Inhalt der Leistung Musterklauseln

Inhalt der Leistung. In erster Linie kommt die Leistung als Ergänzung zur Hebammenhilfe und zur ärztlichen Betreu- ung bei Hausgeburten in Frage. Die häusliche Pflege umfasst Grundpflege ohne hauswirtschaftli- che Versorgung als persönliche Betreuung. Sie soll weiterhin darauf ausgerichtet sein, dass die Versicherte - ggf. in Verbindung mit anderen Leistungen bei Schwangerschaft, häuslicher Entbin- dung und Mutterschaft (z. B. ärztliche Betreuung, Haushaltshilfe) - zu Hause verbleiben kann.
Inhalt der Leistung. Der Begriff „Haushaltshilfe" wird im Gesetz nicht definiert. Aus der Tatsache, dass die Haushalts- hilfe bei Ausfall der haushaltsführenden Person zur Verfügung zu stellen ist, muss aber geschlos- sen werden, dass die Hilfe in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten besteht. Die Haushaltshilfe umfasst demnach die Dienstleistungen, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind, z. B. Be- schaffung und Zubereitung der Mahlzeiten, Wäschepflege und Reinigung der Wohnung (Unter- halts- ggf. Grundreinigung). Darüber hinaus erstreckt sie sich auf die Betreuung und Beaufsichti- gung der im Haushalt lebenden Kinder, soweit dies in Anbetracht des Alters oder des Gesund- heitszustandes der Kinder erforderlich ist (vgl. auch BSG vom 22.04.1987 – 8 RK 22/85).
Inhalt der Leistung. 3.3.0 allgemeiner Teil Die WfbM hat denjenigen Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, • eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leis- tung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und • zu ermöglichen, ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen und wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch entsprechende Maßnahmen. Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an Berufs- bildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst.
Inhalt der Leistung. 3.3.0 allgemeiner Teil Inhalt der Leistungen sind alle Maßnahmen, Aktivitäten, Angebote und Vorkehrungen, die dazu dienen, die Aufgaben der Eingliederungshilfe laut SGB IX zu verwirklichen. Insbesondere gehören grundpflegerische, persönlichkeitsfördernde und stabilisierende Maßnahmen dazu. Dabei ist dem besonderen Aspekt älterer Menschen mit geistiger Behinderung, die aus einem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden sind, Rechnung zu tragen.
Inhalt der Leistung. 3.3.1. Allgemeiner Teil
Inhalt der Leistung. Inhalt der Leistung ist die Erbringung von Schulungsleistun- gen in Form von Produktschulungen sowie die Durchführung von Zertifizierungsprüfungen. Leistungsumfang und Vergü- tung sowie sonstige gesonderte vertragliche Vereinbarungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und/oder der An- meldebestätigung. Für individuell zusammengestellte Schu- lungen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen Anwendung.
Inhalt der Leistung. Die CP AG erbringt für die im Software-Pflegeschein zum Software-Pflegevertrag aufgeführten Produkte folgende Software-Pflegeleistung: ■ Support-Hotline (vgl. Ziff. III.1) ■ Unterstützung bei der Fehlerkorrektur (vgl. Ziff. III.2) ■ Update- und Release-Service (vgl. Ziff. III.6) Es ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, Software so zu erstellen oder so zu betreiben, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die Verpflichtung zur Unterstützung bei der Fehlerbeseitigung erstreckt sich daher auf alle Abweichungen zwischen der Leistungsbeschreibung der Software und der tatsächlich vorgefundenen Arbeitsweise. Von der Software-Pflege umfasst sind zwei Major Releases. Die CP AG ist jedoch zur Software-Pflege des ersten Major Releases nur für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Auslieferung des darauffolgenden Major Releases verpflichtet. Als Auslieferung gilt die Bereitstellung der Version im Downloadportal der CP AG.
Inhalt der Leistung. (1) Der Leistungserbringer erbringt die jeweils ärztlich verordnete SAPV-Leistung als multiprofessionelles PCT intermittierend oder durchgängig nach Bedarf als
Inhalt der Leistung. 3.3.0 allgemeiner Teil Inhalt der Leistungen sind alle Maßnahmen, Aktivitäten, Angebote und Vorkehrungen, die dazu dienen, die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu verwirklichen. Insbesondere gehören grundpflegerische, persönlichkeitsfördernde und stabilisierende Maßnahmen dazu.