Common use of Open Source Software Clause in Contracts

Open Source Software. (bezeichnet Open-Source- Software im Sinne der Open-Source-Initiative (▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) oder die Free Software Foundation (▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇): Der Auftragnehmer bestätigt, dass (i) das Recht des Auftraggebers, Open-Source- Komponenten (bedeutet irgendeine Open Source Software, die in Lieferungen oder Leistungen integriert oder eingebettet ist, kombiniert oder erforderlich ist, um deren Nutzung zu ermöglichen, bereitgestellt gemäß diesen Bedingungen) zu nutzen, zu installieren und/oder einzusetzen, in der Lizenz enthalten ist, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Bezug auf die Lieferungen und Leistungen erteilt hat, und dieser Lizenz unterliegt; und (ii) der Auftragnehmer über alle erforderlichen Rechte verfügt, um das unter (i) beschriebene Recht zur Nutzung, Installation und/oder Bereitstellung zu gewähren. Der Auftragnehmer stellt die laufende Eignung und Übereinstimmung aller Open-Source-Komponenten mit allen Anforderungen dieser Bedingungen sicher und bleibt dafür verantwortlich. Der Auftragnehmer muss alle Open-Source- Komponenten unterstützen und nachbessern, was mindestens Folgendes beinhaltet: (i) die unverzügliche Benachrichtigung des Auftraggebers über alle Schwachstellen (bedeutet eine Schwäche in der Computerlogik (z. B. im Code), die in Software- und Hardwarekomponenten vorkommt und bei deren Ausnutzung es zu negativen Auswirkungen auf Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit kommt) in den betreffenden Open-Source- Komponenten, von denen der Auftragnehmer Kenntnis erhält; (ii) sobald dies vernünftigerweise möglich ist, alle allgemein verfügbaren Sicherheitspatches für die betreffenden Open-Source-Komponenten anzuwenden; und (iii) wenn der Auftragnehmer vernünftigerweise davon ausgeht, dass eine relevante Open-Source- Komponente nicht mehr aktiv gewartet wird, die Komponente zu ersetzen oder alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um eine festgestellte Schwachstelle zu mitigieren.

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Sources: Allgemeine Einkaufs Und Auftragsbedingungen

Open Source Software. (bezeichnet Open-Source- Software im Sinne der Open-Source-Initiative (▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) oder die Free Software Foundation (▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇): 14.1 Der Auftragnehmer bestätigthat den Besteller rechtzeitig, dass (i) das Recht des Auftraggebersspätestens mit Auftragsbestätigung, Open-Source- Komponenten (bedeutet irgendeine darauf hinzuweisen, ob seine Lieferungen und Leistungen Open Source Software (OSS) Komponenten enthalten. Dabei handelt es sich um Software, die in Lieferungen Hardware oder Leistungen integriert oder eingebettet ist, kombiniert oder erforderlich ist, um deren Nutzung zu ermöglichen, bereitgestellt gemäß diesen Bedingungen) zu nutzen, zu installieren und/oder einzusetzen, in der Lizenz enthalten istsonstige Informationen, die beliebigen Nutzern lizenzgebührenfrei mit dem Recht zur Bearbeitung bzw. Verbreitung auf der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Bezug auf Grundlage einer entsprechenden Lizenz überlassen wird (z.B. GPL oder MIT Lizenz). 