Common use of Leistungsumfang Clause in Contracts

Leistungsumfang. Erstattet werden die auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Kosten für stationäre Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland. – Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmer. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähig.

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Samples: www.heilpraktikerzusatz-versicherung.de

Leistungsumfang. Erstattet werden Durch den Vertragsabschluss hat der Xxxx im gebuchten Zeitraum Anspruch auf die Nutzung der allgemeinen Infrastruktur und Gemeinschaftseinrichtungen (Sanitäranlagen, Stromversorgung, Strand, etc.) des Campingplatzes sowie des ihm zugewiesenen Stellplatzes im vereinbarten Umfang (Zelt, Wohnwagen bzw. Wohnmobil). Das Abstellen von PKW und Motorrädern ist nur auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- dem eigenen Stellplatz erlaubt. Ausrangierte und behördlich abgemeldete Fahrzeuge dürfen auf dem Stellplatz nicht abgestellt werden. Der Stellplatz darf maximal durch die Personenanzahl genutzt werden, die angemeldet wurden. Der Besuch von Gästen des Gastes („Tagesgäste“) ist gegen eine Tagesbesuchspauschale gestattet. Tagesgäste haben den Kosten für stationäre Heilbehandlung Campingplatz bis spätestens 22:00 Uhr zu verlassen. Nächtigungen von Tagesgästen sind in der Bundesrepublik DeutschlandVerwaltung anzumelden und die hierfür fälligen Nächtigungsgebühren zu bezahlen. Die Weitergabe des dem Xxxx zugewiesenen Stellplatzes oder sonstiger Rechte aus dem Vertrag an Dritte ist nicht gestattet. Im Fall einer Unbenutzbarkeit des Campingplatzes aufgrund von höherer Gewalt oder behördlichen Sperren (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, etc.), darf der Xxxx seinen Stellplatz für die Dauer der behördlichen Anordnung bzw. bis zur Wiedereröffnung durch den Betreiber nicht in Anspruch nehmen und hat den Campingplatz in diesem Zeitraum zu verlassen. Ansprüche –welcher Art auch immer Ein Unfall liegt können vom Xxxx daraus nicht abgeleitet werden. Der jeweilige Stellplatz wird entweder vom Xxxx selbst (via Online-Buchung, schriftlich, telefonisch oder vor Ort) ausgewählt oder vom Betreiber zugewiesen. In Ausnahmefällen kann es jedoch aus betrieblichen Gründen erforderlich sein, dem Xxxx einen anderen als den reservierten Stellplatz zuzuweisen. Der Betreiber behält sich für solche Fälle das Recht vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- detden Stellplatz einseitig abzuändern. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. Ansprüche Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen welcher Art auch immer – können vom Xxxx daraus nicht abgeleitet werden. Es ist dem Xxxx ohne vorherige Zustimmung des Betreibers nicht gestattet, Veränderungen am Stellplatz vorzunehmen. Der Stellplatz ist stets vom Xxxx selbst sauber und gepflegt zu halten. Die sportliche Betätigung in Grenzen des zugewiesenen Stellplatzes sind strikt zu beachten. In Zweifelsfällen wird der exakte Grenzverlauf durch den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte KraftanstrengungBetreiber bestimmt. Dies gilt jedoch Es ist untersagt, Antennen, Satellitenschüsseln und dergleichen an Bäumen, Pflanzen oder Gegenständen, welche nicht für Boxen dem Xxxx gehören, zu montieren. Der Xxxx hat dafür Sorge zu tragen, dass er nur technisch einwandfreie Gerätschaften und andere Kampfsportarten (vglZubehör einsetzt, sodass keine Eigen- oder Fremdgefährdung eintritt. Abschnitt B II 2 g))Die Grenzen des zugewiesenen Stellplatzes sind strikt zu beachten. Besteht für In Zweifelsfällen wird der exakte Grenzverlauf durch den Betreiber bestimmt. Nähere Regelungen enthält die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer Platzordnung für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmer. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der UnterkunftCampingplatz St. Andrä am Zicksee, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- von allen Gästen und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigTagesgästen zu beachten ist.

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Samples: www.zicksee-camping.at

Leistungsumfang. Erstattet werden die Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sicTh gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes. Der Xxxx That – andere vertraglicThe Vereinbarungen vorbeThalten – keinen AnsprucTh auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- bestimmten TiscTh/Raum. Sollten trotz einer bestätigten Reservation kein TiscTh/Raum im Restaurant verfügbar sein, so muss das Restaurant den Kosten Xxxx unverzüglicTh Thierüber informieren und gleicThwertigen Ersatz in einem räumlicTh naThe gelegenen Restaurant vergleicThbarer oder ThöTherer Kategorie anbieten. Allfällige MeThraufwendungen für stationäre Heilbehandlung das Ersatzrestaurant geThen zu Lasten des Restaurants. LeThnt der Xxxx das Ersatzrestaurant ab, so That das Restaurant vom Xxxx bereits erbracThte Leistungen umgeThend zu erstatten. Preise / ZaThlungspflicTht Die vom Restaurant genannten Preise versteThen sicTh in der Bundesrepublik DeutschlandScThweizer Franken (CHF) und scThliessen die gesetzlicThe MeThrwertsteuer mit ein. – Ein Unfall liegt vorDer Xxxx ist verpflicThtet, wenn für die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- detiThm in AnsprucTh genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis geltenden Preise des Restaurants zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte KraftanstrengungzaThlen. Dies gilt jedoch nicht aucTh für Boxen vom Xxxx, seinen Begleitern und andere Kampfsportarten BesucThern veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte. Eine ErThöThung gesetzlicTher Abgaben nacTh VertragsabscThluss geTht zu Lasten des Gastes. Alle publizierten Preise können jederzeit oThne Mitteilung an den Xxxx angepasst werden. Gültigkeit Xxxxxx jeweils diejenigen Preise, die vom Restaurant bestätigt werden. Je nacTh Vereinbarung kann das Restaurant eine AnzaThlung verlangen. Die AnzaThlung ist als TeilzaThlung auf das vereinbarte Entgelt zu versteThen. Das Restaurant kann anstelle einer AnzaThlung aucTh eine Kreditkartengarantie verlangen. Bei nicTht fristgerecThter AnzaThlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Restaurant den Vertrag unverzüglicTh (vgloThne MaThnung) auflösen, bzw. Abschnitt B II 2 g))von den gemacThten LeistungsversprecThungen zurücktreten und die unten genannten Stornierungskosten verlangen. Besteht für Dem Restaurant steTht das RecTht auf jederzeitige AbrecThnung bzw. ZwiscThenabrecThnung seiner Leistungen zu. Die ScThlussrecThnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglicTh allfälliger MeThrbeträge, die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf aufgrund gesonderter Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer des Restaurants für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet Xxxx und/oder die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-ZimmeriThn begleitenden Personen entstanden sind. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, BezaThlung kann bar in ScThweizer Franken oder mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigeiner akzeptierten Kreditkarte erfolgen.

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Samples: bauernschaenke.ch

Leistungsumfang. Erstattet werden die auf einen Der Leistungsumfang bestimmt sich nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Kosten für stationäre Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland. – Ein Unfall liegt vorvon railtour-Frantour schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (UnfallereignisReisebestätigung, Rechnung) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar sowie gemäss den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Die sportliche Betätigung Leistungsbeschreibungen in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten allgemeinen Publikationen von railtour-Frantour (vgl. Abschnitt B II 2 g)z.B. im Internet oder in Reiseprospekten). Besteht für Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsumfang von railtour-Frantour eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von railtour-Frantour nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein ErsatzRückerstattung des Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt. Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kom- munizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von railtour-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmer. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigFrantour.

