Common use of Leistungen Clause in Contracts

Leistungen. Rentenleistungen unterliegen nur mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung. Der Ertragsteil wird mit einem Prozentsatz aus der gezahlten Jahresrente errechnet. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung, vgl. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Wählt der Versicherungsnehmer anstelle von Rentenleistungen ganz oder teilweise eine Kapitalabfindung, sind die darin enthaltenen Kapitalerträge grundsätzlich in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuern. Die steuerpflichtigen Erträge ermitteln sich als Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (Versicherungsleistung) und den geleisteten Beiträgen (bzw. den auf eine etwaige Teilauszahlung entfallenden Beiträgen) – „Differenzbetrag“. Etwaige Verluste sollten steuerlich abzugsfähig sein, können jedoch grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Wir weisen auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG hin, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen 15 % des Differenzbetrags steuerfrei sein können oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Differenzbetrag aus Investmenterträgen stammt. Wird die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Differenzbetrages anzusetzen (sog. Halbeinkünfteverfahren). Ergibt sich bei Vorliegen der für die hälftige Steuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen ein Verlust, so ist dieser nach den allgemeinen Vorschriften mit anderen (positiven) Einkünften verrechenbar. Steuerliche Erträge aus der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung unterliegen der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% und ggf. Kirchensteuer) mit der Maßgabe, dass der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat (Abgeltungsteuer). Der Steuerpflichtige kann einheitlich für alle Kapitaleinkünfte die Veranlagung nach seinem individuellen Steuertarif beantragen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung). Der abgeltende Steuersatz findet jedoch keine Anwendung, wenn die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Hälfte des Differenzbetrages im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer dem individuellen Steuersatz unterworfen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die endgültige Einkommensteuer (bzw. den Solidaritätszuschlag) angerechnet. Etwaige Überhänge werden erstattet.

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Samples: www.mildac.ie, www.mildac.ie

Leistungen. Rentenleistungen unterliegen nur Rein Natürlich wird die im Vertrag angeführten Flächen in der Zeit vom 01.11. bis 31.03. des Folgejahres entsprechend den behördlichen Vorschriften von Schnee säubern, bei Schnee und Glatteis mit ihrem Ertragsanteil Streumaterial bestreuen. Eine vollständig schneefreie Räumung der BesteuerungVerkehrsfläche ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Wir sind daher nicht verpflichtet, die zu reinigenden Verkehrsflächen zur Gänze schneefrei zu machen. Die Arbeitsweise, Zeit und Ausführung der Räumarbeiten obliegt Rein Natürlich ohne Einflussnahme des Kunden. Das erforderliche Reinigungsgerät und Streumaterial werden von Rein Natürlich beigestellt, der auch die Xxxx des Streumaterials und des Räumgerätes überlassen bleibt. Als Streumaterial werden zulässige Auftau- und abstumpfende Streumittel verwendet. Der Ertragsteil wird Kunde erklärt sich mit einem Prozentsatz aus der gezahlten Jahresrente errechnetNutzung einverstanden. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Alter der versicherten Person bei Beginn der RentenzahlungAnsammlungen von Schnee und Eis, vgl. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Wählt der Versicherungsnehmer anstelle von Rentenleistungen ganz oder teilweise eine Kapitalabfindungdie nicht unmittelbar auf den natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind, sind die darin enthaltenen Kapitalerträge grundsätzlich in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte i.S.vnicht Teil des Auftrages und müssen ggf. § 20 Absseparat beauftragt werden. 1 NrDies gilt zum Beispiel für Anhäufungen von Dachlawinen, Straßenräumgeräten, Eisbildungen durch ausfließendes Wasser etc. 6 EStG zu versteuernEs besteht keine Verpflichtung zur Beseitigung der Quelle, welche zur Ablagerung von Eis, Schnee oder sonstigen Verunreinigungen führt, es sei denn es besteht eine diesbezügliche gesonderte Vereinbarung. Die steuerpflichtigen Erträge ermitteln Räumarbeiten beziehen sich als Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag ausschließlich auf die durch Schnee, Eis und Frost entstehenden winterlichen Behinderungen, sowie die Entfernung des Streumaterials gegen Ende der Wintersaison. Abtransport von Schnee erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Rein Natürlich ist nicht verpflichtet, im Zuge der Betreuung unbegehbare, verstellte oder sonst unzugängliche Verkehrsflächen zu räumen. Im Falle des Vorherrschens von wetterbedingten Extremsituationen (Versicherungsleistung) höherer Gewalt), wie insbesondere bei extremen Niederschlagsmengen und den geleisteten Beiträgen (bzw. den auf andauerndem, gefrierenden Regen, Schneeverwehungen, extremen Schneemengen, durch diesen wetterbedingten Umständen verursachter Zusammenbruch des Verkehrs kann eine etwaige Teilauszahlung entfallenden Beiträgen) – „Differenzbetrag“. Etwaige Verluste sollten steuerlich abzugsfähig sein, können jedoch grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet termingerechte Räumung nicht gewährleistet werden. Wir weisen auf § 20 AbsDie übertragenen Arbeiten werden in angemessener Zeit nach Normalisierung der Situation durchgeführt. 1 NrDie Streusplittentfernung wird von Rein Natürlich entsprechend den einschlägigen behördlichen Vorschriften und jedenfalls am Saisonende durchgeführt. 6 S. 9 EStG hinEs gelten die Flächen, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen 15 % des Differenzbetrags steuerfrei sein können oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Differenzbetrag aus Investmenterträgen stammt. Wird die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Differenzbetrages anzusetzen (sog. Halbeinkünfteverfahren). Ergibt sich bei Vorliegen der für die hälftige Steuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen ein Verlustder Winterdienst vereinbart wurde. Angrenzende Wiesen, so ist dieser nach den allgemeinen Vorschriften mit anderen (positiven) Einkünften verrechenbarBeete usw. Steuerliche Erträge aus der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung unterliegen der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% und ggf. Kirchensteuer) mit der Maßgabewerden nicht vom Streusplitt gereinigt, dass der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat (Abgeltungsteuer). Der Steuerpflichtige kann einheitlich für alle Kapitaleinkünfte die Veranlagung nach seinem individuellen Steuertarif beantragenTel: 07612/ 71 670 Fax: 07612/ 63 910 xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xx unzugängliche, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung). Der abgeltende Steuersatz findet jedoch keine Anwendung, wenn die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Hälfte des Differenzbetrages im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer dem individuellen Steuersatz unterworfen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird vor allem durch Fahrzeuge verparkte Flächen werden nicht in diesem Fall auf die endgültige Einkommensteuer (bzw. den Solidaritätszuschlag) angerechnet. Etwaige Überhänge werden erstatteteinem gesonderten Arbeitsgang gekehrt.

