Leistungen. Die Versicherung hat die im Unfallversicherungsgesetz vorgeschriebenen Leistun- gen zu erbringen. Während der ersten 2 Tage ab Unfall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens 80 Prozent des entgehenden Xxxxxx gemäss den ge- setzlichen Bestimmungen zu bezahlen, sofern er nicht durch Versicherungsleis- tungen abgegolten wird.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Leistungen. Die Versicherung hat die im Unfallversicherungsgesetz vorgeschriebenen Leistun- gen zu erbringen. Während der ersten 2 Tage ab Unfall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens 80 Prozent 80% des entgehenden Xxxxxx gemäss den ge- setzlichen gesetzli- chen Bestimmungen zu bezahlen, sofern er nicht durch Versicherungsleis- tungen Versicherungsleistungen abgegolten wird.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Leistungen. Die Versicherung hat die im Unfallversicherungsgesetz vorgeschriebenen Leistun- gen Leistungen zu erbringen. Während der ersten 2 Tage ab Unfall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens 80 Prozent 80% des entgehenden Xxxxxx gemäss den ge- setzlichen gesetzlichen Bestimmungen zu bezahlen, sofern er nicht durch Versicherungsleis- tungen Versicherungsleistungen abgegolten wird.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Leistungen. Die Versicherung hat die im Unfallversicherungsgesetz vorgeschriebenen Leistun- gen Leistungen zu erbringen. Während der ersten 2 Tage ab Unfall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Arbeit- nehmer mindestens 80 Prozent des entgehenden Xxxxxx gemäss den ge- setzlichen gesetzlichen Bestimmungen zu bezahlen, sofern er nicht durch Versicherungsleis- tungen abgegolten wird.Versicherungsleistungen abgegol- ten wird.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Leistungen. Die Versicherung hat die im Unfallversicherungsgesetz vorgeschriebenen Leistun- gen Leistungen zu erbringen. Während der ersten 2 Tage ab Unfall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens 80 Prozent des entgehenden Xxxxxx gemäss den ge- setzlichen gesetzlichen Bestimmungen zu bezahlen, sofern er nicht durch Versicherungsleis- tungen Versicherungsleistungen abgegolten wird.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Leistungen. Die Versicherung hat die im Unfallversicherungsgesetz vorgeschriebenen Leistun- gen Leis- tungen zu erbringen. Während der ersten 2 Tage ab Unfall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens 80 Prozent des entgehenden Xxxxxx gemäss den ge- setzlichen gesetzlichen Bestimmungen zu bezahlen, sofern er nicht durch Versicherungsleis- tungen Versiche- rungsleistungen abgegolten wird.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Leistungen. Die Versicherung hat die im Unfallversicherungsgesetz vorgeschriebenen Leistun- gen zu erbringen. Während der ersten 2 Tage ab Unfall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens 80 Prozent 80% des entgehenden Xxxxxx gemäss den ge- setzlichen gesetzlichen Bestimmungen zu bezahlen, sofern er nicht durch Versicherungsleis- tungen abgegolten Versicherungsleistungen abge- golten wird.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag