Kündigung nach der Probezeit Musterklauseln

Kündigung nach der Probezeit. 1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem fünften Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden.
Kündigung nach der Probezeit. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
Kündigung nach der Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit ist nur eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB möglich. Als wichtiger Grund für den/die Umzuschu lende/n gelten auch soziale und familiäre Schwierigkeiten, der Wegfall der Leistungen eines Kostenträgers/ Rehabilitationsträgers sowie Schwierig- keiten, die auf eine Behinderung zurückzuführen sind. 1
Kündigung nach der Probezeit. 24.1. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis im 1. Dienstjahr unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt werden.
Kündigung nach der Probezeit. Nach der Probezeit kann das Umschulungsverhältnis aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtigen Grund für die/den Umzuschulenden gelten auch soziale und familiäre Schwierigkeiten, der Wegfall der Leistungen eines Kostenträgers/Rehabilitationsträgers sowie Schwierigkeiten, die auf eine Behinderung zurückzuführen sind. Sofern die Umschulungsmaßnahme ganz oder teilweise von der Agentur für Arbeit gefördert wird, sind die Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit in der jeweiligen Fassung zu beachten.
Kündigung nach der Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit existiert grundsätzlich keine so genannte ordentliche, d. h. fristgerechte, Kündigung wie bei normalen Arbeitsverhältnissen. Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Vertragsparteien daher grundsätzlich nur „aus wichtigem Grund“ schriftlich ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Das Berufsbildungsgesetz räumt Auszubildenden jedoch eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG ein. Danach könne Auszubildende nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn diese die Berufsausbildung aufgeben oder eine andere Berufsausbildung aufnehmen wollen.
Kündigung nach der Probezeit. Hier finden Sie Unterstützung zum Ausfüllen der Seite 3 des Ausbildungsvertrag. Die „Ergänzenden Vereinbarungen“, Sei- te 4-6, sind Vertragsbestandteil, bietet jede Erklärung. Die gesamte Vereinbarung muß von allen Vertragspartner un- terzeichnet und in entsprechender Ausfertigung eingereicht werden. Jede ZFA, ZMP, ZMF, DH und angestellte Zahnarzt/Zahnärztin, die mehr als 30 Std./Woche in ihrer Praxis tätig ist, werden hier aufgeführt. Zahntechniker, weitere Auszubildende, ungelern- te ZFA und Teilzeitkräfte unter 30 Std./Woche zählen nicht. Datum des regulären Praxiseintritts. Genau 36 Monate, oder 24 Monate bei Verkürzung, später ist das Ausbildungsende. Beispiel: Beginn 01.08.2019, Ende 31.07.2022 oder 31.07.2021. Unabhängig von der Prüfung etc. Lesen Sie bitte zu Punkt A/3. Bei einem Ausbildungsplatzwechsel tragen Sie bitte die bis- herigen Ausbildungsmonate ein. Das Enddatum, siehe Punkte 2./3., bleibt unberührt. Das Berufsbildungsgesetz erlaubt max. 4 Monate Probezeit. Um ein politisches Signal zu setzen, bittet der Vorstand der ZÄK alle Ausbilder, immer die aktuelle tarifliche Empfehlung zu zahlen. Ebenso sollte die tarifliche Empfehlung die Grund- lage der Berechnung der Vergütung bei Teilzeitauszubilden- den sein. Die max. Arbeitszeit für Auszubildende beträgt 8 Std./Tag und 40 Std./Woche. Bitte tragen Sie, außer bei einer Teilzeitausbil- dung, nur 8 Std./Tag ein. Bei der Teilzeitausbildung bitte die reduzierte tägliche Arbeitszeit. Beginn/Endjahr wird der Urlaubsanspruch anteilig be- rechnet. Der Mindestanspruch ist unter E. aufgeführt. Be- achten Sie bitte die gesonderten Regelungen für min- derjährige Xxxxxx. Beispiel bei einer volljährigen Azubi: Beginn ist der 01.08.2019, das Ende der 31.07.2022. (Anspruch 20 Arbeitstage pro Jahr) Formel: Voller Urlaubsanspruch, geteilt durch 12, mal die an- teiligen Monate in dem entsprechenden Jahr. Es wird immer kaufmännisch gerundet. 2019 8 Tage 2020 20 Tage 2021 20 Tage 2022 12 Tage Eingetragen in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Ort/Datum ........................................... Stand: Dez. 2019 Dieses Feld wird nur von der Zahnärztekammer Hamburg aus- gefüllt. Bitte beachten Sie immer den aktuellen Stand. Alte Verträge können wir aus rechtlichen Gründen nicht annehmen. Aktu- elle Verträge, Information zur Berufsschule/Schultage, Auf- hebungsverträge, Prüfungsinformationen, Ausbildungsnach- weis und vieles mehr finden Sie unter: xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx Es wird nachstehender Vertrag zur ...
Kündigung nach der Probezeit. (Siehe Erläuterungen Seite 5 unter G) H Verschwiegenheit, Aufklärung Hepatitis B, Hospitationszeiten KFO/MKG, Zeugnis, Beilegungen von Streitigkeiten, Gerichtsstand, Nebenabreden. (Siehe Erläuterungen Seite 5 unter H) Die/Der Auszubildende ist damit einverstanden, dass der Ar- beitgeber im Rahmen dieses Ausbildungsverhältnisses die personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet und nutzt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt zum Zwecke der Personalverwaltung und Kontrolle der Fortbil- dungsverpflichtungen der/des Auszubildenden. Die Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses sowie die Nutzung des E-Mail-Systems dürfen ausschließlich für praxis- bedingte Zwecke erfolgen. Eine private Nutzung durch die/ den Auszubildende/n ist nicht gestattet. Das Internet darf nur mit der gültigen persönlichen Zugangs- berechtigung genutzt werden. User-ID und Passwort dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Es dürfen keine frem- den Programme/Dateien auf die Festplatte kopiert, über Dis- kette, USB-Stick, CD-ROM oder ähnliche Datenträger oder das Internet auf dem Rechner installiert und/oder eingesetzt wer- den. Auf Virenkontrolle ist zu achten. Virenschutzprogramme sind zu nutzen. Auftretende Störungen, die mit einem Viren- befall in Zusammenhang stehen könnten, sind umgehend dem Praxisinhaber zu melden. Das Abrufen, Anbieten oder Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten, insbesondere rassisti- scher oder pornografischer Art ist verboten. Der Praxisinhaber ist berechtigt, jede Nutzung des E-Mail-Sy- stems und des Internets für die Dauer von max. drei Monaten zu speichern, um die Einhaltung der obigen Bestimmungen anhand der gespeicherten Daten zu überprüfen. Die/Der Auszubildende erteilt insoweit ihre Einwilligung gem. § 4 a BDSG. Verstöße gegen die vorstehenden Regelungen können arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Der Antrag auf Eintragung wird hiermit gestellt. Die Richtig- keit und Vollständigkeit der gemachten Angaben wird durch die Unterschriften auf Seite 6 und 9 bestätigt. Der Ausbil- dungsbetrieb bittet um Übermittlung der Ergebnisse der Zwi- schen- und Abschlussprüfung des Auszubildenden gemäß § 37 Satz 2 BBiG. Die ergänzende Vereinbarung ist Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages. Der Ausbildungsrahmen- plan ist bekannt und wurde zur Kenntnis genommen. Hamburg, Unterschrift Auszubildende/r Unterschrift Erziehungsberechtigte/r Unterschrift des Ausbildenden Eingetragen in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Ort/D...
Kündigung nach der Probezeit. 61.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündi- gungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neun- ten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Wird die Kündigungsfrist gemäss Art. 63.1 GAV unterbrochen, läuft diese nach Ablauf der Sperrfrist bis zu deren Ende weiter.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.