Common use of Hausordnung Clause in Contracts

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern und Gästen, während ihres Aufenthalts im Forum am Hofgarten/Jahnhalle. Der Aufenthalt im Forum am Hofgarten/Jahnhalle ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintritts- karte, für die jeweilige Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Alle Einrichtungen im Forum am Hofgarten/Jahnhalle sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Forum am Hofgarten/Jahnhalle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Forum am Hofgarten/Jahnhalle besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Flächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen un- verzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Forum am Hofgarten/Jahnhalle sofort zu verlassen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen in die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Werden durch Mitarbeiter der Stadt, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum am Hofgarten/Jahnhalle zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beein- trächtigt werden. Alle Personen, die das Forum am Hofgarten/Jahnhalle betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden können. • Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechni- sche Gegenstände, • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgen. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im Forum am Hofgarten/ Jahnhalle durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten durch die Stadt entschieden wird.

Appears in 1 contract

Samples: www.forum-am-hofgarten.de

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern und GästenBesuchern, während ihres Aufenthalts im Forum Casino am Hofgarten/JahnhalleFöhrenhain. Der Kunde hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Forum Casino am Hofgarten/Jahnhalle Föhrenhain ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und oder Gästen des Veranstalters Kunden gestattet. Besucher haben den auf der Eintritts- karte, Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung, Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen im Forum des Casinos am Hofgarten/Jahnhalle Föhrenhain sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Forum Casinos am Hofgarten/Jahnhalle Föhrenhain hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Forum Casino am Hofgarten/Jahnhalle Föhrenhain besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen Räumen, Gebäuden und Flächen Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude Casino am Föhrenhain und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen un- verzüglich unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Forum Casino am Hofgarten/Jahnhalle Föhrenhain sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen zurückgewiesen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen Behältnissen in die Veranstaltung den Veranstaltungsbereich untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung Drogeneinfluss stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte das Casino am Föhrenhain unverzüglich zu verlassenverlassen bzw. haben keinen Zutritt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen Gegenstände • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter der Stadtdes Casinos am Föhrenhain, durch den Veranstalter Kunden oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum Casinos am Hofgarten/Jahnhalle Föhrenhain zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beein- trächtigt beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Forum Casino am Hofgarten/Jahnhalle Föhrenhain betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte des Casinos am Föhrenhain willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können. • Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechni- sche Gegenstände, • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung (sofern keine von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgen. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die Risiken im Forum Eingangsbereich des Casinos am Hofgarten/ Jahnhalle durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über Föhrenhain hin und stellt den innerhalb von 3 Monaten durch die Stadt entschieden wirdBesuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.

Appears in 1 contract

Samples: www.bamberg-ce.de

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern und GästenBesuchern, während ihres Aufenthalts im Forum am Hofgarten/Jahnhallein den Harmoniesälen Bamberg. Der Kunde hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Forum am Hofgarten/Jahnhalle in den Harmoniesälen ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und oder Gästen des Veranstalters Kunden gestattet. Besucher haben den auf der Eintritts- karte, Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung, Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen im Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Harmoniesäle sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Harmoniesäle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Forum am Hofgarten/Jahnhalle In den Harmoniesälen besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen Räumen, Gebäuden und Flächen Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude in den Harmoniesälen und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen un- verzüglich unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Forum am Hofgarten/Jahnhalle die Harmoniesäle sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen zurückgewiesen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen Behältnissen in die Veranstaltung den Veranstaltungsbereich untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung Drogeneinfluss stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte Harmoniesäle unverzüglich zu verlassenverlassen bzw. haben keinen Zutritt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Werden Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen Gegenstände • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Recht am eigenen Bild: Xxxxxx durch Mitarbeiter der StadtHarmoniesäle, durch den Veranstalter Kunden oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Harmoniesäle zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beein- trächtigt beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Forum am Hofgarten/Jahnhalle die Harmoniesäle betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte Harmoniesäle willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können. • Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechni- sche Gegenstände, • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung (sofern keine von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgen. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die Risiken im Forum am Hofgarten/ Jahnhalle durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über Eingangsbereich der Harmoniesäle hin und stellt den innerhalb von 3 Monaten durch die Stadt entschieden wirdBesuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.

