Invaliditätsfall Musterklauseln

Invaliditätsfall. Tritt als Folge des Unfalles innerhalb von fünf Jahren eine voraussichtlich bleibende medizinisch-theoretische Invalidität ein, wird, falls zum Unfallzeitpunkt eine Unfalldeckung bestand, das Invaliditätskapital ausbezahlt, welches sich nach dem Grad der Invalidität, der vereinbarten Versicherungssumme und der gewählten Leistungsvariante bestimmt. Eine allenfalls durch das Ereignis eingetretene Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit wird dabei nicht berücksichtigt. Auf das Invaliditätskapital hat ausschliesslich die versicherte Person Anspruch.
Invaliditätsfall. Der Anspruch auf Leistungen bei Invalidität wird frühestens in dem Zeitpunkt geprüft, in dem von der Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine namhafte Besserung des Gesundheitszustandes mehr erwartet werden kann. Xxxxx als Folge des Unfalls innerhalb von fünf Jahren eine voraussichtlich bleibende medizinisch theoretische Invalidität ein, so zahlt elipsLife das Invaliditätskapital, welches sich nach dem Grad der Invalidität, der vereinbarten Versicherungs- summe und der gewählten Leistungsvariante bestimmt. Leistungen von anderen Versicherern und von haftpflichtigen Dritten werden nicht angerechnet (Summenversicherung). Die medizinisch theoretische Invalidität wird vom beratenden Arzt schematisch aufgrund der in Art. 2.4.1. der vorliegen- den AVB genannten Grundsätze bestimmt. Eine allenfalls durch das Ereignis eingetretene Erwerbs- oder Arbeitsunfä- higkeit wird dabei nicht berücksichtigt. Auf das Invaliditätskapital (IV-Kapital) hat ausschliesslich die versicherte Person Anspruch. Der Anspruch auf IV-Kapital erlischt mit dem Tode der versicherten Person.
Invaliditätsfall. 2.2.1 Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidi- tät) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapital- leistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Ein nach Ziffer 2.2.2 bis 2.2.4 festgestellter Invaliditäts- grad wird wie folgt entschädigt: Weniger als 20 % € 0,– ab 20 % € 5.000,– ab 25 % € 10.000,– ab 35 % € 25.000,– ab 45 % € 30.000,– ab 55 % € 70.000,– ab 65 % € 100.000,– ab 75 % € 200.000,– ab 85 % bis 100 % € 250.000,–
Invaliditätsfall. 7.1.1 Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalbetrag gezahlt.
Invaliditätsfall. 2.2.1 Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidi- tät) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapital- leistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Ein nach Ziffer 2.2.2 festgestellter Invaliditätsgrad wird wie folgt entschädigt: Inv. Grad in % bis zu Entschädigung 19 € 1.000,– je 1 % nach Feststellung
Invaliditätsfall. Hat der Unfall eine voraussichtlich bleibende Invalidität zur Folge, so zahlt die Gesellschaft folgende Entschädigung: Bei vollständigem Verlust oder vollständiger Gebrauchsunfä- higkeit, Das Invaliditätskapital wird nach der Leistungsvariante A (pro- gressive Invalidität) berechnet. Die progressive Invaliditätsver- sicherung hat keine Gültigkeit für Personen, die im Zeitpunkt des Unfalles das 65. Altersjahr vollendet haben. Für diese Per- sonen wird das Invaliditätskapital nach Variante B (einfache In- validität) berechnet. Das Kapital, in Prozenten der für Invalidität vereinbarten Ver- sicherungssumme, beträgt: beider Arme oder Hände, beider Beine oder Füsse eines Armes oder einer Hand und zugleich 100 % eines Armes im Ellbogengelenk oder oberhalb desselben 70 % eines Unterarmes oder einer Hand 60 % eines Daumens 22 % eines Zeigefingers 14 % eines anderen Fingers 8 % eines Beines im Kniegelenk oder oberhalb desselben 60 % eines Beines unterhalb des Kniegelenks 50 % eines Fusses 40 % der Sehkraft beider Augen 100 % der Sehkraft eines Auges 30 % der Sehkraft eines Auges, wenn diejenige des anderen Auges schon vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits 70 % vollständig verloren war des Gehörs auf beiden Ohren 60 % des Gehörs auf einem Ohr 15 % des Gehörs auf einem Ohr, wenn dasjenige auf dem ande- ren Ohr schon vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits 45 % vollständig verloren war A B A B % % % % % 26 28 26 64 170 64 27 31 27 65 175 65 28 34 28 66 180 66 29 37 29 67 185 67 30 40 30 68 190 68 31 43 31 69 195 69 32 46 32 70 200 70 33 49 33 71 205 71 34 52 34 72 210 72 35 55 35 73 215 73 36 58 36 74 220 74 37 61 37 75 225 75 38 64 38 76 230 76 39 67 39 77 235 77 40 70 40 78 240 78 41 73 41 79 245 79 42 76 42 80 250 80 43 79 43 81 255 81 44 82 44 82 260 82 45 85 45 83 265 83 46 88 46 84 270 84 Inv.‌‌‌ Kapital Inv. Kapital Für Jugendliche ohne Erwerbseinkommen, welche zur Zeit des
Invaliditätsfall. 3.1 Führt der Unfall zu einer voraussichtlich bleibenden In- validität, bezahlt die AXA den dem Invaliditätsgrad ent- sprechenden Prozentsatz. Der Invaliditätsgrad wird nach den Bestimmungen über die Bemessung der In- tegritätsschäden des Unfallversicherungsgesetz (UVG) festgelegt.
Invaliditätsfall a) Xxxxx als Folge des Unfalls innert 5 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet, eine voraussichtlich bleibende Invalidität ein, zahlt die USS eine Invaliditätsentschädigung gemäss der Garantietabelle im Anhang, bei Teilinvalidität einem dem Grade der Beeinträchtigung entsprechenden Teil der- selben.
Invaliditätsfall. 2.2.1 Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidi- tät) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapital- leistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe in Höhe von € 41.000,–. Die Invaliditätsentschädigung für einen nach Ziffern 2.2.2 bis 2.2.4 festgestellten Invaliditätsgrad wird wie folgt ent- schädigt: Bei einem Invaliditätsgrad ab 20 % bis 25 % erfolgt die Leistung nach der Fest- stellung, über 25 % bis 50 % wird der 25 % übersteigende Satz dreifach, über 50 % bis 75 % wird der 50 % übersteigende Satz sechsfach, über 75 % bis 100 % wird der 75 % übersteigende Satz achtfach entschädigt. Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 100 % wird in Abänderung der progressiven Bewertungsstaffel eine Invaliditäts-Höchstsumme von € 205.000,– zur Verfü- gung gestellt.
Invaliditätsfall. Xxxxx als Folge des Unfalles innerhalb von fünf Jahren eine voraussichtlich bleibende medizinisch­theoretische Inva­ lidität ein, wird, falls zum Unfallzeitpunkt eine Unfallde­ ckung bestand, das Invaliditätskapital ausbezahlt, welches sich nach dem Grad der Invalidität, der vereinbarten Ver­ sicherungssumme und der gewählten Leistungsvariante bestimmt. Eine allenfalls durch das Ereignis eingetretene Erwerbs­ oder Arbeitsunfähigkeit wird dabei nicht berück­ sichtigt. Auf das Invaliditätskapital hat ausschliesslich die versicherte Person Anspruch.