Common use of Haftungsbeschränkung Clause in Contracts

Haftungsbeschränkung. Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG. TRAUT behält sich vor, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden zu än- dern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT ist verpflichtet, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Kunde, so ist TRAUT berechtigt, den Vertrag über die betroffene (Teil-

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Haftungsbeschränkung. Im Falle Die vertragliche Haftung von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach MSC Kreuzfahrten für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Schaden dreifachen Reisepreis beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt - soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder - soweit MSC Kreuzfahrten für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen MSC Kreuzfahrten gerichtete Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet MSC Kreuzfahrten bei Sachschäden bis € 4.100,- übersteigt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schädendreifache Reisepreis diese Summe, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der für Sachschäden auf die Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme Reisenden und Reise. MSC Kreuzfahrten haftet nicht für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder Leistungsstörungen im Zusammen- hang Zusammenhang mit dem VertragLeistungen, unabhängig vom Rechtsgrund die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Weitergehende Haftungsbeschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, internationaler Abkommen oder hierauf beruhender gesetzlicher Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, werden hierdurch nicht berührt. Sind diese Vorschriften auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden, so kann sich auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung)MSC Kreuzfahrten hierauf berufen. Die gesetzliche Unsere Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz 2. Seerechtsänderungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend MSC Kreuzfahrten haftet ausdrücklich nicht für Wertgegenstände des Reisenden (Geld, Dokumente, Schmuck, etc.), die vom Reiseteilnehmer nicht sicher verschlossen im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG. TRAUT behält sich vor, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden zu än- dern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermitteltSafe der Rezeption aufbewahrt werden. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen Reiseleitung und/oder die Leistungsträger sind nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT ist verpflichtet, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Kunde, so ist TRAUT berechtigt, den Vertrag über die betroffene (Teil-irgendwelche Ansprüche der Kunden gegenüber der MSC Kreuzfahrten anzuerkennen.

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Haftungsbeschränkung. Im Falle Der Anbieter gewährleistet, dass der Cloud Service während seiner Laufzeit die in der Dokumentation veröffentlichten Spezifikationen erfüllt und der Cloud Service bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt • Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Pflichtverletzungen des Anbieters unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Grundes zu rügen. Der Anbieter beseitigt Sach- und Rechtsmängel des Cloud Services in angemessener Frist. Hat der Anbieter den Mangel auch nach Ablauf einer zweiten vom Kunden schriftlich gesetzten Nachfrist von höchstens angemessener Länge nicht beseitigt, und ist die Tauglichkeit des Service dadurch mehr als nur unerheblich gemindert, hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat. • Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist pro Jahr auf den jährlichen Vertragswert begrenzt, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern des Anbieters. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler ist ausgeschlossen. • Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte auf rechtswidrige Art an Daten des Kunden gelangen, diese manipulieren, zerstören oder entwenden, obwohl der Anbieter alle Sicherheitsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik gebotenen Maßnahmen ergriffen hat um solche Zugriffe Dritter zu verhindern. Der Kunde übernimmt die Haftung für jegliche schuldhaft verursachten Schäden oder Verpflichtungen, die dadurch entstehen, dass mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche der Benutzerkennung sowie mit dem Passwort des Kunden auf Schadensersatz dessen Konto oder sonstige Leistungen Zugriff genommen wird, sofern diese Verwendung dem Kunden zurechenbar ist. • Für den Fall der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen des Anbieters ist die Haftung weiterhin auf diejenigen Schäden begrenzt, die typischerweise bei Marketing-Automation-Verträgen entstehen. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung sowie der gefahrentsprechenden Anfertigung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen Sicherungskopien eingetreten wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter • Der Anbieter haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Beauftragte Aktualität noch dafür, dass sie frei von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet istRechten Dritter sind oder der Absender rechtswidrig handelt, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen indem er die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG. TRAUT behält sich vor, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden zu än- dern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich Informationen übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT ist verpflichtet, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Kunde, so ist TRAUT berechtigt, den Vertrag über die betroffene (Teil-.