Appears in 1 contract

Samples: www.bamberg-ce.de

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern und Gästen, während ihres Aufenthalts im Forum am Hofgarten/Jahnhallein der Alte Lokhalle Mainz (nachfolgend Versammlungsstätte genannt). Der Mieter hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Forum am Hofgarten/Jahnhalle in der Versammlungsstätte ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintritts- karteEintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung, Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen im Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Forum am Hofgarten/Jahnhalle In der Versammlungsstätte besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Es gilt auch für Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen Räumen, Gebäuden und Flächen Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen un- verzüglich unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Forum am Hofgarten/Jahnhalle die Versammlungsstätte sofort zu verlassen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen in die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. , Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Werden durch Mitarbeiter der Stadt• Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, durch den Veranstalter die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder beauftragte Unternehmen Fotografienfärbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum am Hofgarten/Jahnhalle zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beein- trächtigt werden. Alle Personenausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge • Behältnisse, die das Forum am Hofgarten/Jahnhalle betreten aus zerbrechlichem oder sich dort aufhaltensplitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-Raketen, Film- bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden können. • Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechni- sche Gegenstände, • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgen. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im Forum am Hofgarten/ Jahnhalle durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten durch die Stadt entschieden wird.

Appears in 1 contract

Samples: lokhalle-mainz.de

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern und GästenBesuchern, während ihres Aufenthalts im Forum am Hofgarten/JahnhalleKongresshaus Garmisch-Partenkirchen. Der Veranstalter hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Forum am Hofgarten/Jahnhalle in der Versammlungsstätte ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintritts- karteEintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen im Forum am Hofgarten/Jahnhalle des Kongresshauses Garmisch-Partenkirchen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Forum am Hofgarten/Jahnhalle Kongresshauses hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird. Im Forum am Hofgarten/Jahnhalle Kongresshaus Garmisch-Partenkirchen besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen Räumen, Sälen und Flächen Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen un- verzüglich unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Forum am Hofgarten/Jahnhalle Kongresshaus sofort zu verlassen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen in die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Werden durch Mitarbeiter der Stadt, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum am Hofgarten/Jahnhalle zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beein- trächtigt werden. Alle Personen, die das Forum am Hofgarten/Jahnhalle betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden können. • Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechni- sche Gegenstände, pyrotechnische Gegenstände • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgen. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im Forum am Hofgarten/ Jahnhalle durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten durch die Stadt entschieden wird.)

Appears in 1 contract

Samples: www.fiylo.de

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern und Gästen, während ihres Aufenthalts in der Rheingoldhalle, im Forum am Hofgarten/JahnhalleKurfürstlichen Schloss und in den durch die mainzplus CITYMARKETING GmbH betriebenen Bürgerhäusern (nachfolgend Versammlungsstättegenannt). Der Mieter hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Forum am Hofgarten/Jahnhalle in der Versammlungsstätte ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintritts- karteEintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung, Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen im Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Forum am Hofgarten/Jahnhalle In der Versammlungsstätte besteht Rauchverbot. Es gilt auch für E- Zigaretten. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen Räumen, Gebäuden und Flächen Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen un- verzüglich unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Forum am Hofgarten/Jahnhalle die Versammlungsstätte sofort zu verlassen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen in die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen , Sonder- regelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Werden • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Recht am eigenen Bild: Xxxxxx durch Mitarbeiter der Stadtmainzplus, durch den Veranstalter oder beauftragte von beauftragten Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beein- trächtigt beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Forum am Hofgarten/Jahnhalle die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden können. • Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechni- sche Gegenstände, • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgenwerden. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im Forum am Hofgarten/ Jahnhalle in Räumlichkeiten der mainzplus durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten durch die Stadt entschieden wird.. Januar 2017

Appears in 1 contract

Samples: www.mainzplus.com

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern und Gästen, während ihres Aufenthalts im Forum am Hofgarten/Jahnhallein der MFH. Der Aufenthalt im Forum am Hofgarten/Jahnhalle in der Versammlungsstätte ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintritts- karteEintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der MFH verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen im Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Freizeitanlagen GmbH sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der MFH hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Forum am Hofgarten/Jahnhalle Es besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Flächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen un- verzüglich unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Forum am Hofgarten/Jahnhalle die MFH sofort zu verlassen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: ▪ Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray ▪ Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind ▪ Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leucht- kugeln und andere pyrotechnische Gegenstände ▪ mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente ▪ sämtliche Getränke, Speisen ▪ Tiere ▪ rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial ▪ Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter der StadtFreizeitanlagen GmbH, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beein- trächtigt beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Forum am Hofgarten/Jahnhalle die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Besucher werden darauf hingewiesen, dass während der Veranstaltung im Publikumsbereich über längere Zeit Schallpegel erreicht werden können. • Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörperzur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Veranstalter von Musikdarbietungen, bengalische Feuerbei denen mit großer Lautstärke zu rechnen ist, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechni- sche Gegenstände, • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgenstellen den Besuchern auf Anforderung Gehörschutzstöpsel zur Verfügung. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im Forum am Hofgarten/ Jahnhalle in der MFH durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 drei Monaten durch die Stadt entschieden wird.

Appears in 1 contract

Samples: www.saturn-arena.de

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern und GästenBesuchern, während ihres Aufenthalts im Forum am Hofgarten/Jahnhallein der Versammlungsstätte. Der Veranstalter hat für die Einhal- tung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Forum am Hofgarten/Jahnhalle in der Versammlungsstätte ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte Eintritts- karte und Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintritts- karteEintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen einzunehmen, und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Ver- sammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen im Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar unver- meidbar – behindert oder belästigt wird. Im Forum am Hofgarten/Jahnhalle In allen Versammlungsräumen der Versammlungsstätte besteht grundsätzlich Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen Räumen, Gebäuden und Flächen Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen un- verzüglich unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Forum am Hofgarten/Jahnhalle die Versammlungsstätte sofort zu verlassen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhän- ge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung Sicher- stellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden einverstan- den sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen zurück- gewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes Eintrittgeldes besteht nicht. Der Eigenart Eigen- art der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen ähnli- chen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter SchirmeGarderobe. Personen, die erkennbar unter Alkohol- Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen Sonderrege- lungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den EinlassbereichenEinlassberei- chen. ▪ Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können ▪ Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen han- dels-übliche Taschenfeuerzeuge ▪ Behältnisse, die aus zerbrechlichen oder splitternden Material hergestellt sind ▪ Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände ▪ mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente ▪ mitgebrachte Getränke und Speisen ▪ Tiere ▪ Drogen ▪ rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial ▪ Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Alle Arten von Aufzeichnungen, insbesondere Bild- und Tonaufnahmen sind verboten. Genehmigungen werden nur schriftlich durch die Centralstation erteilt. Werden durch Mitarbeiter der StadtCentralstation, durch den Veranstalter oder beauftragte beauf- tragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beein- trächtigt beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Forum am Hofgarten/Jahnhalle die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen Auf- nahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung Bericht- erstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass während der Veranstaltung im Publikumsbereich über längere Zeit Schallpegel erreicht werden, die zur Ent- stehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. • Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechni- sche Gegenstände, • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgenvon Gehör- schutzmitteln. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im Forum am Hofgarten/ Jahnhalle durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über Der Veranstalter stellt den innerhalb von 3 Monaten durch die Stadt entschieden wirdBesuchern auf Anforderung Gehör- schutzstöpsel gegen Entgelt zur Verfügung.

