Common use of Leistungsumfang Clause in Contracts

Leistungsumfang. Beinhaltet der Servicevertrag die Kraftstofflieferung, übergibt Xxxxxx für jedes Leasingfahrzeug dem vom Leasingnehmer benannten Nutzer (im folgenden auch Karteninhaber) bis zu 2 Tankkarten, die Allane auf der Grundlage von Tankkarten- und Lieferverträgen mit verschiedenen Mineralölgesellschaften von diesen bezieht. Die Tankkarten verbleiben im Eigentum von Allane und/oder der auf der Tankkarte angegebenen Mineralölgesellschaft. Die Auswahl der Mineralölgesellschaften erfolgt in Abstimmung mit dem Leasingnehmer. Durch die Ausgabe von Tankkarten werden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Leasingnehmer und der Mineralölgesellschaft begründet. Die Tankkarte gewährt dem Karteninhaber die Möglichkeit, gegen Vorlage der Tankkarte und Verwendung eines PIN-Codes im Namen und für Rechnung von Allane im In- und Ausland Lieferungen und Leistungen über die Stellen zu beziehen, die von der auf der Tankkarte genannten Mineralölgesellschaft zur Akzeptanz der Tankkarte autorisiert sind; ein Anspruch des Leasingnehmers auf Lieferungen und Leistungen gegen Vorlage der Tankkarte besteht jedoch nicht. Soweit der Leasingnehmer bzw. ein Nutzer unter Verwendung einer Tankkarte Kraftstoffe, sonstige Waren oder Dienstleistungen bezieht, gelten folgende Liefer- und Leistungsbeziehungen: Der Karteninhaber bezieht den Kraftstoff und die sonstigen Waren sowie die Dienstleistungen von der Tankkartenakzeptanzstelle im Namen und für Rechnung von Allane; der mit der Tankkarte bezahlte Kraftstoff sowie die mit der Tankkarte bezahlten sonstigen Waren und Dienstleistungen werden sodann von Allane an den Leasingnehmer geliefert bzw. geleistet (sog. Reihenliefergeschäft); die jeweilige Tankkartenakzeptanzstelle wird dabei als Erfüllungsgehilfin von Allane tätig. Der jeweilige Karteninhaber gilt als vom Leasingnehmer bevollmächtigt und berechtigt, unter Verwendung der Tankkarte Lieferungen und Leistungen für den Leasingnehmer von Xxxxxx in Anspruch zu nehmen. Xxxxxx (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Xxxxxx handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers der vorgelegten Tankkarte weiter zu prüfen, wenn dieser sich durch die Eingabe des korrekten PIN-Codes legitimiert. Allane (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Allane handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) kann Lieferungen ablehnen und Tankkarten einziehen, wenn der Verwender der Tankkarte sich nicht durch Eingabe des korrekten PIN-Codes oder Vorzeigen des Fahrzeugscheins für das auf der Tankkarte aufgedruckte amtliche Kennzeichen legitimieren kann, die Tankkarte verfallen, ihr Verlust Allane angezeigt oder sie aus sonstigen Gründen gesperrt worden ist. Mit Beendigung des Leasingvertrages über das Fahrzeug, für das die Tankkarte ausgegeben wurde, erlischt das Recht des Leasingnehmers zur Verwendung der Tankkarte. Der Leasingnehmer ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, die für das Fahrzeug ausgegebenen Tankkarten unverzüglich an Xxxxxx zurückzugeben. Allane wird die Kraftstoffe, die sonstigen Waren und die Dienstleistungen, die der Leasingnehmer unter Verwendung einer Tankkarte von Allane bezieht, monatlich auf Ist-Kostenbasis dem Leasingnehmer gegenüber abrechnen. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Inland gelten als Ist-Kosten die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Nettopreise. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Ausland können (in Abhängigkeit von der jeweiligen länderspezifischen Ausgestaltung) als Ist-Kosten auch die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Bruttopreise gelten; die Abrechnung von im Ausland bezogenen Produkten erfolgt in EURO. Die Umrechnung in EURO erfolgt entsprechend dem Umrechnungskurs, zu dem die Mineralölgesellschaft die betreffende Leistung Allane gegenüber abgerechnet hat, es sei denn, der von der Mineralölgesellschaft gewählte Umrechnungskurs ist offenbar unbillig. Den Ist-Kosten im Inland ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzuzusetzen. Im Ausland durchgeführte Betankungen berechnet Xxxxxx dem Leasingnehmer brutto ohne Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer; der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege über die von den ausländischen Mineralölgesellschaften an Allane berechneten Lieferungen. Der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Abrechnung hat der Leasingnehmer spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Allane geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkennung der Rechnung. Auf diese Folge wird Xxxxxx bei Erteilung der Abrechnung besonders hinweisen. Für die Überlassung jeder Tankkarte hat der Leasingnehmer die in dem für das betreffende Fahrzeug abgeschlossenen Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr an Allane zu zahlen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ist der Leasingnehmer Unternehmer gemäß § 14 BGB, gilt der vorstehende Satz für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten (§ 273 BGB) entsprechend.

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Leistungsumfang. Beinhaltet Erstattet werden die auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführenden Kosten für statio- näre Heilbehandlung in der Servicevertrag Bundesrepublik Deutschland. – Ein Unfall liegt vor, wenn die Kraftstofflieferungversicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gas- förmige Stoffe gelten als Unfall, übergibt Xxxxxx wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftan- strengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kap- seln gezerrt oder zerrissen werden. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olym- pischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch nicht für jedes Leasingfahrzeug Boxen und andere Kampfsportarten (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem vom Leasingnehmer benannten Nutzer (Versi- cherer aus weiteren Krankheitskostenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buchstaben a) und b) aus weiteren Krankheits- kostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustagegeld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buch- stabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussre- habilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht er- stattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berech- nete Unterkunft im folgenden auch Karteninhaber) bis zu 2 TankkartenEin- oder Zwei-Bett-Zimmer. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die Allane auf als Wahlleistung im Sinne der Grundlage von Tankkarten- Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kranken- hausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- und Lieferverträgen mit verschiedenen Mineralölgesellschaften von diesen beziehtteilstationären Krankenhausbe- handlung sowie der vor- und nachstationären Kranken- hausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Tankkarten verbleiben Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Eigentum von Allane und/oder Rahmen der auf der Tankkarte angegebenen Mineralölgesellschaftjeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Die Auswahl der Mineralölgesellschaften erfolgt in Abstimmung mit dem Leasingnehmer. Durch die Ausgabe von Tankkarten werden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Leasingnehmer und der Mineralölgesellschaft begründet. Die Tankkarte gewährt dem Karteninhaber die Möglichkeit, gegen Vorlage der Tankkarte und Verwendung eines PIN-Codes im Namen und für Rechnung von Allane im In- und Ausland Lieferungen und Leistungen über die Stellen zu beziehen, die von der auf der Tankkarte genannten Mineralölgesellschaft zur Akzeptanz der Tankkarte autorisiert sind; ein Anspruch des Leasingnehmers auf Lieferungen und Leistungen gegen Vorlage der Tankkarte besteht jedoch nicht. Soweit der Leasingnehmer bzw. ein Nutzer unter Verwendung einer Tankkarte Kraftstoffe, sonstige Waren oder Dienstleistungen bezieht, gelten folgende Liefer- und Leistungsbeziehungen: Der Karteninhaber bezieht den Kraftstoff und die sonstigen Waren sowie die Dienstleistungen von der Tankkartenakzeptanzstelle im Namen und für Rechnung von Allane; der mit der Tankkarte bezahlte Kraftstoff sowie die mit der Tankkarte bezahlten sonstigen Waren und Dienstleistungen werden sodann von Allane an den Leasingnehmer geliefert bzw. geleistet (sog. Reihenliefergeschäft); die jeweilige Tankkartenakzeptanzstelle wird dabei als Erfüllungsgehilfin von Allane tätig. Der jeweilige Karteninhaber gilt als vom Leasingnehmer bevollmächtigt und berechtigt, unter Verwendung der Tankkarte Lieferungen und Leistungen für den Leasingnehmer von Xxxxxx in Anspruch zu nehmen. Xxxxxx (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Xxxxxx handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers der vorgelegten Tankkarte weiter zu prüfen, wenn dieser sich durch die Eingabe des korrekten PIN-Codes legitimiert. Allane (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Allane handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) kann Lieferungen ablehnen und Tankkarten einziehen, wenn der Verwender der Tankkarte sich nicht durch Eingabe des korrekten PIN-Codes oder Vorzeigen des Fahrzeugscheins für das auf der Tankkarte aufgedruckte amtliche Kennzeichen legitimieren kann, die Tankkarte verfallen, ihr Verlust Allane angezeigt oder sie aus sonstigen Gründen gesperrt worden ist. Mit Beendigung des Leasingvertrages über das Fahrzeug, für das die Tankkarte ausgegeben wurde, erlischt das Recht des Leasingnehmers zur Verwendung der Tankkarte. Der Leasingnehmer ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, die für das Fahrzeug ausgegebenen Tankkarten unverzüglich an Xxxxxx zurückzugeben. Allane wird die Kraftstoffe, die sonstigen Waren und die Dienstleistungen, die der Leasingnehmer unter Verwendung einer Tankkarte von Allane bezieht, monatlich auf Ist-Kostenbasis dem Leasingnehmer gegenüber abrechnen. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Inland gelten als Ist-Kosten die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Nettopreise. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Ausland können (in Abhängigkeit von der jeweiligen länderspezifischen Ausgestaltung) als Ist-Kosten Damit sind auch die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Bruttopreise gelten; Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinbarungen, mit denen die Abrechnung von im Ausland bezogenen Produkten erfolgt in EURO. Die Umrechnung in EURO erfolgt entsprechend dem Umrechnungskursjeweiligen Höchstsätze überschritten werden, zu dem die Mineralölgesellschaft die betreffende Leistung Allane gegenüber abgerechnet hat, es sei denn, der von der Mineralölgesellschaft gewählte Umrechnungskurs ist offenbar unbillig. Den Ist-Kosten im Inland ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzuzusetzen. Im Ausland durchgeführte Betankungen berechnet Xxxxxx dem Leasingnehmer brutto ohne Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer; der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege über die von den ausländischen Mineralölgesellschaften an Allane berechneten Lieferungen. Der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Abrechnung hat der Leasingnehmer spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Allane geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkennung der Rechnung. Auf diese Folge wird Xxxxxx bei Erteilung der Abrechnung besonders hinweisen. Für die Überlassung jeder Tankkarte hat der Leasingnehmer die in dem für das betreffende Fahrzeug abgeschlossenen Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr an Allane zu zahlen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ist der Leasingnehmer Unternehmer gemäß § 14 BGB, gilt der vorstehende Satz für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten (§ 273 BGB) entsprechenderstattungsfähig.

