Common use of Leistungsumfang Clause in Contracts

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen Kosten – eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen Rechtsanwaltes; – des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; – der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR pro Rechtsschutzfall; – die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner rechtlichen Interessen entstanden sind, so- weit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet ist; – eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht – Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen Erledigung entstanden sind, so- weit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich vorgeschrieben ist; – Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; – Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht über- nommen haben; – Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; – Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag nicht bestünde. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für – die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendigen in Textform vorliegenden Unterlagen und trägt die dabei an- fallenden Kosten; – die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erfor- derlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: media.barmenia.de, barmenia-direkt.de

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen erforderlichen Kosten - eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen an- sässigen Rechtsanwaltes; - des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt Gericht herangezogen werden werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; – der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR pro Rechtsschutzfall; – - die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner seiner rechtlichen Interessen Inter- essen entstanden sind, so- weit soweit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet verpflichtet ist; - eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Die Entschädigung Zwangsvollstreckungsschrittes - dieEntschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR 150.000,- Euro begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten Versicherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben Per- sonen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnetzu- sammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht - Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen Erledigung einverständlichen Erledi- gung entstanden sind, so- weit soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten Versicherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten erzielten Ergebnis entsprechenent- sprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich Kostenvertei- lung gesetzlich vorgeschrieben ist; - Kosten auf Grund aufgrund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; - Kosten, die Sie der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht über- nommen habenübernom- men hat; - Kosten, die auf Grund aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme Zwangsvoll- streckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; - Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Spezial- Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag Rechtsschutz- Vertrag nicht bestünde. Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchstens die verein- barte Versicherungssumme. Zahlungen für die versicherte Person auf- grund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für - die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer der rechtlichen Interessen Interes- sen des Versicherungsnehmers notwendigen in Textform vorliegenden Unterlagen schriftlichen Unterla- gen und trägt die dabei an- fallenden anfallenden Kosten; - die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen Interes- sen des Versicherten erfor- derlichen erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: www.chrischona-service.de, www.chrischona-service.de

Leistungsumfang. Der Versicherer XXXXXX trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen erforderlichen Kosten - eines für den Versicherten Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwal- tes Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen ansässigen Rechtsanwaltes; - des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt Gericht herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; - der Reisen des Versicherten Versicherungsnehmers zu einem auslän- dischen Gerichtausländischen Ge- richt, wenn sein Erscheinen als Par- tei Partei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR 2.600,- Euro pro RechtsschutzfallVersicherungsfall; - die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner seiner rechtlichen Interessen Inter- essen entstanden sind, so- weit soweit der Versicherte Versicherungsnehmer zu deren Erstattung ver- pflichtet verpflichtet ist; - eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR 150.000,- Euro begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen auf Grund des- selben aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer ROLAND trägt nicht - Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen Erledigung einverständlichen Erledi- gung entstanden sind, so- weit soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten Ergebnis erzielten Er- gebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich Ko- stenverteilung gesetzlich vorgeschrieben ist; - Kosten auf Grund aufgrund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als ein 1 Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; – Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht über- nommen haben; – Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; – Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag nicht bestündewer- den. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer XXXXXX für - die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer der rechtlichen Interessen Interes- sen des Versicherungsnehmers notwendigen in Textform vorliegenden Unterlagen schriftlichen Unterla- gen und trägt die dabei an- fallenden anfallenden Kosten; - die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen Interes- sen des Versicherten erfor- derlichen Versicherungsnehmers erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: www.innofima.de

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen erforderlichen Kosten – eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen ansässigen Rechtsanwaltes; – des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt Gericht herangezogen werden werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; – der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei Partei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR Euro pro RechtsschutzfallVersicherungsfall; – die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner rechtlichen Interessen seiner rechtli- xxxx Xxxxxxxxxx entstanden sind, so- weit soweit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet verpflichtet ist; – eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR 1.000.000 Euro begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten Versicherten und mitversicherte mitver- sicherte Personen auf Grund des- selben aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnetzusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht – Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen einverständli- chen Erledigung entstanden sind, so- weit soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten Versicherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich vorgeschrieben gesetzlich vorge- schrieben ist; – Kosten auf Grund aufgrund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels Vollstre- ckungstitels eingeleitet werden; – Kosten, die Sie der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht über- nommen habenübernommen hat; – Kosten, die auf Grund aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; – Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer Rechtsschutz- versicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Spezial- Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag Rechtsschutzvertrag nicht bestünde. Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme. Zahlungen für die versicherte Person aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für – die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen der rechtli- chen Interessen des Versicherungsnehmers notwendigen in Textform vorliegenden schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei an- fallenden anfallenden Kosten; – die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erfor- derlichen erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: www.brokerport.de