Appears in 1 contract

Samples: www.centralstation-darmstadt.de

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern und Gästen, während ihres Aufenthalts im Forum am Hofgarten/Jahnhallein der Xxxxxx-von-Fraunhofer-Halle und dazugehörigen Räumlichkeiten (nachfolgend kurz SAuV genannt). Der Aufenthalt im Forum am Hofgarten/Jahnhalle in der SAuV ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters Kunden gestattet. Besucher haben den auf der Eintritts- karteEintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen im Forum am Hofgarten/Jahnhalle der SAuV sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der SAuV hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Forum am Hofgarten/Jahnhalle In der SAuV besteht grundsätzlich Rauchverbot, außer in ausgewiesenen Raucherzonen. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen Räumen, Gebäuden und Flächen Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude in der SAuV und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen un- verzüglich unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Forum am Hofgarten/Jahnhalle die SAuV sofort zu verlassen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen in die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte SAuV zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse aus zerbrechlichem oder splitterndem Material • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche Getränke und Speisen, Drogen, Tiere • rassistisches, pornografisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Werden durch Mitarbeiter der StadtSAuV, durch den Veranstalter Kunden oder beauftragte Unternehmen Kunde Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der SAuV zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beein- trächtigt beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Forum am Hofgarten/Jahnhalle die SAuV betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte SAuV willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können. • Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Kunde weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich der SAuV hin und andere pyrotechni- sche Gegenstände, • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgenstellt den Besuchern auf Anforderung Gehörschutzstöpsel zur Verfügung. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im Forum am Hofgarten/ Jahnhalle durchgeführt werden. Veranstaltungen in der SAuV. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten durch die Stadt entschieden wird.. Über Hausverbote entscheidet der Hausherr, die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH.

Appears in 1 contract

Samples: www.ausstellungs-gmbh.de

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern und GästenBesuchern, während ihres Aufenthalts im Forum am Hofgarten/Jahnhallein der Konzert - & Kongresshalle Bamberg. Der Kunde hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Forum am Hofgarten/Jahnhalle in der Konzert - & Kongresshalle Bamberg ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und oder Gästen des Veranstalters Kunden gestattet. Besucher haben den auf der Eintritts- karte, Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung, Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzenbe- nutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen im Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Konzert - & Kongresshalle Bamberg sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Konzert - & Kongresshalle Bamberg hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Forum am Hofgarten/Jahnhalle In der Konzert - & Kongresshalle Bamberg besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen Räumen, Gebäuden und Flächen Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude in der Konzert - & Kongresshalle Bamberg und auf dem Gelände aufhaltenauf- halten, haben entsprechenden Aufforderungen un- verzüglich unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Forum am Hofgarten/Jahnhalle die Konzert - & Kongresshalle Bamberg sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werdenbzw. diese durchsucht wer- den. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen zurückgewie- sen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen Behältnissen in die Veranstaltung den Veranstaltungsbereich untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung Drogeneinfluss stehen, werden • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, wer- den von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte Konzert- und Kongresshalle Bamberg unverzüglich zu verlassenverlassen bzw. haben keinen Zutritt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ord- nungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Konzert - & Kongresshalle Bamberg unverzüglich zu verlassen bzw. haben keinen Zutritt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den EinlassbereichenEinlassbe- reichen. Werden Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen kön- nen • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen Gegenstände • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Recht am eigenen Bild: Xxxxxx durch Mitarbeiter der StadtKonzert - & Kongresshalle Bamberg, durch den Veranstalter Kunden oder beauftragte Unternehmen FotografienFo- tografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Konzert - & Kongresshalle Bamberg zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellther- gestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beein- trächtigt beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Forum am Hofgarten/Jahnhalle die Konzert - & Kongresshal- le Bamberg betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen Videoauf- nahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte Konzert - & Kongresshalle Bamberg willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet wer- den. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können. • Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechni- sche Gegenstände, • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungs- risikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung (sofern keine von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgen. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die Risiken im Forum am Hofgarten/ Jahnhalle durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über Eingangsbereich der Konzert - & Kongresshalle Bamberg hin und stellt den innerhalb von 3 Monaten durch die Stadt entschieden wirdBesuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur Verfü- gung.