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Leistungsumfang. Beinhaltet der Servicevertrag die Kraftstofflieferung, übergibt Xxxxxx Sixt für jedes Leasingfahrzeug dem vom Leasingnehmer benannten Nutzer (im folgenden auch Karteninhaber) bis zu 2 Tankkarten, die Allane Sixt auf der Grundlage von Tankkarten- und Lieferverträgen mit verschiedenen Mineralölgesellschaften von diesen bezieht. Die Tankkarten verbleiben im Eigentum von Allane Sixt und/oder der auf der Tankkarte angegebenen Mineralölgesellschaft. Die Auswahl der Mineralölgesellschaften erfolgt in Abstimmung mit dem Leasingnehmer. Durch die Ausgabe von Tankkarten werden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Leasingnehmer und der Mineralölgesellschaft begründet. Die Tankkarte gewährt dem Karteninhaber die Möglichkeit, gegen Vorlage der Tankkarte und Verwendung eines PIN-Codes im Namen und für Rechnung von Allane Sixt im In- und Ausland Lieferungen und Leistungen über die Stellen zu beziehen, die von der auf der Tankkarte genannten Mineralölgesellschaft zur Akzeptanz der Tankkarte autorisiert sind; ein Anspruch des Leasingnehmers auf Lieferungen und Leistungen gegen Vorlage der Tankkarte besteht jedoch nicht. Soweit der Leasingnehmer bzw. ein Nutzer unter Verwendung einer Tankkarte Kraftstoffe, sonstige Waren oder Dienstleistungen bezieht, gelten folgende Liefer- und Leistungsbeziehungen: Der Karteninhaber bezieht den Kraftstoff und die sonstigen Waren sowie die Dienstleistungen von der Tankkartenakzeptanzstelle im Namen und für Rechnung von AllaneSixt; der mit der Tankkarte bezahlte Kraftstoff sowie die mit der Tankkarte bezahlten sonstigen Waren und Dienstleistungen werden sodann von Allane Sixt an den Leasingnehmer geliefert bzw. geleistet (sog. Reihenliefergeschäft); die jeweilige Tankkartenakzeptanzstelle wird dabei als Erfüllungsgehilfin von Allane Sixt tätig. Der jeweilige Karteninhaber gilt als vom Leasingnehmer bevollmächtigt und berechtigt, unter Verwendung der Tankkarte Lieferungen und Leistungen für den Leasingnehmer von Xxxxxx Sixt in Anspruch zu nehmen. Xxxxxx Sixt (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Xxxxxx Sixt handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers der vorgelegten Tankkarte weiter zu prüfen, wenn dieser sich durch die Eingabe des korrekten PIN-Codes legitimiert. Allane Sixt (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Allane Sixt handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) kann Lieferungen ablehnen und Tankkarten einziehen, wenn der Verwender der Tankkarte sich nicht durch Eingabe des korrekten PIN-Codes oder Vorzeigen des Fahrzeugscheins für das auf der Tankkarte aufgedruckte amtliche Kennzeichen legitimieren kann, die Tankkarte verfallen, ihr Verlust Allane Sixt angezeigt oder sie aus sonstigen Gründen gesperrt worden ist. Mit Beendigung des Leasingvertrages über das Fahrzeug, für das die Tankkarte ausgegeben wurde, erlischt das Recht des Leasingnehmers zur Verwendung der Tankkarte. Der Leasingnehmer ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, die für das Fahrzeug ausgegebenen Tankkarten unverzüglich an Xxxxxx Sixt zurückzugeben. Allane wird die Kraftstoffe, die sonstigen Waren und die Dienstleistungen, die der Leasingnehmer unter Verwendung einer Tankkarte von Allane bezieht, monatlich auf Ist-Kostenbasis dem Leasingnehmer gegenüber abrechnen. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Inland gelten als Ist-Kosten die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Nettopreise. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Ausland können (in Abhängigkeit von der jeweiligen länderspezifischen Ausgestaltung) als Ist-Kosten auch die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Bruttopreise gelten; die Abrechnung von im Ausland bezogenen Produkten erfolgt in EURO. Die Umrechnung in EURO erfolgt entsprechend dem Umrechnungskurs, zu dem die Mineralölgesellschaft die betreffende Leistung Allane gegenüber abgerechnet hat, es sei denn, der von der Mineralölgesellschaft gewählte Umrechnungskurs ist offenbar unbillig. Den Ist-Kosten im Inland ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzuzusetzen. Im Ausland durchgeführte Betankungen berechnet Xxxxxx dem Leasingnehmer brutto ohne Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer; der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege über die von den ausländischen Mineralölgesellschaften an Allane berechneten Lieferungen. Der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Abrechnung hat der Leasingnehmer spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Allane geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkennung der Rechnung. Auf diese Folge wird Xxxxxx bei Erteilung der Abrechnung besonders hinweisen. Für die Überlassung jeder Tankkarte hat der Leasingnehmer die in dem für das betreffende Fahrzeug abgeschlossenen Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr an Allane zu zahlen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ist der Leasingnehmer Unternehmer gemäß § 14 BGB, gilt der vorstehende Satz für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten (§ 273 BGB) entsprechend.

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Samples: www.sixt-neuwagen.de, www.sixt-neuwagen.de

Leistungsumfang. Beinhaltet Wird die versicherte Person während der Servicevertrag Versicherungsdauer der Zusatz- versicherungen nach Maßgabe dieser Bedingungen erwerbsunfähig, er- bringen wir folgende Versicherungsleistungen je nach gewähltem Tarif: Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die Kraftstofflieferung, übergibt Xxxxxx Hauptversiche- rung und den Tarif PEUZB1. Volle Zahlung der versicherten Erwerbsunfähigkeitsrente und volle Befrei- ung von der Beitragszahlungspflicht für jedes Leasingfahrzeug dem vom Leasingnehmer benannten Nutzer (im folgenden auch Karteninhaber) bis zu 2 Tankkarten, die Allane auf der Grundlage von Tankkarten- und Lieferverträgen mit verschiedenen Mineralölgesellschaften von diesen beziehtden Tarif PEUZR1. Die Tankkarten verbleiben im Eigentum von Allane und/Erwerbsunfähigkeitsrente zahlen wir vereinbarungsgemäß nach Ab- lauf einer eventuellen Karenzzeit monatlich jeweils zu Beginn (vorschüs- sig) oder zum Ende (nachschüssig) des Monats, sofern die versicherte Per- son den jeweiligen Zahlungstermin erlebt. Karenzzeit ist der vereinbarte Zeitraum vom Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bis zum Beginn der Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente. Über die beschriebenen garantierten Leistungen Beitragsbefreiung und Erwerbsunfähigkeitsrente hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen. Der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente entsteht – unabhängig vom Zeitpunkt der Tankkarte angegebenen MineralölgesellschaftGeltendmachung – mit Ablauf des Monats, in dem die Er- werbsunfähigkeit nach Nummer 1 eingetreten ist. Die Auswahl Haben Sie eine Karenz- zeit vereinbart, entsteht der Mineralölgesellschaften erfolgt in Abstimmung Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente mit dem LeasingnehmerAblauf der Karenzzeit, wenn die Erwerbsunfähigkeit zu diesem Zeit- punkt noch andauert. Durch Endet die Ausgabe Erwerbsunfähigkeit vor Ablauf der Ka- renzzeit und tritt innerhalb von Tankkarten werden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Leasingnehmer und vier Jahren danach erneut Erwerbsunfä- higkeit ein, wird die bereits zurückgelegte Karenzzeit angerechnet. Auf Wunsch kann der Mineralölgesellschaft begründet. Die Tankkarte gewährt dem Karteninhaber die MöglichkeitAusgleich des Beitragsrückstands, gegen Vorlage der Tankkarte und Verwendung eines PIN-Codes im Namen und für Rechnung von Allane im In- und Ausland Lieferungen und Leistungen über die Stellen sofern möglich, auch wie folgt durchgeführt werden: • durch Erhöhung des zu beziehen, die von der auf der Tankkarte genannten Mineralölgesellschaft zur Akzeptanz der Tankkarte autorisiert sind; ein Anspruch zahlenden Beitrags unter Beibehaltung des Leasingnehmers auf Lieferungen und Leistungen gegen Vorlage der Tankkarte besteht jedoch nicht. Soweit der Leasingnehmer bzw. ein Nutzer unter Verwendung einer Tankkarte Kraftstoffe, sonstige Waren oder Dienstleistungen bezieht, gelten folgende Liefer- und Leistungsbeziehungen: Der Karteninhaber bezieht den Kraftstoff und die sonstigen Waren sowie die Dienstleistungen von der Tankkartenakzeptanzstelle im Namen und für Rechnung von Allane; der mit der Tankkarte bezahlte Kraftstoff sowie die mit der Tankkarte bezahlten sonstigen Waren und Dienstleistungen werden sodann von Allane an den Leasingnehmer geliefert bzw. geleistet (sog. Reihenliefergeschäft)bestehenden Versicherungsschutzes; die jeweilige Tankkartenakzeptanzstelle Höhe des neuen zu zah- lenden Beitrags wird dabei als Erfüllungsgehilfin von Allane tätignach anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematik berechnet. Der jeweilige Karteninhaber gilt als vom Leasingnehmer bevollmächtigt und berechtigt, unter Verwendung • durch Reduzierung des Versicherungsschutzes; dieser wird nach anerkannten Regeln der Tankkarte Lieferungen und Leistungen für den Leasingnehmer von Xxxxxx in Anspruch zu nehmen. Xxxxxx (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Xxxxxx handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers der vorgelegten Tankkarte weiter zu prüfen, wenn dieser sich durch die Eingabe des korrekten PIN-Codes legitimiert. Allane (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Allane handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) kann Lieferungen ablehnen und Tankkarten einziehen, wenn der Verwender der Tankkarte sich nicht durch Eingabe des korrekten PIN-Codes oder Vorzeigen des Fahrzeugscheins für das auf der Tankkarte aufgedruckte amtliche Kennzeichen legitimieren kann, die Tankkarte verfallen, ihr Verlust Allane angezeigt oder sie aus sonstigen Gründen gesperrt worden ist. Mit Beendigung des Leasingvertrages über das Fahrzeug, für das die Tankkarte ausgegeben wurde, erlischt das Recht des Leasingnehmers zur Verwendung der Tankkarte. Der Leasingnehmer ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, die für das Fahrzeug ausgegebenen Tankkarten unverzüglich an Xxxxxx zurückzugeben. Allane wird die Kraftstoffe, die sonstigen Waren und die Dienstleistungen, die der Leasingnehmer unter Verwendung einer Tankkarte von Allane bezieht, monatlich auf Ist-Kostenbasis dem Leasingnehmer gegenüber abrechnen. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Inland gelten als Ist-Kosten die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Nettopreise. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Ausland können (in Abhängigkeit von der jeweiligen länderspezifischen Ausgestaltung) als Ist-Kosten auch die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Bruttopreise gelten; die Abrechnung von im Ausland bezogenen Produkten erfolgt in EURO. Die Umrechnung in EURO erfolgt entsprechend dem Umrechnungskurs, zu dem die Mineralölgesellschaft die betreffende Leistung Allane gegenüber abgerechnet hat, es sei denn, der von der Mineralölgesellschaft gewählte Umrechnungskurs ist offenbar unbillig. Den Ist-Kosten im Inland ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzuzusetzen. Im Ausland durchgeführte Betankungen berechnet Xxxxxx dem Leasingnehmer brutto ohne Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer; der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege über die von den ausländischen Mineralölgesellschaften an Allane berechneten Lieferungen. Der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Abrechnung hat der Leasingnehmer spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Allane geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkennung der Rechnung. Auf diese Folge wird Xxxxxx bei Erteilung der Abrechnung besonders hinweisen. Für die Überlassung jeder Tankkarte hat der Leasingnehmer die in dem für das betreffende Fahrzeug abgeschlossenen Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr an Allane zu zahlenVersicherungsmathematik berechnet. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ist Erhöhung kann nur vorbehaltlich der Leasingnehmer Unternehmer gemäß § 14 BGB, gilt Regelung nach Abschnitt I (Dominanz der vorstehende Satz Altersversorgung) der Allgemeinen Bedingungen für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten (§ 273 BGB) entsprechendHauptversicherung vorgenommen werden.