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Haftungsbeschränkung. Nur für Bestellungen, die von Käufern in Deutschland aufgegeben werden, gilt die folgende Klausel: Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Außer in Fällen des Vorsatzes haftet der Verkäufer nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsunterbrechung und/oder Betriebsunterbrechung beim Käufer oder seinen Kunden. Die obligatorischen gesetzlichen Ansprüche des Käufers sind hiervon nicht betroffen; dies gilt vor allem bei Schadensersatzforderungen, die auf Leben, Körper oder Gesundheit einer Person zurückzuführen sind. Wenn der Schaden auf den schuldhaften Verstoß gegen eine wesentliche vertragliche Pflicht zurückzuführen ist (d. h. eine Pflicht, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf die sich der Käufer bei der Erfüllung dieser Pflicht regelmäßig verlassen kann), haftet der Verkäufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle von höchstens mit einfacher einer einfachen Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden beschränkt. Nur für Aufträgen, die von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet istKäufern außerhalb Deutschlands aufgegeben werden, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGfolgende Klausel: IN DEM NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTEN DER VERKÄUFER, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN UND UNTERAUFTRAGNEHMER DEM KÄUFER ODER EINEM DRITTEN GEGENÜBER IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSVERLUST, KAPITALKOSTEN, KOSTEN FÜR ERSATZANLAGEN, AUSFALLZEITEN, VERZÖGERUNGEN ODER FÜR STRAFEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN SOLCHER ANSPRUCH DARAUF AUF VERTRAG, GARANTIE, UNERLAUBTE HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER SONSTIGEM BERUHT. TRAUT behält sich vorDIE VERPFLICHTUNG DES VERKÄUFERS FÜR SOLCHE ANSPRÜCHE, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden zu än- dern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteiltSEI ES AUFGRUND VON VERTRÄGEN, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT ist verpflichtetGARANTIE, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der KundeFAHRLÄSSIGKEIT, so ist TRAUT berechtigtUNERLAUBTER HANDLUNG, den Vertrag über die betroffene (Teil-VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, ODER FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER LEISTUNG ODER VERLETZUNG DERSELBEN, ODER AUS DER ENTWICKLUNG, DEM VERKAUF, DER INSTALLATION, DEM BETRIEB ODER DER NUTZUNG DER GERÄTE ODER DER ERBRINGUNG DER UNTER DIESER VEREINBARUNG FALLENDEN DIENSTE ERGEBEN, DARF IN KEINEM FALL DEN KAUFPREIS ÜBERSTEIGEN, DEN DER KÄUFER DEM VERKÄUFER FÜR DIE EINZELNEN GERÄTE ODER EINEN TEIL DAVON ODER FÜR DIE DIENSTE, DIE ZU DEM ANSPRUCH FÜHREN, GEZAHLT HAT.

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Haftungsbeschränkung. Im Falle Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben und unbeschadet der jeweils geltenden gesetzlichen Produkthaftungsbestimmungen haben die Nutzer kein Recht auf Schadenersatz gegen den Anbieter (oder eine in seinem Auftrag handelnde natürliche oder juristische Person). Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Gesundheit oder körperlicher Unversehrtheit sowie Schäden aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wie z.B. einer zur Erreichung des Vertragszwecks unbedingt erforderlichen Verpflichtung und/ oder Schäden aufgrund von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränktVorsatz oder grober Fahrlässigkeit, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssensofern diese Website vom Nutzer ordnungsgemäß und korrekt verwendet wurde. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden Sofern Schäden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden verursacht wurden oder Leben, Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen, haftet der Anbieter nur in Höhe der bei Personenschäden gelten Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren Schäden. Unabhängig davon gilt die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen folgende Einschränkung für alle Ansprüche Nutzer, die nicht als Verbraucher handeln: In jedem Haftungsfall darf die Entschädigung nicht die Gesamtzahlungen, die der Anbieter aufgrund des Vertrages über einen Zeitraum von 12 Monaten vom Nutzer erhalten hat, erhalten wird oder erhalten würde, oder die Laufzeit des Vertrages, falls diese kürzer als 12 Monate ist, überschreiten. Gewährleistungsrechte, Bedingungen, Garantien, Rechte und Rechtsbehelfe, die Nutzern aus dem Competition and Consumer Act 2010 (Cth) zustehen, bleiben durch die Bestimmungen dieser AGB vollständig unberührt. Dasselbe gilt für jegliche ähnliche, zwingend anwendbare Landes- oder Gebietsgesetze, die Nutzern unabdingbare Rechte verleihen. Soweit gesetzlich zulässig ist unsere Haftung gegenüber Nutzern – einschließlich der Haftung wegen Verletzung eines unabdingbaren Rechts und jeglicher sonst nicht kraft dieser AGB ausgeschlossener Haftung – nach billigem Ermessen des Anbieters auf Schadensersatz aus Nacherfüllung oder Ersatz der für die erneute Erbringung der Leistungen entstehenden Kosten begrenzt. Diese Website wird ausschließlich als "as is" und "as available" (im Zusammen- hang vorgefundenen Zustand und wie verfügbar) bereitgestellt und verfügbar gemacht. Die Nutzung des Dienstes erfolgt auf eigenes Risiko. Der Anbieter schließt ausdrücklich alle Bedingungen, Zusicherungen und Garantien aus - ob ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich jeder impliziten Garantie der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter soweit gesetzlich zulässig. Etwaige Ratschläge oder Informationen, ob mündlich oder schriftlich, die der Nutzer vom Anbieter oder über den Dienst erhält, begründen keinerlei Garantien, sofern sie nicht ausdrücklich angegeben sind. Unbeschadet des Vorstehenden übernehmen der Anbieter, seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Co- Brander, Partner, Lieferanten und Mitarbeiter keine Garantie dafür, dass die Inhalte zuverlässig, genau und richtig sind; dass der Dienst den Erwartungen der Nutzer entspricht; dass der Dienst zu einer bestimmten Zeit oder an einem bestimmten Ort ununterbrochen oder zuverlässig verfügbar ist; dass alle Mängel oder Fehler korrigiert werden; oder dass der Dienst frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten ist. Alle Inhalte, die heruntergeladen oder anderweitig durch die Nutzung des Dienstes bezogen werden, werden auf eigenes Risiko heruntergeladen. Allein die Nutzer sind verantwortlich für Schäden am Computersystem oder mobilen Gerät des Nutzers oder für Datenverluste, die durch einen solchen Download oder die Nutzung des Dienstes durch den Nutzer entstehen. Der Anbieter übernimmt keine Garantie oder Verantwortung für Produkte oder Dienstleistungen, die von Dritten über den Dienst oder über eine mit einem Hyperlink verbundene Website oder einen Dienst beworben oder angeboten werden, noch unterstützt er solche Produkte oder Dienstleistungen. Transaktionen zwischen Nutzern und Drittanbietern von Produkten oder Dienstleistungen werden vom Anbieter weder vermittelt, noch überwacht. Der Dienst könnte unzugänglich werden oder mit dem VertragWebbrowser, unabhängig vom Rechtsgrund (auch dem Mobilgerät und/oder dem Betriebssystem des Nutzers nicht mehr richtig funktionieren. Der Anbieter kann nicht für Ansprü- che wahrgenommene oder tatsächliche Schäden haftbar gemacht werden, die aus unerlaubter Handlung)dem Inhalt, dem Betrieb oder der Nutzung dieses Dienstes entstehen. Das Bundesrecht, einige Staaten und andere Rechtsordnungen lassen den Ausschluss und die Einschränkung bestimmter Garantien nicht zu. Die gesetzliche Haftung oben genannten Ausschlüsse gelten möglicherweise nicht für Nutzer. Diese Vereinbarung gibt den Nutzern bestimmte Rechte, während ihm je nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührtRechtsordnung weitere Rechte zustehen könnten. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend Haftungsausschlüsse, und -beschränkungen im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet istRahmen der Vereinbarung sind, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG. TRAUT behält sich vorsofern nach geltendem Recht verboten, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden zu än- dern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT ist verpflichtet, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Kunde, so ist TRAUT berechtigt, den Vertrag über die betroffene (Teil-unwirksam.