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen erforderlichen Kosten eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen ansässigen Rechtsanwaltes; des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt Gericht herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei Partei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR pro Rechtsschutzfall; die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner seiner rechtlichen Interessen entstanden sind, so- weit soweit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet verpflichtet ist; eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für • die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei anfallenden Kosten; • die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erforder- lichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten. Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 300.000 EUR begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen einverständlichen Erledigung entstanden sind, so- weit soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten Versicherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich vorgeschrieben gesetzlich vorge- schrieben ist; Kosten auf Grund aufgrund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; Kosten, die Sie der Versicherungsnehmer der Gothaer Privathaftpflicht oder eine versicherte Person ohne Rechtspflicht über- nommen habenübernommen hat; Kosten, die auf Grund aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel Voll- streckungstitel entstehen; Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag Rechtsschutzvertrag nicht bestünde. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für – die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendigen in Textform vorliegenden Unterlagen und trägt die dabei an- fallenden Kosten; – die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erfor- derlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen Kosten – eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen Rechtsanwaltes; – des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; – der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR pro Rechtsschutzfall; – die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner rechtlichen Interessen entstanden sind, so- weit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet ist; – eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht – Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen Erledigung entstanden sind, so- weit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich vorgeschrieben ist; – Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; – Kosten, die Sie der Versicherungsnehmer dieser Privathaftpflichtversicherung ohne Rechtspflicht über- nommen habenübernommen hat; – Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; – Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag nicht bestünde. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für – die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer der rechtlichen Interessen des Versicherungsneh- mers notwendigen in Textform vorliegenden Unterlagen und trägt die dabei an- fallenden Kostenanfallenden Kos- ten; – die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erfor- derlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: www.xxv24.de

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen erforderlichen Kosten - eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen ansässigen Rechtsanwaltes; - des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt Gericht herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; - der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei Partei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR 2.600,- Euro pro RechtsschutzfallVersicherungsfall; - die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner seiner rechtlichen Interessen entstanden sind, so- weit soweit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet verpflichtet ist; - eines Zwangsvollstreckungsschrittes. - Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR 150.000,- Euro begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten Versicherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnetzusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht - Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen einverständlichen Erledigung entstanden sind, so- weit soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten Versicherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich gesetzlich vorgeschrieben ist; - Kosten auf Grund aufgrund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; – . - Kosten, die Sie der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht über- nommen habenübernommen hat; - Kosten, die auf Grund aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme Zwangsvollstreckungs- maßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; - Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag Spezial Schadenersatz Rechtsschutzvertrag nicht bestünde. Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme. Zahlungen für die versicherte Person aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für - die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers notwendigen in Textform vorliegenden schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei an- fallenden anfallenden Kosten; - die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erfor- derlichen erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: www.pundpgmbh.de

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen erforderlichen Kosten - eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen an- sässigen Rechtsanwaltes; - des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt Gericht herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; - der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei Partei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR 2.600,- Euro pro RechtsschutzfallVersicherungsfall; - die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner seiner rechtlichen Interessen Inter- essen entstanden sind, so- weit soweit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet verpflichtet ist; - eines Zwangsvollstreckungsschrittes. - Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR 150.000,- Euro begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten Versicherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben Per- sonen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnetzu- sammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht - Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen Erledigung einverständlichen Erledi- gung entstanden sind, so- weit soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten Versicherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten erzielten Ergebnis entsprechenent- sprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich Kostenvertei- lung gesetzlich vorgeschrieben ist; - Kosten auf Grund aufgrund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als ein 1 Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; – wer- den. - Kosten, die Sie der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht über- nommen habenübernom- men hat; - Kosten, die auf Grund aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme Zwangsvoll- streckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; - Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag Spezial Schadenersatz Rechtsschutz- vertrag nicht bestünde. Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchstens die verein- barte Versicherungssumme. Zahlungen für die versicherte Person auf- grund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für - die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer der rechtlichen Interessen Interes- sen des Versicherungsnehmers notwendigen in Textform vorliegenden Unterlagen schriftlichen Unterla- gen und trägt die dabei an- fallenden anfallenden Kosten; - die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen Interes- sen des Versicherten erfor- derlichen erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: service.comfortplan.de