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Leistungsumfang. Beinhaltet Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der Servicevertrag unter Ziff. 5 dieser Leistungsbeschreibung (nachfolgende Ziffern ohne weitere Benennung beziehen sich auf diese Leistungsbeschreibung) definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot für die Kraftstofflieferung, übergibt Xxxxxx für jedes Leasingfahrzeug dem vom Leasingnehmer benannten Nutzer (jeweilige Schule genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im folgenden Angebot in eigenen, externen Küchen oder vor Ort in den Schulen. Gegenstand der Leistung ist auch Karteninhaber) bis zu 2 Tankkarten, die Allane auf der Grundlage von Tankkarten- und Lieferverträgen mit verschiedenen Mineralölgesellschaften von diesen bezieht. Die Tankkarten verbleiben im Eigentum von Allane Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben (siehe hierzu auch nachfolgend). Mit der Angebotsabgabe legt der Auftragnehmer verbindlich fest, mit welchem Verpflegungssystem er seine Leistung für die konkrete Schule erbringt. Gibt der Bieter als Verpflegungssystem Warmverpflegung (Cook & Hold), Kühlkostsystem (Cook & Chill), Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) an, so verpflichtet er sich, nur das angegebene Verpflegungssystem anzuwenden. Die frische Zubereitung von Rohkost, Salaten, Frischobst, Dressings und Desserts in der Einrichtung ist bei Warmverpflegung (Cook & Hold), Kühlkostsystem (Cook & Chill), Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) explizit erlaubt, sofern und soweit die hygienischen Voraussetzungen in der Einrichtung dies zulassen. Gibt der Bieter als Verpflegungssystem Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve) an, muss er im Auftragsfall mindestens eine Person mit einschlägiger berufsfachlicher Qualifikation wie z.B. Koch, Xxxxxxxxxxxxx, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe vor Ort in der Einrichtung beschäftigen. Die in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen (Anlage 2 Losbeschreibung) angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der Tankkarte angegebenen Mineralölgesellschaftanderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Sollten aufgrund von wesentlichen Änderungen im vorgenannten Sinne, also in Höhe von 10% oder mehr als in der Losbeschreibung angegeben, aus Sicht des Auftragnehmers Änderungen im Verhältnis zum Vereinbarten notwendig werden, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber begründet mitzuteilen und um Zustimmung zu bitten. Nach der Zustimmung des Auftraggebers ist mit diesem und der Schule die Umsetzung abzustimmen. Dies betrifft auch die Erforderlichkeit der Änderung des Verpflegungssystems. Der Auftragnehmer übernimmt in den Schulen insbesondere auch: - das Vorbereiten der Essenausgabe, von Geschirr, Besteck, Tabletts, Küchenhilfsmitteln etc., - die Übernahme der Lieferchargen sowie Prüfung auf Vollständigkeit gemäß Speisenplan, - das Austeilen der Speisen im Tischgruppensystem (Schüsseln werden auf den Tischen verteilt) oder Tablettsystem, - das Ab- und Eindecken mit Geschirr, - das Abspülen und Einräumen des Geschirrs und der Besteckteile, zuzüglich der gebrauchten Trinkbecher/Tassen pro Tag, - die Reinigung der Tische nach jedem Durchgang, - die “Spontanreinigung”, - die tägliche Reinigung der ihm zur Verfügung gestellten Ausgabeküche, - die mindestens einmal jährliche Grundreinigung der ihnen zur alleinigen Nutzung überlassenen Räumlichkeiten inkl. Fenster, - die sortenreine Erfassung sowie ordnungsgemäße Verwertung von biologisch abbaubaren Speiseresten und Verpackungs- sowie stoffgleichen Nichtverpackungsmaterialien. - die sofortige Reklamation an den Produktionsstandort/ die Lieferküche von auftretenden Beanstandungen. - Die Auswahl Bereitstellung von Handtüchern sowie Verbrauchsmitteln, wie insbesondere o Reinigungsmitteln, o Seifen, o Reinigern (wobei die Verwendung chlorabspaltender Reiniger unzulässig ist), o Salzen und Reinigern für Geschirrspüler entsprechend der Mineralölgesellschaften erfolgt Empfehlungen des Herstellers, o Hygieneartikeln für Personal-WC und o Servietten. Auch soweit in der vorstehenden Liste einzelne Maßnahmen nicht ausdrücklich genannt sein sollten, die nach Sinn und Zweck zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, gehören diese zum Leistungsumfang und sind vom in Ziff. 1 genannten Festpreis abgegolten. Das zur Anlieferung, Ausgabe und Nachbereitung des Mittagessens erforderliche Personal wird vom Auftragnehmer gestellt. Er hat dessen fachliche Befähigung über die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen. In den Essensausgabestellen der Schulen darf vom Auftrag- nehmer nur Personal eingesetzt werden, das die deutsche Sprache beherrscht, freundlich ist und sich auf die Kinder einstellen kann. Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftrag- nehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die er- weiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. Daraus entstehende mögliche Ko- sten werden nicht vom Auftraggeber übernommen. Enthält ein entsprechendes Führungszeug- nis einen Eintrag, bedarf es der unverzüglichen Abstimmung mit dem LeasingnehmerAuftraggeber darüber, ob und inwieweit die betreffende Person im Rahmen der Vertragserfüllung in der Schule eingesetzt werden darf. Durch die Ausgabe von Tankkarten werden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Leasingnehmer und Für ganztägige Ausflüge wie Wandertage oder Projekttage hat der Mineralölgesellschaft begründetAuftragnehmer am Angebotstag Kaltverpflegung zur Verfügung zu stellen. Die Tankkarte gewährt Anforderung der Schule zur Lieferung von Kaltverpflegung muss mindestens 72 Stunden vor dem Karteninhaber Liefertermin des Mittagessens erfolgen. Auf Wunsch der Schule muss die MöglichkeitKaltverpflegung auch schon vor 8.00 Uhr des betreffenden Tages vom Auftragnehmer am Leistungsort, gegen Vorlage d.h. in der Tankkarte und Verwendung eines PIN-Codes im Namen und für Rechnung von Allane im In- und Ausland Lieferungen und Leistungen über die Stellen zu beziehen, die von Schule bereitstehen. Für Klassenfahrten hat der auf der Tankkarte genannten Mineralölgesellschaft zur Akzeptanz der Tankkarte autorisiert sind; ein Anspruch des Leasingnehmers auf Lieferungen und Leistungen gegen Vorlage der Tankkarte besteht jedoch nicht. Soweit der Leasingnehmer bzw. ein Nutzer unter Verwendung einer Tankkarte Kraftstoffe, sonstige Waren oder Dienstleistungen bezieht, gelten folgende Liefer- und Leistungsbeziehungen: Der Karteninhaber bezieht den Kraftstoff und die sonstigen Waren sowie die Dienstleistungen von der Tankkartenakzeptanzstelle im Namen und für Rechnung von Allane; der mit der Tankkarte bezahlte Kraftstoff sowie die mit der Tankkarte bezahlten sonstigen Waren und Dienstleistungen werden sodann von Allane an den Leasingnehmer geliefert bzw. geleistet (sog. Reihenliefergeschäft); die jeweilige Tankkartenakzeptanzstelle wird dabei als Erfüllungsgehilfin von Allane tätig. Der jeweilige Karteninhaber gilt als vom Leasingnehmer bevollmächtigt und berechtigt, unter Verwendung der Tankkarte Lieferungen und Leistungen für den Leasingnehmer von Xxxxxx in Anspruch zu nehmen. Xxxxxx (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Xxxxxx handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers der vorgelegten Tankkarte weiter zu prüfen, wenn dieser sich Auftragnehmer nach Anforderung durch die Eingabe Schule am ersten Tag der Klassenfahrt (Abreisetag) rechtzeitig vor Abreise der Xxxxxxx, ggf. auch vor 8.00 Uhr des korrekten PIN-Codes legitimiertbetreffenden Tages am Leistungsort, d.h. Allane (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Allane handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) kann Lieferungen ablehnen und Tankkarten einziehen, wenn der Verwender der Tankkarte sich nicht durch Eingabe des korrekten PIN-Codes oder Vorzeigen des Fahrzeugscheins für das auf der Tankkarte aufgedruckte amtliche Kennzeichen legitimieren kann, die Tankkarte verfallen, ihr Verlust Allane angezeigt oder sie aus sonstigen Gründen gesperrt worden ist. Mit Beendigung des Leasingvertrages über das Fahrzeug, für das die Tankkarte ausgegeben wurde, erlischt das Recht des Leasingnehmers zur Verwendung der Tankkarte. Der Leasingnehmer ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, die für das Fahrzeug ausgegebenen Tankkarten unverzüglich an Xxxxxx zurückzugeben. Allane wird die Kraftstoffe, die sonstigen Waren und die Dienstleistungen, die der Leasingnehmer unter Verwendung einer Tankkarte von Allane bezieht, monatlich auf Ist-Kostenbasis dem Leasingnehmer gegenüber abrechnen. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Inland gelten als Ist-Kosten die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Nettopreise. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Ausland können (in Abhängigkeit von der jeweiligen länderspezifischen Ausgestaltung) als Ist-Kosten auch die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Bruttopreise gelten; die Abrechnung von im Ausland bezogenen Produkten erfolgt in EURO. Die Umrechnung in EURO erfolgt entsprechend dem Umrechnungskurs, zu dem die Mineralölgesellschaft die betreffende Leistung Allane gegenüber abgerechnet hat, es sei denn, der von der Mineralölgesellschaft gewählte Umrechnungskurs ist offenbar unbillig. Den Ist-Kosten im Inland ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzuzusetzen. Im Ausland durchgeführte Betankungen berechnet Xxxxxx dem Leasingnehmer brutto ohne Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer; der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege über die von den ausländischen Mineralölgesellschaften an Allane berechneten Lieferungen. Der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag ist sofort zur Zahlung fälligEinrichtung, eine Kaltverpflegung bereitzustellen. Etwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit Am letzten Tag der Abrechnung Klassenfahrt (Rückreisetag) hat der Leasingnehmer spätestens Auftragnehmer die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen, sofern die Rückkehr innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Allane geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkennung der Rechnung. Auf diese Folge wird Xxxxxx bei Erteilung der Abrechnung besonders hinweisendes für die Essenversorgung benannten Zeitraumes erfolgt. Für die Überlassung jeder Tankkarte hat Anlieferung dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die unter die Verordnung zur Kennzeichnung der Leasingnehmer die Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S.1474) in dem für das betreffende Fahrzeug abgeschlossenen Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr an Allane zu zahlen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ist der Leasingnehmer Unternehmer gemäß § 14 BGB, gilt der vorstehende Satz für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) jeweils geltenden Fassung fallen und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten (§ 273 BGB) entsprechendder Schadstoffgruppe 4 zuzuordnen sind, das heißt die zum Erhalt der sogenannten „grünen Plakette“ berechtigt sind. Unter Einhaltung der vereinbarten Warmhaltezeiten ist die Anzahl der Anlieferungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und möglichst auf zwei zu begrenzen.

