Hintergrund und Ziele Musterklauseln

Hintergrund und Ziele. 1. Die Vertragsparteien erinnern an die Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen von 1972, die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung von 1992, die Agenda 21 für Umwelt und Entwicklung von 1992, den Aktionsplan von Johannesburg für nachhaltige Entwicklung von 2002, das Rio+20-Ergebnisdokument «Die Zukunft, die wir wollen» von 2012, das Ergebnis- dokument «Transformation unserer Welt – Die Agenda 2030 für nachhaltige Ent- wicklung» des UN-Gipfels für nachhaltige Entwicklung von 2015, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemass- nahmen von 1998, die Ministererklärung des Wirtschafts- und Sozialrats der Verein- ten Nationen zu Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit von 2006 sowie an die Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung von 2008.
Hintergrund und Ziele. 1. Die Vertragsparteien erinnern an die Stockholmer Erklärung von 1972 über die Umwelt des Menschen, die Rio-Erklärung von 1992 über Umwelt und Entwicklung, die Agenda 21 von 1992 für Umwelt und Entwicklung, den Aktionsplan von Xxxxx- xxxxxxx von 2002 für nachhaltige Entwicklung, das Ergebnisdokument von Rio+20 von 2012 mit dem Titel «Die Zukunft, die wir wollen», die Erklärung der IAO von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemass- nahmen, die Ministererklärung des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Natio- nen von 2006 zu Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit sowie an die Erklärung der IAO von 2008 über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisie- rung.
Hintergrund und Ziele. 1) Die Vertragsparteien erinnern an die Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen von 1972, die Rio- Erklärung über Umwelt und Entwicklung von 1992, die Agenda 21 für Umwelt und Entwicklung von 1992, die Erklärung der IAO über grund- legende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemassnahmen von 1998, den Aktionsplan von Johannesburg für nachhaltige Entwick- lung von 2002, die Ministererklärung des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen zu Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit von 2006 sowie an die Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung von 2008, das Rio+20-Ergebnisdokument "Die Zukunft, die wir wollen" von 2012 und das Ergebnisdokument "Trans- formation unserer Welt - Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" des UN-Gipfels für nachhaltige Entwicklung von 2015.
Hintergrund und Ziele. 1. Die Vertragsparteien erinnern an die Stockholmer Erklärung über die Umwelt des Menschen von 1972, die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung von 1992, die Agenda 21 über Umwelt und Entwicklung von 1992, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemassnahmen von 1998, den Aktionsplan von Johannesburg für nachhaltige Entwicklung von 2002, die Ministererklärung des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen zu Voll- beschäftigung und menschenwürdiger Arbeit von 2006 sowie an die IAO-Erklärung über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung von 2008.
Hintergrund und Ziele. Das Ziel dieses Selektivvertrages über besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V ist die Einrichtung einer besonderen psychotherapeutischen Versorgung im ambulanten Bereich für eine optimierte Behandlung von Patienten mit psychischen Erkrankungen in Baden-Württem- berg. Die besondere Versorgung soll folgenden Zielen dienen: • Stärkung der Gruppentherapie • Stärkung der Kurzzeittherapie • Reduktion von Arbeitsunfähigkeit, sodass eine schnellere Rückkehr der Versicherten ins Erwerbsleben ermöglicht wird • Reduktion von Krankenhausfällen • Reduktion von Wartezeiten • Zeitnahe Zurverfügungstellung freier Therapieplätze • Freie Therapieplätze werden im Internet angezeigt • Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen sollen bessere Chance auf Versor- gung erhalten • die Schaffung eines zusätzlichen Angebotes von Versorgungs- und Serviceleistungen für TK-Versicherte • Angebot neuer Leistungen außerhalb der Regelversorgung • zeitnaher Therapiebeginn bei Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologie ohne vorheri- ges Genehmigungsverfahren
Hintergrund und Ziele. 1. Die Vertragsparteien erinnern an die Stockholmer Erklärung über die Umwelt des Menschen von 1972, die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung von 1992, die Agenda 21 für Umwelt und Entwicklung von 1992, den Aktionsplan von Xxxxx- xxxxxxx für nachhaltige Entwicklung von 2002 und das Rio+20-Ergebnisdokument «Die Zukunft, die wir wollen» von 2012.