Appears in 1 contract

Samples: www.bamberg-ce.de

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern und Gästen, Besuchern/Besucherinnen während ihres Aufenthalts im Forum in der Stadthalle Hofheim am Hofgarten/JahnhalleTaunus. Der Aufenthalt im Forum am Hofgarten/Jahnhalle ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte Magistrat der Stadt Hofheim – Kulturagentur – und Gästen des Veranstalters gestattetder jeweilige Veranstalter (nachfolgend Veranstalter genannt) können den Zutritt für Besucherinnen und Besucher zu nicht öffentlichen Veranstaltungen einschränkend regeln. Besucher haben den auf (Der Zutritt kann z.B. von der Eintritts- karteVorlage einer Einladung, für die jeweilige VeranstaltungEintrittskarte, angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. eines Ausweises, o.ä., abhängig gemacht werden.) Alle Einrichtungen im Forum am Hofgarten/Jahnhalle in der Stadthalle sind pfleglich und schonend zu benutzenbehandeln. Innerhalb des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Stadthalle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Forum am Hofgarten/Jahnhalle besteht RauchverbotDas Rauchen innerhalb der Stadthalle ist verboten. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachtenDas Rauchverbot erstreckt sich auch auf die Verwendung von elektronischen Zigaretten – „E-Zigaretten“. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Flächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen un- verzüglich zu folgen und bei Bei einer Räumungsanordnung das Forum am Hofgarten/Jahnhalle sofort zu verlassen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der öffentlichen Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen in die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Jacken, Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme, Ruck- säcke und Koffer. PersonenDie Besucherin/der Besucher ist gehalten, Wertgegenstände wie Ausweise, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel nicht in den Garderobestücken zu lassen. Eine Haftung des Veranstalters für den Verlust oder eine Beschädigung sämtlicher in den Gardero- benstücken belassenen Gegenständen ist ausge- schlossen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Wenn die Gegen- stände zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder der Besucherinnen und Besucher beitragen können, kann der Veranstalter die Gegenstände sicherstellen. Eine Aufbewahrung der sichergestellten Gegenstände findet nicht statt. Besucherinnen/Besucher, die erkennbar unter Alkohol- nicht mit der Kontrolle oder Drogeneinwirkung stehender Sicherstellung der Gegenstände einverstanden sind, werden kann der Zugang zur Stadthalle verweigert werden. In letzterem Fall besteht kein An- spruch der Besucherin/des Besucheris auf die Erstattung eines etwaigen Eintrittsgeldes. Das Mitbringen folgender Gegenstände ist generell verboten: • Messer, Waffen und vergleichbar gefährliche Gegen- stände oder Substanzen • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Leuchtkugeln, bengalische Feuer, Kerzen und andere pyrotechnische Gegenstände • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzünd- liche oder gesundheitsschädigende Gase, ausge- nommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse aus zerbrechlichem oder splitterndem Material • mechanisch und elektrisch betriebene Lärm- instrumente • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Tiere • Ton- und Bildaufnahmegeräte Das Mitbringen von sonstigen Gegenständen in die Stadthalle kann generell, aus Sicherheitsgründen oder aus hygienischen Gründen untersagt werden. Das Mitbringen und der Veranstaltung ausgeschlossen Verzehr eigener Speisen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nichtGetränke sind nicht gestattet, denn das Stadthallen- Restaurant BEEF’n BEER hat das alleinige Bewirtungs- recht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzesist untersagt, Ton- und Bildaufnahmen mit dem Mobiltelefon herzustellen, aufzubewahren oder zu vervielfältigen. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbei- terinnen/Mitarbeiter der StadtStadthalle, durch den Veranstalter Veran- stalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Stadthalle zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beein- trächtigt beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Forum am Hofgarten/Jahnhalle die Stadthalle betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung sowie durch Hinweisschilder an den Eingängen und im Foyer auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte Stadthalle hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte Stadthalle willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden könnenwerden. • Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge In der Stadthalle gelten die Bestimmungen des Jugend- schutzgesetzes. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Haarspray • BehältnisseFlächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sich in der Stadthalle auf- halten sind • Feuerwerkskörperim Falle einer Räumungsanordnung ver- pflichtet, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechni- sche Gegenstände, • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgendie Räume sofort zu verlassen. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungenkönnen von der Kulturagentur, die im Forum am Hofgarten/ Jahnhalle durchgeführt den Hallenmeistern oder dem jeweiligen Veranstalter ausgesprochen werden. Für Gegen die Aufhebung Kulturagentur gerichtete Haftungsansprüche sind bei Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Hausordnung ist Bestandteil des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten durch die Stadt entschieden wirdMietvertrages. Die Hausordnung tritt am 01.04.2018 in Kraft. gez.