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Samples: www.leaberlin.de

Leistungsumfang. Beinhaltet Das Wealth Management Individual Depot umfasst für die nachgenannte Vergütung folgende Leistungen der Servicevertrag Bank: – Verwahrung und Verwaltung von in Wertpapieren verbrieften Finanzinstrumenten („Wertpapieren“) (keine Finanzportfolioverwaltung, d. h. die KraftstofflieferungBank trifft keine Anlageentscheidungen über die Wertpapiere). – Ausführung von Geschäften in Wertpapieren nach Auftrag des Kunden (die Ausführungsart der Transaktion, übergibt Xxxxxx für jedes Leasingfahrzeug dem vom Leasingnehmer benannten Nutzer (d. h. ob das Wertpapier- geschäft im folgenden auch Karteninhaber) bis zu 2 TankkartenWege eines Kommissionsgeschäftes oder Festpreisgeschäftes ausgeführt wird, die Allane auf richtet sich nach den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte der Grundlage von Tankkarten- und Lieferverträgen mit verschiedenen Mineralölgesellschaften von diesen beziehtBank, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde). Die Tankkarten verbleiben Bank behält sich jedoch vor, einen Auftrag zur Ausführung einer Order in Wertpapieren nicht anzunehmen oder auszuführen, z. B. wenn Pflichtangaben des Finanz- instruments nicht verfügbar sind oder Produktverbote durch die Aufsichtsbehörden bestehen. – Führung eines Verrechnungskontos (kein Zahlungsverkehrskonto) – Punktuelle (fallbezogene) Beratung auf jederzeitigen Wunsch des Kunden, jedoch nur auf konkrete Anfrage, bei Transaktionen in Wertpapieren (z. X. Xxxx oder Verkauf von Wertpapieren oder Kapitalmaßnahmen wie z. B. Kapitalerhöhungen) im Eigentum von Allane und/oder Rahmen des Deutsche Bank Wealth Management Investment Universums der auf Bank. Das Wealth Management Investment Universum enthält Finanzinstrumente aller Anlageklassen (z. B. Aktien, Zertifikate, Investmentfonds) und aller Risikoklassen, auch solche der Tankkarte angegebenen MineralölgesellschaftDeutsche Bank Gruppe und ausgewählter Produkt-Partner. Die Auswahl der Mineralölgesellschaften erfolgt in Abstimmung mit dem Leasingnehmer. Durch die Ausgabe von Tankkarten werden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Leasingnehmer und der Mineralölgesellschaft begründet. Die Tankkarte gewährt dem Karteninhaber die Möglichkeit, gegen Vorlage der Tankkarte und Verwendung eines PIN-Codes im Namen und für Rechnung von Allane im In- und Ausland Lieferungen und Leistungen über die Stellen zu beziehen, die von der auf der Tankkarte genannten Mineralölgesellschaft zur Akzeptanz der Tankkarte autorisiert sind; ein Anspruch des Leasingnehmers auf Lieferungen und Leistungen gegen Vorlage der Tankkarte besteht jedoch nicht. Soweit der Leasingnehmer bzw. ein Nutzer unter Verwendung einer Tankkarte Kraftstoffe, sonstige Waren oder Dienstleistungen bezieht, gelten folgende Liefer- und Leistungsbeziehungen: Der Karteninhaber bezieht den Kraftstoff und die sonstigen Waren sowie die Dienstleistungen von der Tankkartenakzeptanzstelle im Namen und für Rechnung von Allane; der mit der Tankkarte bezahlte Kraftstoff sowie die mit der Tankkarte bezahlten sonstigen Waren und Dienstleistungen werden sodann von Allane an den Leasingnehmer geliefert bzw. geleistet (sog. Reihenliefergeschäft); die jeweilige Tankkartenakzeptanzstelle wird dabei als Erfüllungsgehilfin von Allane tätig. Der jeweilige Karteninhaber gilt als vom Leasingnehmer bevollmächtigt und berechtigt, unter Verwendung der Tankkarte Lieferungen und Leistungen für den Leasingnehmer von Xxxxxx in Anspruch zu nehmen. Xxxxxx (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Xxxxxx handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) Bank ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers der vorgelegten Tankkarte weiter zu prüfen, wenn dieser sich durch die Eingabe des korrekten PIN-Codes legitimiert. Allane (das Depot und einzelne Wertpapiere im Depot laufend bzw. nach Abschluss der Beratung und Transaktion zu überwachen. Damit erfolgen auch die betreffende als Erfüllungsgehilfin Zeitpunkte für potentielle Beratungs- gespräche sowie die Depotinformationen zeitlich unabhängig von Allane handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) kann Lieferungen ablehnen der konkreten Depot-/Anlage-/Einzeltitelentwicklung. Der Kunde sollte daher sein Depot bzw. seine im Depot verwahrten Vermögenswerte selbst überwachen. Die Bank schuldet auch keine regel- mäßige Beurteilung der Geeignetheit der Wertpapiere bzw. keine regelmäßigen Berichte über die Geeignetheit der Wertpapiere. Die Bank übernimmt keine Rechts-/Steuerberatung. Die – punktuelle – Beratung der Bank stellt keine unabhängige Honorar-Anlage- beratung dar. Das Wealth Management Individual Depot umfasst für die nachgenannte Vergütung nicht die Ausführung und Tankkarten einziehen, wenn der Verwender der Tankkarte sich nicht durch Eingabe des korrekten PIN-Codes oder Vorzeigen des Fahrzeugscheins für das auf der Tankkarte aufgedruckte amtliche Kennzeichen legitimieren kannBeratung von Geschäften in Währungen und von Finanzinstrumenten, die Tankkarte verfallennicht in Wertpapieren verbrieft sind, ihr Verlust Allane angezeigt oder sie aus sonstigen Gründen gesperrt worden ist. Mit Beendigung des Leasingvertrages über das Fahrzeugwie z. B. OTC-Derivate und nicht in Wertpapiere verbriefte geschlossene Fonds, für das die Tankkarte ausgegeben wurde, erlischt das Recht des Leasingnehmers zur Verwendung der Tankkarte. Der Leasingnehmer ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, die für das Fahrzeug ausgegebenen Tankkarten unverzüglich an Xxxxxx zurückzugeben. Allane wird die Kraftstoffe, die sonstigen Waren Futures und die Dienstleistungen, die der Leasingnehmer unter Verwendung einer Tankkarte von Allane bezieht, monatlich auf Ist-Kostenbasis dem Leasingnehmer gegenüber abrechnen. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Inland gelten als Ist-Kosten die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Nettopreise. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Ausland können Optionen (in Abhängigkeit von der jeweiligen länderspezifischen Ausgestaltung) als Ist-Kosten auch die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Bruttopreise gelten; die Abrechnung von im Ausland bezogenen Produkten erfolgt in EURO. Die Umrechnung in EURO erfolgt entsprechend dem Umrechnungskurs, zu dem die Mineralölgesellschaft die betreffende Leistung Allane gegenüber abgerechnet hat, es sei denn, der von der Mineralölgesellschaft gewählte Umrechnungskurs ist offenbar unbillig. Den Ist-Kosten im Inland ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzuzusetzen. Im Ausland durchgeführte Betankungen berechnet Xxxxxx dem Leasingnehmer brutto ohne Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer; der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege über die von den ausländischen Mineralölgesellschaften an Allane berechneten Lieferungen. Der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Abrechnung hat der Leasingnehmer spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Allane geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkennung der Rechnung. Auf diese Folge wird Xxxxxx bei Erteilung der Abrechnung besonders hinweisen. Für die Überlassung jeder Tankkarte hat der Leasingnehmer die in dem für das betreffende Fahrzeug abgeschlossenen Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr an Allane zu zahlen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ist der Leasingnehmer Unternehmer gemäß § 14 BGB, gilt der vorstehende Satz für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB„F&O“) und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten (§ 273 BGB) entsprechendSchuldscheindarlehen, soweit durch separaten Auftrag nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: www.dvag-produktinformationen.de