14.2 Enthalten die Lieferungen und Leistungen erteilt hatOSS Komponenten, und dieser Lizenz unterliegt; und (ii) so hat der Auftragnehmer über die Verpflichtungen aller anwendbaren OSS Lizenzen einzuhalten sowie dem Besteller alle erforderlichen Rechte verfügteinzuräumen und Informationen zu übermitteln, um das unter (i) beschriebene Recht die er zur NutzungEinhaltung dieser Lizenzverpflichtungen benötigt. Insbesondere muss der Auftragnehmer dem Besteller unverzüglich nach Auftragsbestätigung Folgendes liefern: − ein Dokument mit einer Auflistung aller enthaltenen OSS Komponenten und deren Versionen, Installation und/oder Bereitstellung zu gewährenaller anwendbaren Lizenztexte und Copyright- bzw. Autorenhinweise, sowie − den Quelltext der verwendeten OSS einschließlich Skripten und Informationen zur Generierumgebung, wenn die geltenden Lizenzen dies verlangen. 14.3 Der Auftragnehmer stellt informiert den Besteller rechtzeitig, spätestens bei Auftragsbestätigung schriftlich, falls vom Auftragnehmer verwendete OSS Lizenzen einem Copyleft-Effekt unterliegen, der sich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auf die laufende Eignung und Übereinstimmung aller Open-Source-Produkte des Bestellers auswirken kann. Dies ist dann der Fall, wenn Lizenzbedingungen der vom Auftragnehmer verwendeten OSS Komponenten mit allen Anforderungen dieser verlangen, dass Produkte des Bestellers oder von diesen abgeleitete W erke nur unter den Bedingungen sicher und bleibt dafür verantwortlichder OSS Lizenzbedingungen, z.B. unter Offenlegung der Quelltexte, weiterverbreitet werden dürfen. Der Auftragnehmer muss alle Open-Source- Komponenten unterstützen und nachbessernIst dies der Fall, was mindestens Folgendes beinhaltet: (i) die unverzügliche Benachrichtigung des Auftraggebers über alle Schwachstellen (bedeutet eine Schwäche in ist der Computerlogik (z. B. im Code)Besteller berechtigt, die in Software- und Hardwarekomponenten vorkommt und bei deren Ausnutzung es Bestellung innerhalb von zwei W ochen nach Zugang der vollständigen Information zu negativen Auswirkungen auf Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit kommt) in den betreffenden Open-Source- Komponenten, von denen der Auftragnehmer Kenntnis erhält; (ii) sobald dies vernünftigerweise möglich ist, alle allgemein verfügbaren Sicherheitspatches für die betreffenden Open-Source-Komponenten anzuwenden; und (iii) wenn der Auftragnehmer vernünftigerweise davon ausgeht, dass eine relevante Open-Source- Komponente nicht mehr aktiv gewartet wird, die Komponente zu ersetzen oder alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um eine festgestellte Schwachstelle zu mitigierenwiderrufen.

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Sources: Order Confirmation Agreement

Open Source Software. Für den Fall, dass Ultratronik bei der Herstellung, dem Verkauf und dem Vertrieb ihrer Produkte lizenzfreie Software einsetzt (bezeichnet Open-Source- Bsp.: LI- NUX), oder bei reinen Dienstleistungen entsprechende Anpassungen und/oder Veränderungen an lizenzfreier Software vornimmt, so ver- weisen wir ausdrücklich auf die jeweils gültigen Vorschriften, im Sinne Falle LINUX auf die GNU General Puplic License (kurz: „GNU“). Die derzeit aktuelle Fassung ist die GPL Version 3, wobei Ultratronik teilweise auch noch lizenzierte Fassungen nach GPL Version 2 einsetzt. Auf die mit uns eingegangenen rechtlichen Beziehungen gilt insoweit jeweils die Version der Open-Source-Initiative (▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) oder GPL, nach der die Free Software Foundation (▇▇▇▇://eingesetzte Version lizenziert ist. Der amtlich gültige englische Originaltext findet sich unter http:// ▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇): Der Auftragnehmer bestätigt, dass (i) /▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇.▇▇▇▇. Um das Recht des Auftraggebers, Open-Source- Komponenten (bedeutet irgendeine Open Source Softwareeigene Lizenzrecht nicht zu gefährden und dem Besteller das entsprechende Lizenzrecht an der in unserem Produkt eingesetzten lizenzfreien Software zu verschaffen weisen wir auf folgendes hin: Enthält der Vertragsgegenstand Programme, die der GPL oder einer anderen Copyleft-Vereinbarung (LGPL, BSD, etc.) unterfallen, so erhält der Besteller zusammen mit dem Gegenstand eine Ausfer- tigung der Lizenz als Kopie. Diese Lizenz gilt ergänzend zu diesen Bedingungen speziell für die Rechte an und die Verwendung der GPL- Software unter Ausnahme der dortigen Bestimmungen über Haftung und Gewährleistung. Insoweit gelten die Bestimmungen dieser AGB. Ultratronik ist in Lieferungen oder Leistungen integriert oder eingebettet istBezug auf diese Programme drei Jahre ab dem Zeit- punkt des Erhalts der Programme bereit, kombiniert oder erforderlich istdem Besteller auf Anfor- derung die ausführbaren Programme und den Quelltext gemäß den Copyleft-Lizenzen zur Verfügung zu stellen. Der Besteller hat diese Lizenzbedingungen zu beachten und sollte, um deren Nutzung zu ermöglichendamit er keine Lizenz- rechte verliert, bereitgestellt gemäß diesen Bedingungen) zu nutzenfür den Fall des eigenen Vertriebs des Produkts, zu installieren oder/ und dessen berechtigten Modifikation und/oder einzusetzenweiteren Vertriebs dieser Modifikation, diese Bedingungen in gleicher Weise seinem Kunden auferlegen. Falls die Software des Vertragsgenstands auch urheberrechtlich proprietär geschützte Programme der Lizenz enthalten istUltratronik (Applikationssoftware u.a.) enthält, die dürfen diese Programme, soweit keine einzelvertraglich anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind, nur vom aktuellen Besitzer, Eigentümer oder dem Auftragnehmer des Besitzers oder Eigentümers zusammen mit einem Ultratronik-Produkt mit derselben Produkttypenbezeichnung wie der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Bezug auf die Lieferungen und Leistungen erteilt hat, und dieser Lizenz unterliegt; und (ii) der Auftragnehmer über alle erforderlichen Rechte verfügt, um das unter (i) beschriebene Recht zur Nutzung, Installation und/oder Bereitstellung zu gewähren. Der Auftragnehmer stellt die laufende Eignung und Übereinstimmung aller Open-Source-Komponenten mit allen Anforderungen dieser Bedingungen sicher und bleibt dafür verantwortlich. Der Auftragnehmer muss alle Open-Source- Komponenten unterstützen und nachbessern, was mindestens Folgendes beinhaltet: (i) die unverzügliche Benachrichtigung des Auftraggebers über alle Schwachstellen (bedeutet eine Schwäche in der Computerlogik (z. B. im Code), die in Software- und Hardwarekomponenten vorkommt und bei deren Ausnutzung es zu negativen Auswirkungen auf Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit kommt) in den betreffenden Open-Source- Komponenten, von denen der Auftragnehmer Kenntnis erhält; (ii) sobald dies vernünftigerweise möglich ist, alle allgemein verfügbaren Sicherheitspatches für die betreffenden Open-Source-Komponenten anzuwenden; und (iii) wenn der Auftragnehmer vernünftigerweise davon ausgeht, dass eine relevante Open-Source- Komponente nicht mehr aktiv gewartet wird, die Komponente zu ersetzen oder alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um eine festgestellte Schwachstelle zu mitigierenVertragsgegenstand genutzt werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Open Source Software. (bezeichnet Open-Source- Software im Sinne der Open-Source-Initiative (▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) oder die Free Software Foundation (▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇): 14.1 Der Auftragnehmer