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Samples: www.reinnatuerlich.at

Leistungen. Rentenleistungen unterliegen nur Linkcodes für IBEs zum Einbau auf die Partner Website für Pauschalreisen, Lastminutereisen, Flüge (Linie, Charter, Billig), Ferien- wohnungen, Kreuzfahrten, Autoreisen/Nur Hotel, Mietwagen, Reiseversicherungen • Bei Pauschal, Lastminute, Charterflügen, Autoreisen/Nur Hotel eine Auswahl aus 21 Farbstellungen der IBE • Auswahl an Templates (Angebotsseiten mit ihrem Ertragsanteil ausgewählten Pauschalreisen) der Besteuerung. Der Ertragsteil wird Standard-IBE, die ständig aktualisiert und gepflegt werden • Werbemittel Banner, große Auswahl • Fertige Reiseshops, die ständig aktualisiert und gepflegt werden • Kostenloser technischer Support per Telefon und E-Mail • Kostenloser Versand eines Reise-Newsletters an Kunden und Abonnenten • 14-tägige Auszahlung des Werbekostenzuschusses nach Buchung • Beratung und Support für verschiedene XML Einbindungsmöglichkeiten für Webentwickler (auf Anfrage gegen gesonderte Vergütung) • Einrichtung einer eigenen Hotlinenummer mit einem Prozentsatz aus der gezahlten Jahresrente errechnet. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlungindividueller, vgl. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Wählt der Versicherungsnehmer anstelle von Rentenleistungen ganz oder teilweise eine Kapitalabfindung, sind die darin enthaltenen Kapitalerträge grundsätzlich in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuern. Die steuerpflichtigen Erträge ermitteln sich als Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag eigener Ansage auf unserer Telefon-Anlage (Versicherungsleistung) und den geleisteten Beiträgen (bzw. den auf eine etwaige Teilauszahlung entfallenden Beiträgen) – „Differenzbetrag“. Etwaige Verluste sollten steuerlich abzugsfähig sein, können jedoch grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Wir weisen auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG hin, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen 15 % des Differenzbetrags steuerfrei sein können oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Differenzbetrag aus Investmenterträgen stammt. Wird die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Differenzbetrages anzusetzen (sog. Halbeinkünfteverfahren). Ergibt sich bei Vorliegen der für die hälftige Steuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen ein Verlust, so ist dieser nach den allgemeinen Vorschriften mit anderen (positiven) Einkünften verrechenbar. Steuerliche Erträge aus der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung unterliegen der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% und ggf. Kirchensteuer) mit der Maßgabe, dass der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat (AbgeltungsteuerAnfrage ab Partnerstufe Professionell L). Der Steuerpflichtige kann einheitlich Partner erhält für alle Kapitaleinkünfte die Veranlagung über seine Website zwischen Xxxxxx und travianet zustande gekommene Reisebuchung einen Werbekosten- zuschuss (WKZ) in Form eines prozentualen Anteils, der sich aus dem Reisepreis errechnet, den der Reisekunde zu zahlen hat. Die Höhe des WKZ richtet sich immer nach seinem individuellen Steuertarif beantragender tatsächlich vom Veranstalter gegenüber dem Reisebuchenden in Rechnung gestellten und vereinnahmten Summe, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung). Der abgeltende Steuersatz findet jedoch keine Anwendung, wenn die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Hälfte des Differenzbetrages im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer dem individuellen Steuersatz unterworfen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die endgültige Einkommensteuer (bzwvom Veranstalter an travianet eine entsprechende Provision ausbezahlt wurde. den Solidaritätszuschlag) angerechnetAuf nicht vom Veranstalter verprovisionierte Leistungen wie z.B. Flughafenzuschläge und –steuern, Sitzplatzreservierungen und Kerosinzuschläge sowie Storno-, Service- und Visagebühren, besteht kein WKZ Anspruch. Etwaige Überhänge werden erstattet.1 2 Fly 4,3% 3,7% 3,5% 0,5%

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Samples: www.travelan.de

Leistungen. Rentenleistungen unterliegen nur mit ihrem Ertragsanteil Das Wartungsunternehmen verpflichtet sich, die vorstehend bezeichnete Anlage(n) in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, erkannte Mängel vorsorglich zu beseitigen und die elektrische und mechanische Sicherheit zu gewährleisten. Die Wartung beinhaltet die Prüfung der Besteuerungzentralen Einrichtungen auf einwandfreie elektrische und mechanische Funktion, Prüfung der Stromversorgung und der Batterie, Prüfung aller angeschlossenen Anlagenteile, auf elektrische und mechanische Funktion, Prüfung des Leitungsnetzes, sowie die Behandlung und Reinigung aller mechanischen Teile der Anlage Das Wartungsunternehmen haftet nicht für Schäden, die nicht an der Anlage selbst entstehen. Die Materialkosten für die natürliche Abnutzung, unbrauchbar gewordenen Teile (z.B. Akku, Kontroll- lampen) werden vom Wartungskunden sofort übernommen Defekte Anlagenteile (Taster, Motore) nach Ablauffrist der Garantie müssen vom Wartungskunden übernommen werden. Der Ertragsteil wird mit einem Prozentsatz aus Wartungskunde verpflichtet sich, während der gezahlten Jahresrente errechnetDauer dieses Vertrages alle Ihm bekannt werdenden Störungen und Schäden sowie Änderungen der Betriebsbedingungen unverzüglich dem Wartungs- unternehmen zu melden und während der Dauer dieses Vertrages keinerlei Eingriffe in die Anlage vorzunehmen. Dieser Prozentsatz Störungen und Schäden dürfen nur vom Wartungsunternehmen oder dessen beauftragten beseitigt werden. Etwa auftretende Störungen berechtigt den Kunden nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Nach jeder Störung ist eine Wartung erforderlich. Auftretende Störungen sind dem Wartungsunternehmen sofort zu melden und werden so schnell wie möglich behoben. Das Wartungsunternehmen unterhält einen Bereitschaftsdienst von 24 Stunden und 7 Tage in der Woche. Wartungsgebühren Die Zahlung erfolgt nach Durchführung der Wartung und Rechnungslegung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Ein Aufpreis entsteht, wenn die Wartungsarbeiten an Sonn- und Feiertagen ausgeführt werden. 3. 4. 5. 6. III. 1. 2. 3. IV. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Bei Änderung des Umfanges der Anlage oder der Betriebsbedingungen werden die Gebühren entsprechend des neuen Umfanges berechnet. Störungen berechtigen den Kunden nicht, gegen fällige Forderungen aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten. Die Abrechnung für Reparaturen und Havarien richtet sich nach dem Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung, vglzum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Stundenverrechnungssatz. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Wählt der Versicherungsnehmer anstelle von Rentenleistungen ganz oder teilweise eine Kapitalabfindung, sind Dieser wird an die darin enthaltenen Kapitalerträge grundsätzlich in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuernMarkt- üblichen Preise jährlich angepasst. Die steuerpflichtigen Erträge ermitteln Preise für Verbrauchsmaterialien, wie Akku, CO2 Flaschenwerden nach der derzeit gültigen Preisliste berechnet Vertragsdauer Dieser Wartungsvertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragspartner mit der Betriebsbereitschaft der zu wartenden Anlagen und Geräte in Kraft. Die Vertragslaufzeit beläuft sich als Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (Versicherungsleistung) und den geleisteten Beiträgen (bzwbei Vertragsabschluß auf drei Kalenderjahre. den auf Danach erfolgt eine etwaige Teilauszahlung entfallenden Beiträgen) – „Differenzbetrag“Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf des Jahres schriftlich gekündigt wird. Etwaige Verluste sollten steuerlich abzugsfähig sein, können jedoch grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Wir weisen auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG hin, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen 15 % des Differenzbetrags steuerfrei sein können oder nicht bei Überläßt der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Differenzbetrag aus Investmenterträgen stammt. Wird Kunde die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahltAnlage Dritten, so ist nur die Hälfte des Differenzbetrages anzusetzen (sog. Halbeinkünfteverfahren). Ergibt sich bei Vorliegen der bleibt seine Verpflichtung zur Gebührenzahlung für die hälftige Steuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen ein VerlustDauer des Auftrages bestehen, so ist dieser nach den allgemeinen Vorschriften mit anderen (positiven) Einkünften verrechenbar. Steuerliche Erträge aus der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung unterliegen der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% und ggf. Kirchensteuer) mit der Maßgabees sei denn, dass der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat (Abgeltungsteuer). Der Steuerpflichtige kann einheitlich für alle Kapitaleinkünfte die Veranlagung nach seinem individuellen Steuertarif beantragen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung). Der abgeltende Steuersatz findet jedoch keine Anwendung, wenn die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Hälfte des Differenzbetrages im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer dem individuellen Steuersatz unterworfen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird Dritte in diesem Fall auf die endgültige Einkommensteuer (bzw. den Solidaritätszuschlag) angerechnet. Etwaige Überhänge werden erstattetdiesen Vertrag Eintritt.

