Vertragliche Vereinbarungen Musterklauseln

Vertragliche Vereinbarungen. 1Durch Vereinbarung mit den Beschäftigten können Entgeltansprüche aus diesem Tarifver- trag pauschaliert oder abgefunden werden. 2Ebenso ist die einvernehmliche Umwandlung von Zulagen gem. §§ 6 sowie 9 bis 11 in eine tarifliche Garantiestufe gem. § 17 Abs. 4 MTV Autobahn zulässig.
Vertragliche Vereinbarungen soweit diese Pflichten oder Ansprüche auf Grund vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über die gesetzliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers hinausgehen;
Vertragliche Vereinbarungen. Die konkreten Bedingungen für den Anschluss an das Netz der EWN GmbH bestimmen sich durch die vertrag- lichen Vereinbarungen zwischen dem Anschlussnehmer/Anschlussnutzer und der EWN GmbH. Es werden im Normalfall folgende Verträge abgeschlossen: - Netzanschlussvertrag (regelt den Anschluss eines Objektes an das Netz), - Anschlussnutzungsvertrag (regelt die Nutzung des Anschlusses), - ggf. separater Netznutzungsvertrag (regelt die Nutzung des vorgelagerten Netzes). Die Verträge können bei gleichen Vertragspartnern auch kombiniert werden. Bei Bedarf kann ein Betriebsführungsvertrag ("Vereinbarung zum sicheren Betrieb von Elt.-Anlagen") abge- schlossen werden.
Vertragliche Vereinbarungen. Kaufpreis Die Landeshauptstadt Düsseldorf geht von einem Kaufpreis von insgesamt 20.000.000,00 EUR aus. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Mindestkaufpreis. Die Kaufpreisvorstellung der Landeshauptstadt Düsseldorf unterstellt die Realisierung von ca. 35.200 m² Bruttogrundfläche ab EG auf dem zu veräußernden Grundstück. Die Kosten für den Abbruch der vorhandenen Aufbauten sind in der Kaufpreisvorstellung der Landeshauptstadt Düsseldorf bereits berücksichtigt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuheben, wenn keine angemessenen Kaufpreisangebote eingereicht werden.
Vertragliche Vereinbarungen. Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauftragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und der DHE.
Vertragliche Vereinbarungen. (1) Eine Vereinbarung in einem Seefrachtvertrag, einem Konnossement oder einer anderen den Seefrachtvertrag beweisenden Urkunde ist insoweit nichtig, als sie unmittelbar oder mittelbar von den Bestimmungen dieses Übereinkommens abweicht. Die Nichtigkeit einer solchen Vereinbarung beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen des Vertrags oder der Urkunde, in dem oder der sie steht. Eine Klausel, mit der dem Beförderer der Anspruch aus der Versicherung der Güter abgetreten wird, sowie jede ähnliche Klausel ist nichtig.
Vertragliche Vereinbarungen. Von der Deckung im Rahmen der Versicherung ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen, welche sich ergeben aus oder zusammenhängen mit der Haftung, die sich ausschließlich ergibt aus einer Vertragsstrafen-, Schadensersatz-, Garantie- oder Gewährleistungsklausel oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen, sofern dies nicht nachdrücklich vorab mit dem Versicherer besprochen wurde und dafür von dem Versicherer eine Deckung zu im Einzelnen zu vereinbarenden Prämien und Bedingungen vereinbart wurde.
Vertragliche Vereinbarungen aa) Vertragslaufzeiten und Zusagen bei vorzeitiger Beendigung
Vertragliche Vereinbarungen. Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauftragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und der Angelner Eisenbahn Gesellschaft.
Vertragliche Vereinbarungen. (1) Mit den Kursleiterinnen und Kursleitern der Volkshochschule der Stadt Neustadt in Holstein wer- den Werkverträge (Lehraufträge) über die freie Mitarbeit abgeschlossen.