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Samples: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net

Haftungsbeschränkung. I9.1. Die Lieferantin haftet allgemein nur im Falle vorsätzlichen Fehlverhaltens oder krass grober Fahrlässigkeit. Soweit nach geltendem Recht zulässig, ist jegliche weitere Haftung der Lieferantin ausgeschlossen . Die Lieferantin, ihre Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen bzw. Vertreter und Auftragnehmer haften dem Kunden und Dritten gegenüber keinesfalls aufgrund von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- Vertrag, deliktischer Handlung oder anderweitig in Fällen leichter oder leicht grober Fahrlässigkeit, für den sind Entgang tatsächlicher oder erwarteter Gewinne, Geschäfte, Umsatzerlöse, für Reputationsverlust, Verlust des Firmenwerts, Zeitverlust, Entgang der Nutzung, Produktionsentgang, Zinsentgang, Kapitalkosten, Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränktDritter, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung finanzielle Verluste, nicht erzielte Einsparungen (in jedem Fall unabhängig davon, ob diese als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat direkte oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung oder indirekte Schadensfolge enstanden sind), noch für Ersatz besonderer Schadensfolgen, Nebenkosten, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist Schadenersatz mit Strafcharakter oder Folgeschäden im Zusammenhang mit der Lieferung. Die Haftung der Lieferantin beschränkt sich auf den direkten Schaden, der von den Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise als natürliche Folge der Vertragsletzung angesehen wird unbeschadet allfälliger sonstiger Beschränkungen. Die Beweislast liegt, soweit gesetzlich zulässig, in diesen Fällen ausgeschlossenjedem Fall beim Kunden. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist Durch die vorstehenden Bestimmungen wird die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme Lieferantin für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder Personenschäden und Tod, Produkthaftung, Arglist, arglistige Täuschung und in sonstiger Hinsicht nicht eingeschränkt, insoweit als die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter geltendem Recht nicht beschränkt oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG. TRAUT behält sich vor, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden zu än- dern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen ausgeschlossen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT ist verpflichtet, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Kunde, so ist TRAUT berechtigt, den Vertrag über die betroffene (Teil-kann.

