Örtlicher Geltungsbereich Musterklauseln

Örtlicher Geltungsbereich a) Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Örtlicher Geltungsbereich. Im Rahmen der Forderungsausfallversicherung und der Spezial Schadenersatzrechtsschutz Versicherung besteht Versicherungsschutz in den Mitgliedstaaten der EU, Norwegen und der Schweiz.
Örtlicher Geltungsbereich. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, erstreckt sich jedoch nicht auf Haftpflichtansprüche - die vor einem Gericht in den USA/US-Territorien oder Kanada geltend gemacht werden; - infolge der Verletzung US-amerikanischen oder kanadischen Rechts; - in Zusammenhang mit einer in den USA/US-Territorien oder Kanada vorgenommenen Tätigkeit. - die vor dem Gericht eines Landes geltend gemacht werden, in wel- chem Common Law gilt - dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO); - infolge der Verletzung des Rechts eines Landes, in welchem Com- mon Law gilt; - in Zusammenhang mit einer in einem Common-Law-Land vorge- nommenen Tätigkeit. Als Common-Law-Staat im Sinne dieses Ausschlusses gelten insbeson- dere das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Australien, Hongkong, Indien, Jamaika, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Südafrika sowie die Länder, die das Recht oder die Rechtspre- chung der vorstehenden Länder anwenden.
Örtlicher Geltungsbereich. Versicherungsschutz besteht abweichend von Art. 3, wenn die schädigenden Folgen der Umweltstörung in Österreich eingetreten sind, die Einschränkung nach Art. 3, Pkt.1, 2. Satz AHVB findet Anwendung.
Örtlicher Geltungsbereich a) Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes.
Örtlicher Geltungsbereich. Sie haben Versicherungsschutz:
Örtlicher Geltungsbereich. 6.1 Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder be- hördliches Verfahren eingeleitet werden würde.
Örtlicher Geltungsbereich. Die Versicherung gilt auf der ganzen Welt, ausserhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein jedoch nur während Reisen und Aufenthalten bis zu zwölf Monaten. Die Versicherung erlischt mit dem Ablauf des Versiche- rungsmonats, in welchem der Versicherte seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und keine weiteren Versicherungen beim entsprechenden Krankenversicherer weiterführt.
Örtlicher Geltungsbereich. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die in Österreich gelegenen versicherten Risiken.