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Samples: www.railtour.ch

Leistungsumfang. Erstattet Der konkrete Leistungsumfang wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Die Räumung und Bestreuung der vereinbarten Flächen erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen sowie der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs 1 Straßenverkehrsordnung 1960, Winterdienstverordnung 2003, MA 70 II 1995/62 idF 14.10.1965). Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der in diesen Geschäftsbedingungen festgeschriebenen organisatorisch bedingten Reaktionszeit des Auftragnehmers selbst für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Sofern mit dem Auftraggeber keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Räumung und Streuung im folgenden Bei verparkten Flächen bedarf der Umfang der durchzuführenden Räumung und Streuung sowie die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zutritt zu den zu reinigenden Flächen zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist ohne Verlust seines Anspruches auf Entgelt von der Leistungserbringung befreit, solange ihm nicht der notwendige Zutritt ermöglicht wird. Überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Sicherstellung des Zugangs einen Schlüssel, so ist dieser vom Auftragnehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzustellen. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber bei Verlust des überlassenen Schlüssels nur für den Wiederbeschaffungswert. Die Räumung des Schnees erfolgt grundsätzlich maschinell. Eine händische Nachbehandlung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem Auftragnehmer gegen zusätzliches Entgelt. Die maschinell gereinigten Flächen werden die bei Bedarf entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bestreut. Ein Anspruch des Auftraggebers auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- „Schwarzräumung“, also Räumung bis auf den Kosten für stationäre Heilbehandlung in Asphalt, besteht nicht. Der Umfang der Bundesrepublik DeutschlandRäumung und Streuung orientiert sich an der Wettersituation. – Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen Bei Schneehöhen bis zu mehreren 10 cm ist mit einer Bestreuung im Zeitraum von 3 Stunden lang ausgesetzt warnach Beginn des Niederschlags zu rechnen. – Als Unfall gilt auch, wenn durch Bei anhaltenden Schneefällen erfolgt eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen Räumung im Intervall von 24 Stunden. Streumittel ist bis zu 10 Tage nach dem Aufbringen wirksam und darf dementsprechend in diesem Zeitraum bei sonstigem Haftungsausschluss nicht entfernt werden. Die sportliche Betätigung Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. In Fällen von vom Parteienwillen unabhängigen Umständen (Fälle höherer Gewalt, zB Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, Schneeverwehungen, andauernder gefrierender Regen) kann der Auftragnehmer eine regelmäßige Räumung und Streuung nicht gewährleisten. Bei Eintreten einer solchen Extremsituation kann es daher zu nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegenden Verzögerungen und Unterbrechungen der Dienstleistungen kommen. Solche Verzögerungen oder Unterbrechungen der Leistungen des Auftragnehmers berechtigen den Auftraggeber nicht zu einer Reduktion des Entgeltes. Der Auftraggeber ist bei Vorliegen eines Falles von höherer Gewalt bei sonstiger eigener Haftung selbst verpflichtet, die gesetzlich erforderlichen Räumungs- und Streuungsmaßnahmen zu setzen. Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Räumungs- und Streuungsarbeiten jedenfalls spätestens 8 Stunden nach Wegfall der höheren Gewalt, erforderlichenfalls in eingeschränktem Ausmaß, durchführen. Die vereinbarungsgemäß zu reinigenden Flächen werden nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Schneeablagerfläche geräumt. Ein allfällig erforderlicher Abtransport von Schnee sowie das Auftürmen des Schnees über 80 cm Höhe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem Auftragnehmer gegen zusätzliches Entgelt. Eine Ablagerung von Schnee auf Grünflächen erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Etwaige Ersatzansprüche wegen daraus resultierenden Beschädigungen oder erforderliche Reinigungen sind ausgeschlossen. Die Behandlung von Schnee und Glatteis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (z.B. durch defekte Dachrinnen, Schmelzwasser oder vom Dach fallender Schnee), erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem Auftragnehmer gegen zusätzliches Entgelt. Der Auftraggeber haftet für etwaige Schäden aus einem der aufgezählten Ereignisse bis zum mit dem Auftragnehmer vereinbarten Räumungszeitpunkt unmittelbar selbst. Ebenso obliegt es dem Auftraggeber, Passanten vor der Gefahr von Dachlawinen zu warnen und eine entsprechende Abhilfe am Dach selbst vorzunehmen. Eine Entfernung von Streumittel auf nicht öffentlichen Flächen erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung durch den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte KraftanstrengungAuftraggeber. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht Dem Auftragnehmer steht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen Durchführung dieser Leistung ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmer. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigzu vereinbarendes Entgelt zu.

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Samples: bohr-gebaeudedienste.de

Leistungsumfang. Erstattet Die SHL Versicherungsmakler GmbH stellt als Versicherungsvermittler unentgeltlich und unverbindlich Auskünfte über Tarife und Bedingungen von mit dem Makler kooperierenden Versicherungsunternehmen zur Verfügung. Die Vermittlung eines Versicherungsvertrags erfolgt auf Grundlage der vom Makler angebotenen Konditionen sowie der vom Auftraggeber übermittelten Angaben zur Person und zum versicherten Risiko. Der durch die SHL Versicherungsmakler GmbH vermittelte Versicherungsvertrag wird auch nach Herbeiführung des Vermittlungserfolgs durch den Makler weiter betreut, sofern die Vertragsparteien keine hiervon abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Weitere Versicherungsverträge des Auftraggebers, welche die SHL Versicherungsmakler GmbH nicht vermittelt hat, werden nicht betreut. Der Makler erfüllt seine Pflichten in Übereinstimmung mit den §§ 59 ff. VVG mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Makler legt seinem Rat regelmäßig – soweit er nicht ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist – eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde. Auswahlkriterien sind in erster Linie die auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Kosten gebotene Leistung, der Preis, die Sicherheit, die Verfügbarkeit, die Art und Weise der Schadensabwicklung sowie der Geschäftsprozesse der Versicherungsunternehmen bzw. der Versicherungsverträge. Der Makler berücksichtigt hierbei nur die der Aufsicht der Bundesanstalt für stationäre Heilbehandlung Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterliegenden Versicherer (Versicherer mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland), die Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. – Ein Unfall liegt vorAusländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- detist es dem Makler freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werdenEine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten SHL Versicherungsmakler GmbH ist Mitglied im Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben aVDVM) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber erfüllt dessen Qualitätsanforderungen, die insbesondere bzgl. der Berufsqualifikation und des notwendigen Vermögensschadenhaftpflicht-versicherungsschutzes über den gesetzlichen Anforderungen liegen. Darüber hinaus hat die SHL Versicherungsmakler GmbH ein TÜV-zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001:2008. Ein Maklerauftrag mit der SHL Versicherungsmakler GmbH kommt erst nach Annahme des Antrags und Abschluss des Versicherungsvertrags auf Grundlage der übermittelten Daten des Auftraggebers zustande. Ein Versicherungsvertrag kommt nur zwischen dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 Auftraggeber und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmerdem von ihm ausgewählten Anbieter zustande. Die Kosten für Zahlung des Versicherungsbeitrages erfolgt direkt an die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung Versicherungsgesellschaft. Die SHL Versicherungsmakler GmbH stellt selbst keine Rechnungen und nimmt keine Abbuchungen vor. Der Makler hat auf das Zustandekommen bzw. Nichtzustandekommen des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sindVertragsvertrags nur bedingt Einfluss. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne Ob ein Vertrag mit dem Anbieter zustande kommt, ist abhängig von den Bedingungen des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigAnbieters.

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Samples: www.bauherren-buergschaft.de

Leistungsumfang. Erstattet Die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960), bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen von 5-7 Stunden und nach den gesetzlichen Vorschriften der Winterdienstverordnung. Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werden, wie folgt: Gehsteige 2/3 ihrer Gesamtbreite, mindestens jedoch 1,5 m, wo dies möglich ist. Gehsteige in Fußgängerzonen 1 m breit. Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraßen) 2,5 m breit. Haus-, Müllzugänge 1 m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung. Vereinbarte Flächenausmaße werden die auf einen nur nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- der zur Verfügung stehenden Schneelagerfläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Xxxxxx höher als 80 cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren. Der jeweilige EINSATZBEGINN orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen. SCHWARZRÄUMUNG ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen. GLATTEIS: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Kosten für stationäre Heilbehandlung Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt eine Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Streusplitt ist in der Bundesrepublik DeutschlandRegel bis zu 10 Tage nach dem Aufbringen wirksam und darf in diesem Zeitraum bei sonstigem Haftungsausschluss nicht entfernt werden. – Ein Unfall liegt vorDie Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumaterial wird Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die gründliche Streusplitt Entfernung bzw. Reinigung werden vom Auftragnehmer am Saisonende durchgeführt und gesondert in Rechnung gestellt. Zwischenkehrungen erfolgen nur bei längeren Schönwetterperioden, wenn mindestens vier Tage durchgehend Temperaturen über 6 Grad (Tag und Nacht) herrschen und keine Niederschläge (Schnee, Glatteis) vorhergesagt werden. Zwischenkehrungen werden auch gesondert in Rechnung gestellt. EXTREMSITUATIONEN: im Falle höherer Gewalt, z. B. Zusammenbruch des Individualverkehrs, extremen Schneemengen, Schneeverwehungen, andauerndem, gefrierendem Regen kann eine termingerechte Räumung nicht gewährleistet werden. Die vereinbarten Arbeiten werden spätestens 4 Stunden nach Normalisierung des Verkehrs, erforderlichenfalls im eingeschränkten Ausmaß, durchgeführt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Schnee und Eis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (z.B. defekte Dachrinnen, Schmelzwasser, Dachlawinen, Straßenräumgeräte, usw.), zu entfernen und kann dafür auch nicht haftbar gemacht werden. Ebenso unterbleibt die Reinigung, wenn Verkehrsflächen im Zuge des Reinigungsdurchganges nicht begehbar sind (z.B. durch abgestellte Fahrzeuge, Mülltonnen, fehlende Schlüssel, usw.). Die Entfernung dieser o.a. Eis- bzw. Schneemengen ist gesondert in Auftrag zu geben. Der Auftragnehmer ist zur Beseitigung der Quellen, welche zur Ablagerung von Eis, Schnee oder sonstigen Verunreinigungen führen, nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Schneewechten und Eisbildung auf Dächern (muss von einem Fachunternehmen, z.B. Dachspengler, durchgeführt werden). TAUWETTERKONTROLLE: Muss gesondert beauftragt werden. Dieses Service erfolgt 1x täglich an Tagen ohne natürlichen Niederschlag, wenn die versicherte Person Bildung von Vereisung durch Schmelzwasser oder abgegangene Dachlawinen möglich erscheint. Der Auftragnehmer ist zur Beseitigung dieser Gefahrenquellen (Schneewechten am Dach, Dachlawinen, Eiszapfen, usw.) nicht verpflichtet. Nach Beistellung von Schneestangen (2 Stück je Hauszeile) durch den Auftraggeber (kann nicht bei Firma BETONTRANSPORT bezogen werden), werden diese zur Warnung aufgestellt und nach Entspannung der Gefahrensituation wieder entfernt. Zur Befestigung der Warnstangen ist das Versetzen von 2 Stück Dübeln je Hausseite erforderlich. Hierfür wird ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- detgesonderter Vertrag abgeschlossen. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als UnfallBei AUFTRAGSÜBERNAHME NACH DEM 1. NOVEMBER geschieht dies unter der Voraussetzung, wenn dass die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt warbetreuenden Flächen um 22.00 Uhr des Vortages gereinigt waren. – Als Unfall gilt auchAuf die ARBEITSWEISE, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt ZEIT UND AUSFÜHRUNG der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmer. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten Reinigungsarbeiten hat der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigAuftraggeber keinerlei Einfluss.

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Samples: s5cac92b2963a863e.jimcontent.com

Leistungsumfang. Erstattet werden die auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Kosten für stationäre Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland. – Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten Die ESeG führt als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft eigenständige Organisationseinheit im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmer. Die Kosten Eigenen Namen und für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten Rechnung der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR im Rahmen einer so genannten unechten Betriebsführung -das Hallenmanagement und die gastronomische Versorgung der voll- ENNI Eventhalle. -Das Hallenmanagement und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung die gastronomische Versorgung im Sinne ENNI Sportpark inklusive der Park Lounge, des § 115 a SGB V (siehe Anhang)Kulturzentrums und der Swingolfanlage. Das Hallenmanagement beschränkt sich in den Multifunktionshallen im ESP auf das Belegungsmanagement ausserhalb der von der Stadt fest vorgeblockten Sport- und Schulstunden. Ab Freitags Mittag um 14 Uhr bis Montags morgens um 6 Uhr wird das gesamte Management der Multifunktionshallen einschließlich der vollumfänglichen Bedienung der technischen Anlagen über die ESeG organisiert und gesteuert. Zudem organisiert die ESeG die wirtschaftliche Verwertung von max. 10 % der Hallengesamt- stunden für aussersportliche Nutzungen. Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind Grund- und Zwischenreinigung, die technische Unterhaltung und Instandsetzung wird verantwortlich über die ENNI Sport und Bäder Niederrhein innerhalb der Woche organisiert. Hierfür steht der normale Werkzeitraum von Mo 6 Uhr bis Fr 14 zur Verfü- gung Für Notfälle am Wochenende wird ein Bereitschaftsdienst durch die ENNI Sport und Bäder Niederrhein vorgehalten. -Das Veranstaltungsmanagement, die gastronomische Versorgung und der Schlitt- schuhverleih in der ENNI Eiswelt. -Das Veranstaltungsmanagement und die Gastronomische Versorgung im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte Frei- und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigAktivbad Solimare.

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Samples: gremien-stadt.enni.de

Leistungsumfang. Erstattet werden die auf einen Die Beratung umfasst: • Exploration, Erörterung persönlicher Risiken • Erörterung spezifischer gesundheitlicher Risiken des Reiselandes • Erhebung des persönlichen Impfstatus • Empfehlung für den persönlichen Impfschutz • Ggf. Durchführung notwendiger Impfungen • Ggf. notwendige Bescheinigungen und Atteste Exploration persönlicher Risiken, Empfehlungen „nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Maß“ Impfungen Bescheinigung, Dokumentation Reisemedizinische Beratung gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und ist daher stets privat zu liquidieren. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen aber anteilig Kosten für stationäre Heilbehandlung der Beratung, meist auch der Impfstoffe und ggf. Malariapräparate. Nach Abschluss der Beratung/Impfungen erhalten Sie eine Rechnung gemäß der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ), in der Bundesrepublik Deutschlanddie erbrachten Leistungen aufgeführt sind und ein Gebührensatz unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung festlegt wurde. – Ein Unfall liegt vorBitte rechnen Sie mit Kosten von ca. 30 € bis 40 €, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis in Ausnahmefällen auch bis 60 € Die Rechnungsstellung ist nur im engen Korsett der längst überholten GOÄ (UnfallereignisStand 1996!) unfreiwillig möglich, der Aufwand über sogenannte Steigerungsfaktoren abzubilden. Für besonders zeitaufwändige Beratungen reicht der übliche Rahmen (bis 3,5) nicht aus, dann ist der Ansatz eines höheren Steigerungssatzes notwendig. Für diesen Fall muss eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten Sondervereinbarung getroffen werden (vgl. Abschnitt B II 2 g)s.u.). Besteht Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne diese Vereinbarung die Beratung ablehnen müssen. Beispielrechungen finden Sie auf der Rückseite. Keine Kassenleistung, Teilerstattung aber Erwartete Kosten 30 € bis 40 €, in Ausnahmefällen auch bis 60 € Sondervereinbarung für aufwändige Beratung obligat Ich habe vorstehende Information zur Kenntnis genommen und wünsche die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e)Reisemedizinische Beratung. Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden Ich übernehme die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmergem. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der UnterkunftRechnungsstellung unabhängig von einer evtl. Erstattung durch meine Versicherung. Wolfenbüttel, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähig.den Unterschrift Patient

