Andere Bestimmungen Musterklauseln

Andere Bestimmungen. 1. Nach Möglichkeit besteht das Schiedsgericht gemäss den Artikeln 13.9 (Umset- zung des Schlussberichts des Schiedsgerichts) und 13.10 (Ausgleich und Aussetzung von Vorteilen) aus denselben Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichtern, die den Schlussbericht vorgelegt haben. Ist ein Mitglied des ursprünglichen Schiedsgerichts nicht verfügbar, wird die Ernennung einer Ersatzrichterin bzw. eines Ersatzrichters in Übereinstimmung mit dem Auswahlverfahren für die ursprüngliche Schiedsrich- terin bzw. den ursprünglichen Schiedsrichter durchgeführt.
Andere Bestimmungen. Jeder in diesem Kapitel genannte Zeitraum kann von den Vertragsparteien durch Vereinbarung geändert werden.
Andere Bestimmungen. 15. Kapitel: Verwaltung des Abkommens
Andere Bestimmungen. 16.1 Das Unternehmen stellt jederzeit sicher, dass der Dienst allen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entspricht, die von den Behörden an den Dienst gestellt werden.
Andere Bestimmungen. Informationsanfragen oder Reklamationen sind an das Postamt zu richten, mit dem das Postfach verbunden ist.
Andere Bestimmungen. 17.1. Wenn festgestellt wird, dass ein Teil dieser Nutzungsbedingungen nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die dargelegten Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, gilt die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung als durch eine gültige durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am ehesten entspricht; der Rest der Nutzungsbedingungen bleibt in Kraft.
Andere Bestimmungen. Andere Bestimmungen, namentlich solche des Mieters gelten nur insoweit, als wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.
Andere Bestimmungen. Für alle andere, im Vertrag oder oben nicht genannten Streitfällen gilt das polnische Recht. Alle Streiten die sich aus der Zusammenarbeit ausschließen, werden vom örtlich und sachlich für den Herstellers Sitz gerechten Gericht geprüft
Andere Bestimmungen. Andere Bestimmungen, beispielsweise Ihre eigenen, gelten nur insoweit, als wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.
Andere Bestimmungen. 1. In Bezug auf den Handel mit Erzeugnissen, die von diesem Kapitel erfasst wer- den, finden die folgenden Bestimmungen von Kapitel 2 (Handel mit nichtlandwirt- schaftlichen Erzeugnissen) mutatis mutandis Anwendung: die Artikel 2.2 (Ur- sprungsregeln), 2.4 (Ausfuhrzölle), 2.5 (Zollwertermittlung), 2.6 (Mengenmässige Beschränkungen), 2.7 (Einfuhrlizenzen), 2.9 (Gebühren und Formalitäten), 2.10 (Interne Steuern und Regelungen), 2.11 (Handelserleichterung), 2.13 (Antidum- ping), 2.14 (Allgemeine Schutzmassnahmen), 2.15 (Vorübergehende Schutzmass- nahmen), 2.16 (Staatliche Handelsunternehmen), 2.17 (Allgemeine Ausnahmen),