Zuständige Aufsichtsbehörde Musterklauseln

Zuständige Aufsichtsbehörde. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx.
Zuständige Aufsichtsbehörde. Die VPV Lebensversicherungs-AG unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx oder Xxxxxxxx 00 00 00000 Xxxx
Zuständige Aufsichtsbehörde. Postanschrift: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx
Zuständige Aufsichtsbehörde. Die VPV unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx oder Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx.
Zuständige Aufsichtsbehörde. Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx
Zuständige Aufsichtsbehörde. Grundsätzlich können sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber durch die zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert werden, obwohl bzgl. des konkreten Umgangs mit personenbezogenen Daten zunächst der Auftraggeber Adressat aufsichtsbehördlicher Maßnahmen sein dürfte. Maßnahmen beim Auftragnehmer sind jedoch auch immer möglich. Literatur Bergt M. (2013) Rechtskonforme Auftragsdatenverarbeitung im Massengeschäft. DuD: 796-801 Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (2010) Kontrollzuständigkeiten bei Datenverarbeitung im Auftrag. [Online, zitiert am 2017-02-23]; Verfügbar unter xxxx://xxx.xxxx.xxxx.xx/XxxxxxXxxx/Xxxxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxx/XxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx?__xxxx=xxxxxxxxxxxXxxx Gaulke M. (2011) Prüfung der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen bei Auftragsdatenverarbeitungen. DuD: 000-000 Xxxxxx T. (2010) Das neue BDSG und die Auftragsdatenverarbeitung. DuD: 688-691 Münch P. (2010) Technisch-organisatorischer Datenschutz: - Leitfaden für Praktiker. 4. Auflage. Datakontext Verlag Xxxxxxxx X. (2016) ADV 5.0 – Neugestaltung der Auftragsdatenverarbeitung in Deutschland. RDV: 74-87 Xxxxx X. (2014) §11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag. in Simitis (Hrsg.) Bundesdatenschutzgesetz. 8. Auflage. Nomos Verlagsgesellschaft Xxxxxx X. (2011) §80 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag. in Krahmer (Hrsg.) Sozialdatenschutz nach SGB I und X. 3. Auflage. Xxxxxxxxxxx § 7.1 Vereinbarung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses nach § 203 StGB Im Rahmen dieses Auftrages werden auch Daten verarbeitet, die unter ein Berufsgeheimnis (im Sinne von § 203 StGB) fallen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über Berufsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und sich nur insoweit Kenntnis von diesen Daten zu verschaffen, wie dies zur Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist.
Zuständige Aufsichtsbehörde. C2 unterliegt keiner Aufsichtsbehörde.
Zuständige Aufsichtsbehörde. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx/ Internet: xxx.xxxxx.xx Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung Die Fidor Bank AG („Bank“) bietet unter xxx.xxxxx.xx ein vollumfängliches Girokonto („Fidor Smart Girokonto“) im Folgenden „Konto“ an. Mit diesem Konto stehen dem Kunden verschiedene Dienstleistungen (wie Überweisungen, Lastschriften) und Produkte (wie Kredit- und Sparprodukte) zur Verfügung. Der Zugang zu den Dienstleistungen und Produkten ist entweder über das Online-Banking oder, soweit im Leistungsumfang enthalten, über die Fidor Smart Banking App möglich.
Zuständige Aufsichtsbehörde. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx, xxx.xxxxx.xx, Tel. +00 000 0000-0.
Zuständige Aufsichtsbehörde. Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegt C2 keiner Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde.