Hausordnung Musterklauseln

Hausordnung. Der Patient hat die vom Krankenhaus erlassene Hausordnung zu beachten.
Hausordnung. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Hausordnung. Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern und Gästen, während ihres Aufenthalts im Forum am Hofgarten/Jahnhalle. Der Aufenthalt im Forum am Hofgarten/Jahnhalle ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintritts- karte, für die jeweilige Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Alle Einrichtungen im Forum am Hofgarten/Jahnhalle sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Forum am Hofgarten/Jahnhalle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Forum am Hofgarten/Jahnhalle besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Flächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen un- verzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Forum am Hofgarten/Jahnhalle sofort zu verlassen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen in die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Werden durch Mitarbeiter der Stadt, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum am Hofgarten/Jahnhalle zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nic...
Hausordnung. Der Verwalter sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen mahnt die Verwalterin bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb. Ein gerichtliches Vorgehen bedarf jedoch grundsätzlich einer Genehmigung der Eigentümerversammlung durch Beschluss.
Hausordnung bei Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft der/des Ausbildenden die Hausordnung einzuhalten.
Hausordnung. Für die Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung der Gemeinschaft, insbesondere bei Vermietung zu sorgen. Die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft ist als Bestandteil in den Mietvertrag aufzunehmen.
Hausordnung. (1) Der Vermieterin steht in allen Räumlichkeiten und auf dem Gelände der jeweiligen Mietsache das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetz dem Mieter zu- steht. Der Mieter hat Mitarbeitern der Vermieterin jederzeit Zutritt zu den Räum- lichkeiten zu gewähren und Anordnungen Folge zu leisten.
Hausordnung. Die Hausordnung (Bomformula) ist Bestandteil dieses Vertrages. Mit der Unterschrift wird deren Empfang bestätigt.
Hausordnung. 10.1. Alle Gäste sind verpflichtet, sich an die durch Landal GreenParks aufgestellten Hausregeln, die u. a. in der Parkordnung und der Schwimmbadordnung zu finden sind, zu halten. Die Parkordnung können Sie bei Ankunft an der Rezeption anfordern.