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Samples: www.hiteam.de

Leistungsumfang. Erstattet werden Die NRV trägt die auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- gesetzliche Vergütung eines für den Unterhändler tätigen Rechtsanwaltes, die Gerichts- kosten einschließlich der Entschädigung für die vom Gericht zugezogenen Zeugen und Sachverständigen, die Kosten für stationäre Heilbehandlung in des Gerichtsvollziehers sowie die dem Gegner bei der Bundesrepublik Deutschland. – Ein Unfall liegt vorWahrnehmung seiner Interessen entstandenen Kosten, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfallsoweit diese zu erstatten sind, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werdeneiner De- ckungssumme von € 250.000,- je Rechtsschutzfall. Die sportliche Betätigung Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall beträgt € 5.000,-. Der Deckungsschutz setzt ferner voraus, dass vor Erhebung der Klage ein außergerichtlicher Schlichtungs- versuch mit einem vom Versicherer zu bestimmenden Mediator durchgeführt wird. Der Versicherungsnehmer kann sich alternativ beim au- ßergerichtlichen Streitbeilegungsversuch auch einer der in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten § 7 des Kraftfahrtsektor-Schutzgesetzes (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben aKraSchG) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmergenannten Schlichtungsstellen bedienen. Die dort angefallenen Kosten übernimmt der Versi- cherer mit einem Betrag von maximal € 2.500,- pro Schlichtung. Darüber hinausgehende Kosten, wie z. B. der Interessenwahrnehmung durch einen Rechtsanwalt, werden nicht ersetzt. Versicherungsschutz für das gerichtliche Verfahren ohne vorherige Durchführung eines Schlichtungsverfahrens besteht nur unter der Voraussetzung, dass der Versiche- rungsnehmer den Nachweis führt, dass die gesondert berechnete Unterkunft sind Gegenseite die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung Teilnahme am Schlichtungsverfahren abgelehnt bzw. auf eine zweifache schriftliche Aufforderung (davon eine per Einschreiben/Rückschein) seitens des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sindVersiche- rungsnehmers zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren und trotz ausreichender Zeit zu einer diesbezüglichen Erklärung nicht reagiert hat. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Sitz Mannheim, Amtsgericht Mannheim HRB 179 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxx Xxxxx; Vorstand: Xxxx Xxxxxx (privatärztliche Behandlung) im Rahmen Sprecher), Xxxxxxx Xxxxxx GARANTA Versicherungs-AG Österreich Xxxxxxxxxxx 00 ,0000 Xxxxxxxx, Telefon 00 00000, Fax 00 00000-000, DVR: 0848042, UID: ATU56387500 Firmenbuchnummer: FN145878b, Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg - eine Zweigniederlassung der voll- GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Sitz und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungenRegistergericht Nürnberg, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähig.HRB 6063

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Samples: www.wko.at

Leistungsumfang. Erstattet werden Die Eröffnung und die auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Kosten für stationäre Heilbehandlung in Führung des Wertpapierdepots ist ausschließlich über die Internetseite xxxxxxxx.xx möglich. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. – Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen Internetseite xxxxxxxx.xx erteilte Aufträge zur Eröffnung und Führung des Wertpapierdepots können nicht angenommen und ausgeführt werden. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem VersichererKommunikationswege per E- Mail, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen Telefon oder Post sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmermöglich. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) vom Kunden im Rahmen des Registrierungsprozesses bereitgestellten Daten und Informationen werden an die SCB weitergeleitet. Sparplan: der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind Kunde kann im Rahmen von xxxxxxxx.xx einen Sparplan zum monatlichen Kauf von Anteilen am Focus Dividend erwerben. Der monatliche Mindestansparbetrag beträgt 50 EUR. Der Kunde kann die monatlichen Zahlungen in den Sparplan auch aussetzen. Der Kunde kann darüber hinaus Einmalerläge zu Beträgen ab 50 Euro je Auftrag vornehmen. Der Kunde kann auch mehrere Sparpläne abschließen, allerdings ist hier eine neue E-Mailadresse anzugeben bzw. wird in weiterer Folge ein neues Depot eröffnet. Die Flexibilität der Anlage soll gewahrt bleiben, Anlageziele unter 1.000 Euro machen jedoch keinen Sinn. Die notwendigen Beträge für die Abdeckung der Sparpläne oder der Einmalerläge erfolgt via SEPA- Lastschriftmandat im Auftrag des Kunden von dem vom Kunden angegebenen Xxxxxx seiner Hausbank. Der Zeitpunkt der Abbuchung bei einem Sparplan ist jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen der 15. eines Monats. Hinweis: Einmalerläge sind jederzeit möglich – damit kann eine zusätzliche Abbuchung erzielt werden. In keinem Fall erfolgt eine Beratung durch die PI. Die Geschäftsanbahnung erfolgt ausschließlich durch den Kunden über ein Fernkommunikationsmittel gemäß § 3 FernFinG. Die PI nimmt lediglich den Auftrag des Kunden zum Kauf oder Verkauf des Focus Dividend an und übermittelt ihn zur Ausführung an die SCB. Die Dienstleistung der Annahme und Übermittlung von Aufträgen wird durch die PI ausschließlich auf Veranlassung des Kunden erbracht. Die PI hat keine Verpflichtung, die Angemessenheit der Dienstleistung von xxxxxxxx.xx für Ärzte den Kunden zu prüfen. Der Kunde kommt nicht in den Genuss des Schutzes der einschlägigen Wohlverhaltensregeln. Er wird darüber hiermit ausdrücklich informiert und Zahnärzte erstattungsfähignimmt dies zustimmend zur Kenntnis. Damit sind auch Die PI ist nicht berechtigt, Kundengelder entgegen zu nehmen oder zu halten. Die PI informiert und berät nicht über steuerliche oder rechtliche Fragen. In Bezug auf die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungensteuerlichen bzw. rechtlichen Folgen seiner Veranlagung wird dem Kunden empfohlen, sich mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigseinem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

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Samples: www.machmehr.at

Leistungsumfang. Erstattet werden Der AN verpflichtet sich die auf einen Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Kosten für stationäre Heilbehandlung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 90 Absatz 1 StVO) durchzuführen. Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt, wenn vom AG keine anderen Ausmaße angeordnet werden, laut § 93 Absatz 1 und 1a (Gehsteige, Gehwege und in Fußgängerzonen 1 m breit). Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Rei- nigung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung. Der jeweilige Beginn orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schnee- höhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen. Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Taumittel erfolgen. Diesbezüglich wäre eine gesonderte schriftliche Vereinbarung notwendig (wesentlich höhere Preise!) Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den AN prophylaktisch gestreut. Bei andauernden, gefrierendem Regen erfolgt eine Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Streusplitt ist in der Bundesrepublik Deutschland. – Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen Regel bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen 10 Tagen nach dem Aufbringen wirksam und darf in diesem Zeitraum bei sonstigem Haftungsausschluss nicht entfernt werden. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte KraftanstrengungXxxx des Streumaterials bleibt dem AN überlassen. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft Extremsituationen: im Ein- oder Zwei- Bett-ZimmerFalle höherer Gewalt (z. B. Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, Schneeverwehungen, andau- ernder gefrierender Regen) kann eine termingerechte Räumung nicht gewährleistet werden. Die Kosten für die vereinbarten Arbeiten werden spätestens vier Stunden nach Normalisierung des Verkehrs, erforderlichenfalls in eingeschränktem Ausmaß, durchgeführt. Zu reinigende Flächen werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneelagerfläche geräumt, ein allfälliger erforderlicher Abtransport sowie das Auftürmen des Schnees über 80 cm Höhe ist gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang)zu vereinbaren. Die Kosten für Behandlung vorhersehbarer Eisbildung, (z. B. durch defekte Dachrinnen, Schmelzwasser oder vom Dach fallenden Schnee) ist gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähigin Auftrag zu geben. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigDie Splittentfernung erfolgt zu Saisonende.