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Samples: www.rlk-kaltschmidt.de

Leistungen. Rentenleistungen unterliegen nur mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung. Der Ertragsteil wird mit einem Prozentsatz Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus Reiseanmeldung, Buchungsbestutigung und ergunzend aus der gezahlten Jahresrente errechnetzugrunde gelegten Ausschreibung im Katalog bzw. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Alter auf der versicherten Person bei Beginn der RentenzahlungInternetseite. Ändernde oder ergunzende Abreden zu den beschriebenen Leistungen oder den Teilnahmebedingungen bedurfen einer ausdrucklichen Vereinbarung mit Rotalis und sind aus Beweisgrunden in Textform zu treffen. Reiseburos sind nicht bevollmuchtigt, vgl. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Wählt der Versicherungsnehmer anstelle von Rentenleistungen ganz abweichende Zusicherungen zu geben oder teilweise eine Kapitalabfindung, sind die darin enthaltenen Kapitalerträge grundsätzlich in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG abundernde oder ergunzende Vereinbarungen zu versteuerntreffen. Die steuerpflichtigen Erträge ermitteln sich als Differenz zwischen Verpflegung beginnt in der Regel mit dem Auszahlungsbetrag (Versicherungsleistung) Fruhstuck am ersten Radeltag und endet mit dem Fruhstuck am letzten Reisetag. Zu den geleisteten Beiträgen (Leistungen gehören auch sumtliche vorgesehenen Beförderungen mit Pkw/Bus, Bahn und Schiff auf allen Zwischenstrecken sowie alle mit dem vorgesehenen Besuch von Sehenswurdigkeiten zusammenhungenden Kosten. Ausnahme: Eigenbesichtigungen und Beförderungen an so genannten „Aufenthaltstagen“ bzw. den auf als optional gekennzeichnete Aktivituten. Ist eine etwaige Teilauszahlung entfallenden Beiträgen) – „Differenzbetrag“Flugbeförderung Teil des Reisearrangements, kann diese mit Zwischenlandungen bzw. Etwaige Verluste sollten steuerlich abzugsfähig notwendigem Umsteigen verbunden sein, können jedoch grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Wir weisen auf § 20 Absbitten um Verstundnis, dass es Flugplune bzw. 1 Nr. 6 S. 9 EStG hin, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen 15 % des Differenzbetrags steuerfrei sein können oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Differenzbetrag aus Investmenterträgen stammt. Wird die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Differenzbetrages anzusetzen (sog. Halbeinkünfteverfahren). Ergibt sich bei Vorliegen der für die hälftige Steuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen ein Verlust, so ist dieser nach den allgemeinen Vorschriften mit anderen (positiven) Einkünften verrechenbar. Steuerliche Erträge aus der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung unterliegen der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% und ggf. Kirchensteuer) mit der MaßgabeFlugplatzverfugbarkeiten in Einzelfullen unvermeidlich machen, dass der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat (Abgeltungsteuer)Hinflug in die Nachmittags- bzw. Der Steuerpflichtige Abendstunden fullt, der Ruckflug jedoch bereits in die Morgen- bzw. Vormittagsstunden. Stimmt der bei der Reiseanmeldung angegebene Name nicht mit dem im Ausweis angegebenen uberein, so sind eventuell anfallende Kosten fur eine Änderung/Neubuchung des Flugtickets durch den Xxxx zu begleichen. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Leistungstrugers. Trotz langfristiger Vertruge kann einheitlich für alle Kapitaleinkünfte die Veranlagung nach seinem individuellen Steuertarif beantragenes im Ausnahmefall zu Hotelunderungen kommen. Soweit möglich buchen wir als Ersatz ein Hotel in der gleichen Kategorie und nehmen nur mit einem einfacheren Hotel vorlieb, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung). Der abgeltende Steuersatz findet jedoch keine Anwendung, wenn durch die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlt Lage gerechtfertigt wird. In diesem Fall wird die Hälfte des Differenzbetrages im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer dem individuellen Steuersatz unterworfen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die endgültige Einkommensteuer (bzw. den Solidaritätszuschlag) angerechnet. Etwaige Überhänge werden erstattetEventuelle Anspruche wegen unzumutbaren Leistungsabweichungen bleiben unberuhrt.

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Samples: www.fahrradreisen.de

