Berufliche Bildung Musterklauseln

Berufliche Bildung. Die berufliche Qualifikation als Binnenschiffer kann im Rahmen einer dualen staatlich an- erkannten Berufsausbildung erworben werden, die eine Gesamtdauer von drei Jahren aufweist. Die Ausbildungsplätze werden seitens der Binnenschifffahrtsunternehmen so- wie der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes angeboten. Der theoretische Un- terricht wird deutschlandweit an lediglich zwei berufsbildenden Schulen angeboten. Im Rahmen der Kultusministerkonferenz wurden die Einzugsgebiete der Berufsschulen fest- gelegt. Im westlichen Teil Deutschlands findet die Ausbildung in Duisburg statt, im östli- chen Teil in Schönebeck bei Magdeburg. Das Schiffer-Berufskolleg RHEIN in Duisburg vereint allerdings den Großteil der Auszubildenden. Der theoretische Unterricht findet als Blockunterricht statt und dauert in der Regel 12 bis 14 Wochen pro Ausbildungsjahr. Duale Berufsausbildung Bisher bestanden europaweit keine einheitlichen Berufsqualifizierungsstandards für Bin- nenschiffer. In der Vergangenheit waren die Ausbildungen der Binnenschiffer je nach Land und Fluss unterschiedlich und von sogenannten Flusskommissionen geregelt. Am 27. Juni 2017 haben EU-Parlament und Rat die Vereinheitlichung der Binnenschifferaus- bildung beschlossen. Die Mitgliedsstaaten müssen in den nächsten vier Jahren die Richt- linie 2014/112/EU vom 19. Dezember 2014 in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie erlaubt die Einführung von EU-einheitlichen Ausbildungsinhalten sowie Befähigungsstan- dards, um die ungleichen Kompetenzniveaus in der beruflichen Ausbildung der Binnen- schiffer zu beheben und somit die Arbeitnehmermobilität auf Europas Wasserstraßen zu erhöhen. Mit den einheitlichen Befähigungsnachweisen wird den Besatzungsmitgliedern die Möglichkeit eingeräumt, ohne Einschränkungen und komplizierte Nachqualifikationen auf allen EU-Binnenwasserstraßen zu arbeiten. Die Richtlinie regelt die Grundstruktur der Ausbildung und fördert eine Verschulung der Ausbildung sowie eine Reduzierung des Umfangs der Fahrzeiten im Vergleich zum bis dato in Deutschland praktizierten Ausbil- dungsumfang. Im Rahmen der Harmonisierung soll dem Simulator-Training ein höherer Stellenwert zukommen. Die Ausbildung soll auf drei Kompetenzstufen erfolgen: Ein- stiegsniveau (Decksleute, Auszubildende), Betriebsebene (Operational Level: Matrosen, Bootsmann, Steuermann) und Führungsebene (Management Level: Schiffsführer).1 Mög- liche Konstellationen wären eine zweijährige Ausbildung zum Matrosen sowie eine drei- ...
Berufliche Bildung. Die Koalition strebt die Erarbeitung eines Konzeptes zur zukunftsorientierten, strukturellen Gestal− tung der dualen Berufsausbildung unter Einführung eines Bausteinsystems (einschließlich Berufs− schule) an. Die Oberstufenzentren (OSZ) bieten bereits heute vielfältige Qualifizierungsmöglichkeiten bis hin zur allgemeinen Hochschulreife. Wir werden die OSZ ausgehend von ihrem bisherigen Profil noch stärker zu Kompetenzzentren der Aus−, Fort− und Weiterbildung entwickeln und ihre Selbstständig− keit ausbauen. Für Schülerinnen und Xxxxxxx, die ihre schulische Laufbahn nicht in der Sekundarstufe II fortsetzen, hat die duale Berufsausbildung Priorität. Jugendliche, die keinen unmittelbaren Anschluss nach dem Ende der Schulzeit erreichen, erhalten ein Angebot betriebsintegrierter Qualifizierung mit einer kla− ren Anschlussperspektive (Ausbildung oder Arbeit). Die Bildungsgänge und Maßnahmen des sog. Übergangssystems, die vom Grundsatz her nicht auf eine abgeschlossene Berufsausbildung zielen, sondern im günstigsten Fall erst auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten, werden in Abstimmung mit den Sozialpartnern weiter entwic− kelt, um unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Um die Anzahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss erheblich zu verringern, werden wir die pädagogische Qualität der eingeleiteten Schulreformmaßnahmen forcieren. Die Schulpflicht ist in allen Bezirken konsequent und koordiniert durchzusetzen. Wir wollen die Schülerinnen und Xxxxxxx und ihre Erziehungsberechtigten mit pädagogischen Maßnahmen über− zeugen, etwa verstärkt mit Elternverträgen. Greifen diese nicht, wenden wir auch repressive Maß− nahmen an, wie sich schrittweise erhöhende Bußgelder, polizeiliche Zuführung u.a. Wir stehen weiterhin für die Förderung und Weiterentwicklung der Staatlichen Europa−Schule Ber− lin in finanzieller und personeller Hinsicht ein. Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU 2011 − 2016 Der Hochschulpakt 2020 zwischen Bund und Ländern mit seinen drei Säulen soll fortgesetzt und die Gegenfinanzierung vom Land Berlin sichergestellt werden. Angestrebt wird eine Weiterentwicklung des Hochschulpaktes 2020 um ein Sonderprogramm für Masterstudienplätze, um einen Ausbau der Masterstudienplätze langfristig zu sichern. Das Land Berlin wird eine Initiative in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Län− dern einbringen. Im Bereich des Lehramtes wollen wir ein nachfragegerechtes Angebot an Masterstudienplätzen für Lehramtsbachelorabsolventinnen...
