Todesfall Musterklauseln

Todesfall. Für den Monat, in dem die →versicherte Person an einem Tag stirbt, der nicht der letzte Tag des Monats ist, können wir für diese Person den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlan- gen.
Todesfall. Wenn der Versicherte innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall infolge der erlittenen Verletzun- gen stirbt, zahlt die Versicherung den für den Todesfall versicherten Betrag an dessen Erben, bis zum vierten Verwandtschaftsgrad, zu gleichen Teilen unter Abzug der eventuell schon für den gleichen Unfall für Dauerinva- lidität gezahlten Entschädigung.
Todesfall. Stirbt die versicherte Person während der Reise, organisiert die Assistance auf Wunsch der Angehörigen die Überführung des verstorbenen Versicherten bzw. wahlweise die Bestattung vor Ort.
Todesfall. Stirbt die versicherte Person innert fünf Jahren an den Folgen eines Unfalles, so zahlt die SOLIDA, falls zum Unfallzeitpunkt eine Unfalldeckung bestand, die für den Todesfall versicherte Summe unter Abzug der allfällig für denselben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsent- schädigung. Die Todesfallhöchstsumme ist für folgenden Personenkreis beschränkt: − Kinder bis zum vollendeten 30. Altersmonat: CHF 2500 − Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr: CHF 20 000 − Erwachsene ab dem vollendeten 65. Altersjahr: CHF 20 000
Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum vollend- eten 18. Lebensjahr sowie ledige Erwachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, € 8.000,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, € 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern.
Todesfall. Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, so zahlt elipsLife die für den Todesfall versicherte Summe unter Abzug der allfällig für denselben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsentschädigung. Ist der Verunfallte unter 16 oder über 65 Jahre alt, so beträgt die Todesfallsumme höchstens CHF 20’000. Bezugsberechtigt sind die Personen in nachstehender Reihenfolge:
Todesfall. 51 Die AXA bezahlt die Leistungen für die versicherte Person – an den Ehepartner oder eingetragenen Partner; – bei dessen Fehlen an die Kinder, für deren Unter- halt die versicherte Person ganz oder teilweise auf- kam; – bei deren Fehlen an die übrigen Personen, für deren Unterhalt die versicherte Person überwie- gend aufkam; – bei deren Fehlen an die erbberechtigten Nachkom- men; – bei deren Fehlen an die Eltern; – bei deren Fehlen an die Geschwister oder deren Nachkommen.
Todesfall. 7.2.1 Der Todesfall liegt vor, wenn der Kreditkarteninhaber oder ein mitver- sicherter Familienangehöriger infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres gestorben ist. Auf die besonderen Pflichten nach § 10 Absatz 10.5 weisen wir hin.
Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 5.000,– für alle Mitglieder, die Leistung erhöht sich um € 1.000,– für jedes unterhaltsberechtigte Kind.
Todesfall. Im Fall Ihres Ablebens bleibt Ihre Wohnung zunächst Versiche- rungsort. Das Versicherungsverhältnis erlischt jedoch zwei Monate nach dem Sterbedatum, wenn nicht spätestens zu dieser Zeit ein Erbe die Wohnung in der selben Weise wie Sie nutzt.