Leistungsumfang. Beinhaltet der Servicevertrag Mobile Sprachtarife sind ausschließlich für die Kraftstofflieferung, übergibt Xxxxxx für jedes Leasingfahrzeug dem vom Leasingnehmer benannten Nutzer (Nutzung eines Mobiltelefons und im folgenden auch KarteninhaberRahmen der persönlichen Kommunikation zulässig. Das Diensteangebot von yesss! besteht aus aktiver und passiver Sprachtelefonie und Versand und Empfang von SMS und Datendiensten. Weiteres wird zu jedem Anschluss ein Anrufbeantworterdienst angeboten. Aktive Sprachtelefonie ist die Herstellung von ausgehenden Telefonverbindungen zu anderen Anschlüssen in dem von yesss! verwendeten Telekommunikationsnetzwerk oder die Übergabe von Verbindungen an andere Telekommunikationsnetzwerke unter Einhaltung der dafür gültigen behördlichen Vorschriften. Passive Sprachtelefonie ist die Herstellung von eingehenden Telefonverbindungen anderer Anschlüsse aus dem von yesss! verwendeten Netz oder die Übernahme von Telefonverbindungen aus anderen Netzen und deren Zustellung, sofern diese unter Einhaltung der dafür gültigen behördlichen Vorschriften an das von yesss! verwendete Telekommunikationsnetzwerk übergeben wurden. Im Fall der yesss!-Daten-SIM-Karte besteht der Leistungsumfang aus der Herstellung einer Datenverbindung (TCP/IP) bis zu 2 Tankkarten, die Allane auf in das Internet unter Einhaltung der Grundlage von Tankkarten- marktüblichen Normen und Lieferverträgen mit verschiedenen Mineralölgesellschaften von diesen bezieht. Die Tankkarten verbleiben im Eigentum von Allane und/oder der auf der Tankkarte angegebenen Mineralölgesellschaft. Die Auswahl der Mineralölgesellschaften erfolgt in Abstimmung mit dem Leasingnehmer. Durch die Ausgabe von Tankkarten werden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Leasingnehmer Standards und der Mineralölgesellschaft begründet. Die Tankkarte gewährt dem Karteninhaber die Möglichkeit, gegen Vorlage der Tankkarte und Verwendung eines PIN-Codes im Namen und für Rechnung von Allane im In- und Ausland Lieferungen und Leistungen über die Stellen zu beziehen, die von der auf der Tankkarte genannten Mineralölgesellschaft zur Akzeptanz der Tankkarte autorisiert sind; ein Anspruch des Leasingnehmers auf Lieferungen und Leistungen gegen Vorlage der Tankkarte besteht jedoch nicht. Soweit der Leasingnehmer bzw. ein Nutzer unter Verwendung einer Tankkarte Kraftstoffe, sonstige Waren oder Dienstleistungen bezieht, gelten folgende Liefer- und Leistungsbeziehungen: Der Karteninhaber bezieht den Kraftstoff und die sonstigen Waren sowie die Dienstleistungen von der Tankkartenakzeptanzstelle im Namen und für Rechnung von Allane; der mit der Tankkarte bezahlte Kraftstoff sowie die mit der Tankkarte bezahlten sonstigen Waren und Dienstleistungen werden sodann von Allane an den Leasingnehmer geliefert bzw. geleistet (sog. Reihenliefergeschäft); die jeweilige Tankkartenakzeptanzstelle wird dabei als Erfüllungsgehilfin von Allane tätig. Der jeweilige Karteninhaber gilt als vom Leasingnehmer bevollmächtigt und berechtigt, unter Verwendung der Tankkarte Lieferungen Übertragungstechnologien UMTS und Leistungen GSM/GPRS, sofern ein Endgerät verwendet wird, welches diesen Standards entspricht. Sprachtelefonie und SMS sind über diese SIM-Karte nicht möglich. Bei den yesss!- Sprachtelefonie- und SMS-Produkten besteht zusätzlich die Möglichkeit des Roaming in bestimmten anderen Ländern, welche unter xxx.xxxxx.xx ersichtlich sind. Das bedeutet den Zugang zu bestimmten ausländischen Telekommunikationsnetzwerken unter der Verwendung der yesss!-SIM-Karte im Rahmen der dort geltenden Leistungsbeschreibungen. Sofern nachstehend für die yesss!-Vertragsoption keine besonderen Bestimmungen geregelt sind, gelten die Allgemeinen Bestimmungen der AGB yesss!, Allgemeiner Teil einsehbar auf xxx.xxxxx.xx sinngemäß. Eine Erweiterung dieses Angebots durch yesss! ist möglich; in diesem Fall werden mit den Leasingnehmer von Xxxxxx in Anspruch zu nehmen. Xxxxxx (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Xxxxxx handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) ist nicht verpflichtetKunden Zusatzvereinbarungen abgeschlossen, die Berechtigung des Inhabers soweit Abweichungen vorliegen, diesen AGB vorgehen. Das Leistungsgebiet Österreich versteht sich als Gebiet in dem technisch eine Mobilfunkabdeckung mit der vorgelegten Tankkarte weiter zu prüfen, wenn dieser sich durch die Eingabe des korrekten PIN-Codes legitimiert. Allane (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Allane handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) kann Lieferungen ablehnen und Tankkarten einziehen, wenn der Verwender der Tankkarte sich nicht durch Eingabe des korrekten PIN-Codes oder Vorzeigen des Fahrzeugscheins für das auf der Tankkarte aufgedruckte amtliche Kennzeichen legitimieren kann, die Tankkarte verfallen, ihr Verlust Allane angezeigt oder sie aus sonstigen Gründen gesperrt worden entsprechenden Übertragungstechnologie gegeben ist. Mit Beendigung des Leasingvertrages über das Fahrzeug, für das die Tankkarte ausgegeben wurde, erlischt das Recht des Leasingnehmers zur Verwendung der Tankkarte. Der Leasingnehmer ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, die für das Fahrzeug ausgegebenen Tankkarten unverzüglich an Xxxxxx zurückzugeben. Allane wird die Kraftstoffe, die sonstigen Waren und die Dienstleistungen, die der Leasingnehmer unter Verwendung einer Tankkarte von Allane bezieht, monatlich Diesbezügliche Kartendarstellungen sind auf Ist-Kostenbasis dem Leasingnehmer gegenüber abrechnen. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Inland gelten als Ist-Kosten die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Nettopreise. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Ausland können (in Abhängigkeit von der jeweiligen länderspezifischen Ausgestaltung) als Ist-Kosten auch die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Bruttopreise gelten; die Abrechnung von im Ausland bezogenen Produkten erfolgt in EURO. Die Umrechnung in EURO erfolgt entsprechend dem Umrechnungskurs, zu dem die Mineralölgesellschaft die betreffende Leistung Allane gegenüber abgerechnet hat, es sei denn, der von der Mineralölgesellschaft gewählte Umrechnungskurs ist offenbar unbillig. Den Ist-Kosten im Inland ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzuzusetzenxxx.xxxxx.xx ersichtlich. Im Ausland durchgeführte Betankungen berechnet Xxxxxx dem Leasingnehmer brutto ohne Ausweis Leistungsgebiet wird yesss! die marktübliche Versorgung sicherstellen. Die Betreiber der von yesss! verwendeten Mobilfunknetze, A1 Telekom Austria AG unterhält ständige organisatorische und technische Einrichtungen (Zutrittskontrollen, Firewalls, Virenschutz, etc), um Sicherheits- und Integritätsverletzungen sowie Bedrohungen und Schwachstellen des Netzes verhindern bzw. darauf reagieren zu können. Da diese Einrichtungen einem ständigen technischen Wandel zwecks Wahrung des jeweiligen Umsatzsteuer; Standes der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege über die von den ausländischen Mineralölgesellschaften an Allane berechneten LieferungenTechnik unterzogen sind, werden sie regelmäßig, sowie im Bedarfsfall überprüft und angepasst. Der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag ist sofort zur Zahlung fälligMehr zu diesem Thema finden sie unter X0.xxx bzw. Etwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Abrechnung hat der Leasingnehmer spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Allane geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkennung der Rechnung. Auf diese Folge wird Xxxxxx bei Erteilung der Abrechnung besonders hinweisen. Für die Überlassung jeder Tankkarte hat der Leasingnehmer die in dem für das betreffende Fahrzeug abgeschlossenen Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr an Allane zu zahlen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ist der Leasingnehmer Unternehmer gemäß § 14 BGB, gilt der vorstehende Satz für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages beim yesss!-Kundendienst (§ 320 BGB) und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten (§ 273 BGB) entsprechendxxx.xxxxx.xx).