Appears in 1 contract

Samples: www.fiylo.de

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte nachfolgenden Punkte sollen zu einem harmonischen Zusammenleben in einem sauberen und Pflichten von Besuchern ordentli- chen Zentrum beitragen, in dem sich alle Gäste wohlfühlen können. Bei Unklarheiten und Gästen, während ihres Aufenthalts Rückfragen spre- chen Sie uns gerne an. ⮚ Nachtruhe: 2200 und 700 Uhr im Forum am Hofgarten/JahnhalleHaupthaus und dem Freigelände. ⮚ Im gesamten Haus und in den Bungalows gilt strengstes Rauchverbot. ⮚ Das Bekleben (auch mit Tesafilm) ist untersagt. Gerne stellen wir Malerkrepp zur Verfü- gung. Bemalen von Türen, Wänden oder Mobiliar ist verboten ⮚ Speisen und Getränke sowie Geschirr dürfen nicht aus dem Speisesaal entfernt werden. ⮚ Parken nur auf ausgewiesenen und gepflasterten Flächen erlaubt. Rettungswege sind laut StVO freizuhalten • Die Flambacher Mühle ist ein christliches Haus, in dem biblische Prinzipien gelten. Gäste sind aufgefor- dert, diese Ausrichtung zu respektieren und aufeinander Rücksicht zu nehmen. • Das Ausüben von Nicht Christlichen Riten & Ritualen in den öffentlichen Bereichen der Flambacher Mühle ist ausdrücklich nicht erwünscht. • Der Aufenthalt Genuss von Alkohol ist nur im Forum am Hofgarten/Jahnhalle ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und Gästen Rahmen des Veranstalters Jugendschutzgesetzes gestattet. Besucher haben den auf der Eintritts- karte, für die jeweilige Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzenSiehe Aushang. Alle Einrichtungen • Hunde sind im Forum am Hofgarten/Jahnhalle sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Forum am Hofgarten/Jahnhalle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Forum am Hofgarten/Jahnhalle besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Flächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude Haupthaus nicht erlaubt und auf dem Gelände aufhaltenan der Leine zu führen. • Die Gemeinschaftsräume sind stets in aufgeräumtem Zustand zu halten. Bei der Abreise sind die Zim- mer besenrein oder gesaugt und müllfrei zu übergeben. Das Außengelände aufgeräumt und von Müll befreit zu hinterlassen. Die Mülltrennung ist zu beachten. • Die Benutzung von Schlafsäcken ist nicht gestattet. Die Matratzen sind aus hygienischen Gründen mit Schonbezügen versehen. Die Benutzung von Laken ist Pflicht. • Möbel – auch die Terrassenmöbel, haben entsprechenden Aufforderungen un- verzüglich zu folgen Kissen und bei einer Räumungsanordnung Decken dürfen nicht in das Forum am Hofgarten/Jahnhalle sofort zu verlassen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, können auf ihren Inhalt hin kontrolliert Freigelände gebracht werden. Besucher, die • Der Zutritt zur Küche ist aufgrund von Hygienevorschriften nicht gestattet. • Der Speisesaal wird zu den Mahlzeiten geöffnet. • Ein Lagerfeuer darf nur nach rechtzeitiger Absprache mit der Sicherstellung von GegenständenHausleitung entfacht werden, die weil es ge- nehmigungspflichtig ist. Eine Feuerwehr-Meldegebühr ist zu einer Gefährdung der Veranstaltung entrichten. • Die Wasserläufe auf dem Gelände gehören zum wertvollen Kulturgut des „Oberharzer Wasserregals“ und dürfen nicht verändert oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen in die Veranstaltung untersagt aufgestaut werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe • Das Gelände liegt mitten in einem Naturschutzgebiet und fordert ein rücksichtsvolles Verhalten gegen- über der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Werden durch Mitarbeiter der Stadt, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum am Hofgarten/Jahnhalle zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beein- trächtigt werden. Alle Personen, die das Forum am Hofgarten/Jahnhalle betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden können. • Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechni- sche Gegenstände, • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgen. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im Forum am Hofgarten/ Jahnhalle durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten durch die Stadt entschieden wirdNatur.