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Samples: www.stratis.at

Leistungsumfang. Erstattet Der konkrete Leistungsumfang wird zwischen MASCHINERING und VERTRAGSPARTNER in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Der VERTRAGSPARTNER verpflichtet sich dem MASCHINENRING einen Räumplan zur Verfügung zu stellen, aus dem die zu räumenden Flächen eindeutig hervorgehen. Sollten aufgrund ungenügender Unterlagen andere Flächen geräumt werden, ist der VERTRAGSPARTNER zur Vergütung dieser Tätigkeiten in analoger Anwendung des angeschlossenen Vertrages verpflichtet Die Räumung und Bestreuung der vereinbarten Flächen erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen sowie der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs 1 StVO) Sofern lokale oder regionale Regelungen existieren (z.B. Satzungen, Winterdienstverordnungen etc.) ist der VERTRAGSPARTNER verpflichtet diese dem MASCHINERING innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsunterzeichnung zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls übernimmt der MASCHINENRING keine Haftung für die Einhaltung dieser lokalen oder regionalen Regelungen. Voraussetzung für die Einhaltung dieser Regelungen durch den MASCHINENRING ist, dass ein entsprechender Auftrag erteilt wurde. Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, während der in diesen Geschäftsbedingungen festgeschriebenen organisatorisch bedingten Reaktionszeit des MASCHINENRING selbst für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Die Räumung des Schnees erfolgt grundsätzlich maschinell. Die Art der Räumung und die Reihenfolge der Tour bestimmt der MASCHINENRING. Eine händische Nachbehandlung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem MASCHINERING gegen zusätzliches Entgelt. Die maschinell gereinigten Flächen werden bei Bedarf entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bestreut. Ein Anspruch des VERTRAGSPARTNERS auf „Schwarzräumung“, also Räumung bis auf den Asphalt oder einen anderen Untergrund, besteht nicht. Wechselnde Witterungsverhältnisse erfordern unterschiedliche Einsatzmethoden, die im Wesentlichen von der Dauer des Schneefalls und der rechtzeitigen Freimachung der Durchgangsstraßen abhängig sind. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem MASCHINERING überlassen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein Anspruch auf einen eine bestimmte Arbeitsweise, Zeit und Ausübung der Winterdienstarbeiten hat der VERTRAGSPARTNER nicht. Eine Entfernung von Streumittel erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung durch den VERTRAGSPARTNER. Dem MASCHINERING steht für die Durchführung dieser Leistung ein gesondert zu vereinbarendes Entgelt zu. Bei lang anhaltenden Schneefällen können Verzögerungen eintreten und Zwischenräumungen werden unter Umständen zunächst in geringerer Breite als vertraglich vorgesehen durchgeführt. Der Zeitpunkt der Zwischenräumung ist abhängig von der Wetterlage und wird aus diesem Grunde vom MASCHINENRING bestimmt. Bei Umständen, die die Durchführung der Reinigung unmöglich machen (z. B. Bebauung des Grundstücks, Straßenbauarbeiten, Rohrlegungen etc.) ist der MASCHINENRING von der Pflicht der Durchführung befreit. Die Pflicht des Vertragspartners zur Vergütung bleibt hiervon unberührt. Die vereinbarungsgemäß zu reinigenden Flächen werden nur nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- Maßgabe der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt. Ein Abtransport von Schnee sowie das Auftürmen des Schnees über 80 cm Höhe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem MASCHINERING gegen zusätzliches Entgelt. Eine Ablagerung von Schnee auf Grünflächen oder anderen Flächen erfolgt auf Risiko des VERTRAGSPARTNERS. Etwaige Ersatzansprüche wegen daraus resultierenden Beschädigungen oder erforderliche Reinigungen sind ausgeschlossen. Der MASCHINENRING ist nicht verpflichtet, Streumaterial aus den Kosten für stationäre Heilbehandlung in Grünflächen zu entfernen. Bei großen Schneemengen verringert sich bedingt durch die größer werdende Schneelagerfläche die Räumfläche. Streusplitt/Granulat ist als Streumittel dauerhaft wirksam und darf dementsprechend vor dem Ende der Bundesrepublik Deutschland. – Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen Saison nicht entfernt werden. Die sportliche Betätigung Streusplittentfernung wird am Ende der Saison vom VERTRAGSPARTNER durchgeführt. Gesonderte Splittentfernungsintervalle sind mit dem entsprechenden VERTRAGSPARTNER im Einzelfall zu vereinbaren. Als Streumaterial wird Streusplitt, Granulat oder ähnliche Stoffe sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. In Fällen von vom Parteienwillen unabhängigen Umständen (Fälle höherer Gewalt, zB Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, Schneeverwehungen, andauernder gefrierender Regen, extreme Kälte etc.) kann der MASCHINERING eine regelmäßige Räumung und Streuung nicht gewährleisten. Bei Eintreten einer solchen Extremsituation kann es daher zu nicht im Einflussbereich des MASCHINERING liegenden Verzögerungen und Unterbrechungen der Dienstleistungen kommen. Solche Verzögerungen oder Unterbrechungen der Leistungen des MASCHINERING berechtigen den VERTRAGSPARTNER nicht zu einer Reduktion des Entgeltes. Der VERTRAGSPARTNER ist bei Vorliegen eines Falles von höherer Gewalt bei sonstiger eigener Haftung selbst verpflichtet, die gesetzlich erforderlichen Räumungs- und Streuungsmaßnahmen zu setzen. Der MASCHINERING wird die vereinbarten Räumungs- und Streuungsarbeiten jedenfalls spätestens 6 Stunden nach Wegfall der höheren Gewalt, erforderlichenfalls in eingeschränktem Ausmaß, durchführen. Die Behandlung von Schnee und Glatteis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (z.B. durch defekte Dachrinnen, Schmelzwasser oder vom Dach fallender Schnee, Anhäufungen von Straßenräumgeräten und Eisbildungen durch ausfließendes Wasser oder ähnliches), erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem MASCHINERING gegen zusätzliches Entgelt. Ohne entsprechenden Auftrag haftet der MASCHIENRING für daraus resultierende Schäden nicht. Der VERTRAGSPARTNER haftet für etwaige Schäden aus einem der aufgezählten Ereignisse bis zum mit dem MASCHINENRING vereinbarten Räumungszeitpunkt unmittelbar selbst. Ebenso obliegt es dem VERTRAGSPARTNER, Passanten vor der Gefahr von Dachlawinen oder Eisbildung an den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte KraftanstrengungDachrinnen zu warnen und eine entsprechende Abhilfe am Dach selbst vorzunehmen. Der MASCHINERING ist zur Beseitigung der Quellen, welche zur Ablagerung von Eis, Schnee oder sonstigen Verunreinigungen führen, nicht verpflichtet. Dies gilt jedoch nicht auch für Boxen Schneeauftürmungen und andere Kampfsportarten Eisbildung auf Dächern (vgl. Abschnitt B II 2 g)muss von einem Dachdecker durchgeführt werden). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmer. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der UnterkunftDer MASCHINENRING verpflichtet sich, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden ihm übertragenen Arbeiten durch sein Personal oder durch die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- von ihm beauftragten Subunternehmen fachmännisch und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähiggewissenhaft durchzuführen.

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Samples: www.mbr-trier.de

Leistungsumfang. Erstattet werden die auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Kosten für stationäre Heilbehandlung Messstellenbetrieb‌ Die Beauftragung der OGE mit der Durchführung des Messstellenbetriebes umfasst folgende Tätigkeiten: • Überwachung der Einhaltung eichrechtlicher Vorgaben (Termine, Fehlergrenzen, Bedingungen gemäß der Bauartzulassung bzw. Baumusterprüfbescheinigung), der PTB- Anforderungen, der ermittelten Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsaus- schusses, des DVGW-Regelwerks und damit im Zusammenhang stehender Vorgaben. • Pflege des Datenbuches in der Bundesrepublik DeutschlandMessanlage. – Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis • Jährliche Prüfung der dem Messstellenbetrieb unterliegenden Messtechnik inklusive Übergabe der Dokumentation mit den Prüfungsergebnissen an den Anschlussnehmer. • Jährliche Kontrollablesungen bei Zählerstandsnachbildung (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten (vgl. Abschnitt B II 2 g)Konsistenzprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685). Besteht • OGE informiert den Anschlussnehmer über erforderliche Arbeiten an der Messtechnik, für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmer. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) deren Vornahme OGE gesetzlich im Rahmen des Messstellenbetriebes verpflichtet ist und die über den Leistungsumfang Messstellenbetrieb gemäß dieser Ziffer 2 hinausgehen. OGE wird dem Anschlussnehmer ein entsprechendes Angebot vorlegen. Näheres ist in Ziffer 3 geregelt. • Falls Maßnahmen gemäß Ziffer 3 nicht durch OGE oder einen durch OGE beauftragten Dritten durchgeführt werden, sind folgende Tätigkeiten enthalten: o Prüfung der voll- Qualifikation eines vom Anschlussnehmer ggf. beauftragten Dritten (Freigabe durch OGE). o Überprüfung und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie Abnahme der vor- Maßnahmen. • Pflege der Stammdaten der Messtechnik. • Auslesung von Lastgangdaten entsprechend den jeweils gültigen Marktregeln, inklusive Vorhaltung der dazu benötigten Hard- und nachstationären Krankenhausbehandlung Software für die Datenfernauslesung. • Datenweitergabe, Rohwertsicherung und Archivierung gemäß den gültigen Marktregeln (wie u.a. den Wechselprozessen im Sinne des § 115 a SGB V (siehe AnhangMesswesen – WiM), inklusive Vorhaltung der dazu benötigten Hard- und Software. OGE übergibt alle Dokumente der Prüfung der Messtechnik an den Anschlussnehmer. Für den Fall, dass eine Eichgültigkeitsverlängerung gemäß den geltenden eichrechtlichen Vorgaben erfolgen soll, obliegt dem Anschlussnehmer die Vorhaltung der erforderlichen lückenlosen Dokumentation. Die Kosten unter Ziffer 2 aufgeführten Leistungen sind mit Zahlung des Entgeltes für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind Messstellenbetrieb durch den Transportkunden, veröffentlicht im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungenPreisblatt der OGE auf der Internetseite xxx.xxx.xxx, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigabgegolten.

