Vergütungsregelungen Musterklauseln

Vergütungsregelungen. 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementgebühren und sonstige monatliche Zahlungen werden im Voraus zum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungser- bringung durch Sky fällig und zahlbar. Ggf. vereinbarte Einmalzahlungen, z. B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten werden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklast- schriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertrag- lich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
Vergütungsregelungen. 3.1 In Bezug auf den in Kombination mit dem Grundvertrag vereinbarten Vertrag mit Sky gilt abweichend von II.3: Zahlungsansprüche von Sky sind durch die Zahlung des Kunden an den Kooperationspartner abgegolten, es gelten insoweit die zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Vergütungsregelungen. Grundsätzlich sind alle gärtnerischen Projektierungs- und Beratungsarbeiten entschädigungspflichtig. Es gelten der „Tarif für gärtnerische Projektierungs- und Beratungslei- stungen“ von JardinSuisse oder die Honorar-Ordnung SIA 105.
Vergütungsregelungen. (1) Die Schutzimpfungen für Auslandsreisen nach § 1 dieser Vereinbarung werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert und wie folgt vergütet: - erste Einfach-Impfung bei einem Arzt-Patienten-Kontakt 12,00 EUR - Hepatitis A und B (Kombinationsimpfung) 21,00 EUR - Typhus und Hepatitis A (Kombinationsimpfung) 21,00 EUR - Für jede weitere Impfung, beim selben Arzt-Patienten-Kontakt 6,00 EUR.
Vergütungsregelungen. 4.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementgebühren und sonstige monatliche Zahlungen werden im Voraus zu Beginn des Abrechnungsmonats der Leistungserbringung an dem Kalendertag, der dem Beginn des kostenpflichtigen Abonnements entspricht, fällig und zahlbar. Die fälligen Entgelte werden unmittelbar eingezogen. Soweit abweichend, gelten die zu den Zahlungsarten (4.3) vereinbarten Re- gelungen.
Vergütungsregelungen. (1) Für die Information, Beratung und Einschreibung eines Versicherten erhält der Hausarzt ein- malig im ersten Quartal eine Vergütung in Höhe von 11,00 EUR. In diesem Zusammenhang klärt der Hausarzt den Versicherten über die Ziele dieser Versorgungsform auf und informiert ihn über dessen Rechte und Pflichten. Weiter verschafft sich der Hausarzt einen umfassenden Überblick über die Behandlungshistorie und über Art und Umfang der Behandlung durch weite- re Leistungserbringer (z. B. verordnete Arzneimittel, behandelnde Fachärzte, HKP etc.). Die Abrechnung erfolgt über die Abrechnungsnummer 99010. Diese ist am selben Quartal nicht neben der Abrechnungsziffer 99011 abrechnungsfähig.
Vergütungsregelungen. 1. Die Schutzimpfungen für Auslandsreisen nach § 1 dieser Vereinbarung werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert und wie folgt vergütet: • Rotavirus 7,00 € • übrige Impfungen • die Beratungsleistung für die Malaria-Prophylaxe 6,00 €.
Vergütungsregelungen. 3.1 Den festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent im Voraus an Sky. Dies gilt ungeachtet einer etwaigen (vor- läufigen) Einstellung der Zurverfügungstellung des Sky Programmes im Fall unbe- rechtigter öffentlicher Vorführung gemäß Pkt. 2.1.2. Zusätzlich hat der Abonnent bei Abonnementabschluss gegebenenfalls vereinbarte Aktivierungsgebühren für das Abonnement zu leisten.
Vergütungsregelungen a) Der Auftraggeber zahlt pro Kalenderjahr eine Verwaltungspauschale in Höhe von 15,00 € pro Mitar- beiter, mind. jedoch 49,99 € pro Kalenderjahr. Im Übrigen bemisst sich die Vergütung nach den Leis- tungen, die auf Grund der Auftragserteilung erbracht wurden, sowie der im Folgenden vereinbarten Vergütung. Soweit Leistungen nach diesem Vertrag in Anspruch genommen werden, werden die Kosten für diese bis zur Höhe der Pauschale verrechnet. Die Verrechnung der Pauschale erfolgt je- doch nur für das laufende Kalenderjahr. Der Betrag für die darüber hinaus beauftragten Leistungen werden in Rechnung gestellt.
Vergütungsregelungen. 3.1 Den festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag und sonstige Bei- träge sind im Voraus an Sky zu zahlen. Sky hat XXXX beauftragt und ermächtigt, die Beiträge einzuziehen, bzw. entgegenzunehmen. Die un- aufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Kunden nicht von der Zahlungs- pflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge.