Common use of Hausordnung Clause in Contracts

Hausordnung. (1) Der Vermieterin steht in allen Räumlichkeiten und auf dem Gelände der jeweiligen Mietsache das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetz dem Mieter zu- steht. Der Mieter hat Mitarbeitern der Vermieterin jederzeit Zutritt zu den Räum- lichkeiten zu gewähren und Anordnungen Folge zu leisten.

Appears in 2 contracts

Samples: www.oberkraemer.de, www.oberkraemer.de

Hausordnung. (1) Der Vermieterin . Dem Vermieter steht in allen Räumlichkeiten Räumen und auf dem Gelände der jeweiligen Mietsache das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetz dem Mieter zu- stehtzusteht. Der Bei der Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des Mieters zu berücksichtigen. Das Hausrecht gegenüber dem Mieter hat Mitarbeitern der Vermieterin jederzeit Zutritt und allen Dritten wird von den durch den Vermieter beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist und denen ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Räum- lichkeiten vermietenden Räumlichkeiten zu gewähren und Anordnungen Folge zu leistenist.

Appears in 1 contract

Samples: hugenottenhalle.de

Hausordnung. (1) Der Vermieterin . Dem Vermieter steht in allen Räumlichkeiten Räumen und auf dem Gelände der jeweiligen Mietsache das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetz . Bei der Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des Mieters zu berücksichtigen. Das Hausrecht gegenüber dem Mieter zu- steht. Der Mieter hat und allen Dritten wird von den durch den Vermieter beauftragten Mitarbeitern der Vermieterin jederzeit Zutritt ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten sind und den zu jeder Zeit ein Zutrittsrecht zu den Räum- lichkeiten vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren und Anordnungen Folge zu leistenist. Das Hausrecht kann auch auf den Mieter übertragen werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.luxor-chemnitz.de

Hausordnung. (1) Der Vermieterin . Dem Vermieter steht in allen Räumlichkeiten Räumen und auf dem Gelände der jeweiligen Mietsache das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetz dem Mieter zu- stehtzusteht. Der Bei der Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des Mieters zu berücksichtigen. Das Hausrecht gegenüber dem Mieter hat Mitarbeitern der Vermieterin jederzeit Zutritt und allen Dritten wird von den durch den Vermieter beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist und denen ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Räum- lichkeiten vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren und Anordnungen Folge zu leistenist. Kartenkontrolleure, Platzanweiser oder Ordner werden auf Kosten des Mieters vom Vermieter in dem vom Vermieter bestimmten Ausmaß gestellt. Sie erhalten ihre Dienstanweisung ausschließlich seitens des Vermieters.

Appears in 1 contract

Samples: www.cmt-cottbus.de

Hausordnung. (1) Der Vermieterin . Dem Vermieter steht in allen Räumlichkeiten Räumen und auf dem Gelände der jeweiligen Mietsache das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetz dem Mieter zu- stehtzusteht. Der Mieter hat Mitarbeitern Bei der Vermieterin jederzeit Zutritt Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des Mieters zu den Räum- lichkeiten zu gewähren und Anordnungen Folge zu leisten.berücksichtigen,

Appears in 1 contract

Samples: www.balingen.de

Hausordnung. (1) Der Vermieterin Dem Vermieter steht in allen Räumlichkeiten Räumen und auf dem Gelände der jeweiligen Mietsache des Gemeinschaftshauses Unterhohenried das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetz Gesetzes dem Mieter zu- stehtzusteht. Der Das Hausrecht gegenüber dem Mieter hat Mitarbeitern und allen Dritten sowie die Oberaufsicht während der Vermieterin jederzeit Zutritt Veranstaltung wird von den durch den Vermieter beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten und denen ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Räum- lichkeiten vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren und Anordnungen Folge zu leistenist.

Appears in 1 contract

Samples: spfr-unterhohenried.de

Hausordnung. (1) . Der Vermieterin steht in allen Räumlichkeiten Räumen und auf dem Gelände der jeweiligen Mietsache das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetz dem Mieter zu- stehtzusteht. Der Bei der Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des Mieters zu berücksichtigen. Das Hausrecht gegenüber dem Mieter hat Mitarbeitern und allen Dritten wird von den durch die Vermieterin beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist und denen ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren ist. Kartenkontrolleure, Platzanweiser oder Ordner werden auf Kosten des Mieters von der Vermieterin jederzeit Zutritt zu den Räum- lichkeiten zu gewähren und Anordnungen Folge zu leistenin dem von der Vermieterin bestimmten Ausmaß gestellt. Sie erhalten ihre Dienstanweisung ausschließlich seitens der Vermieterin.

Appears in 1 contract

Samples: stadthalle-alsdorf.de

Hausordnung. (1) Der Vermieterin . Dem Vermieter steht in allen Räumlichkeiten Räumen und auf dem Gelände der jeweiligen Mietsache Grundstück das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetz Gesetzes dem Mieter zu- stehtzusteht. Der Mieter hat Mitarbeitern Bei der Vermieterin jederzeit Zutritt Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des Mieters zu be- rücksichtigen. Das Hausrecht wird von den durch den Vermieter beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anord- nung unbedingt Folge zu leisten und denen ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Räum- lichkeiten vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren und Anordnungen Folge zu leistenge- währen ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.ibbkultur.marktplatz-hp.de