Leistungen. Rentenleistungen unterliegen Der Dienstleister stellt folgende Leistungen zur Verfügung: • Ger‰tegestellung • Vorbeugende Wartung • Verschleifl- und Ersatzteile • Entstˆrungsdienst von Montag bis Xxxxxxx • Aktionskonditionen Produkte • HACCP Kontrolle lt. Wartungsplan • Personaleinweisung am Ger‰t Der Kunde ist für die Reinigung und sachgerechte Pflege verantwortlich. Wird diese nicht ordnungsgem‰fl durchgeführt ist der Aufsteller berechtig auf Kosten des Kunden diese durchzuführen. Weiterhin ist der Kunden verpflichtet nur mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerungfür die Maschine zugelassene Füllprodukte einzusetzen. Der Ertragsteil Kunde gew‰hrt dem Dienstleister Bankeinzug: IBAN : Bank : Kontoinhaber : Der Betrag wird im Voraus zum jeweiligen 1 eines Monates f‰llig. Weiterhin erh‰lt der Dienstleister eine Kaution von 250,00 Euro. Für die Anlieferung fallen einmalige Kosten von Euro zuzgl. MwSt. an Der Vertrag beginnt am Tag der Aufstellung und wird für die Dauer von 4 Jahren abgeschlossen. Der Vertrag verl‰ngert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Weiterhin kann dieser Vertrag bei Unrentabilit‰t seitens des Dienstleisters gekündigt werden. Der Kunde erh‰lt weiterhin ein Sonderkündigungsrecht, erstmalig nach 6 Monaten. Er kann den Vertrag danach mit einem Prozentsatz aus einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende schriftlich kündigen und zahlt für die vorzeitige Kündigung eine Entsch‰digung für den vorzeitigen Abbau von Euro zuzgl. MwSt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der gezahlten Jahresrente errechnet. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung, vgl. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Wählt der Versicherungsnehmer anstelle von Rentenleistungen ganz oder teilweise eine Kapitalabfindung, sind die darin enthaltenen Kapitalerträge grundsätzlich in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuernübrigen Bestimmungen unberührt. Die steuerpflichtigen Erträge ermitteln sich als Differenz zwischen Parteien werden anstelle der unwirksamen Regelung eine Bestimmung treffen, die dem Auszahlungsbetrag (Versicherungsleistung) und den geleisteten Beiträgen (bzwwirtschaftlich gewollten Zweck mˆglichst nahekommt. den auf eine etwaige Teilauszahlung entfallenden Beiträgen) – „Differenzbetrag“Gerichtsstand ist Kˆln. Etwaige Verluste sollten steuerlich abzugsfähig seinBochum, können jedoch grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Wir weisen auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG hin, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen 15 % des Differenzbetrags steuerfrei sein können oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Differenzbetrag aus Investmenterträgen stammt. Wird die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Differenzbetrages anzusetzen (sog. Halbeinkünfteverfahren). Ergibt sich bei Vorliegen der für die hälftige Steuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen ein Verlust, so ist dieser nach den allgemeinen Vorschriften mit anderen (positiven) Einkünften verrechenbar. Steuerliche Erträge aus der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung unterliegen der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% und ggf. Kirchensteuer) mit der Maßgabe, dass der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat (Abgeltungsteuer). Der Steuerpflichtige kann einheitlich für alle Kapitaleinkünfte die Veranlagung nach seinem individuellen Steuertarif beantragen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung). Der abgeltende Steuersatz findet jedoch keine Anwendung, wenn die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Hälfte des Differenzbetrages im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer dem individuellen Steuersatz unterworfen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die endgültige Einkommensteuer (bzw. den Solidaritätszuschlag) angerechnet. Etwaige Überhänge werden erstattet.den

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Samples: Automaten Dienstleistungsvertrag Im Mietsystem

Leistungen. Rentenleistungen unterliegen nur 4.1. Unterkunft und Ver- pflegung Die Überlassung des persönlichen und gemeinschaftlichen Wohnraumes ist vertraglich zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer geregelt. Zur Finanzierung der Wohnungskosten gelten die Regelungen des § 42a SGB XII, insbesondere §42 a Abs. 6 Satz 2 zur Refinanzierung, der die obere Angemessenheitsgrenze überschreitenden Kosten der Unterkunft. Wohn-, Nutz- und Gemeinschaftsräume: Der Leistungserbringer kann die persönlichen Wohnräume mit ihrem Ertragsanteil angemessenem Inventar ausstatten. Er stattet in der BesteuerungRegel die Nutz- und Gemeinschaftsräume mit angemessenem Inventar aus. Der Ertragsteil wird Leistungserbringer bewirtschaftet die Wohn-, Nutz- und Gemeinschaftsräume (Pflege und Reinigung). Versorgung/Hauswirtschaft: Der Leistungserbringer bietet die Versorgung mit und die Aufbewahrung (je nach Eigen- oder Fremdbezug) von Lebensmitteln und Getränken an. Zur Ver- sorgung gehören in der Regel drei Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendbrot) mit einem Prozentsatz aus warmen Essen am Tag, soweit ein Teil der gezahlten Jahresrente errechnet. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Alter der versicherten Person bei Beginn der RentenzahlungVersor- gung (z. B. Mittagessen) nicht anderweitig (WfbM, vgl. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Wählt der Versicherungsnehmer anstelle von Rentenleistungen ganz oder teilweise eine KapitalabfindungTagesstätte) sichergestellt wird sowie Zwischenmahlzeiten und die Versorgung mit üblichen Getränken (Wasser, sind die darin enthaltenen Kapitalerträge grundsätzlich in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuernKaffee, Tee, Säfte). Die steuerpflichtigen Erträge ermitteln sich als Differenz Modalitäten der Versorgung werden vertrag- lich zwischen dem Auszahlungsbetrag Leistungsberechtigte und dem Leistungserbringer geregelt, dabei bezieht sich die Kostenerstattung und die vom Leistungserbringer zu erbringende Leistung in der Regel auf die Bezugsgrößen nach § 28 des Zwölf- ten Buches Sozialgesetzbuch (Versicherungsleistung) und den geleisteten Beiträgen (bzw. den auf eine etwaige Teilauszahlung entfallenden Beiträgen) Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz „Differenzbetrag“. Etwaige Verluste sollten steuerlich abzugsfähig sein, können jedoch grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Wir weisen auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG hin, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen 15 % des Differenzbetrags steuerfrei sein können oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Differenzbetrag aus Investmenterträgen stammt. Wird die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Differenzbetrages anzusetzen (sog. HalbeinkünfteverfahrenRBEG). Ergibt sich bei Vorliegen Hauswirtschaftliche Leistungen wie die Zubereitung von Mahlzeiten sind der für Fachleistung zuzuordnen. Reinigung: Der Leistungserbringer stellt die hälftige Steuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen ein Verlust, so ist dieser nach den allgemeinen Vorschriften mit regelmäßige Reinigung der Bewohnerzimmer sowie aller anderen (positiven) Einkünften verrechenbarNutz- und Gemeinschaftsflächen sicher. Steuerliche Erträge aus Wäschereinigung und Pflege: Der Leistungserbringer sichert die Pflege und vermittelt die Instandhaltung der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung unterliegen Wäsche der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% Bewohner und ggf. Kirchensteuer) mit der Maßgabe, dass der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat (Abgeltungsteuer). Der Steuerpflichtige kann einheitlich für alle Kapitaleinkünfte die Veranlagung nach seinem individuellen Steuertarif beantragen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung). Der abgeltende Steuersatz findet jedoch keine Anwendung, wenn die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Hälfte des Differenzbetrages im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer dem individuellen Steuersatz unterworfen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die endgültige Einkommensteuer (bzw. den Solidaritätszuschlag) angerechnet. Etwaige Überhänge werden erstattetBewohnerinnen.