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Samples: Netzanschlussvertrag

Leistungsumfang. Erstattet Angebote der d.velop public sector GmbH sind stets freibleibend. Die in Preislisten, Werbematerial und Angeboten der d.velop public sector GmbH enthaltenen Angaben und Daten stellen keine Eigenschaftszusicherung dar, es sei denn, die Angaben und Daten werden die auf einen schriftlich ausdrücklich zugesichert. Bei werkvertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen bestimmt sich der Leistungsumfang nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Kosten für stationäre Heilbehandlung der zwischen der d.velop public sector GmbH und dem Kunden vereinbarten Feinspezifikation. Die d.velop public sector GmbH kommt ihren Verpflichtungen zur Durchführung der Leistungen nach, wenn sie sich nach besten Kräften und mit der Sorgfalt eines in der Bundesrepublik Deutschlandelektronischen Datenverarbeitung erfahrenen Kaufmanns unter Berücksichtigung des Standes der Technik sowie solcher Normen, die bis zum Datum des Angebots in Kraft gesetzt sind, bemüht, unter Verwertung der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. – Ein Unfall liegt vorDabei bestimmt die d.velop public sector GmbH nach billigem Ermessen, wenn in welcher Form sie die versicherte Person in der Feinspezifikation festgelegten Funktionalitäten technisch umsetzt. Dies betrifft insbesondere Fragen der Gestaltung, ist aber nicht darauf beschränkt. Für die Verwendung erbrachter Leistungen, insbesondere die Erzielung von bestimmten Ergebnissen, ist alleine der Kunde verantwortlich. Softwareprodukte werden auf einem geeigneten Datenträger in maschinenlesbarer Form (Object Code) geliefert. Zur Software erhält der Kunde eine Dokumentation, die, soweit nicht im Einzelfall eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, aus einer Funktionsbeschreibung und einer Benutzungsanweisung besteht. Soweit nicht eine Installation durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig die d.velop public sector GmbH vereinbart ist, erhält der Kunde außerdem eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werdenInstallationsanleitung. Die sportliche Betätigung Überlassung des Quellcodes bedarf in jedem Fall einer gesonderten Vereinbarung. Auf den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch Verkauf von d.velop public sector Software-Standardsoftware, Hardware und/oder zugekaufter, nicht bei der d.velop public sector GmbH hergestellter Software an den Auftraggeber ist Kaufrecht anwendbar. Bei dem Verkauf von Hardware und zugekaufter Software wird die d.velop public sector GmbH als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmer. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigZwischenhändlerin tätig.

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Samples: portal.d-velop.de

Leistungsumfang. Erstattet werden die auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Kosten für stationäre Heilbehandlung Erstellung des Eintrags in der Bundesrepublik Deutschland. – Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen Tagungsanbieter-Datenbank mit bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war8 Bildern, kompletten Kontaktdaten und ausführlicher Darstellung des Tagungsangebotes; ggf. – Als Unfall gilt auchenglische Übersetzung • Darstellung auf den oben gebuchten Webseiten • Verlinkung von Ihrem Eintrag direkt auf Ihre Webseite, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung sowie Weiterleitung der Direktanfragen Sie. • Hinterlegung von 1 PDF bzw. einen Link zu einem PDF-Dokument in Ihren EIntrag • Optimierte Darstellung der Webseiten auf allen Endgeräten Die PMSG gewährleistet einen dauerhaften Betrieb der Auftritte xxx.xxxxx-xx-xxxxxxx.xx (www.mice- xxxxxxx.xxx) und die TMB Tourismus Marketing Brandenburg GmbH für die Auftritte www.tagen-in- xxxxxxxxxxx.xx (xxx.xxxx-xxxxxxxxxxx.xxx), sowie der Tagungsanbieter-Datenbank. Für technische Ausfälle des Auftrittes und evtl. entgangene Kontakte/Buchungsanfragen auf Seiten des Nutzers haftet die PMSG Potsdam Marketing und Service GmbH und TMB Tourismus Marketing Brandenburg GmbH nicht. Der Nutzer versichert, dass er über alle Rechte an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskelnden der PMSG zur Einstellung übermittelten und Tex- ten verfügt, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen dass die Bilder und Texte frei von Rechten Dritter sind sowie bei der Darstellung von Perso- nen auf den Bildern keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die sportliche Betätigung Darüber hinaus bestätigt der Nutzer, nur Texte, Bilder und URLs an die PMSG zur Einstellung zu übermitteln, die in direktem Bezug zum Anbieter stehen. Durch die Eingabe von Bildern und Texten in die Tagungsanbieter-Datenbank, räumt der Nutzer der PMSG und TMB ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an diesen Bildern und Texten zur Veröffentlichung auf den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte KraftanstrengungInternetseiten (inkl. Dies gilt jedoch nicht für Boxen Social-Media-Plattformen und andere Kampfsportarten (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben amobile Portale) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmerein. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der UnterkunftPMSG und TMB übernehmen bei Klagen Dritter, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- durch unkorrekte Daten oder unrechtmäßig eingestellte Bilder, Texte und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten Links verursacht werden, erstattungsfähigkeine Haftung.

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Samples: www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de