Hintergrund und Ziele. In den Jahren 2012-2015 wurden mit Mitteln des Hochschulpakts (Programmbudget) zwei Online-Beratungsprogramme an der Psychotherapeutischen Beratungsstelle (PBS) der JGU entwickelt und erprobt. Hintergrund für die Etablierung dieser neuen Beratungsformate waren folgende Überlegungen: Das Internet hat eine hohe Akzeptanz bei jungen Erwachsenen ins- besondere Studierenden; seine leichte Zugänglichkeit ermöglicht auch Kontakte, wenn Studierende z.B. aufgrund eines Auslandssemesters nicht am Studienort Mainz oder aufgrund familiärer Belastungen auf ein flexibles Angebot angewiesen sind. Darüber hinaus werden durch die mit dem Internet verbundene Anonymität Stigmati- sierung und Scham schwächer wahrgenommen, wodurch die Hemmschwelle, Hilfs- angebote wahrzunehmen, niedriger ist. Gegenstand der beiden Online-Programme waren bei Studierenden häufig auftre- tende mit dem Studium unmittelbar verbundene Probleme: Schwierigkeiten beim wissenschaftlichen Schreiben (u.a. Schreibblockaden) sowie Prüfungsangst. Die On- line-Beratungsprogramme bestehen aus drei Bausteinen: Vermittlung von grundsätz- lichen Informationen zur Erstellung wissenschaftlicher Texte und zur Überwindung von Schreibblockaden bzw. zur Bewältigung von Prüfungen, Erledigung von spezifi- schen Arbeitsaufträgen durch die bzw. den Studierenden, anschließend eine indivi- duelle Rückmeldung seitens des Beraters bzw. der Beraterin mit Freischaltung weite- rer Aufgaben. Beide Programme wurden sehr erfolgreich durchgeführt. Sie wurden nicht nur von den Studierenden sehr gut angenommen, die Evaluation zeigt zudem eine signifikan- te Wirksamkeit dieser Intervention. Studierende hatten anschließend weniger Prü- fungsängste, weniger mit Schreibblockaden zu kämpfen und waren insgesamt auch weniger psychisch belastet. Basierend auf diesem Erfolg soll die Online-Beratung in einer zweiten Projektphase weiterentwickelt und ausgeweitet werden. Neben einer Online-Beratung mit einer durch die aufwändige E-Mail-Beratung beschränkten Teilnehmerzahl, soll das Pro- gramm zur Prüfungsangst dahingehend modifiziert werden, dass es grundsätzlich von allen Studierenden genutzt werden kann. Dies hat aber weitreichende Implikati- onen bezüglich des Beratungskonzepts, da dieses Programm ohne eine unmittelbare elektronische Beratung bzw. Rückmeldung durch einen Mitarbeiter bzw. eine Mitar- beiterin der Psychotherapeutischen Beratungsstelle nutzbar sein soll. Darüber hinaus wird in der folgenden Projektphase angestrebt, die Präsenzbera...
Hintergrund und Ziele. (1) Die Vertragsparteien erinnern an die Agenda 21 der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwick­ lung (1992), die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998), den Johannesburg-Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung (2002) , die Ministererklärung des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen über die Herbeiführung einer produktiven Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle (2006) und die Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisie­ rung (2008). Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Entschlossenheit, die Entwicklung des internationalen Handels auf eine Weise zu fördern, die dem Wohl der heutigen und künftigen Generationen und dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung dient, und zu gewährleisten, dass dieses Ziel auf allen Ebenen ihrer Handelsbeziehungen einbezogen wird und zur Geltung kommt.
Hintergrund und Ziele. (1) Die Vertragsparteien erinnern an die Agenda 21 und die am 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro angenommene Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung (im Folgenden „Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung“), den Johannesburg-Aktionsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung von 2002, die Erklärung über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), die auf der 97. Sitzung der Internationalen Arbeitskonferenz am 10. Juni 2008 in Genf angenommen wurde (im Folgenden „Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung von 2008“), das Abschlussdokument der Konferenz der Vereinten Nationen 2012 über nachhaltige Entwicklung mit dem Titel „Die Zukunft, die wir wollen“, die durch die am 27. Juli 2012 angenommene Resolution 66/288 der Generalversammlung der Vereinten Nationen gebilligt wurde, sowie die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (im Folgenden „Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung“), die am 25. September 2015 mit der Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde, und ihre Ziele für nachhaltige Entwicklung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.