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Samples: umsetzungsbegleitung-bthg.de

Leistungen. Rentenleistungen unterliegen nur 4.1. Unterkunft und Ver- pflegung Die Überlassung des persönlichen und gemeinschaftlichen Wohnraumes ist vertraglich zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer geregelt. Zur Finanzierung der Wohnungskosten gelten die Regelungen des § 42a SGB XII, insbesondere § 42a Abs. 6 Satz 2 zur Refinanzierung, der die obere Angemessenheitsgrenze überschreitenden Kosten der Unterkunft. Wohn-, Nutz- und Gemeinschaftsräume: Der Leistungserbringer kann die persönlichen Wohnräume mit ihrem Ertragsanteil angemessenem Inventar ausstatten. Er stattet in der BesteuerungRegel die Nutz- und Gemeinschaftsräume mit angemessenem Inventar aus. Der Ertragsteil wird Leistungserbringer bewirtschaftet die Wohn-, Nutz- und Gemeinschaftsräume (Pflege und Reinigung). Versorgung/Hauswirtschaft: Der Leistungserbringer bietet die Versorgung mit und die Aufbewahrung (je nach Eigen- oder Fremdbezug) von Lebensmitteln und Getränken an. Zur Ver- sorgung gehören in der Regel drei Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendbrot) mit einem Prozentsatz aus warmen Essen am Tag, soweit ein Teil der gezahlten Jahresrente errechnet. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Alter der versicherten Person bei Beginn der RentenzahlungVersor- gung (z. B. Mittagessen) nicht anderweitig (WfbM, vgl. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Wählt der Versicherungsnehmer anstelle von Rentenleistungen ganz oder teilweise eine KapitalabfindungTagesstätte, sind Selbstversor- gung, etc.) sichergestellt wird sowie Zwischenmahlzeiten und die darin enthaltenen Kapitalerträge grundsätzlich in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuernVersorgung mit üblichen Getränken (Wasser, Kaffee, Tee, Säfte). Die steuerpflichtigen Erträge ermitteln sich als Differenz Modalitäten der Ver- sorgung werden vertraglich zwischen dem Auszahlungsbetrag Leistungsberechtigte und dem Leis- tungserbringer geregelt, dabei bezieht sich die Kostenerstattung und die vom Leistungserbringer zu erbringende Leistung in der Regel auf die Bezugsgrößen nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Versicherungsleistung) Regelbedarfs- Ermittlungsgesetz – RBEG). Hauswirtschaftliche Leistungen wie die Zuberei- tung von Mahlzeiten sind der Fachleistung zuzuordnen. Reinigung: Der Leistungserbringer stellt die regelmäßige Reinigung der Bewohnerzimmer sowie aller anderen Nutz- und den geleisteten Beiträgen (bzwGemeinschaftsflächen sicher. den Wäschereinigung und Pflege: Der Leistungserbringer sichert die Pflege und vermittelt die Instandhaltung der Wäsche der Bewohner und Bewohnerinnen. Er achtet auf eine etwaige Teilauszahlung entfallenden Beiträgen) – „Differenzbetrag“. Etwaige Verluste sollten steuerlich abzugsfähig sein, können jedoch grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Wir weisen auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG hin, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen 15 % des Differenzbetrags steuerfrei sein können oder nicht ausreichende Be- kleidung und leistet Hilfestellung bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Differenzbetrag aus Investmenterträgen stammt. Wird die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf Anschaffung von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Differenzbetrages anzusetzen (sog. Halbeinkünfteverfahren). Ergibt sich bei Vorliegen der für die hälftige Steuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen ein Verlust, so ist dieser nach den allgemeinen Vorschriften mit anderen (positiven) Einkünften verrechenbar. Steuerliche Erträge aus der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung unterliegen der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% und ggf. Kirchensteuer) mit der Maßgabe, dass der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat (Abgeltungsteuer). Der Steuerpflichtige kann einheitlich für alle Kapitaleinkünfte die Veranlagung nach seinem individuellen Steuertarif beantragen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung). Der abgeltende Steuersatz findet jedoch keine Anwendung, wenn die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Hälfte des Differenzbetrages im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer dem individuellen Steuersatz unterworfen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die endgültige Einkommensteuer (bzw. den Solidaritätszuschlag) angerechnet. Etwaige Überhänge werden erstattetBekleidung.

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Leistungen. Rentenleistungen unterliegen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung der Weiterbildung und aus den Angaben in der Weiterbildungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit ihrem Ertragsanteil schriftlicher Bestätigung seitens des IfEP verbindlich. ✓ Sie können jederzeit vor Weiterbildungsbeginn mit schriftlicher Erklärung zurücktreten. Maßgeblich ist der BesteuerungEingang der Rücktrittserklärung beim IfEP. Der Ertragsteil wird mit einem Prozentsatz aus der gezahlten Jahresrente errechnet. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung✓ Treten Sie die Weiterbildung nicht an und haben dies nicht zuvor schriftlich angekündigt, vgl. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Wählt der Versicherungsnehmer anstelle von Rentenleistungen ganz oder teilweise eine Kapitalabfindung, sind die darin enthaltenen Kapitalerträge grundsätzlich müssen Sie den Weiterbildungspreis in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte i.S.v(100 % der Kosten gemäß der zutreffenden Preiskategorie) tragen. § ✓ Ansonsten gelten folgende Rücktrittskosten: 🞏 Bis 90 Tage vor Weiterbildungsbeginn: 100,- € 🞏 Vom 89. bis 45. Tag vor Weiterbildungsbeginn: 20 Abs% des Weiterbildungspreises. 1 Nr🞏 vom 44. 6 EStG zu versteuernbis 30. Tag vor Weiterbildungsbeginn: 40 % des Weiterbildungspreises. 🞏 vom 29. bis 14. Tag vor Weiterbildungsbeginn: 50 % des Weiterbildungspreises 🞏 vom 13. bis 7. Tag vor Weiterbildungsbeginn: 60 % des Weiterbildungspreises. 🞏 Vom 06. bis 01. Tag vor Weiterbildungsbeginn: 80 % des Weiterbildungspreises. 🞏 Danach: 95 % des Weiterbildungspreises ✓ Seminar-Versäumnisse: 🞏 Bei Verpassen eines (oder mehrerer) Seminarblöcke ist es möglich, diese(n) nachzuholen. Die steuerpflichtigen Erträge ermitteln sich als Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag Nachholung muss innerhalb von drei Jahren (VersicherungsleistungStichtag ist der 1. Tag der Weiterbildung) und den geleisteten Beiträgen (erfolgen. Pro nachgeholtem Seminarblock wird eine Verwaltungsspauschale in Höhe von 40,- € erhoben. 🞏 Bei Verpassen einzelner Seminarzeiten bzw. den auf eine etwaige Teilauszahlung entfallenden Beiträgen) – „Differenzbetrag“. Etwaige Verluste sollten steuerlich abzugsfähig sein, können jedoch grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Wir weisen auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG hin, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen 15 % des Differenzbetrags steuerfrei sein können oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Differenzbetrag aus Investmenterträgen stammt. Wird die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, so -tage ist nur die Hälfte des Differenzbetrages anzusetzen (sog. Halbeinkünfteverfahren). Ergibt sich bei Vorliegen der für die hälftige Steuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen ein Verlust, so ist dieser nach den allgemeinen Vorschriften mit anderen (positiven) Einkünften verrechenbar. Steuerliche Erträge aus der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung unterliegen der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% und ggf. Kirchensteuer) mit der Maßgabezu beachten, dass die Fehlzeiten maximal 10 % der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat (Abgeltungsteuer)gesamten Weiterbildung umfassen. Der Steuerpflichtige kann einheitlich für alle Kapitaleinkünfte die Veranlagung nach seinem individuellen Steuertarif beantragenBei Überschreiten dieser Fehlzeitengrenze sind Seminar- teile nachzuholen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung)sonst verfällt der Anspruch auf das Zertifikat. Der abgeltende Steuersatz findet jedoch keine AnwendungDas IfEP behält sich vor, wenn die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf Weiterbildungen abzusagen, falls eine erforderliche Mindestzahl von 12 Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlt wirdTeilnehmenden bis 14 Tage vor Weiterbildungsbeginn nicht zustande kommt. In diesem Fall wird die Hälfte des Differenzbetrages im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer dem individuellen Steuersatz unterworfenbereits bezahlte Weiter- bildungspreis in vollem Umfang zurückerstattet. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die endgültige Einkommensteuer (Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Sie sind dazu verpflichtet, das IfEP über eventuelle Krankheiten, Medikamentenabhängigkeiten oder Behin- derungen bzw. körperliche Einschränkungen zu unterrichten. Dazu erhalten Sie spätestens 21 Tage vor Wei- terbildungsbeginn einen Medizinischen Selbstauskunftsbogen, den Solidaritätszuschlag) angerechnetSie vor Weiterbildungsbeginn ausgefüllt an das IfEP zurücksenden. Etwaige Überhänge werden erstattetErfolgt die Anmeldung später als 21 Tage vor Weiterbildungsbeginn, erhalten Sie den medizinischen Selbstauskunftsbogen zusammen mit dem Ausbildungsvertrag. Selbstverständlich wer- den alle darin gemachten Angaben vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegebenen.