Leistungsumfang. Erstattet Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH erbringt ihre Leistungen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Sohin werden iSd § 93 StVo Abs 1 und 1a die vertragsgegenständliche Flächen während der Saison zwischen 6.00 und 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen geräumt und bei Glatteis bestreut. - Bei anhaltenden Schneefällen erfolgen weitere Einsätze in Intervallen von 6 bis 7 Stunden bzw. je nach Bedarf. Im Übrigen beginnt der Winterdienst längstens sieben Stunden ab Einsetzen des Niederschlages. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH ist nicht verpflichtet, Schnee und Eis, welche nicht unmittelbar auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Kosten für stationäre Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschlandnatürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (z.B. defekte Dachrinnen, Schmelzwasser, Dachlawinen, Straßenräumgeräte usw.) zu entfernen und kann dafür auch nicht haftbar gemacht werden. – Ein Unfall liegt vorEbenso unterbleibt die Reinigung, wenn die versicherte Person Verkehrsflächen im Zuge des Reinigungsvorganges nicht begehbar, verstellt oder sonst unzugänglich sind (z.B. durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfallabgestellte Fahrzeuge, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auchMülltonnen, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werdenfehlende Schlüssel usw.). Die sportliche Betätigung Entfernung dieser vorstehend angeführten Eis- bzw. Schneemengen ist gesondert in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte KraftanstrengungAuftrag zu geben. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH ist zur Beseitigung der Quellen, welche zur Ablagerung von Eis, Schnee oder sonstigen Verunreinigungen führen, nicht verpflichtet. Dies gilt jedoch nicht auch für Boxen Schneewächte und andere Kampfsportarten Eisbildung auf Dächern. Hierfür hat der Kunde Sorge zu tragen. Diese Leistungen werden von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH durch gesonderte Vereinbarung übernommen (vglsiehe Pkt. Abschnitt B II 2 g)6 dieser AGB). Besteht für - Der Kunde ist verpflichtet, durch die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Wahrnehmung seiner Informations-, Auskunfts- und Warnungspflicht, Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen entsprechend zu unterstützen, damit eine reibungslose und effiziente Leistungserbringung durch Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH ermöglicht wird. - Die Reinigung von Innenflächen ist nur möglich, wenn Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH der Zugang zu den Innenflächen ermöglicht wird, z.B. durch Übergabe von Schlüssel etc. Die Innenflächen werden zudem nur nach der zur Verfügung stehenden Schneelagerfläche geräumt. - Ist aufgrund der zur räumenden Schneemenge die Inanspruchnahme zusätzlicher Schneelagerflächen notwendig, verringert sich die vereinbarungsgemäß zu räumende Fläche dementsprechend. - In Extremwettersituationen wie insbesondere bei extremen Niederschlagsmengen und andauerndem Schneefall oder gefrierenden Regen kann Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH eine termingerechte Räumung und Streuung innerhalb des oben angeführten Intervalls nicht gewährleisten. Derartige Fälle sind als Fälle der höheren Gewalt zu werten, die eine Haftung von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH ausschließen. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe esachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (Fremdleistung). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmer. - Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) Beauftragung von Dritten im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung einer Fremdleistung erfolgt im Sinne Namen des § 115 a SGB V (siehe Anhang)Kunden. Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch darauf achten, dass dieser über die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigerforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

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Samples: www.immobilien-betreuung.at

Leistungsumfang. Erstattet werden die auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den zurück- zuführenden Kosten für stationäre Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland. – Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren ih- ren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- deterleidet. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt ge- zerrt oder zerrissen werden. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen Krankheits- kostenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben Buchstaben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer), zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif Ta- rif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld Krankenhaustagegeld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen gesetzli- chen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen Leis- tungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähigerstat- tungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmer. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes Krankenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche privatärztli- che Behandlung) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie so- wie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungenHonorarvereinbarungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähig.

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Samples: makler.continentale.de

Leistungsumfang. Erstattet werden die auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Kosten für stationäre Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland. – Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmer. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der UnterkunftGeflüchtete, die als Wahlleistung in Gemeinschaftsunterkünften des Landes NRW oder von Kommunen untergebracht sind, sollen eine Untersuchung zum Ausschluss einer Infektion mit Tuberkulose erhalten. Leistungsumfang im Sinne dieses Vertrages ist die dafür in Einzelfällen erforderliche ärztliche Untersuchung sowie ggf. die Röntgenuntersuchung, sofern diese Leistungen nicht über staatliches oder kommunales Personal abge- deckt werden können. In den Gemeinschaftseinrichtungen des Landes NRW gehört die Durchführung einer ärztlichen Erstun- tersuchung (Gesundheitscheck und Untersuchung auf übertragbare Krankheiten) sowie die Unterbreitung eines Impfangebotes ebenfalls zum Gegenstand dieses Vertrages. Teilnehmen können alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärztinnen und Ärzte, Medizini- sche Versorgungszentren, ermächtigte Ärztinnen und Ärzte, angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Ein- richtungen gemäß § 95 des Sozialgesetzbuchs V, die einen Teilnahmeantrag bei der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen KV Nordrhein einge- reicht haben (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe AnhangAnlage 2a). Auch Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht in der vertragsärztlichen Versorgung befinden, können an diesem Vertrag teilnehmen, wenn Sie einen Antrag zur Teilnahme (Anlage 2c) einreichen. Für die Teilnahme reichen die Approbation und eine abgeschlossene Gebietsweiterbildung aus; wenn diese Nachweise der KV Nord- rhein nicht vorliegen, bitten wir Sie, dem Teilnahmeantrag eine Kopie beizufügen. Die Kosten KV Nordrhein erteilt dann eine entsprechende Genehmigung. Bitte beachten Sie, dass die Erbringung radiologischer Leistungen für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen einen Arzt, der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, ausgeschlossen ist. Nach dem Sie Ihren Teilnahmeantrag bei der KV Nordrhein eingereicht haben, werden wir anschließend das Land NRW über Ihre Teilnahme informieren, sodass sich die jeweilige Einrichtung mit Ihnen in Verbin- dung setzen und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigOrganisation der Leistung vor Ort abstimmen kann.

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Samples: www.kvno.de

Leistungsumfang. Erstattet werden Mit der schriftlichen Auftragserteilung gilt folgender Leistungsumfang als vereinbart: Plakatverteilung ab Lager Freiburg. Aushängen der Plakate / Plakattafeln in den vereinbarten Ortschaften über den vereinbarten Zeitraum. Es gelten die auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Kosten für stationäre Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschlandschriftlichen Auftragserteilung genannten Ortschaften bzw. Regionen bzw. in fixierten Anlagen festgelegten Bestimmungen. Bei Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung entscheidet SM Werbung über den Verteiler. Beide Vertragspartner legen den Aushangzeitraum nach sinnvollen und genehmigungstechnischen Standpunkten fest. Verspätet eingegangene Auftragsbestätigungen oder Plakatmaterial berechtigen SM Werbung zum Verschieben des Aushangtermins. Kann der Aushangtermin aus Gründen, die SM Werbung nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, tritt ein Minderungsan- spruch der vereinbarten Entgeltsumme erst nach 5 Tagen in Kraft. Gründe sind extreme Witterungsbedingungen, polizeiliche Maßnahmen regionaler Erstreckung bzw. höhere Gewalt. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen Vermögensschadensanpruch gegenüber SM Werbung kann nicht geltend gemacht werden. Die sportliche Betätigung in Im Falle der Undurchführbarkeit des Werbeauftrages hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen. SM Werbung obliegt die Anzeigepflicht für obiges nach spät. 2 Tagen. Sollten Witterungsbedingungen, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter u.ä. den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte KraftanstrengungAushang bereits montierter Werbeträger beeinflus- sen besteht kein Minderungsanspruch. Dies gilt jedoch nicht für Boxen Dieses Risiko ist bereits im Stückpreis berücksichtigt und andere Kampfsportarten (vgldamit Teil unserer Kalkulation. Abschnitt B II 2 g)). Besteht Ein Minderungsanspruch für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem VersichererStraßensondernutzungsgebühren gilt nur bei modularen Gebührensystemen. Solche sind, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe ewelche Verwaltungs- & Straßensondernutzungsgebühren separat ausweisen. (Ausnahme: Stadt Freiburg). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- Bett-Zimmer. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähig.

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Samples: www.sm-werbung.de

Leistungsumfang. Erstattet werden die auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Kosten für stationäre Heilbehandlung Sämtliche in der Bundesrepublik DeutschlandBroschüre angeführten Programmveranstalter sind eigenverantwortlich selbständig gewerblich tätig (in weiterer Folge kurz „Programmveranstalter“ genannt) und haben sich verpflichtet, den Inhabern der CARD unter Berücksichtigung und gemäß ihrer allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen zeitlich und mengenmäßig ihre ausgewiesenen Leistungen in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. – Ein Unfall liegt vorDurch die Inanspruchnahme der Leistung entsteht und besteht ein direktes Vertragsverhältnis nur zwischen dem Xxxx und den Programmveranstaltern. Bestimme Programmpunkte haben begrenzt Plätze zur Verfügung und es besteht kein Anspruch auf Teilnahme, falls Programmpunkte bereits ausgebucht sind. Die Inhaber der CARD nehmen zur Kenntnis, dass sich die Leistungen einiger Programmveranstalter, vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen, nicht im vollen beschriebenen Umfang mit dem Angebot der CARD-Broschüre decken können. Bei manchen Programmveranstaltern kann es aus Kapazitätsgründen auch zu Wartezeiten (z.B. Klettergarten) kommen. Die Inhaber der CARD erklären sich mit den angegebenen Angebotszeiten, allfälligen Zugangsbeschränkungen und auch den Auslastungshinweisen der Programmveranstaltern einverstanden. Sie verzichten auf jeglichen Schadenersatz, wenn betriebsbedingt oder ohne Verschulden der Programmveranstalter die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- det. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst angebotenen Leistungen nicht oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt war. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werdennur teilweise erbracht werden können. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch Programmveranstalter haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, nicht für Boxen leichte Fahrlässigkeit. Darüber hinaus besteht keine Haftung für Transportschäden und andere Kampfsportarten (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- allenfalls mitgeführte Wertgegenstände oder Zwei- Bett-ZimmerFahrräder. Die Kosten für Inhaber der CARD nehmen zur Kenntnis, dass die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der UnterkunftRegion Villach Tourismus GmbH berechtigt ist, die als Wahlleistung im Sinne Vereinbarung mit einzelnen Programmveranstalter aus wichtigen Gründen auch während der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet Saison zu beenden, woraus jedoch keine wie immer gearteten Ansprüche gegen die Region Villach Tourismus GmbH oder den Programmveranstalter geltend gemacht werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigkönnen.