bestätigthat den Besteller rechtzeitig, dass (i) das Recht des Auftraggebersspätestens mit Auf- tragsbestätigung, Open-Source- Komponenten (bedeutet irgendeine darauf hinzuweisen, ob seine Lieferungen und Leis- tungen Open Source Komponenten enthalten. Dabei handelt es sich um Software, die in Lieferungen Hardware oder Leistungen integriert oder eingebettet ist, kombiniert oder erforderlich ist, um deren Nutzung zu ermöglichen, bereitgestellt gemäß diesen Bedingungen) zu nutzen, zu installieren und/oder einzusetzen, in der Lizenz enthalten istsonstige Informationen, die beliebigen Nutzern lizenzgebührenfrei mit dem Recht zur Bearbeitung bzw. Ver- breitung auf der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Bezug auf Grundlage einer entsprechenden Lizenz überlassen wird (z.B. GPL, LGPL oder MIT Lizenz). Enthalten die Lieferungen und Leistungen erteilt hatOpen Source Komponenten, und dieser Lizenz unterliegt; und (ii) so hat der Auftragnehmer über die Verpflichtungen aller anwendbaren Open Source Lizenzen einzuhalten sowie dem Besteller alle erforderlichen Rechte verfügteinzuräumen und Informationen zu übermitteln, um das unter (i) beschriebene Recht die er zur NutzungEinhaltung dieser Lizenzverpflichtungen benö- tigt. Insbesondere muss der Auftragnehmer dem Besteller unverzüglich nach Auftragsbestätigung Folgendes liefern: − Ein Dokument mit einer Auflistung aller enthaltenen Open-Source Komponenten und deren Versionen, Installation und/oder Bereitstellung zu gewährenaller anwendbaren Lizenz- texte und Copyright- bzw. Autorenhinweise mit angemessener Gliederung und Inhaltsverzeichnis, sowie − den vollständigen Quelltext der verwendeten Open-Source Soft- ware einschließlich Skripten und Informationen zur Generierumge- bung, wenn die geltenden Lizenzen dies verlangen. 14.2 Der Auftragnehmer stellt informiert den Besteller rechtzeitig, spätestens bei Auftragsbestätigung schriftlich, falls vom Auftragnehmer verwendete O- pen Source Lizenzen einem Copyleft-Effekt unterliegen, der sich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auf die laufende Eignung und Übereinstimmung aller Open-Source-Produkte des Bestellers aus- wirken kann. Dies ist dann der Fall, wenn Lizenzbedingungen der vom Auftragnehmer verwendeten Open Source Komponenten mit allen Anforderungen dieser verlangen, dass Produkte des Bestellers oder von diesen abgeleitete Werke nur unter den Bedingungen sicher und bleibt dafür verantwortlichder Open Source Lizenzbedingungen, z.B. un- ter Offenlegung der Quelltexte, weiterverbreitet werden dürfen. Der Auftragnehmer muss alle Open-Source- Komponenten unterstützen und nachbessernIst dies der Fall, was mindestens Folgendes beinhaltet: (i) die unverzügliche Benachrichtigung des Auftraggebers über alle Schwachstellen (bedeutet eine Schwäche in ist der Computerlogik (z. B. im Code)Besteller berechtigt, die in Software- und Hardwarekomponenten vorkommt und bei deren Ausnutzung es Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der vollständigen Information zu negativen Auswirkungen auf Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit kommt) in den betreffenden Open-Source- Komponenten, von denen der Auftragnehmer Kenntnis erhält; (ii) sobald dies vernünftigerweise möglich ist, alle allgemein verfügbaren Sicherheitspatches für die betreffenden Open-Source-Komponenten anzuwenden; und (iii) wenn der Auftragnehmer vernünftigerweise davon ausgeht, dass eine relevante Open-Source- Komponente nicht mehr aktiv gewartet wird, die Komponente zu ersetzen oder alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um eine festgestellte Schwachstelle zu mitigierenwiderrufen.