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Leistungen. Rentenleistungen unterliegen nur 4.1. Unterkunft und Ver- pflegung Die Überlassung des persönlichen und gemeinschaftlichen Wohnraumes ist vertraglich zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer geregelt. Zur Finanzierung der Wohnungskosten gelten die Regelungen des § 42a SGB XII, insbesondere § 42a Abs. 6 Satz 2 zur Refinanzierung, der die obere Angemessenheitsgrenze überschreitenden Kosten der Unterkunft. Wohn-, Nutz- und Gemeinschaftsräume: Der Leistungserbringer kann die persönlichen Wohnräume mit ihrem Ertragsanteil angemessenem Inventar ausstatten. Er stattet in der BesteuerungRegel die Nutz- und Gemeinschaftsräume mit angemessenem Inventar aus. Der Ertragsteil wird Leistungserbringer bewirtschaftet die Wohn-, Nutz- und Gemeinschaftsräume (Pflege und Reinigung). Versorgung/Hauswirtschaft: Der Leistungserbringer bietet die Versorgung mit und die Aufbewahrung (je nach Eigen- oder Fremdbezug) von Lebensmitteln und Getränken an. Zur Ver- sorgung gehören in der Regel drei Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendbrot) mit einem Prozentsatz aus warmen Essen am Tag, soweit ein Teil der gezahlten Jahresrente errechnet. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Alter der versicherten Person bei Beginn der RentenzahlungVersor- gung (z. B. Mittagessen) nicht anderweitig (WfbM, vgl. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Wählt der Versicherungsnehmer anstelle von Rentenleistungen ganz oder teilweise eine KapitalabfindungTagesstätte, sind Selbstversor- gung, etc.) sichergestellt wird sowie Zwischenmahlzeiten und die darin enthaltenen Kapitalerträge grundsätzlich in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuernVersorgung mit üblichen Getränken (Wasser, Kaffee, Tee, Säfte). Die steuerpflichtigen Erträge ermitteln sich als Differenz Modalitäten der Ver- sorgung werden vertraglich zwischen dem Auszahlungsbetrag Leistungsberechtigte und dem Leis- tungserbringer geregelt, dabei bezieht sich die Kostenerstattung und die vom Leistungserbringer zu erbringende Leistung in der Regel auf die Bezugsgrößen nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Versicherungsleistung) und den geleisteten Beiträgen (bzw. den auf eine etwaige Teilauszahlung entfallenden Beiträgen) Regelbedarfs- Ermittlungsgesetz „Differenzbetrag“. Etwaige Verluste sollten steuerlich abzugsfähig sein, können jedoch grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Wir weisen auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG hin, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen 15 % des Differenzbetrags steuerfrei sein können oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Differenzbetrag aus Investmenterträgen stammt. Wird die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Differenzbetrages anzusetzen (sog. HalbeinkünfteverfahrenRBEG). Ergibt sich bei Vorliegen Hauswirtschaftliche Leistungen wie die Zuberei- tung von Mahlzeiten sind der für Fachleistung zuzuordnen. Reinigung: Der Leistungserbringer stellt die hälftige Steuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen ein Verlust, so ist dieser nach den allgemeinen Vorschriften mit regelmäßige Reinigung der Bewohnerzimmer sowie aller anderen (positiven) Einkünften verrechenbarNutz- und Gemeinschaftsflächen sicher. Steuerliche Erträge aus Wäschereinigung und Pflege: Der Leistungserbringer sichert die Pflege und vermittelt die Instandhaltung der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung unterliegen Wäsche der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% Bewohner und ggf. Kirchensteuer) mit der Maßgabe, dass der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat (Abgeltungsteuer). Der Steuerpflichtige kann einheitlich für alle Kapitaleinkünfte die Veranlagung nach seinem individuellen Steuertarif beantragen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung). Der abgeltende Steuersatz findet jedoch keine Anwendung, wenn die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Hälfte des Differenzbetrages im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer dem individuellen Steuersatz unterworfen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die endgültige Einkommensteuer (bzw. den Solidaritätszuschlag) angerechnet. Etwaige Überhänge werden erstattetBewohnerinnen.