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen erforderlichen Kosten – eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen ansässigen Rechtsanwaltes; – des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt Gericht herangezogen werden werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; – der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei Partei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR Euro pro RechtsschutzfallVersicherungsfall; – die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner rechtlichen Interessen seiner rechtli- xxxx Xxxxxxxxxx entstanden sind, so- weit soweit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet verpflichtet ist; – eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR 1.000.000,- Euro begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten Versicherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben Rechtsschutzfalles aufgrund desselben Rechts- schutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnetzusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht – Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen einverständlichen Erledigung entstanden sind, so- weit soweit sie nicht dem Verhältnis Verhält- nis des vom Versi- cherten Versicherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich vorgeschrieben gesetzlich vorge- schrieben ist; – Kosten auf Grund aufgrund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels Vollstre- ckungstitels eingeleitet werden; – Kosten, die Sie der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht über- nommen habenübernommen hat; – Kosten, die auf Grund aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; – Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer Rechts- schutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Spezial- Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag Rechtsschutzvertrag nicht bestünde. Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme. Zahlungen für die versicherte Person aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeit- lich und ursächlich zusammenhängen. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für – die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen der rechtli- chen Interessen des Versicherungsnehmers notwendigen in Textform vorliegenden schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei an- fallenden anfallenden Kosten; – die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erfor- derlichen erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: Ver Wahrungsvertrag

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen erforderlichen Kosten - eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen an- sässigen Rechtsanwaltes; - des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt Gericht herangezogen werden werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; - der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei Partei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR 2.600,- Euro pro RechtsschutzfallVersicherungsfall; - die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner seiner rechtlichen Interessen Inter- essen entstanden sind, so- weit soweit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet verpflichtet ist; - eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Die Zwangsvollstreckungsschrittes - die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR 150.000,- Euro begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten Versicherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben Per- sonen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnetzu- sammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht - Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen Erledigung einverständlichen Erledi- gung entstanden sind, so- weit soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten Versicherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten erzielten Ergebnis entsprechenent- sprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich Kostenvertei- lung gesetzlich vorgeschrieben ist; - Kosten auf Grund aufgrund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; - Kosten, die Sie der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht über- nommen habenübernom- men hat; - Kosten, die auf Grund aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme Zwangsvoll- streckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; - Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag Rechtsschutz- Vertrag nicht bestünde. Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchstens die verein- barte Versicherungssumme. Zahlungen für die versicherte Person auf- grund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für - die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer der rechtlichen Interessen Interes- sen des Versicherungsnehmers notwendigen in Textform vorliegenden Unterlagen schriftlichen Unterla- gen und trägt die dabei an- fallenden anfallenden Kosten; - die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen Interes- sen des Versicherten erfor- derlichen erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: www.chrischona-service.de

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen erforderlichen Kosten - eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen an- sässigen Rechtsanwaltes; - des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt Gericht herangezogen werden werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; - der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei Partei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR Euro pro RechtsschutzfallVersicherungsfall; - die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner seiner rechtlichen Interessen Inter- essen entstanden sind, so- weit soweit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet verpflichtet ist; - eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Die ; - die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR 150.000,- Euro begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten Versicherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben Per- sonen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnetzu- sammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht - Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen Erledigung einverständlichen Erledi- gung entstanden sind, so- weit soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten Versicherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten erzielten Ergebnis entsprechenent- sprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich Kostenvertei- lung gesetzlich vorgeschrieben ist; - Kosten auf Grund aufgrund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; - Kosten, die Sie der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht über- nommen habenübernom- men hat; - Kosten, die auf Grund aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme Zwangsvoll- streckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; - Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag Rechtsschutz- Vertrag nicht bestündebestünde Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchstens die verein- barte Versicherungssumme. Zahlungen für die versicherte Person auf- grund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für - die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer der rechtlichen Interessen Interes- sen des Versicherungsnehmers notwendigen in Textform vorliegenden Unterlagen schriftlichen Unterla- gen und trägt die dabei an- fallenden anfallenden Kosten; - die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen Interes- sen des Versicherten erfor- derlichen erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen Kosten – eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen Rechtsanwaltes; – des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; – der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR pro Rechtsschutzfall; – die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner rechtlichen Interessen entstanden sind, so- weit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet ist; – eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht – Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen Erledigung entstanden sind, so- weit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich vorgeschrieben ist; – Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; – Kosten, die Sie der Versicherungsnehmer dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung ohne Rechtspflicht über- nommen habenRechts- pflicht übernommen hat; – Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; – Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag nicht bestünde. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für – die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer der rechtlichen Interessen des Versicherungs- nehmers notwendigen in Textform vorliegenden schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei an- fallenden anfallenden Kosten; – die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erfor- derlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: www.bllv-wd.de

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen Kosten – eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen Rechtsanwaltes; – des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; – der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR pro Rechtsschutzfall; – die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner rechtlichen Interessen entstanden sind, so- weit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet ist; – eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht – Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen Erledigung entstanden sind, so- weit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich vorgeschrieben ist; – Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; – Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht über- nommen übernom- men haben; – Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; – Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag nicht bestünde. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für – die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendigen in Textform vorliegenden Unterlagen und trägt die dabei an- fallenden Kosten; – die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erfor- derlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: barmenia-direkt.de