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Samples: www.visitvillach.at

Leistungsumfang. Erstattet Die Volkswagen Bank GmbH (nachfolgend „Bank“ genannt) bietet für Karteninhaber (Hauptkarteninhaber und Zusatzkarteninhaber) einen Ratenzahlungs-Service an. Die An- und Abmeldung des Kreditkartenkontos durch den Karteninhaber für den Ratenzahlungs- Service erfolgt im Online-Banking der Bank und ist kostenlos. Nachdem der Karteninhaber sich zum Ratenzahlungs-Service angemeldet hat, kann die Bank nach eigenem Ermessen dem Karteninhaber ein Angebot unterbreiten, den Betrag aus einem Umsatz, der mit der VISA Card bzw. mittels der Kartendaten getätigt wurde (Kartenumsatz), in drei Monatsraten zurückzuführen. Die Raten sind – neben dem Aus- gleich der übrigen Kartenumsätze bzw. Transaktionen – zum vereinbarten Abrechnungs- stichtag fällig. Ein Angebot erfolgt umgehend nach dem jeweiligen Kartenumsatz und wird per Kurzmitteilung (SMS) an die von dem Karteninhaber angegebene deutsche Mobilfunk- nummer gesandt. Es werden hierbei Umsätze in Höhe von 300,– Euro bis 3.000,– Euro berücksichtigt. Je nach dem vom Karteninhaber ausgewählten Netzbetreiber können Ver- zögerungen beim Zugang dieser Nachrichten beim Karteninhaber auftreten. Die Bank übernimmt hierfür keine Haftung. Der Karteninhaber kann das Angebot nach Erhalt der SMS bis um 24.00 Uhr (MEZ) des Folgetages ebenfalls per SMS annehmen. Dabei ist die auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- mit der Angebots-SMS übermittel- te SMS-TAN anzugeben. Dadurch kommt eine Ratenzahlungsvereinbarung hinsichtlich des jeweiligen Betrages aus dem zugrunde liegenden Kartenumsatz zustande. Es sind zeitgleich bis zu 10 Ratenzahlungsvereinbarungen für das Kreditkartenkonto mög- lich. Maximal 80% des bestehenden Kreditrahmens zur VISA Card können insgesamt für den Kosten für stationäre Heilbehandlung Ratenzahlungs-Service in Anspruch genommen werden. Kreditkartenkonten, die in der Bundesrepublik DeutschlandAbrechnungsvariante „Rückzahlung in Teilbeträgen“ geführt werden, sind von dem Ratenzahlungs-Service ausgeschlossen. – Ein Unfall liegt vor, wenn Bargeldverfügungen sind ebenfalls von dem Ratenzahlungs-Service ausgeschlossen. Im Falle der Kündigung einer Ratenzahlungsvereinbarung durch den Karteninhaber erfolgt die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- detsofortige Fälligstellung der gesamten offenen Raten der betroffenen Ratenzahlungs- vereinbarung. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt warMit der Kündigung des Vertragsverhältnisses zur VISA Kreditkarte werden sämtliche offe- nen Ansprüche aus laufenden Ratenzahlungsvereinbarungen sofort fällig. – Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen Der Ratenzahlungs-Service kann nicht in Kombination mit dem E-Mail-Service genutzt werden. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte Kraftanstrengung. Dies gilt jedoch nicht für Boxen und andere Kampfsportarten (vgl. Abschnitt B II 2 g)). Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt Bei Aktivierung des Ratenzahlungs-Service wird automatisch der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein ErsatzE-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein- oder Zwei- BettMail-Zimmer. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigService deaktiviert.

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Leistungsumfang. Erstattet werden die auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen- den Kosten für stationäre Heilbehandlung in Gegenstand dieses Vertrages ist der Bundesrepublik Deutschland1. – Ein Unfall liegt vorBauabschnitt (BA). Er dient der Ertüchtigung des Denkmals zur Nutzung als liegendes Schiff. Messungen von Außenhaut und Boden haben ergeben, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich dass der gesamte Xxxxx im Unterwasserschiff von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- detLochkorrosion betroffen ist. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe gelten als Unfall, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen Die Aussenhaut soll im 1. Bauabschnitt bis zu mehreren Stunden lang ausgesetzt wareiner Höhe von 1150 mm über Basis unter weitestgehender Beibehaltung des Spantsystems komplett erneuert und konserviert werden. – Als Unfall Der Auftragnehmer hat das Schiff auf seine Kosten und Gefahr vom derzeitigen Werftstandort in Köln (Kölner Schiffswerft Deutz GmbH & Co. KG, Xxxxxxx 000, 00000 Xxxx) an seinen Standort zu verholen. Der Rücktransport des Schiffes an einen vom Auftraggeber noch zu benennenden Liegeplatz in Köln gehört ebenfalls zum Leistungsumfang. Gleiches gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbel- säule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen für gegebenenfalls erforderliche Brandwachen und die Versicherung des Schiffes während der Bauzeit. Beginnen muss der Auftragnehmer mit dem digitalen Aufmaß der vorhandenen Schiffsform. Die gewonnenen Daten können zur Verformung der neu erforderlichen Platten verwendet werden. Die sportliche Betätigung Daten (3D-Modell des Rumpfes in einem anerkannten Datenformat) sind weiterhin dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Um den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöhte KraftanstrengungEingriff in die Struktur so gering wie möglich zu gestalten, wird die Teilerneuerung von der Basis des Schiffes (Kiellinie) bis ca. Dies gilt jedoch nicht für Boxen 1,15 m darüber verfolgt. Hiermit werden alle kritischen Bereiche erneuert und andere Kampfsportarten (vglin einen dauerhaft sicheren Zustand gebracht, der die Gefahr des Wassereinbruchs verhindert und das technische Denkmal dauerhaft sichert. Abschnitt B II 2 g))Die Blechstärken der Außenhaut würden sich an den dokumentierten Materialdicken bzw. Besteht für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer aus weiteren Krankheitskos- tenversicherungen ein Anspruch auf Leistungen entsprechend den Leistungen nach den Buch- staben a) vorhandenen Bauzeichnungen orientieren. Der Hauptspant des Schiffes Zeichnung 114905 weist eine Außenhaut von 5mm und b) aus weiteren Krankheitskostenversicherungen gegenüber dem Versicherer, zahlt der Versicherer für den Versicherungsfall aus diesem Tarif ein Ersatz-Krankenhaustage- geld nach Buchstabe c) Satz 1 und erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen nach Buchstabe e). Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen sowie Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft einem Boden im Ein- oder Zwei- Bett-ZimmerMaschinenraum von 8mm aus. Die Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft sind die Kosten der Unterkunft, die als Wahlleistung im Sinne der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Kran- kenhausentgeltgesetzes gesondert berechnet worden sind. Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen Materialwahl würde mit dem heute üblichen und verfügbaren Schiffbaustahl GL-A (privatärztliche BehandlungS235JRS1) im Rahmen der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V (siehe Anhang). Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinba- rungen, mit denen die jeweiligen Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähigausgeführt.

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