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Haftungsbeschränkung. IDie zutreffende Kanzlei ist gegenüber dem Kunden nur für die Mängel verantwortlich, die bei der Ausführung des Mandats infolge des Verstoßes gegen die beruflichen Pflichten aufgetreten sind, was zur Folge hatte, dass bei der Beratungstätigkeit ein unzureichendes Ergebnis erzielt wurde. Die Haftung der betreffenden Kanzlei ist auf das Dreifache der vom Mandanten gezahlten Gebühr oder, falls die Zahlung nicht erfolgt ist, auf die vom Kunden für die jeweilige Beratung geschuldete Gebühr begrenzt, jedoch nicht mehr als 20.000 CHF pro Mandant. Wenn der Mandant verschiedene Vereinbarungen mit mehreren Kanzleien in der Gruppe abschließt, ist die oben erwähnte Grenze die Höchstgrenze für die kumulative Haftung der verschiedenen Kanzleien der Gruppe. Die im Falle vorstehenden Absatz genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden von höchstens mit einfacher der betreffende(n) Kanzlei(en) in böser Absicht oder aufgrund ihrer groben Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche verursacht wurde. Die Kanzlei ist nicht verantwortlich für Folgendes: - Verluste oder Schäden, die vom Kunden oder Dritten verursacht wurden und auf fehlerhafte oder unvollständige Daten, Dokumente oder Informationen des Kunden zurückzuführen sind oder auf Schadensersatz andere Weise auf eine Handlung oder Unterlassung des Kunden zurückzuführen sind; - Verluste oder Schäden, die vom Kunden oder Dritten verursacht wurden und auf Handlungen oder Unterlassungen von Drittpersonen zurückzuführen sind, die vom Manden selbst oder von der Höhe Kanzlei beschäftigt wurden, selbst wenn diese Personen von einer mit der Kanzlei verbundenen Organisation beschäftigt sind. Diese Ausnahme gilt nicht (bzw. die Kanzlei ist verantwörtlich) für Misshandlungen oder Unterlassungen von direkte Mitarbeiter der Kanzlei; - Verlust von Gewinnen, indirekten Schäden oder vom Mandanten oder von Dritten verursachte Folgen. Jeder Anspruch auf Entschädigung muss vom Mandanten innerhalb von 12 Monaten nach auf den Schaden beschränktFeststellung oder Verlust bei der Kanzlei gemeldet werden. Nach dieser Frist wird dem Kunden das Recht entzogen, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder weitere Ansprüche einzureichen. Diese Bedingungen engagieren die Kanzlei nicht, ohne einen weiteren Vertrag mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssenMandanten, die die spezifische Bedienungen (Honorar, etc.) darstellt. Eine Haftung für mittelbare SchädenSie sollen Einträge in den einzelnen Verträgen ergänzen, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossendie von den unter dem Dach von Benedeck Verein betriebenden Kanzleien geschlossen werden. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen jedem Fall ist die Verantwortung der einzelnen Kanzleien individuell. Die Anwaltskanzleien behalten ihre Rechtsform gegenüber dem Mandanten bei und schließen entsprechend eigene Rechtsberatungverträge mit jedem Mandanten ab. Daher ist es ausgeschlossen, die Haftung eines unter dem Namen Benedeck tätigen Kabinetts (auch nicht auf subsidiäre Weise) zu übernehmen, wenn kein individueller Rechtsberatungvertrag zwischen dem Mandanten und der betreffenden Kanzlei erfolgt. Dazu, ist kein Mitgliedkanzlei aufgrund eines von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €anderen Mitgliedkanzlei abgeschlossenen Vetrag verantwörtlich. TRAUT haftet für den Verlust oder Der Kunde ist verpflichtet, die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen betreffende Kanzlei zu erstatten und sie für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG. TRAUT behält sich vorzu entschädigen, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung von Dritten - einschließlich Aktionären, Administratoren, Aufsichtsrat und Mitarbeitern des Kunden zu än- dern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT ist verpflichtet, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Kunde, so ist TRAUT berechtigt, den Vertrag über die betroffene (Teil-informațiilor furnizate de Client.