Berufliche Bildung. Wirtschaftliche Entwicklung der Branche 1 Siehe hierzu und im Folgenden VDR (2016a). Schifffahrtskaufleute übernehmen die Planung, die Organisation sowie die Steuerung von Gütertransporten im Seeverkehr.1 Hierfür akquirieren und betreuen sie Kunden und be- schäftigen sich mit der Auftragsabwicklung, indem sie den kompletten Transportvorgang verwalten, Frachtpapiere ausstellen, die Disposition der Schiffe vornehmen und überwa- chen. Schifffahrtskaufleute sind in zwei Fachrichtungen tätig: Linien- und Trampfahrt. In der Fachrichtung Linienfahrt sind die Schifffahrtskaufleute bei Linienreedereien sowie Li- nienagenten beschäftigt. Sie sind für den reibungslosen Transportablauf auf bestehenden Linien, auf denen regelmäßig Seeverkehr stattfindet, zuständig. Linienagenten akquirie- ren Ladungen für Schiffe, übernehmen die kaufmännische Betreuung der Schiffe im Ha- fen und stehen im Kontakt mit dem Schiffskapitän. In der Fachrichtung Trampfahrt finden Schifffahrtskaufleute eine Beschäftigung bei den Trampreedereien sowie bei den Be- frachtungsmaklern. Hierbei sind die Schifffahrtskaufleute für die Organisation der Trans- porte und die Schiffsabfertigung im Gelegenheitsverkehr zuständig. Aufgrund des Tätig- keitprofils stehen sie im engen Kontakt mit den Kunden, sodass ausgeprägte Sozialkom- petenz, auch in Konfliktsituationen, häufig einen festen Bestandteil des Anforderungspro- fils im Rahmen der Stellenausschreibung darstellt. Sicherer Umgang mit gängigen IT- Programmen und sozialen Medien wird vorausgesetzt; bezüglich der betriebsinternen Software-Programme werden die Beschäftigen geschult. Bereits die Entscheidung der Auszubildenden für eine der Spezialisierungen „Linienfahrt“ bzw. „Trampfahrt“ prägt das spätere Tätigkeitsfeld und somit die Arbeitsbedingungen. Die Beschäftigten beider Fachrichtungen sind zwar in der gleichen Branche tätig; die Organi- sation und die Rahmenbedingungen sind jedoch unterschiedlich. Die Arbeitsbedingungen sind dementsprechend sehr heterogen. Während in der Linienfahrt deutlich mehr Prozes- se standardisiert sind, steht bei der Trampfahrt kurzfristiges situatives Handeln im Vor- dergrund. Aufgrund der internationalen Tätigkeit der Schifffahrtskaufleute stehen sie im Kontakt mit Geschäftspartnern und Xxxxxx auf der ganzen Welt, dies erfordert aufgrund der verschiedenen Zeitzonen Bereitschaft zu Kommunikation zu unterschiedlichen Ta- geszeiten. Häufige internationale Reisetätigkeit ist insbesondere in der Trampfahrt anzu- treffen. D...
Berufliche Bildung. 2. Tagesstruktur zur Vormittagsbetreuung

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Lebensversicherung – Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag • aus versicherungsmedizinischen Gründen • auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer • wegen verweigerter Nachuntersuchung – Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers – Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Sachversicherung – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Unfallversicherung – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., München WWK Allgemeine Versicherung AG, München WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München WWK IT GmbH, München WWK Investment S.A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, München Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: – Aachener Bausparkasse AG, Aachen – ACMBernstein Investments, Luxemburg – ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors GmbH – Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt – Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart – Allianz Private Krankenversicherung, München – Allianz Versicherungen, München – Ampega Investment GmbH – Amundi Luxembourg S.A. – ARAG Allgemeine, Düsseldorf – ARAG Krankenversicherung, Düsseldorf – ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf – Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal – BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg – Carmignac Gestion SA, Luxemburg – Comgest SA – Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à.r.l., Kronberg – GAM Luxembourg S.A., Luxembourg – Generali Versicherungen, München – Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. – Internationales Immobilieninstitut, München – INVESCO Management S.A. – J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main – KRAVAG Allgemeine, Hamburg – LOYS Investment S.A. – Mediolanum International Funds Limited – M & G International Investments Ltd. – M & G Luxembourg S.A. – M & G Securitis Limited – Xxxxxx Xxxxxxx XXXXX, Luxemburg – Münchner Kapitalanlage AG, München – Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg – ODDO BHF Asset Management GmbH – DBV Krankenversicherung AG, Offenbach – Deka Vermögensmanagement GmbH – DJE Investment S.A. – DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main – DWS Investment S.A. – Elvia Reiseversicherung, München – ETHENEA Independent Investors S.A. – Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg – Flossbach von Storch Invest S.A. – Pictet Asset Management (Europe) SA – RREEF Investment GmbH, Eschborn – Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel – Schroder Investment Management SA, Luxemburg – Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg Universal- Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg – Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main – Württembergische Versicherung, Stuttgart – Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.