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Leistungen. Rentenleistungen unterliegen nur mit ihrem Ertragsanteil der BesteuerungDer Mieter erhält gegen einen monatlich zu entrichtenden und von dem Vermieter festgelegten Mietpreis das definierte Fahrzeug zum gewöhnlichen Gebrauch. Der Ertragsteil wird mit einem Prozentsatz aus der gezahlten Jahresrente errechnetDas Fahrzeug bleibt über die gesamte Vertragsdauer Eigentum des Vermieters. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Alter der versicherten Person bei Beginn der RentenzahlungDem Vermieter steht es frei, vgl. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Wählt der Versicherungsnehmer anstelle von Rentenleistungen ganz oder teilweise eine Kapitalabfindungdas Fahrzeug jederzeit gegen ein gleichwertiges Fahrzeug umzutauschen, sind die darin enthaltenen Kapitalerträge grundsätzlich in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuern. Die steuerpflichtigen Erträge ermitteln sich als Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (Versicherungsleistung) und den geleisteten Beiträgen (bzw. den auf eine etwaige Teilauszahlung entfallenden Beiträgen) – „Differenzbetrag“. Etwaige Verluste sollten steuerlich abzugsfähig sein, können jedoch grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Wir weisen auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG hin, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen 15 % des Differenzbetrags steuerfrei sein können oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Differenzbetrag aus Investmenterträgen stammt. Wird die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Differenzbetrages anzusetzen (sog. Halbeinkünfteverfahren). Ergibt sich bei Vorliegen der für die hälftige Steuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen ein Verlust, so ist dieser nach den allgemeinen Vorschriften mit anderen (positiven) Einkünften verrechenbar. Steuerliche Erträge aus der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung unterliegen der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% und ggf. Kirchensteuer) mit der Maßgabestellt aber jederzeit sicher, dass der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat (Abgeltungsteuer)Mieter keinen Fahrzeugausfall erfährt. Der Steuerpflichtige kann einheitlich für alle Kapitaleinkünfte die Veranlagung nach seinem individuellen Steuertarif beantragenAls gleichwertiges Fahrzeug gilt, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt dieses der gleichen Kategorie entspricht, ähnlich ist und die gleiche Leistung hat. Aussen-/Innenfarbe, Bereifung, Optionen und die Form der Carrosserie können jedoch abweichen. Im Mietpreis sind folgende Leistungen des Vermieters inbegriffen: - Nutzung des Fahrzeuges inkl. Kilometer- Leistung gem. Punkt 5.5 - Service und Wartung - Xxxxxx- und Winterbereifung inkl. Reifenwechsel - Versicherung mit folgenden Leistungen: - Vollkasko - Haftpflicht bis CHF 100 Mio. (Günstigerprüfung). Der abgeltende Steuersatz findet jedoch keine Anwendung, wenn die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Hälfte des Differenzbetrages CHF 100’000’000.-) im Rahmen Schadenfall - Grobfahrlässigkeit gedeckt - Ausschluss: Insassenversicherung - Ausschluss: Parkschaden - gesetzliche Schweizer Abgaben (kantonale Strassenverkehrssteuern, Zulassungsgebühren) - Autobahnvignette - Pannendienst - Garantie Von der Veranlagung zur Einkommensteuer dem individuellen Steuersatz unterworfenLeistung ausgeschlossen sind Kosten für den Kraftstoffverbrauch (z.B. Benzin, Diesel, Elektrizität), Reinigungskosten während der Vertragslaufzeit oder im Zusammenhang mit der Fahrzeugrückgabe sowie Gebühren oder Kosten, die auf ausländischen Strassen anfallen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die endgültige Einkommensteuer Diese Kosten müssen vom Mieter selber übernommen werden. Bei Fahrten ins Ausland ist der Mieter weiter dazu verpflichtet, alle notwendigen Dokumente und zusätzliches Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten, im Fahrzeug mitzuführen. Bussen, Geldstrafen (bzwsiehe Punkt 7.5) und Schäden sind ebenfalls von den Leistungen ausgeschlossen. den Solidaritätszuschlag) angerechnetBei Bedarf kann der Mieter einen Bring- und Holservice buchen. Etwaige Überhänge werden erstattetEntsprechende Tarife sind unter Preise und Tarife Punkt 4.2 zu finden.

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Leistungen. Rentenleistungen unterliegen Die Eltern/Erziehungsberechtigten verpflichten sich zum pünktlichen vereinbarten Bringen und Abholen des Kindes. - Wird das Kind von einer anderen Person abgeholt als den Eltern/Erziehungsberechtigten, muss dies beim Bringen der Tagespflegeperson mitgeteilt werden. Ist diese Person der Tagespflege- person nicht bekannt, benötigt sie eine schriftliche Vollmacht. - Die Tagespflegeperson verpflichtet sich zum völligen Verzicht auf körperliche und seelische Ge- xxxx gegenüber dem Kind. - Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, das oben genannte Kind vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten zu betreuen und zu beaufsichtigen und für die in diese Zeit fallenden Mahlzeiten zu sorgen. - Von den Eltern/Erziehungsberechtigten sind bei Bedarf mitzubringen: Windeln, Ersatzkleidung, - Waschen und Instandsetzung der Kleidung obliegt den Eltern/Erziehungsberechtigten. Eltern/Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen stimmen sich in allen die Betreuung betref- fenden Fragen ab. In folgenden Fragen werden besondere Vereinbarungen getroffen: - Haustiere im Haushalt der Tagespflegeperson: - Anzahl der Tagespflegekinder: - Ernährung, Süßigkeiten etc.: - Fernsehen, Video, Computer etc.: - Aufnahme des Kindes in die Haftpflichtversicherung der Tagespflegeperson: - Sonstiges: - Die Eltern/Erziehungsberechtigten stellen (im Monat, in dem das Tagespflegeverhältnis beginnt) beim Amt für Jugend und Familie Rottal-Inn einen Antrag auf Förderung der Kindertagespflege. - Bei einer Bewilligung wird von den Eltern/Erziehungsberechtigten ggf. mit Leistungsbescheid der Eigenbeitrag erhoben. - Eine entsprechende monatliche Geldleistung wird für die Betreuung des Kindes durch das Amt für Jugend und Familie an die Tagespflegeperson bezahlt. Darüber hinaus werden keine weiteren finanziellen Leistungen von den Eltern/Erziehungsberechtig- ten an die Tagespflegeperson bezahlt. Ausnahmen sind nur für besondere Aufwendungen (z. B. Eintrittsgelder, Fahrtkosten) möglich und nachfolgend ausdrücklich und abschließend zu regeln: - Die Eltern/Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Tagespflegeperson umgehend von einer Erkrankung des Kindes zu unterrichten. Es liegt in der Entscheidung der Tagespflegeperson, ein krankes Kind aufzunehmen oder nicht. Hat das Kind eine Krankheit, die ein Zusammensein mit ihrem Ertragsanteil anderen Kindern nicht erlaubt, so kann keine Betreuung erfolgen (siehe § 34 Infektionsschutzge- setz). - Bei Unfall oder plötzlicher Erkrankung des Kindes bei der BesteuerungTagespflegeperson sind umgehend die Eltern/Erziehungsberechtigten zu informieren. Der Ertragsteil - Die Eltern/Erziehungsberechtigten bevollmächtigen die Tagespflegeperson, wenn es erforderlich sein sollte, eine ärztliche Behandlung des Kindes zu veranlassen. 🡺 Die Eltern/Erziehungsberechtigten hinterlegen bei der Tagespflegeperson eine Kopie des Impf- passes und legen den Nachweis der Früherkennungsuntersuchung vor. 🡺 Das Infoblatt „Geimpft – geschützt: in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ wird den Eltern/Erziehungsberechtigten ausgehändigt. - Die Tagespflegeperson hat folgende Anfälligkeiten, gesundheitliche Probleme, Erkrankungen des Kindes zu berücksichtigen: - Im Hinblick auf bereits bestehende Erkrankungen, Allergien, Medikamente etc. werden folgende Vereinbarungen getroffen: Eltern/Erziehungsberechtigte und Tagespflegeperson stimmen ihre Urlaubszeiten rechtzeitig mitei- nander ab. Im Falle einer Erkrankung/Verhinderung der Tagespflegeperson besteht bei der öffentlich geförder- ten Kindertagespflege ein Anspruch auf eine vom Landratsamt Rottal-Inn - Amt für Jugend und Fa- milie vermittelte Ersatzbetreuung. Vor Abschluss der Betreuungsvereinbarung zur Kindertagespfle- ge bespricht die Fachkraft für Ersatzbetreuung mit einem Prozentsatz aus den Eltern/Erziehungsberechtigten und der gezahlten Jahresrente errechnetTa- gespflegeperson die individuelle Organisation bei Ausfallzeiten. Dieser Prozentsatz richtet In erster Linie vertreten sich nach dem Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung, vgl. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Wählt der Versicherungsnehmer anstelle von Rentenleistungen ganz oder teilweise eine Kapitalabfindung, sind die darin enthaltenen Kapitalerträge grundsätzlich in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuernTagespflegepersonen gegenseitig (Tandemmodell). Die steuerpflichtigen Erträge ermitteln sich als Differenz Kontaktpflege zwischen dem Auszahlungsbetrag den Tandempartnern liegt in deren Eigenverantwortung. Sollte diese Vertretung im Be- darfsfall nicht funktionieren, besteht die Möglichkeit der Ersatzbetreuung durch das Landratsamt Rottal-Inn – Amt für Jugend und Familie oder durch Elternorganisation. ⭘ Die im Bedarfsfall vertretende Tagespflegeperson ist (VersicherungsleistungName und Adresse der Tagespflegeperson) und ⭘ Die Fachberatung für Kindertagespflege, Xxxx Xxxxx, soll im Bedarfsfall die Ersatzbetreuung übernehmen. (Betreuungsmöglichkeit entweder in den geleisteten Beiträgen (bzw. den auf eine etwaige Teilauszahlung entfallenden Beiträgen) – „Differenzbetrag“. Etwaige Verluste sollten steuerlich abzugsfähig sein, können jedoch grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Wir weisen auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG hin, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen 15 % des Differenzbetrags steuerfrei sein können oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Differenzbetrag aus Investmenterträgen stammt. Wird die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Differenzbetrages anzusetzen (sog. Halbeinkünfteverfahren). Ergibt sich bei Vorliegen der für die hälftige Steuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen ein Verlust, so ist dieser Kindertagespflege (zu den Privaträumen) abge- grenzten Räumen der Tagespflegeperson oder nach den allgemeinen Vorschriften mit anderen (positiven) Einkünften verrechenbar. Steuerliche Erträge aus der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung unterliegen der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% und ggf. Kirchensteuer) mit der Maßgabe, dass der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat (Abgeltungsteuer). Der Steuerpflichtige kann einheitlich für alle Kapitaleinkünfte die Veranlagung nach seinem individuellen Steuertarif beantragen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung). Der abgeltende Steuersatz findet jedoch keine Anwendung, wenn die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Hälfte des Differenzbetrages persönlicher Absprache im Rahmen privaten Haus- halt von Xxxx Xxxxx in Pfarrkirchen; Abholen und Bringen der Veranlagung Kinder wird jeweils vorausgesetzt) ⭘ Das Angebot der Ersatzbetreuung liegt vor, soll aktuell aber nicht in Anspruch genommen wer- den, da im Bedarfsfall folgende Person(en) zur Einkommensteuer Verfügung stehen: ⭘ Die Eltern/Erziehungsberechtigten bevollmächtigen die Tagespflegeperson, das Kind unter Beachtung der besonderen Anschnall- und Sicherungspflicht (Autokindersitz) im eigenen PKW mitzunehmen. 🡺 Plant die Tagespflegeperson Ausflüge mit dem individuellen Steuersatz unterworfen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die endgültige Einkommensteuer (bzw. den Solidaritätszuschlag) angerechnet. Etwaige Überhänge werden erstattetKind oder möchte mit dem Kind schwimmen ge- hen ist eine Bevollmächtigung der Eltern/Erziehungsberechtigten einzuholen.