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Haftungsbeschränkung. Im Falle Softwareprodukte können auf Technologien und Komponenten anderer Hersteller basieren. DSG übernimmt keine Gewährleistung für die Fehler- toleranz, Mangel und Verfügbarkeit dieser Tech- nologien. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf ei- ner vom Auftragnehmer zu vertretenden, un- sachgemäßen Behandlung der Technologien oder Komponenten des anderen Herstellers be- ruht. Erweitert oder modifiziert der Auftraggeber (selbst oder durch Dritte) ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung die von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- DSG erbrachten Softwareprodukte, entfällt jegliche Gewährleis- tung durch DSG, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Erweiterung oder Modifizie- rung für den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränktMangel nicht ursächlich ist; in die- sem Fall entfällt jegliche Gewährleistung durch DSG dennoch, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat wenn durch die Erweiterung oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossenModifizierung die Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Erweiterung oder Modifizierung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Der Auftrag- nehmer hat auch nicht für Mängel einzustehen, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Be- triebsbedingungen oder die Verwendung unge- eigneter Betriebsmittel durch den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist Auftraggeber zurückzuführen sind. DSG haftet grundsätzlich nur bei grobem oder vorsätzlichem Verschulden oder Fahrlässigkeit. Die Haftungsgrenze liegt bei IT-Vermögensschä- den bei 0.000.000€ und bei Personenschäden bei 00.000.000€. Die Verantwortung für die Haftung von TRAUT jedenfalls vom Auftraggeber ge- pflegte Daten übernimmt der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €Auftraggeber selbst. TRAUT Er haftet für etwaige Verstöße gegen gute Sitten und Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberechte). DSG haftet nicht bei Unmöglichkeit oder höherer Gewalt. Letzteres liegt vor, wenn Ereignisse ein- treten, die außerhalb des Verantwortungsbe- reichs der DSG liegen, wie z. B. Naturereignisse, Katastrophen, behördliche Eingriffe, gesetzliche Verbote, Streiks und Aussperrungen. Sollte ein Mitverschulden des Auftraggebers er- kennbar sein, ist dies auf die Höhe des Scha- densersatzanspruches anzurechnen. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertre- ter und Betriebsangehörigen der DSG ist ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Scha- den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG. TRAUT behält sich vor, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden zu än- dern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT ist verpflichtet, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Kunde, so ist TRAUT berechtigt, den Vertrag über die betroffene (Teil-verur- sacht.

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Haftungsbeschränkung. Im Falle Die 4cost haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die 4cost haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz ihrer Mitarbeiter oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihres leitenden Angestellten. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche gesetzlichen Vertretern oder Arbeitnehmern des Kunden auf Schadensersatz autorisierten Vertriebspartners ist die Haftung der Höhe nach auf den Schaden beschränktdie bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die 4cost nur, den TRAUT zum Zeitpunkt wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssenUnmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für mittelbare Schädendas Fehlen garantierter Eigenschaften, Mangelfolgeschäden wegen Arglist, für Personenschäden oder Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantiedatenschutzrechtlichen Vorschriften, bei vorsätzlich denen eine Haftung verschuldensunabhängig besteht oder grob fahrlässig verursachten Schäden von Gesetzes wegen nicht ausschließbar oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertragbeschränkbar ist, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend iHaftung der 4cost für in Folge von grober Fahrlässigkeit und Fahrlässigkeit entstandene Schäden ist pro Schadensfall bzw. Schadensvorwurf maximal auf den Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung der 4cost begrenzt, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Die Deckungssummen sind zurzeit 3 Mio. EUR pauschal für Personenschäden, maximal 6 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres und für Sach-/Vermögensschäden 500 000 EUR, maximal 1 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Eine Haftung der 4cost für indirekte Schäden wie z.B. Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder entgangener Gewinn ist ausgeschlossen. Im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche einer Inanspruchnahme der 4cost auf Schadensersatz ist ein Mitverschulden des Kunden direkt gegen Mitarbeiter angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder Beauftragte von TRAUTunzureichender Datensicherung. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG. TRAUT behält sich Eine unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden zu än- dern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren, Schadcode und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Soweit nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT ist verpflichtetanders vereinbart, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Kunde, so ist TRAUT berechtigt, den Vertrag über obliegt die betroffene (Teil-Datensicherung ausschließlich dem Kunden.