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Sources: Bestellbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Open Source Software. (bezeichnet Open-Source- Software im Sinne der Open-Source-Initiative (▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) oder die Free Software Foundation (▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇): 14.1 Der Auftragnehmer bestätigthat den Besteller rechtzeitig, dass (i) das Recht des Auftraggebersspätestens mit Auf- tragsbestätigung, Open-Source- Komponenten (bedeutet irgendeine darauf hinzuweisen, ob seine Lieferungen und Leis- tungen Open Source Software (OSS) Komponenten enthalten. Dabei handelt es sich um Software, die in Lieferungen Hardware oder Leistungen integriert oder eingebettet ist, kombiniert oder erforderlich ist, um deren Nutzung zu ermöglichen, bereitgestellt gemäß diesen Bedingungen) zu nutzen, zu installieren und/oder einzusetzen, in der Lizenz enthalten istsonstige Informationen, die beliebigen Nutzern lizenzgebührenfrei mit dem Recht zur Bearbei- tung bzw. Verbreitung auf der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Bezug auf Grundlage einer entsprechenden Lizenz überlassen wird (z.B. GPL oder MIT Lizenz). 14.2 Enthalten die Lieferungen und Leistungen erteilt hatOSS Komponenten, und dieser Lizenz unterliegt; und (ii) so hat der Auftragnehmer über die Verpflichtungen aller anwendbaren OSS Lizen- zen einzuhalten sowie dem Besteller alle erforderlichen Rechte verfügteinzuräumen und In- formationen zu übermitteln, um das unter (i) beschriebene Recht die er zur NutzungEinhaltung dieser Lizenzver- pflichtungen benötigt. Insbesondere muss der Auftragnehmer dem Be- steller unverzüglich nach Auftragsbestätigung Folgendes liefern: − ein Dokument mit einer Auflistung aller enthaltenen OSS Kompo- nenten und deren Versionen, Installation und/oder Bereitstellung zu gewährenaller anwendbaren Lizenztexte und Copyright- bzw. Autorenhinweise, sowie − den Quelltext der verwendeten OSS einschließlich Skripten und In- formationen zur Generierumgebung, wenn die geltenden Lizenzen dies verlangen. 14.3 Der Auftragnehmer stellt informiert den Besteller rechtzeitig, spätestens bei Auftragsbestätigung schriftlich, falls vom Auftragnehmer verwendete OSS Lizenzen einem Copyleft-Effekt unterliegen, der sich bei bestim- mungsgemäßem Gebrauch auf die laufende Eignung und Übereinstimmung aller Open-Source-Produkte des Bestellers auswirken kann. Dies ist dann der Fall, wenn Lizenzbedingungen der vom Auftrag- nehmer verwendeten OSS Komponenten mit allen Anforderungen dieser Bedingungen sicher und bleibt dafür verantwortlichverlangen, dass Produkte des Bestellers oder von diesen abgeleitete Werke nur unter den Bedin- gungen der OSS Lizenzbedingungen, z.B. unter Offenlegung der Quell- texte, weiterverbreitet werden dürfen. Der Auftragnehmer muss alle Open-Source- Komponenten unterstützen und nachbessernIst dies der Fall, was mindestens Folgendes beinhaltet: (i) die unverzügliche Benachrichtigung des Auftraggebers über alle Schwachstellen (bedeutet eine Schwäche in ist der Computerlogik (z. B. im Code)Besteller berechtigt, die in Software- und Hardwarekomponenten vorkommt und bei deren Ausnutzung es Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der vollständigen Information zu negativen Auswirkungen auf Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit kommt) in den betreffenden Open-Source- Komponenten, von denen der Auftragnehmer Kenntnis erhält; (ii) sobald dies vernünftigerweise möglich ist, alle allgemein verfügbaren Sicherheitspatches für die betreffenden Open-Source-Komponenten anzuwenden; und (iii) wenn der Auftragnehmer vernünftigerweise davon ausgeht, dass eine relevante Open-Source- Komponente nicht mehr aktiv gewartet wird, die Komponente zu ersetzen oder alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um eine festgestellte Schwachstelle zu mitigierenwiderrufen.

