Softwarelieferanten. Im Übrigen gilt Punkt IX. sinngemäß.
Softwarenutzung. 9.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation für die angegebene Anzahl von Usern zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf dem dafür überlassenen Leistungs- gegenstand zur Verfügung gestellt. Die weitergehende Nutzung oder eine Weitergabe an Dritte der Software ist untersagt 9.2 Der Besteller darf die gelieferte Software nur im gesetzlich zugelassenen Umfang vervielfäl- tigen, verarbeiten und anpassen, und das nur insoweit, als dies für die bestimmungsgemäße Be- nutzung durch den zur Benutzung Berechtigten notwendig ist. Weitergehende Bearbeitung, Ver- arbeitung oder Anpassung bedarf jedenfalls unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Jede unautorisierte Verarbeitung, Veränderung oder Anpassung der gelieferten Software bewirkt den sofortigen und endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzan- sprüche des Besteller. 9.3 Die Nichteinhaltung allfälliger Installationsbedingungen und Installationsanweisungen führt zum sofortigen endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprü- che des Bestellers. 9.4 Wurde die Nutzung der gelieferten Software unsererseits zeitlich befristet, so darf der Besteller die Software nach Ablauf der Frist nicht verwenden. 9.5 Die Dekompilierung der gelieferten Software ist vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich untersagt und darf nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durchgeführt werden. 9.6 Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright—Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zu verändern. 9.7 Alle sonstigen Rechte an der Software, dem Source Code und den Dokumentationen ein- schließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterli- zenzen ist nicht zulässig.
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software ein- schließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschlieflliches und nicht übertragbares Recht einger‰umt, die gelieferte Software einschliefllich ihrer Dokumentation zu nut- zen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Lieferge- genstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zul‰ssigen Umfang (ßß 69a ff. UrhG) vervielf‰ltigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quell- code umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LTA zu ver‰ndern. Alle sons- tigen Rechte an der Software und an den Dokumentationen ein- schliefllich der Kopien bleiben bei LTA bzw. beim Softwarelieferan- ten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zul‰ssig.
Softwarenutzung. 14.1 Soweit in den Lieferungen Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen für die Lieferungen zu nutzen. 14.2 Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde wird die Herstellerangaben des Verkäufers – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht entfernen oder ohne die vorherige ausdrückliche Zustim- mung des Verkäufers verändern. 14.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Doku- mentationen einschließlich der Kopien verbleiben beim Verkäufer. Die Vergabe von Unterlizenzen durch den Kunden ist nicht zulässig.
Softwarenutzung. 11.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Vertragsgegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. 11.2 Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Auftragnehmer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. 11.3 Der Besteller ist zum Schutz vor Datenverlust durch Computerviren zur eigenständigen und regelmäßigen Sicherung von Daten verpflichtet. Der Besteller verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff seiner Mitarbeiter und anderer Dritter auf die gelieferte Software und dazugehöriger Dokumentationen durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.