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Samples: www.4cost.de

Haftungsbeschränkung. Im Falle digiplan GmbH haftet in keinem Fall für Schäden, die daraus entstehen, dass während der Laufzeit Ihres Wartungsvertrages keine Software, Releases, Zusatzprodukte oder Zusatzservices sowie Support bereitgestellt werden. digiplan GmbH haftet in keinem Fall für Kosten, die durch die Beschaffung von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat Ersatzwaren oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssenErsatzservices entstehen. Eine digiplan GmbH schließt jegliche Haftung für mittelbare indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden Folgeschäden, spezielle oder zufällig entstandene Schäden oder entgangene Gewinne sowie sämtliche Verwendungs- oder Datenverluste aus. Die alleinige Haftung von digiplan GmbH für sämtliche Kosten, Verluste oder Schäden aus allen Ansprüchen, Prozessen oder Klagen, die mit Ihrem Wartungsvertrag im Zusammenhang stehen, beschränkt sich unabhängig von deren Ursache auf direkt entstandene Schäden und entgangenen Gewinn ist übersteigt in diesen Fällen ausgeschlossenkeinem Fall die Wartungsgebühren, die Sie für den Wartungsvertrag entrichtet haben, denen dieser Anspruch zugrunde liegt. In Diese Beschränkungen gelten auch dann, wenn digiplan GmbH von der Möglichkeit derartiger Schäden in Kenntnis gesetzt wurde. Sie bestätigen, dass die Wartungsvertragsgebühr diese Risikoverteilung widerspiegelt und dass die in diesem Absatz genannte Beschränkung einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags zwischen den Parteien darstellt. digiplan GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Schäden, die aus dem Verlust oder dem Diebstahl von Ziffer 0 erfassten Fällen ist Software, Releases oder Zusatzprodukten entstehen. Sie tragen die alleinige Verantwortung zum Schutz von Software, Releases und Zusatzprodukten vor Verlust oder Diebstahl, sowie zum Schutz Ihrer Investitionen durch Versicherungen oder andere Maßnahmen. Die vorliegenden Bedingungen beschränken in keiner Weise die Haftung von TRAUT jedenfalls digiplan GmbH, falls es durch die Nachlässigkeit von digiplan GmbH zu Verletzungen oder Unfällen mit Todesfolge kommen sollte. Diese Beschränkungen stellen eine Ergänzung, nicht jedoch den Ersatz der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit in dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUTjeweils gültigen Lizenzvertrag genannten Haftungsbeschränkungen dar. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet nicht in einem anwendbaren digiplan GmbH Lizenzvertrag anders bestimmt und als Anbieter soweit gesetzlich zulässig übernimmt digiplan GmbH keinerlei Garantien, Zusicherungen oder Gewährleistungen für Software, Releases, Zusatzprodukte, Zusatzservices oder Support, weder ausdrücklich, noch stillschweigend, kraft Gesetzes oder infolge von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet istGeschäftsverkehr oder Handel, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGeinschließlich, jedoch nicht beschränkt auf konkludente Gewährleistungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. TRAUT behält sich vorInsbesondere übernimmt digiplan GmbH keine Gewährleistung dafür, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden zu än- dern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT ist verpflichtet, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Kunde, so ist TRAUT berechtigt, den Vertrag über die betroffene (Teil-dass:

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Samples: Wartungsvertrag

Haftungsbeschränkung. Die CreaCheck GmbH haftet uneingeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften weiterhin uneingeschränkt für Schäden aufgrund der Nichteinhaltung von Garantien und Zusicherungen sowie für Ansprüche aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie für Verletzungen von Kardinalpflichten. Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt. Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach einer einfachen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssenbegrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen Im Übrigen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz – gleich aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen. Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt dieser § 14 entsprechend. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung)unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet istKardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG. TRAUT behält sich voralso solche Pflichten, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die vereinbarten Preise mit Zustimmung der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Kunden zu än- dern Vertragszwecks unentbehrlich sind. Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT ist verpflichtet, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Kunde, so ist TRAUT berechtigt, den Vertrag über die betroffene (Teil-richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

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Samples: creacheck.com

Haftungsbeschränkung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des UGB, haftet der Auftragnehmer darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen, es sei denn, der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit trifft einen leitenden Angestellten des Auftragnehmers. Im Falle von höchstens Haftungsfalle kann darüber hinaus nur Geldersatz verlangt werden, wobei die Haftung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt wird. Im Hinblick darauf wird dem Auftraggeber der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung empfohlen. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist er mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt des Auftragswertes (d. i. Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) begrenzt. Entgangener Gewinn und der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssenErsatz von Folgeschäden kann nicht eingefordert werden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens bzw. Beschädigung auch innerhalb von drei Jahren ab Lieferung bzw. Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen. Nach einem Jahr ab Lieferung bzw. Leistungserbringung durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten den Auftragnehmer trifft den Auftraggeber die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung)Beweislast. Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen Vorschriften dieses Absatzes gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG. TRAUT behält sich vor, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden zu än- dern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteiltnicht, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widersprichtAuftraggeber Verbraucher ist. TRAUT ist verpflichtet, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs Kommt eine Haftung des Auftragnehmers in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der KundeBetracht, so ist TRAUT berechtigtwird er in der Höhe von der Haftung befreit, in der er bestehende und durchsetzbare Ansprüche gegen zuliefernde oder weiterverarbeitende Unternehmen an den Vertrag über Auftraggeber abtritt. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die betroffene (Teil-aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen.