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Sources: Bestellbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Open Source Software. (bezeichnet Open-Source- Software im Sinne der Open-Source-Initiative (▇▇▇▇://Für den Fall, dass ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ bei der Herstellung, dem Verkauf und dem Vertrieb ihrer Produkte lizenzfreie Software einsetzt (Bsp.▇▇▇) : LINUX), oder bei reinen Dienstleistungen entsprechende Anpassungen und/oder Veränderungen an lizenzfreier Software vornimmt, so verweisen wir ausdrücklich auf die Free Software Foundation jeweils gültigen Vorschriften, im Falle LINUX auf die GNU General Puplic License (▇▇▇▇://kurz: „GNU“). Die derzeit aktuelle Fassung ist die GPL Version 3, wobei ULTRATRONIK teilweise auch noch lizenzierte Fassungen nach GPL Version 2 einsetzt. Auf die mit uns eingegangenen rechtlichen Beziehungen gilt insoweit jeweils die Version der GPL, nach der die eingesetzte Version lizenziert ist. Der amtlich gültige englische Originaltext findet sich unter http:// ▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇): Der Auftragnehmer bestätigt, dass (i) /▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇.▇▇▇▇. Um das Recht des Auftraggebers, Open-Source- Komponenten (bedeutet irgendeine Open Source Softwareeigene Lizenzrecht nicht zu gefährden und dem Besteller das entsprechende Lizenzrecht an der in unserem Produkt eingesetzten lizenzfreien Software zu verschaffen weisen wir auf folgendes hin: Enthält der Vertragsgegenstand Programme, die der GPL oder einer anderen Copyleft-Vereinbarung (LGPL, BSD, etc.) unterfallen, so erhält der Besteller zusammen mit dem Gegenstand eine Ausfertigung der Lizenz als Kopie. Diese Lizenz gilt ergänzend zu diesen Bedingungen speziell für die Rechte an und die Verwendung der GPLSoftware unter Ausnahme der dortigen Bestimmungen über Haftung und Gewährleistung. Insoweit gelten die Bestimmungen dieser AGB. ULTRATRONIK ist in Lieferungen oder Leistungen integriert oder eingebettet istBezug auf diese Programme drei Jahre ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Programme bereit, kombiniert oder erforderlich istdem Besteller auf Anforderung die ausführbaren Programme und den Quelltext gemäß den Copyleft-Lizenzen zur Verfügung zu stellen. Der Besteller hat diese Lizenzbedingungen zu beachten und sollte, um deren Nutzung zu ermöglichendamit er keine Lizenzrechte verliert, bereitgestellt gemäß diesen Bedingungen) zu nutzenfür den Fall des eigenen Vertriebs des Produkts, zu installieren oder/ und dessen berechtigten Modifikation und/oder einzusetzenweiteren Vertriebs dieser Modifikation, diese Bedingungen in gleicher Weise seinem Kunden auferlegen. Falls die Software des Vertragsgenstands auch urheberrechtlich proprietär geschützte Programme der ULTRATRONIK (Applikationssoftware u.a.) enthält, dürfen diese Programme, soweit keine einzelvertraglich anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind, nur vom aktuellen Besitzer, Eigentümer oder dem Auftragnehmer des Besitzers oder Eigentümers zusammen mit einem ULTRATRONIK-Produkt necessary expenditures according to § 439 Abs. 3 BGB, whereby necessary expenditures, in der Lizenz enthalten istparticular for the assembly and disassembly of the product to be represented by ULTRATRONIK, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Bezug auf die Lieferungen und Leistungen erteilt hatare only those that are comparable to those that would have arisen during product development for the installation and removal of the defective item on the final product of the purchaser. In particular, und dieser Lizenz unterliegt; und the installation and removal costs incurred due to special contractual requirements or uses by purchasers within the supply chain are not required and ULTRATRONIK has no control over them (ii) der Auftragnehmer über alle erforderlichen Rechte verfügtproduct changes to the final product, um das unter (i) beschriebene Recht zur Nutzungspecial installation requirements, Installation und/oder Bereitstellung zu gewähren. Der Auftragnehmer stellt die laufende Eignung und Übereinstimmung aller Open-Source-Komponenten mit allen Anforderungen dieser Bedingungen sicher und bleibt dafür verantwortlich. Der Auftragnehmer muss alle Open-Source- Komponenten unterstützen und nachbesserndifficult access, was mindestens Folgendes beinhaltet: (i) die unverzügliche Benachrichtigung des Auftraggebers über alle Schwachstellen (bedeutet eine Schwäche in der Computerlogik (z. B. im Codeetc.), die in Software- und Hardwarekomponenten vorkommt und bei deren Ausnutzung es zu negativen Auswirkungen auf Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit kommt) in den betreffenden Open-Source- Komponenten, von denen der Auftragnehmer Kenntnis erhält; (ii) sobald dies vernünftigerweise möglich ist, alle allgemein verfügbaren Sicherheitspatches für die betreffenden Open-Source-Komponenten anzuwenden; und (iii) wenn der Auftragnehmer vernünftigerweise davon ausgeht, dass eine relevante Open-Source- Komponente nicht mehr aktiv gewartet wird, die Komponente zu ersetzen oder alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um eine festgestellte Schwachstelle zu mitigieren.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen