Ihr Versicherungsschutz Musterklauseln

Ihr Versicherungsschutz. Die für Sie relevanten Tarife finden Sie auf dem An- trag/Vertragsangebot. Im Folgenden lesen Sie dazu die wesentlichen Leistungsmerkmale. Bei Abschluss des Tarifs dentPRO.80 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Ab Januar des Jahres, in dem der Versicherte 18, 33, 44, 52, 59 bzw. 66 Jahre alt wird, gilt jeweils der Beitrag für die nächst höhere Altersgruppe. Der erste Beitrag ist spätestens am Tag des verein- barten Versicherungsbeginns zu zahlen. Wird der Vertrag nach Versicherungsbeginn geschlossen, ist der erste Beitrag mit Vertragsschluss fällig. Die da- Versicherte (GKV) dentPRO.80 Professionelle Zahnreinigung dentZB.100 ◼ Zahnbehandlung: Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontalbehandlungen; 100% inkl. GKV-Vorleistung ◼ Kieferorthopädie: bis 18 Jahre bis 0.000 €, ab 18 Jahre bei Unfall 90-100% inkl. GKV-Vorleis- tung 80-90% inkl. GKV-Vorleistung Bitte beachten Sie, dass sich der volle Umfang der einzelnen Leistungen aus dem jeweiligen Tarif und den dazugehörenden AVB/ZV (§§ 1, 3, 4) ergibt. rauf folgenden Beiträge sind je nach gewählter Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich oder jährlich) zum ersten des jeweiligen Monats fällig. Wird der erste oder folgende Beitrag durch Ihr Ver- schulden nicht rechtzeitig bezahlt, kann dies zum vollständigen Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. Einzelheiten zur Beitragszahlung finden Sie in den AVB/ZV (§ 7).
Ihr Versicherungsschutz. Die für Sie relevanten Tarife finden Sie auf der Beitrittserklärung. Im Folgenden lesen Sie dazu die wesentli- chen Leistungsmerkmale: Mit der Zusatzversicherung ProPflege schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit. ProPflege zahlt Ihnen ein Pflegetagegeld in vereinbarter Hö- he bei stationärer, häuslicher Pflege und auch bei Pflege durch Ihre Angehörigen. Der Leistungsanspruch ent- steht, wenn die medizinische Einstufung in einer der versicherten Pflegegrade festgestellt wurde, es gelten dabei die gleichen Leistungsvoraussetzungen wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung. ProPflege garantiert Ihnen zu bestimmten Eintrittsaltern und zu bestimmten Terminen ein Recht auf Höher- versicherung, d.h. Sie können unter bestimmten Bedingungen weitere Pflegegrade mitversichern, ohne erneu- te Gesundheitsprüfung. Der Versicherungsschutz von ProPflege kann alle drei Jahre jeweils zum 01.07. um 10 % ohne erneute Ge- sundheitsprüfung angepasst werden. Diese Dynamisierung gilt auch im Pflegefall. Bitte beachten Sie, dass sich der volle Umfang der einzelnen Leistungen aus dem jeweiligen Tarif und den da- zugehörenden AVB unter „Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes“, „Umfang der Leistungspflicht“ und „Einschränkung der Leistungspflicht“ ergibt sowie ggf. aus den Zusatz- bedingungen für die Gruppenversicherung unter „Beteiligung am Gruppenversicherungsvertrag, Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes“.
Ihr Versicherungsschutz. Deckung Erläuterung
Ihr Versicherungsschutz. Die für Sie relevanten Tarife finden Sie auf der Beitrittserklärung. Im Folgenden lesen Sie dazu die wesentli- chen Leistungsmerkmale: Mit der Zusatzversicherung ProTag können Sie Einkommensverluste bei Arbeitsun- fähigkeit mindern. ProTag zahlt Ihnen ein Tagegeld bei Verdienstausfall als Folge von Krankheit und Unfall in der jeweils vereinbarten Höhe und Karenzzeit. Bitte beachten Sie, dass sich der volle Umfang der einzelnen Leistungen aus dem jeweiligen Tarif und den dazugehörenden AVB unter „Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes“, „Umfang der Leistungspflicht“ und „Einschränkung der Leistungspflicht“ ergibt sowie ggf. aus den Zusatzbe- dingungen für die Gruppenversicherung unter „Beteiligung am Gruppenversicherungsvertrag, Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes“.
Ihr Versicherungsschutz. Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen da- rauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht).
Ihr Versicherungsschutz. 2.1 IT-Forensik: Ursachenermittlung und Beweissicherung
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.