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Samples: www.harrycan.at

Haftungsbeschränkung. IUngeachtet möglicher anders lautender Bestimmungen hierin gilt: (A) Die Haftung des Verkäufers im Falle Kontext der vorliegenden Vereinbarung und dem Verkauf von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- Produkten und der Erbringung von Leistungen für den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz Käufer (unabhängig vom jeweiligen Auslöser einer Haftung und einschliesslich einer Haftung nach Massgabe der Höhe nach in der Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen zur Schadloshaltung (Abschnitt 23 und 24 der vorliegenden Verkaufsbedingungen)) ist insgesamt auf den Schaden beschränktvom Kunden im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung an den Verkäufer gezahlten Gesamt-Kaufpreis für die betreffenden Produkte begrenzt; und (B) der Verkäufer haftet nicht für direkte oder indirekte Neben-, den TRAUT zum Zeitpunkt Sonder-, Straf-, gesetzlich festgelegte, indirekte, Folge- oder Nebenschäden oder Verluste aus Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs, entgangene Gewinne oder Umsätze, Nutzungsausfall oder teilweisen oder vollständigen Datenverlust, unabhängig davon, ob der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge Verkäufer von der Pflichtverletzung vorausgesehen hat Möglichkeit derartiger Schäden in Kenntnis gesetzt wurde und unabhängig davon, ob beschränkte Rechtsmittel ihren wesentlichen Zweck verfehlen. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Produkte nicht vorrangig für die Benutzung durch Privatpersonen oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus Privathaushalte oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung)familiären Umfeld und nicht als Verbrauchsgüter konzipiert sind. Die gesetzliche Haftung in den Bestimmungen zur Schadloshaltung der Vereinbarung (Abschnitte 23 und 24 der vorliegenden Verkaufsbedingungen) sowie in diesem Abschnitt 25 beschriebenen Haftungsbeschränkungen sind eine zentrale Komponente der vom Verkäufer im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung beschriebenen Transaktion, und der Verkäufer wäre ohne die genannten Beschränkungen nicht zum Abschluss der vorliegenden Vereinbarung bereit. Soweit nach geltendem Recht zulässig, gelten die in diesem Abschnitt 25 beschriebenen Beschränkungen und Ausnahmen auch in Haftungsfällen auf der Grundlage von Vertragsverletzungen, Schadloshaltung, Gewährleistung, unerlaubten Handlungen (einschliesslich unter anderem Fahrlässigkeit), kraft Gesetzes oder sonstiger Umstände. Der Käufer wird rechtliche oder billigkeitsrechtliche Schritte spätestens binnen eines (1) Jahres nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührtersten Auftreten eines Klagegrundes unternehmen, ausgenommen wo geltendes Recht eine kürzere Frist vorsieht. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche Sollte es ohne das Eintreten höherer Gewalt auf Seiten des Kunden direkt gegen Mitarbeiter Verkäufers zu Verzögerungen kommen oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung sollte der Verkäufer in § 44a TKG. TRAUT behält sich vor, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden zu än- dern Verzug geraten oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen Waren nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT ist verpflichtet, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Kundeliefern, so ist TRAUT berechtigt, den Vertrag über sind die betroffene (Teil-Rechtsbehelfe des Käufers gegen Honeywell auf die Stornierung der betreffenden Bestellung durch schriftliche Mitteilung an Honeywell beschränkt.

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Samples: sps.honeywell.com

Haftungsbeschränkung. IXxxx Xxxxx haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (b) für die Verletzung von Leben, Xxxx oder Gesundheit, (c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie (d) im Falle Umfang einer von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche Deere übernommenen Garantie. • Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränktVertragszwecks ist (Kardinalpflicht), den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls Xxxx Xxxxx der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. • Eine weitergehende Haftung von 000.000 € pro Schadensfall bei Xxxx Xxxxx besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von Xxxx Xxxxx für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 oben vorliegen. Xxxx Xxxxx haftet insbesondere nicht für Schäden, einschließlich Schäden an der Systemumgebung und dem Betriebssystem, die aus einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €Veränderung der Apps durch den Nutzer oder einer von den Systemanforderungen abweichenden Soft- oder Hardwareumgebung resultieren. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (• Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung)die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Lizenzgebers. Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG. TRAUT behält sich vor, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden zu än- dern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT • Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig zu sichern und ggf. selbst Sicherungskopien anzufertigen. Soweit Xxxx Xxxxx nach dieser Ziffer dem Grunde nach für einen Datenverlust haftet, ist diese Haftung beschränkt auf den Kunden auf Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Nutzer eingetreten wäre. • Der Nutzer ist dafür verantwortlich, bei der Nutzung von MyJobConnect Premium jederzeit die jeweils geltenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung sowie aller anderen anwendbaren Gesetze einzuhalten. Hierzu gehört unter anderem, dass jeder Nutzer von MyJobConnect Premium die Kontrolle über ein mit MyJobConnect Premium ausgestattetes Fahrzeug behalten muss und mobile Endgeräte nicht während der Fahrt bedient werden. • Die Kartennavigation mit der MyLogistics App entbindet den Nutzer nicht von der Beachtung von Verkehrszeichen und den tatsächlich vorherrschenden Straßen- und Verkehrsbedingungen. Auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs ist stets angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Nutzer akzeptiert, dass die Routenplanung der MyLogistics App lediglich einen Vorschlag darstellt und sich die Verkehrsführung sowie die Straßenbedingungen jederzeit entgegen dem Routenvorschlag ändern können. Der Nutzer bleibt als Fahrzeugführer in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisender Verantwortung zu entscheiden, ob der vorgeschlagenen Route unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen gefolgt werden kann. Widerspricht Wenn die tatsächlichen Verhältnisse dies erfordern, muss von der Kunde, so ist TRAUT berechtigt, den Vertrag über die betroffene (Teil-vorgeschlagenen Route abgewichen werden.