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Samples: www.yesss.at

Leistungsumfang. Beinhaltet Die Gesellschaft stellt dem Kunden gemäß seinem Auftrag, dieser Geschäftsbedingungen und der Servicevertrag Preisliste einen Telefonanschluss zur Verfügung, der den Kunden befähigt, über seinen Kabelfernsehanschluss zu telefonieren. Die Art und die KraftstofflieferungAnzahl der zugelassenen Endgeräte ergeben sich aus der Preisliste. Die Bereitstellung erfolgt über ein Kabelmodem. Die Gesellschaft weist den Kunden darauf hin, übergibt Xxxxxx für jedes Leasingfahrzeug dass der Betrieb eines Kabelmodems nur an dem vom Leasingnehmer benannten Nutzer Kunden mitgeteilten Standort zulässig ist, da die Notruffunktion des Anschlusses bei der Nutzung an einem anderen als dem der Gesellschaft mitgeteilten Standort nicht gewährleistet ist. Die Gesellschaft weist weiter darauf hin, dass der Telefonanschluss nicht für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen geeignet ist; Ein derartiger Betrieb erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden. Die Gesellschaft haftet bei der vorgenannten Nutzung des Telefonanschlusses sowie bei Stromausfall nicht für eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Übermittlung des Notrufs an die zuständige Notrufstelle. Die Gesellschaft teilt dem Kunden die Rufnummern zu. Auf Wunsch des Kunden erhält dieser weitere Rufnummern. Wünscht der Kunde seine bestehenden Rufnummern weiterhin zu benutzen, ermöglicht die Gesellschaft die Rufnummernportierung (Rufnummernmitnahme). In Summe kann der Kunde am Kabelodem maximal drei Rufnummern belegen. Die Preise für diese weiteren Rufnummern ergeben sich aus der Preisliste. Die Gesellschaft ermöglicht ebenfalls die Rufnummernportierung. Die Gesellschaft haftet nicht, wenn dem Kunden zugeteilte Rufnummern zu einem späteren Zeitpunkt wieder entzogen werden müssen und dies auf Vorgaben berechtigter Dritter (z.B. der Bundesnetzagentur) beruht. Der Festnetz-Telefonanschluss umfasst einen Sprachkanal. Sofern der Kunde noch nicht über eine Teilnehmerrufnummer verfügt oder bestehende Rufnummern nicht beibehalten möchte, erhält er von der Gesellschaft aus dem Ortsnetzvorwahlbereich des Wohnorts des Kunden die Rufnummer zur Verfügung gestellt. Der Festnetz-Telefonanschluss von der Gesellschaft ermöglicht dem Kunden, alle öffentlichen Telefonverbindungen entgegenzunehmen und von seinem Anschluss Verbindungen zu anderen öffentlichen Telefonanschlüssen herzustellen. Es ist nicht möglich, über den Festnetz-Telefonanschluss Verbindungen zu geografischen Einwahldiensten aufzubauen oder die fallweise oder voreingestellte Auswahl eines alternativen Verbindungsnetzbetreibers zu nutzen. Bei Gesprächen über die Netzgrenzen von der Gesellschaft hinaus ist es möglich, dass aufgrund von technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Festnetztelefon Leistungsmerkmalen auftreten. Eine Vorrangschaltung im folgenden auch KarteninhaberSinne der Telekommunikations- Sicherstellungs-Verordnung (TKSiV) bis zu 2 Tankkartenkann beim Festnetz-Telefonanschluss aus technischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Festnetz-Telefonanschluss umfasst die in den Leistungsmerkmalen angegebenen Möglichkeiten, die Allane auf vom Kunden genutzt werden können, sofern sie von seinem jeweiligen Endgerät (Telefon) unterstützt werden. Der Festnetz-Telefonanschluss darf nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere hat der Grundlage Kunde bedrohende oder belästigende Anrufe zu unterlassen. Der Kunde verpflichtet sich auch, keine Informationen mit rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten über den Festnetz- Telefonanschluss zu übermitteln. Dazu gehören vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornografisch bzw. geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Zur Vermeidung der Überlastung des Netzes der Gesellschaft darf der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht zum Aufbau von Tankkarten- und Lieferverträgen mit verschiedenen Mineralölgesellschaften von diesen beziehtStandleitungen und/ oder Datenfestverbindungen nutzen. Die Tankkarten verbleiben im Eigentum Gesellschaft ist berechtigt, den Zugang zum Festnetz-Telefonanschluss ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag von Allane und/oder der mindestens 70 € in Verzug, die geleistete Sicherheit verbraucht und die Sperre unter Hinweis auf der Tankkarte angegebenen Mineralölgesellschaft. Die Auswahl der Mineralölgesellschaften erfolgt in Abstimmung mit dem Leasingnehmer. Durch die Ausgabe von Tankkarten werden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Leasingnehmer und der Mineralölgesellschaft begründet. Die Tankkarte gewährt dem Karteninhaber die Möglichkeit, gegen Vorlage der Tankkarte und Verwendung eines PIN-Codes gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, mit einer Frist von zwei Wochen in Textform angedroht worden ist, wegen einer im Namen und für Rechnung von Allane im In- und Ausland Lieferungen und Leistungen über Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Stellen zu beziehen, die Höhe der Entgeltforderung von der auf Gesellschaft in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Tankkarte genannten Mineralölgesellschaft zur Akzeptanz Kunde bei Abwarten einer späteren Durchführung der Tankkarte autorisiert sind; ein Anspruch des Leasingnehmers auf Lieferungen Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichten wird und Leistungen gegen Vorlage der Tankkarte besteht jedoch nicht. Soweit der Leasingnehmer bzw. ein Nutzer unter Verwendung einer Tankkarte Kraftstoffe, sonstige Waren oder Dienstleistungen bezieht, gelten folgende Liefer- und Leistungsbeziehungen: Der Karteninhaber bezieht den Kraftstoff geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die sonstigen Waren sowie die Dienstleistungen von der Tankkartenakzeptanzstelle im Namen und für Rechnung von Allane; der mit der Tankkarte bezahlte Kraftstoff sowie die mit der Tankkarte bezahlten sonstigen Waren und Dienstleistungen werden sodann von Allane an den Leasingnehmer geliefert bzw. geleistet (sog. Reihenliefergeschäft); die jeweilige Tankkartenakzeptanzstelle wird dabei als Erfüllungsgehilfin von Allane tätig. Der jeweilige Karteninhaber gilt als vom Leasingnehmer bevollmächtigt und berechtigt, unter Verwendung der Tankkarte Lieferungen und Leistungen für den Leasingnehmer von Xxxxxx in Anspruch zu nehmen. Xxxxxx (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Xxxxxx handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) ist Sperre nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers der vorgelegten Tankkarte weiter zu prüfen, wenn dieser sich durch die Eingabe des korrekten PIN-Codes legitimiert. Allane (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Allane handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) kann Lieferungen ablehnen und Tankkarten einziehen, wenn der Verwender der Tankkarte sich nicht durch Eingabe des korrekten PIN-Codes oder Vorzeigen des Fahrzeugscheins für das auf der Tankkarte aufgedruckte amtliche Kennzeichen legitimieren kann, die Tankkarte verfallen, ihr Verlust Allane angezeigt oder sie aus sonstigen Gründen gesperrt worden unverhältnismäßig ist. Mit Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Entgelte verpflichtet. Eine Entsperrung des jeweiligen Dienstes erfolgt zu den in der Preisliste genannten Preisen. Will der Kunde nach Beendigung des Leasingvertrages Vertrags einen unterbrechungsfreien Anbieterwechsel durchführen, müssen die Kündigung und der Auftrag zur Rufnummernportierung über das FahrzeugPortierungsformular erfolgen. In diesem Fall darf die Leistung erst unterbrochen werden, nachdem die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für das die Tankkarte ausgegeben wurde, erlischt das Recht des Leasingnehmers zur Verwendung der Tankkarte. Der Leasingnehmer ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, die für das Fahrzeug ausgegebenen Tankkarten unverzüglich an Xxxxxx zurückzugeben. Allane wird die Kraftstoffe, die sonstigen Waren und die Dienstleistungen, die der Leasingnehmer unter Verwendung einer Tankkarte von Allane bezieht, monatlich auf Ist-Kostenbasis dem Leasingnehmer gegenüber abrechnen. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Inland gelten als Ist-Kosten die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Nettopreise. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Ausland können (in Abhängigkeit von der jeweiligen länderspezifischen Ausgestaltung) als Ist-Kosten auch die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Bruttopreise gelten; die Abrechnung von im Ausland bezogenen Produkten erfolgt in EURO. Die Umrechnung in EURO erfolgt entsprechend dem Umrechnungskurs, zu dem die Mineralölgesellschaft die betreffende Leistung Allane gegenüber abgerechnet hateinen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der von der Mineralölgesellschaft gewählte Umrechnungskurs ist offenbar unbillig. Den Ist-Kosten im Inland ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzuzusetzen. Im Ausland durchgeführte Betankungen berechnet Xxxxxx dem Leasingnehmer brutto ohne Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer; der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege über die von den ausländischen Mineralölgesellschaften an Allane berechneten Lieferungen. Der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Abrechnung hat der Leasingnehmer spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Allane geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkennung der Rechnung. Auf diese Folge wird Xxxxxx bei Erteilung der Abrechnung besonders hinweisen. Für die Überlassung jeder Tankkarte hat der Leasingnehmer die in dem für das betreffende Fahrzeug abgeschlossenen Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr an Allane zu zahlen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ist der Leasingnehmer Unternehmer gemäß § 14 BGB, gilt der vorstehende Satz für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten (§ 273 BGB) entsprechendKunde verlangt dies.

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Samples: aghandwerk.tecosi.de

Leistungsumfang. Beinhaltet Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der Servicevertrag unter Ziff. 5 dieser Leistungsbeschreibung (nachfolgende Ziffern ohne weitere Benennung beziehen sich auf diese Leistungsbeschreibung) definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot für die Kraftstofflieferung, übergibt Xxxxxx für jedes Leasingfahrzeug dem vom Leasingnehmer benannten Nutzer (jeweilige Schule genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im folgenden Angebot in eigenen, externen Küchen oder vor Ort in den Schulen. Gegenstand der Leistung ist auch Karteninhaber) bis zu 2 Tankkarten, die Allane auf der Grundlage von Tankkarten- und Lieferverträgen mit verschiedenen Mineralölgesellschaften von diesen bezieht. Die Tankkarten verbleiben im Eigentum von Allane Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben (siehe hierzu auch nachfolgend). Mit der Angebotsabgabe legt der Auftragnehmer verbindlich fest, mit welchem Verpflegungssystem er seine Leistung für die konkrete Schule erbringt. Gibt der Bieter als Verpflegungssystem Warmverpflegung (Cook & Hold), Kühlkostsystem (Cook & Chill), Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) an, so verpflichtet er sich, nur das angegebene Verpflegungssystem anzuwenden. Die frische Zubereitung von Rohkost, Salaten, Frischobst, Dressings und Desserts in der Einrichtung ist bei Warmverpflegung (Cook & Hold), Kühlkostsystem (Cook & Chill), Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) explizit erlaubt, sofern und soweit die hygienischen Voraussetzungen in der Einrichtung dies zulassen. Gibt der Bieter als Verpflegungssystem Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve) an, muss er im Auftragsfall mindestens eine Person mit einschlägiger berufsfachlicher Qualifikation wie z.B. Koch, Xxxxxxxxxxxxx, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe vor Ort in der Einrichtung beschäftigen. Die in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen (Anlage 2 Losbeschreibung) angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der Tankkarte angegebenen Mineralölgesellschaftanderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Sollten aufgrund von wesentlichen Änderungen im vorgenannten Sinne, also in Höhe von 10% oder mehr als in der Losbeschreibung angegeben, aus Sicht des Auftragnehmers Änderungen im Verhältnis zum Vereinbarten notwendig werden, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber begründet mitzuteilen und um Zustimmung zu bitten. Nach der Zustimmung des Auftraggebers ist mit diesem und der Schule die Umsetzung abzustimmen. Dies betrifft auch die Erforderlichkeit der Änderung des Verpflegungssystems. Der Auftragnehmer übernimmt in den Schulen insbesondere auch: - das Vorbereiten der Essenausgabe, von Geschirr, Besteck, Tabletts, Küchenhilfsmitteln etc., - die Übernahme der Lieferchargen sowie Prüfung auf Vollständigkeit gemäß Speisenplan, - das Austeilen der Speisen im Tischgruppensystem (Schüsseln werden auf den Tischen verteilt) oder Tablettsystem, - das Ab- und Eindecken mit Geschirr, - das Abspülen und Einräumen des Geschirrs und der Besteckteile, zuzüglich der gebrauchten Trinkbecher/Tassen pro Tag, - die Reinigung der Tische nach jedem Durchgang, - die “Spontanreinigung”, - die tägliche Reinigung der ihm zur Verfügung gestellten Ausgabeküche, - die mindestens einmal jährliche Grundreinigung der ihnen zur alleinigen Nutzung überlassenen Räumlichkeiten inkl. Fenster, - die sortenreine Erfassung sowie ordnungsgemäße Verwertung von biologisch abbaubaren Speiseresten und Verpackungs- sowie stoffgleichen Nichtverpackungsmaterialien. - die sofortige Reklamation an den Produktionsstandort/ die Lieferküche von auftretenden Beanstandungen. - Die Auswahl Bereitstellung von Handtüchern sowie Verbrauchsmitteln, wie insbesondere o Reinigungsmitteln, o Seifen, o Reinigern (wobei die Verwendung chlorabspaltender Reiniger unzulässig ist), o Salzen und Reinigern für Geschirrspüler entsprechend der Mineralölgesellschaften erfolgt Empfehlungen des Herstellers, o Hygieneartikeln für Personal-WC und o Servietten. Auch soweit in der vorstehenden Liste einzelne Maßnahmen nicht ausdrücklich genannt sein sollten, die nach Sinn und Zweck zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, gehören diese zum Leistungsumfang und sind vom in Ziff. 1 genannten Festpreis abgegolten. Das zur Anlieferung, Ausgabe und Nachbereitung des Mittagessens erforderliche Personal wird vom Auftragnehmer gestellt. Er hat dessen fachliche Befähigung über die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen. In den Essensausgabestellen der Schulen darf vom Auftrag- nehmer nur Personal eingesetzt werden, das die deutsche Sprache beherrscht, freundlich ist und sich auf die Kinder einstellen kann. Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftrag- nehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. Daraus entstehende mögliche Kosten werden nicht vom Auftraggeber übernommen. Enthält ein entsprechendes Führungs- zeugnis einen Eintrag, bedarf es der unverzüglichen Abstimmung mit dem LeasingnehmerAuftraggeber dar- über, ob und inwieweit die betreffende Person im Rahmen der Vertragserfüllung in der Schule eingesetzt werden darf. Durch die Ausgabe von Tankkarten werden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Leasingnehmer und Für ganztägige Ausflüge wie Wandertage oder Projekttage hat der Mineralölgesellschaft begründetAuftragnehmer am Angebotstag Kaltverpflegung zur Verfügung zu stellen. Die Tankkarte gewährt Anforderung der Schule zur Lieferung von Kaltverpflegung muss mindestens 72 Stunden vor dem Karteninhaber Liefertermin des Mittagessens erfolgen. Auf Wunsch der Schule muss die MöglichkeitKaltverpflegung auch schon vor 8.00 Uhr des betreffenden Tages vom Auftragnehmer am Leistungsort, gegen Vorlage d.h. in der Tankkarte und Verwendung eines PIN-Codes im Namen und für Rechnung von Allane im In- und Ausland Lieferungen und Leistungen über die Stellen zu beziehen, die von Schule bereitstehen. Für Klassenfahrten hat der auf der Tankkarte genannten Mineralölgesellschaft zur Akzeptanz der Tankkarte autorisiert sind; ein Anspruch des Leasingnehmers auf Lieferungen und Leistungen gegen Vorlage der Tankkarte besteht jedoch nicht. Soweit der Leasingnehmer bzw. ein Nutzer unter Verwendung einer Tankkarte Kraftstoffe, sonstige Waren oder Dienstleistungen bezieht, gelten folgende Liefer- und Leistungsbeziehungen: Der Karteninhaber bezieht den Kraftstoff und die sonstigen Waren sowie die Dienstleistungen von der Tankkartenakzeptanzstelle im Namen und für Rechnung von Allane; der mit der Tankkarte bezahlte Kraftstoff sowie die mit der Tankkarte bezahlten sonstigen Waren und Dienstleistungen werden sodann von Allane an den Leasingnehmer geliefert bzw. geleistet (sog. Reihenliefergeschäft); die jeweilige Tankkartenakzeptanzstelle wird dabei als Erfüllungsgehilfin von Allane tätig. Der jeweilige Karteninhaber gilt als vom Leasingnehmer bevollmächtigt und berechtigt, unter Verwendung der Tankkarte Lieferungen und Leistungen für den Leasingnehmer von Xxxxxx in Anspruch zu nehmen. Xxxxxx (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Xxxxxx handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers der vorgelegten Tankkarte weiter zu prüfen, wenn dieser sich Auftragnehmer nach Anforderung durch die Eingabe Schule am ersten Tag der Klassenfahrt (Abreisetag) rechtzeitig vor Abreise der Xxxxxxx, ggf. auch vor 8.00 Uhr des korrekten PIN-Codes legitimiertbetreffenden Tages am Leistungsort, d.h. Allane (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Allane handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) kann Lieferungen ablehnen und Tankkarten einziehen, wenn der Verwender der Tankkarte sich nicht durch Eingabe des korrekten PIN-Codes oder Vorzeigen des Fahrzeugscheins für das auf der Tankkarte aufgedruckte amtliche Kennzeichen legitimieren kann, die Tankkarte verfallen, ihr Verlust Allane angezeigt oder sie aus sonstigen Gründen gesperrt worden ist. Mit Beendigung des Leasingvertrages über das Fahrzeug, für das die Tankkarte ausgegeben wurde, erlischt das Recht des Leasingnehmers zur Verwendung der Tankkarte. Der Leasingnehmer ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, die für das Fahrzeug ausgegebenen Tankkarten unverzüglich an Xxxxxx zurückzugeben. Allane wird die Kraftstoffe, die sonstigen Waren und die Dienstleistungen, die der Leasingnehmer unter Verwendung einer Tankkarte von Allane bezieht, monatlich auf Ist-Kostenbasis dem Leasingnehmer gegenüber abrechnen. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Inland gelten als Ist-Kosten die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Nettopreise. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Ausland können (in Abhängigkeit von der jeweiligen länderspezifischen Ausgestaltung) als Ist-Kosten auch die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Bruttopreise gelten; die Abrechnung von im Ausland bezogenen Produkten erfolgt in EURO. Die Umrechnung in EURO erfolgt entsprechend dem Umrechnungskurs, zu dem die Mineralölgesellschaft die betreffende Leistung Allane gegenüber abgerechnet hat, es sei denn, der von der Mineralölgesellschaft gewählte Umrechnungskurs ist offenbar unbillig. Den Ist-Kosten im Inland ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzuzusetzen. Im Ausland durchgeführte Betankungen berechnet Xxxxxx dem Leasingnehmer brutto ohne Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer; der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege über die von den ausländischen Mineralölgesellschaften an Allane berechneten Lieferungen. Der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag ist sofort zur Zahlung fälligEinrichtung, eine Kaltverpflegung bereitzustellen. Etwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit Am letzten Tag der Abrechnung Klassenfahrt (Rückreisetag) hat der Leasingnehmer spätestens Auftragnehmer die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen, sofern die Rückkehr innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Allane geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkennung der Rechnung. Auf diese Folge wird Xxxxxx bei Erteilung der Abrechnung besonders hinweisendes für die Essenversorgung benannten Zeitraumes erfolgt. Für die Überlassung jeder Tankkarte hat Anlieferung dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die unter die Verordnung zur Kennzeichnung der Leasingnehmer die Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S.1474) in dem für das betreffende Fahrzeug abgeschlossenen Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr an Allane zu zahlen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ist der Leasingnehmer Unternehmer gemäß § 14 BGB, gilt der vorstehende Satz für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) jeweils geltenden Fassung fallen und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten (§ 273 BGB) entsprechendder Schadstoffgruppe 4 zuzuordnen sind, das heißt die zum Erhalt der sogenannten „grünen Plakette“ berechtigt sind. Unter Einhaltung der vereinbarten Warmhaltezeiten ist die Anzahl der Anlieferungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und möglichst auf zwei zu begrenzen.

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Leistungsumfang. Beinhaltet der Servicevertrag Das Angebot/die Kraftstofflieferung, übergibt Xxxxxx Leistungsbeschreibung des AN ist für jedes Leasingfahrzeug dem vom Leasingnehmer benannten Nutzer (im folgenden auch Karteninhaber) bis zu 2 Tankkartenden AG bindend. Mehrkosten, die Allane auf der Grundlage von Tankkarten- und Lieferverträgen mit verschiedenen Mineralölgesellschaften von diesen beziehtdurch behördliche Auflagen (zB statische Anforderungen, ...) verursacht werden, fallen in die Zahlungsverpflichtung des AG. Die Tankkarten verbleiben im Eigentum von Allane Kosten für die Bestellung eines Planungs- und/oder Baustellenkoordinators (BauKG) sind vom AG zu übernehmen. Das Baugrundrisiko liegt in jedem Fall beim AG. Gebühren, Kostenrechnungen der auf Behörden (zB für Abnahme, Genehmigung, statische und bauphysikalische Prüfungen sowie Anschlusskosten, Kanal, Gas, Strom, Wasser und Telefon) gehen zu Lasten des AG. Werden durch Bauauflagen oder Änderungswünsche gesonderte behördliche Eingaben, statische oder bauphysikalische Berechnungen oder sonstige Nachweise bzw. Leistungen erforderlich, die nicht ausdrücklich im Angebotsumfang enthalten sind, trägt die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten der Tankkarte angegebenen MineralölgesellschaftAG. Die Auswahl Abrechnung erfolgt nach der Mineralölgesellschaften erfolgt in Abstimmung mit dem Leasingnehmer. Durch die Ausgabe von Tankkarten werden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Leasingnehmer und der Mineralölgesellschaft begründetHonorarordnung für Baumeister (HOB). Die Tankkarte gewährt dem Karteninhaber Rechnung hiefür wird jeweils unmittelbar nach Erbringung der diesbezüglichen Leistung fällig, so sie nicht in Abschlags-/Schlussrechnungen enthalten ist. Rechtzeitig vor Baubeginn ist der AG verpflichtet, auf eigene Kosten die Möglichkeit, gegen Vorlage für die Bauführung notwendigen Grenzen seines Grundstückes und den Höhenbezugspunkt durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen (zB Vermessung). Bei der Tankkarte Notwendigkeit von LKW-Einsätzen wird eine Zufahrtsmöglichkeit für schwere Xxxx (bis 40 Tonnen) ohne besondere Erschwernisse angenommen. Für eine stabile Zufahrt und Verwendung eines PIN-Codes Aufstellmöglichkeit hat der AG auf eigene Kosten zu sorgen. Die Lage aller im Namen Bereich der Baustelle befindlichen erdverlegten Leitungen und für Rechnung von Allane im In- Einbauten (Wasser, Gas, Kanal, Strom, Telefon, Kabel-TV, Brunnen, Erdkeller, …) sind vom AG auf eigene Kosten festzustellen und Ausland Lieferungen und Leistungen über die Stellen zu beziehen, die von der auf der Tankkarte genannten Mineralölgesellschaft zur Akzeptanz der Tankkarte autorisiert sind; ein Anspruch des Leasingnehmers auf Lieferungen und Leistungen gegen Vorlage der Tankkarte besteht jedoch nicht. Soweit der Leasingnehmer markieren bzw. ein Nutzer unter Verwendung einer Tankkarte Kraftstoffe, sonstige Waren oder Dienstleistungen bezieht, gelten folgende Liefer- und Leistungsbeziehungen: Der Karteninhaber bezieht den Kraftstoff und abzugrenzen. Grabungsmeldungen an die sonstigen Waren sowie die Dienstleistungen von der Tankkartenakzeptanzstelle im Namen und für Rechnung von Allane; der mit der Tankkarte bezahlte Kraftstoff sowie die mit der Tankkarte bezahlten sonstigen Waren und Dienstleistungen werden sodann von Allane an den Leasingnehmer geliefert bzwentsprechenden Stellen sind vom AG durchzuführen. geleistet (sog. Reihenliefergeschäft); die jeweilige Tankkartenakzeptanzstelle wird dabei als Erfüllungsgehilfin von Allane tätig. Der jeweilige Karteninhaber gilt als Leihgeräte sind in gereinigtem Zustand vom Leasingnehmer bevollmächtigt und berechtigt, unter Verwendung der Tankkarte Lieferungen und Leistungen für den Leasingnehmer von Xxxxxx in Anspruch AG zu nehmen. Xxxxxx (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Xxxxxx handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers der vorgelegten Tankkarte weiter zu prüfen, wenn dieser sich durch die Eingabe des korrekten PIN-Codes legitimiert. Allane (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Allane handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) kann Lieferungen ablehnen und Tankkarten einziehen, wenn der Verwender der Tankkarte sich nicht durch Eingabe des korrekten PIN-Codes oder Vorzeigen des Fahrzeugscheins für das auf der Tankkarte aufgedruckte amtliche Kennzeichen legitimieren kann, die Tankkarte verfallen, ihr Verlust Allane angezeigt oder sie aus sonstigen Gründen gesperrt worden ist. Mit Beendigung des Leasingvertrages über das Fahrzeug, für das die Tankkarte ausgegeben wurde, erlischt das Recht des Leasingnehmers zur Verwendung der Tankkarte. Der Leasingnehmer ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, die für das Fahrzeug ausgegebenen Tankkarten unverzüglich an Xxxxxx zurückzugeben. Allane wird die Kraftstoffe, die sonstigen Waren und die Dienstleistungen, die der Leasingnehmer unter Verwendung einer Tankkarte von Allane bezieht, monatlich auf Ist-Kostenbasis dem Leasingnehmer gegenüber abrechnenretournieren. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Inland gelten als Ist-Kosten Verunreinigung oder Beschädigung sind die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Nettopreise. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Ausland können (in Abhängigkeit von der jeweiligen länderspezifischen Ausgestaltung) als Ist-Kosten auch die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Bruttopreise gelten; die Abrechnung von im Ausland bezogenen Produkten erfolgt in EURO. Die Umrechnung in EURO erfolgt entsprechend dem Umrechnungskurs, hiefür notwendigen Aufwände vom AG zu dem die Mineralölgesellschaft die betreffende Leistung Allane gegenüber abgerechnet hat, es sei denn, der von der Mineralölgesellschaft gewählte Umrechnungskurs ist offenbar unbillig. Den Ist-Kosten im Inland ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzuzusetzen. Im Ausland durchgeführte Betankungen berechnet Xxxxxx dem Leasingnehmer brutto ohne Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer; der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege über die von den ausländischen Mineralölgesellschaften an Allane berechneten Lieferungen. Der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Abrechnung hat der Leasingnehmer spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Allane geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkennung der Rechnung. Auf diese Folge wird Xxxxxx bei Erteilung der Abrechnung besonders hinweisen. Für die Überlassung jeder Tankkarte hat der Leasingnehmer die in dem für das betreffende Fahrzeug abgeschlossenen Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr an Allane zu zahlen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestrittenvergüten. Ist der Leasingnehmer Unternehmer gemäß § 14 BGBnichts Abweichendes vereinbart, gilt der vorstehende Satz für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten (§ 273 BGB) entsprechendso ist ein vom AN ausgepreistes Angebot/Leistungsverzeichnis als unverbindlicher Kostenvoranschlag zu verstehen.

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Leistungsumfang. Beinhaltet Wird die versicherte Person während der Servicevertrag Versicherungsdauer der Zusatz- versicherungen nach Maßgabe dieser Bedingungen berufsunfähig, erbrin- gen wir folgende Versicherungsleistungen je nach gewähltem Tarif: Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die KraftstofflieferungHauptversiche- rung und den Tarif PBUZB. Volle Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente und volle Befrei- ung von der Beitragszahlungspflicht für den Tarif PBUZR. Die Berufsunfähigkeitsrente zahlen wir vereinbarungsgemäß nach Ablauf einer eventuellen Karenzzeit je nach Zahlungsweise der Berufsunfähig- keitsrente jährlich, übergibt Xxxxxx für jedes Leasingfahrzeug halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich jeweils zu Beginn (vorschüssig) oder zum Ende (nachschüssig) der Zahlungsperiode der Berufsunfähigkeitsrente, sofern die versicherte Person den jeweiligen Zahlungstermin erlebt. Karenzzeit ist der vereinbarte Zeitraum vom Ein- tritt der Berufsunfähigkeit bis zum Beginn der Zahlung der Berufsunfä- higkeitsrente. Bei Feststellung der Leistungspflicht innerhalb einer Zah- lungsperiode der Berufsunfähigkeitsrente leisten wir die erste Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente anteilig. Endet die vereinbarte Leistungs- dauer innerhalb einer Zahlungsperiode der Berufsunfähigkeitsrente, so wird die letzte Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente anteilig geleistet; bei nachschüssiger Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt die letzte Zahlung zum Ablauftermin der Leistungsdauer. Zahlung eines Sofortkapitals in Höhe von sechs monatlichen Berufsunfä- higkeitsrenten, sofern dieses mitversichert ist. Während der Versicherungsdauer wird das Sofortkapital nur einmal er- bracht. Über die beschriebenen garantierten Leistungen Beitragsbefreiung, Be- rufsunfähigkeitsrente und Sofortkapital hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen. Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente und Sofortkapital entsteht – un- abhängig vom Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Ablauf des Monats, in dem vom Leasingnehmer benannten Nutzer (die Berufsunfähigkeit nach Nummer 1 eingetreten ist. Haben Sie eine Karenzzeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente mit dem Ablauf der Karenzzeit, wenn die Berufsunfähigkeit zu diesem Zeit- punkt noch andauert. Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Karenz- zeit und tritt innerhalb von vier Jahren danach erneut Berufsunfähigkeit ein, wird die bereits zurückgelegte Karenzzeit angerechnet. Auf Wunsch kann der Ausgleich des Beitragsrückstands, sofern möglich, auch wie folgt durchgeführt werden: • durch Erhöhung des zu zahlenden Beitrags unter Beibehaltung des bestehenden Versicherungsschutzes; die Höhe des neuen zu zah- lenden Beitrags wird nach anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematik berechnet. • durch Reduzierung des Versicherungsschutzes; dieser wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. • durch Verrechnung mit vorhandenem Deckungskapital; hierbei kön- nen Sie zwischen einer Verringerung des Versicherungsschutzes und einer Erhöhung des zu zahlenden Beitrags wählen. Bei Direktversicherungen im folgenden auch Karteninhaber) bis Rahmen der betrieblichen Altersversorgung oder Rückdeckungsversicherungen zu 2 TankkartenUnterstützungskassen-Versorgun- gen entfällt die Möglichkeit zum Ausgleich des Beitragsrückstands durch Erhöhung des zu zahlenden Beitrags, die Allane auf der Grundlage von Tankkarten- durch Reduzierung des Versiche- rungsschutzes und Lieferverträgen durch Verrechnung mit verschiedenen Mineralölgesellschaften von diesen bezieht. Die Tankkarten verbleiben im Eigentum von Allane und/oder der auf der Tankkarte angegebenen Mineralölgesellschaft. Die Auswahl der Mineralölgesellschaften erfolgt in Abstimmung mit dem Leasingnehmer. Durch die Ausgabe von Tankkarten werden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Leasingnehmer und der Mineralölgesellschaft begründet. Die Tankkarte gewährt dem Karteninhaber die Möglichkeit, gegen Vorlage der Tankkarte und Verwendung eines PIN-Codes im Namen und für Rechnung von Allane im In- und Ausland Lieferungen und Leistungen über die Stellen zu beziehen, die von der auf der Tankkarte genannten Mineralölgesellschaft zur Akzeptanz der Tankkarte autorisiert sind; ein Anspruch des Leasingnehmers auf Lieferungen und Leistungen gegen Vorlage der Tankkarte besteht jedoch nicht. Soweit der Leasingnehmer bzw. ein Nutzer unter Verwendung einer Tankkarte Kraftstoffe, sonstige Waren oder Dienstleistungen bezieht, gelten folgende Liefer- und Leistungsbeziehungen: Der Karteninhaber bezieht den Kraftstoff und die sonstigen Waren sowie die Dienstleistungen von der Tankkartenakzeptanzstelle im Namen und für Rechnung von Allane; der mit der Tankkarte bezahlte Kraftstoff sowie die mit der Tankkarte bezahlten sonstigen Waren und Dienstleistungen werden sodann von Allane an den Leasingnehmer geliefert bzw. geleistet (sog. Reihenliefergeschäft); die jeweilige Tankkartenakzeptanzstelle wird dabei als Erfüllungsgehilfin von Allane tätig. Der jeweilige Karteninhaber gilt als vom Leasingnehmer bevollmächtigt und berechtigt, unter Verwendung der Tankkarte Lieferungen und Leistungen für den Leasingnehmer von Xxxxxx in Anspruch zu nehmen. Xxxxxx (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Xxxxxx handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers der vorgelegten Tankkarte weiter zu prüfen, wenn dieser sich durch die Eingabe des korrekten PIN-Codes legitimiert. Allane (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Allane handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) kann Lieferungen ablehnen und Tankkarten einziehen, wenn der Verwender der Tankkarte sich nicht durch Eingabe des korrekten PIN-Codes oder Vorzeigen des Fahrzeugscheins für das auf der Tankkarte aufgedruckte amtliche Kennzeichen legitimieren kann, die Tankkarte verfallen, ihr Verlust Allane angezeigt oder sie aus sonstigen Gründen gesperrt worden ist. Mit Beendigung des Leasingvertrages über das Fahrzeug, für das die Tankkarte ausgegeben wurde, erlischt das Recht des Leasingnehmers zur Verwendung der Tankkarte. Der Leasingnehmer ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, die für das Fahrzeug ausgegebenen Tankkarten unverzüglich an Xxxxxx zurückzugeben. Allane wird die Kraftstoffe, die sonstigen Waren und die Dienstleistungen, die der Leasingnehmer unter Verwendung einer Tankkarte von Allane bezieht, monatlich auf Ist-Kostenbasis dem Leasingnehmer gegenüber abrechnen. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Inland gelten als Ist-Kosten die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Nettopreise. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Ausland können (in Abhängigkeit von der jeweiligen länderspezifischen Ausgestaltung) als Ist-Kosten auch die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Bruttopreise gelten; die Abrechnung von im Ausland bezogenen Produkten erfolgt in EURO. Die Umrechnung in EURO erfolgt entsprechend dem Umrechnungskurs, zu dem die Mineralölgesellschaft die betreffende Leistung Allane gegenüber abgerechnet hat, es sei denn, der von der Mineralölgesellschaft gewählte Umrechnungskurs ist offenbar unbillig. Den Ist-Kosten im Inland ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzuzusetzen. Im Ausland durchgeführte Betankungen berechnet Xxxxxx dem Leasingnehmer brutto ohne Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer; der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege über die von den ausländischen Mineralölgesellschaften an Allane berechneten Lieferungen. Der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Abrechnung hat der Leasingnehmer spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Allane geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkennung der Rechnung. Auf diese Folge wird Xxxxxx bei Erteilung der Abrechnung besonders hinweisen. Für die Überlassung jeder Tankkarte hat der Leasingnehmer die in dem für das betreffende Fahrzeug abgeschlossenen Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr an Allane zu zahlen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ist der Leasingnehmer Unternehmer gemäß § 14 BGB, gilt der vorstehende Satz für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten (§ 273 BGB) entsprechendvorhandenem Deckungskapi- tal aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen.

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