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen erforderlichen Kosten - eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen an- sässigen Rechtsanwaltes; - des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt Gericht herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; - der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei Partei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR 2.600,- Euro pro RechtsschutzfallVersicherungsfall; - die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner seiner rechtlichen Interessen Inter- essen entstanden sind, so- weit soweit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet verpflichtet ist; - eines Zwangsvollstreckungsschrittes. - Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR 150.000,- Euro begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten Versicherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben Per- sonen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnetzu- sammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht - Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen Erledigung einverständlichen Erledi- gung entstanden sind, so- weit soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten Versicherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten erzielten Ergebnis entsprechenent- sprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich Kostenvertei- lung gesetzlich vorgeschrieben ist; - Kosten auf Grund aufgrund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; – . - Kosten, die Sie der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht über- nommen habenübernom- men hat; - Kosten, die auf Grund aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme Zwangsvoll- streckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; - Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag Spezial Schadenersatz Rechtsschutz- vertrag nicht bestünde. Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchstens die verein- barte Versicherungssumme. Zahlungen für die versicherte Person auf- grund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für - die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer der rechtlichen Interessen Interes- sen des Versicherungsnehmers notwendigen in Textform vorliegenden Unterlagen schriftlichen Unterla- gen und trägt die dabei an- fallenden anfallenden Kosten; - die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen Interes- sen des Versicherten erfor- derlichen erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: service.comfortplan.de

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen Kosten xxxxxxxxxx- xxxx Xxxxxx – eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes eines am Ort des zuständigen zustän- digen Gerichtes ansässi- gen ansässigen Rechtsanwaltes; – des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt Gericht herangezogen werden werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; – der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei Partei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR Euro pro RechtsschutzfallVersicherungsfall; – die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner rechtlichen Interessen seiner rechtli- xxxx Xxxxxxxxxx entstanden sind, so- weit soweit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet verpflichtet ist; – eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR 1.000.000,- Euro begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten Versicherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben Rechtsschutzfalles aufgrund desselben Rechts- schutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnetzusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht – Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen einverständli- chen Erledigung entstanden sind, so- weit soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten Versicherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich vorgeschrieben gesetzlich vorge- schrieben ist; – Kosten auf Grund aufgrund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmenZwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels Vollstreckungs- titels eingeleitet werden; – Kosten, die Sie der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht über- nommen habenübernommen hat; – Kosten, die auf Grund aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; – Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer Rechtsschutz- versicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-SchadenersatzSchaden- ersatz-Rechts- schutzvertrag Rechtsschutzvertrag nicht bestünde. Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme. Zahlungen für die versicherte Person aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für – die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen der rechtli- chen Interessen des Versicherungsnehmers notwendigen in Textform vorliegenden schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei an- fallenden anfallenden Kosten; – die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erfor- derlichen erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: rechner.prokundo.de

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen Kosten – eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen Rechtsanwaltes; – des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; – der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR pro Rechtsschutzfall; – die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner rechtlichen Interessen entstanden sind, so- weit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet ist; – eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht – Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen Erledigung entstanden sind, so- weit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich vorgeschrieben ist; – Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; – Kosten, die Sie der Versicherungsnehmer dieser Privathaftpflichtversicherung ohne Rechtspflicht über- nommen habenübernommen hat; – Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; – Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag nicht bestünde. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für – die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer der rechtlichen Interessen des Versicherungsneh- mers notwendigen in Textform vorliegenden schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei an- fallenden anfallenden Kosten; – die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erfor- derlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: www.dvg-gestalt.de

Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- forderlichen Kosten – eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- nes am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- gen Rechtsanwaltes; – des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- richt herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; – der Reisen des Versicherten zu einem auslän- dischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- tei angeordnet ist, in Höhe von maximal 2.600 EUR pro Rechtsschutzfall; – die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- ner rechtlichen Interessen entstanden sind, so- weit der Versicherte zu deren Erstattung ver- pflichtet ist; – eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR begrenzt. Zahlungen für den Versi- cherten und mitversicherte Personen auf Grund des- selben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht – Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- verständlichen Erledigung entstanden sind, so- weit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- ten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- setzlich vorgeschrieben ist; – Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungs- maßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; – Kosten, die Sie dieser Tierhalter- Haftpflichtversicherung ohne Rechtspflicht über- nommen übernommen haben; – Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; – Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- schutzvertrag nicht bestünde. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für – die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer der rechtlichen Interessen des Versicherungs- nehmers notwendigen in Textform vorliegenden schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei an- fallenden anfallenden Kosten; – die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erfor- derlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.

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Samples: www.agentur-ketelhut.de