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Leistungen. Rentenleistungen unterliegen nur Nutzung eines Einzelzimmers Preiszuschlag entnehmen Sie bitte der Kostenaufstellung Pflegesätze in Anlage2. Es be- steht eine Warteliste. Bei SGB XII Leistungsbe- rechtigten ist die Zustimmung des Amtes nötig. Zusatzgetränke aus der Automatenversorgung Aktuelle Preisliste im Foyer, Buchung und Abrechung erfolgt individuell über den Getränkeschlüssel des Bewohners. Benutzung des Bauernstüberls für Feste im 10 € Reinigungsgebühr, wenn Nachreinigung geschlossenen Rahmen notwendig. Telefongebühren Es wird keine Grundgebühr erhoben, die Gebührenabrechnung erfolgt pro Zeiteinheit des Gesprächs mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung0,26€ pro Minute. Telefonate ins Ausland sind nicht möglich. Gebührenpauschale Kabelfernsehn monatliche Nutzungspauschale im Doppel- Zimmer 1,75€ im Einzelzimmer 3,50€. Die Hinzubuchung weiterer Leistungen, wie Inter- net oder PayTV muss vertraglich direkt zwischen Anbieter und dem Bewohner selbst vereinbart werden. Verbrauchsmittel des täglichen Bedarfs z.B. Hautpflegemittel, Gesichtcreme, Zahn- (soweit nicht zur Pflegestandardausstattung gehörend) bürsten können in beschränktem Umfang über das Heim erworben werden. Bei Bedarf ist die ausliegende Preisliste einzusehen. Der Ertragsteil wird mit einem Prozentsatz aus der gezahlten Jahresrente errechnet. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung, vgl. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Wählt der Versicherungsnehmer anstelle Mehrverbrauch von Rentenleistungen ganz oder teilweise eine Kapitalabfindung, sind die darin enthaltenen Kapitalerträge grundsätzlich in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuern. Die steuerpflichtigen Erträge ermitteln sich als Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (Versicherungsleistung) und Inkontinenzartikeln über den geleisteten Beiträgen (bzw. den auf eine etwaige Teilauszahlung entfallenden Beiträgen) – „Differenzbetrag“. Etwaige Verluste sollten steuerlich abzugsfähig sein, können jedoch grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Wir weisen auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG hin, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen 15 % des Differenzbetrags steuerfrei sein können oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Differenzbetrag aus Investmenterträgen stammt. Wird die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Differenzbetrages anzusetzen (sog. Halbeinkünfteverfahren). Ergibt sich bei Vorliegen der für die hälftige Steuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen ein Verlust, so ist dieser nach den allgemeinen Vorschriften mit anderen (positiven) Einkünften verrechenbar. Steuerliche Erträge aus der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung unterliegen der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% und ggf. Kirchensteuer) mit der Maßgabe, dass der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat (Abgeltungsteuer). Der Steuerpflichtige kann einheitlich für alle Kapitaleinkünfte die Veranlagung nach seinem individuellen Steuertarif beantragen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung). Der abgeltende Steuersatz findet jedoch keine Anwendung, wenn die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Hälfte des Differenzbetrages im Rahmen Expertenstandard definierten Bedarf ist vom Bewohner zusätzlich zu zahlen. Zusatzleistungen sind in ihrer Art, ihrem Umfang und ihrem Preis unabhängig von in der Veranlagung zur Einkommensteuer dem individuellen Steuersatz unterworfenAnlage 1 des Heim- vertrages genannten Pflegesätzen veränderbar. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die endgültige Einkommensteuer (bzw. den Solidaritätszuschlag) angerechnet. Etwaige Überhänge werden erstattetSie bedürfen der Kenntnisnahme des Landesverbandes der Pflegekassen Bayern.

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