Appears in 1 contract

Samples: flambacher.de

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte Den Mietern, deren Beauftragten und Pflichten von Besuchern und Gästen, während ihres Aufenthalts ist nur das Betreten der im Forum am Hofgarten/JahnhalleMietvertrag genannten Räume / Flächen und der sinngemäß dazugehörenden Nebenräume (Foyer, Toiletten u. ä.) gestattet. • Der Mieter übt für seine Veranstaltung grundsätzlich das Hausrecht aus. Der Aufenthalt im Forum am Hofgarten/Jahnhalle Vermieter kann das Hausrecht jederzeit an sich ziehen. • Unabhängig davon haben der Mieter, seine Beauftragten und Gäste Anweisungen des beauftragten Personals des Vermieters zu befolgen und dem Personal jederzeit Zutritt zu den gemieteten Räumen zu gewähren. • Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schaltkästen, Fernsprechverteiler sowie Zu- und Abluftöffnungen der Heizungs- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Dies gilt insbesondere auch für Notausgänge. • Beauftragten und Dienstkräften des Vermieters und Aufsichtsbehörden muss jederzeit Zutritt zu den genannten Anlagen gewährt werden. • Sämtliche Veränderungen, Einbauten und Dekorationen, die vom Mieter vorgenommen werden, gehen zu seinen finanziellen Lasten. Er trägt ebenfalls die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. • Aufbauten müssen bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Ein Benageln von Wänden und Fußböden ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters nicht gestattet. Besucher haben • Von dem Vermieter ggf. zur Verfügung gestelltes Material muss in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. • Beschädigungen an Wänden, Fußböden und Leihmaterial sind entschädigungspflichtig. • Wegen des An- und Abtransportes sowie der Aufstellung von besonders schweren Ausstellungsgegenständen, die Fundamente oder besondere Tragvorrichtungen benötigen, sind mit dem Vermieter rechtzeitig vor der Einbringung in die Veranstaltungsräume Abstimmungen zu treffen. • Verpackungsmaterial und sonstige leicht brennbare Abfälle und Materialien dürfen nicht herumliegen und nicht in den auf Ständen oder Gängen aufbewahrt werden. • Eine Verwendung von offenem Licht, Feuer und sonstigen leicht entflammbaren Materialien ist verboten. Ausnahmen sind nur unter Einhaltung der Eintritts- karte, entsprechenden Sicherheitsvorschriften in Abstimmung und nach Genehmigung der zuständigen Organe möglich. Etwaige Auflagen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters. • Zur Dekoration dürfen nur schwer entflammbare oder mit amtlich anerkannten Imprägnierungsmitteln schwer entflammbar gemachte Gegenstände verwendet werden. Dies gilt für die jeweilige Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzenden gesamten Veranstaltungsbereich. Alle Einrichtungen im Forum am Hofgarten/Jahnhalle sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Forum am Hofgarten/Jahnhalle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Forum am Hofgarten/Jahnhalle besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise • Sämtliche Sicherheitsvorschriften in ihrer gültigen Fassung sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen Dies gilt auch für alle sonstigen Verordnungen und Flächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle PersonenVorschriften, die sich im Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen un- verzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Forum am Hofgarten/Jahnhalle sofort zu verlassen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der jeweilige Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen in die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Werden durch Mitarbeiter der Stadt, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum am Hofgarten/Jahnhalle zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beein- trächtigt werden. Alle Personen, die das Forum am Hofgarten/Jahnhalle betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden könnentangieren. • WaffenDer Einsatz von Feuersicherheitswachen ist nach den örtlichen Vorschriften zu beachten. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. • Dies gilt auch für einen evtl. Sanitätsdienst. Sollte für die Einhaltung der Sicherheit einer Veranstaltung ein Polizeieinsatz notwendig sein, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechni- sche Gegenstände, • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck ist der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgen. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im Forum am Hofgarten/ Jahnhalle durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über Vermieter von den innerhalb von 3 Monaten durch die Stadt entschieden wirdKosten freizustellen.

Appears in 1 contract

Samples: www.tzl.de

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, wäh- rend ihres Aufenthalts in der Versammlungsstätte. Der Veranstalter hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen, während ihres Aufenthalts im Forum am Hofgarten/JahnhalleGästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Forum am Hofgarten/Jahnhalle in der Versammlungsstätte ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintritts- karteEintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen im Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Forum am Hofgarten/Jahnhalle der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen Umstän- den unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Forum am Hofgarten/Jahnhalle In der Versammlungsstätte besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise Hin- weise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen Räumen, Gebäuden und Flächen Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden entspre- chenden Aufforderungen un- verzüglich unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Forum am Hofgarten/Jahnhalle Räumungsan- ordnung die Versammlungsstätte sofort zu verlassen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung Veran- staltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst Ordnungs- dienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung Erstat- tung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend ent- sprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behält- nissen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter SchirmeGarderobe. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte Versamm- lungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Werden durch Mitarbeiter der Stadt, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Forum am Hofgarten/Jahnhalle zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beein- trächtigt werden. Alle Personen, die das Forum am Hofgarten/Jahnhalle betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden könnenEinlass- bereichen. • WaffenWaffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechni- sche Gegenstände, pyrotechnische Gegenstände • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke Getränke, Speisen und Speisen Drogen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgenXxxxxxxxxxx 0-00 Xxxxxxxxxxxxxx: 00000 Xxxxxxx-Xxxxxx Sparkasse Vest Recklinghausen Xxxxxxxx 00 00 00 IBAN:XX00 000 000 00 0000 0000 00 00000 Xxxxxxx-Xxxxxx BIC: XXXXXXX0XXX Tel.: 0 23 05/3 56 07-0 Fax: 0 23 05/0 00 00-00 Geschäftsführer: E-Mail: xxxx@xxxxx-xx.xx Xxxxx Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Xx. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im Forum am Hofgarten/ Jahnhalle durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten durch die Stadt entschieden wird.Xxxxxxx Xxxxx Amtsgericht Dortmund Aufsichtsratsvorsitzender:

Appears in 1 contract

Samples: eventforum-castrop.de