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Haftungsbeschränkung. Die GABO mbH & Co. KG haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihr selbst, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder ein schwerwiegendes Organisationsverschulden nachgewiesen werden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die GABO mbH & Co. KG nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrläs- sigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haf- tung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind oder für Mehraufwendungen in der Abwicklung, die durch eine Verbringung des Vertragsgegenstandes an einen anderen Ort entstehen. Ebenso ist bei einer unerheblichen Abweichung der Ist- von der Soll- Beschaffenheit des Vertragsinhalts die Haftung ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmen ist die Haf- tung auch bei grobem Verschulden eines einfachen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen und in der Höhe auf typischerweise entstehende Schäden begrenzt. Die Haftung für jegliche Folgeschäden, einschließlich Strafschadensersatz und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn der Auftraggeber von einem Vertreter des Auftragnehmers auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Der Haftungs- ausschluss gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, soweit der Auftraggeber deren Eintritt durch zumutbare Maßnahmen, insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung, hätte verhindert werden können. Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche einer Inanspruchnahme der GABO mbH & Co. KG aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränktangemessen zu berücksichtigen, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat insbesondere bei unzureichenden Feh- lermeldungen oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssenunzureichender Datensicherung. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG. TRAUT behält sich Unzureichende Datensicherung liegt insbeson- dere dann vor, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden zu än- dern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entspre- chende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT ist verpflichtetaußen, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Kundeinsbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, so ist TRAUT berechtigtdie einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, den Vertrag über die betroffene (Teil-Vorkehrungen zu treffen.

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Haftungsbeschränkung. IBeruht der Fehler auf einem von KMTO zu vertretenden Umstand, so haftet KMTO für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen KMTO, etwa aus Verschulden bei Vertragsschluss, positive Vertragsverletzung oder Delikt sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), haftet KMTO auch im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche leichter Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Kunden auf Schadensersatz Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz oder soweit die Deutsche Post ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat. Im Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt. Die Schadenersatzpflicht ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränktbegrenzt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Partner und Mitarbeiter von XXXX. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Dies gilt nicht, wenn KMTO mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat. KMTO haftet weder für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind, oder dass der Sender rechtswidrig handelt, in dem sie die Informationen übermittelt. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt-Carriers eingetreten, so tritt KMTO alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den TRAUT zum Zeitpunkt Auftraggeber ab. Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die für KMTO die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Pflichtverletzung vorausgesehen Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von KMTO oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von KMTO autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten, hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssenKMTO auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Eine Diese berechtigen KMTO ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung für mittelbare aus- schließen, ist sie bei Schäden, Mangelfolgeschäden die durch die Inanspruchnahme von Diensten von KMTO durch die Übermittlung und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den Speicherung von Ziffer 0 erfassten Fällen ist Daten, und bei Schäden, die Haftung entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von TRAUT jedenfalls Daten durch die KMTO nicht erfolgt ist, der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag 2.500 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. XXXX weist den Auftraggeber hiermit darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von KMTO liegen. TRAUT haftet für den Verlust oder Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem VertragAuftrag von KMTO handeln, unabhängig vom Rechtsgrund von KMTO nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die von Auftraggebern genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte z.B. DSL- Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von TRAUTKMTO haben. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet KMTO erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von KMTO erbrachten Leistung. Gegen Ansprüche von KMTO kann der Auftraggeber, der Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Recht ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGGeltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. TRAUT behält sich KMTO hat an allen vom Auftraggeber bereits gestellten Daten, Vorlagen, Manuskripten, Materialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Auftraggeber berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden zu än- dern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT ist verpflichtet, den Kunden auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Kunde, so ist TRAUT berechtigt, den Vertrag über die betroffene (Teil-wenn

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Haftungsbeschränkung. IAls Nutzer der eCarUp Plattform nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Haftpflichtversicherung im Falle von höchstens Strassenverkehrsrecht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie deckt Schäden, die Fahrer mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränktIhrem Fahrzeug anderen zufügen (Schäden an Personen und Sachen, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung aber auch Erwerbsausfälle als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssendieser Schäden). Eine eCarUp schliesst deshalb jegliche Haftung für mittelbare Schäden an Ladestationen durch Dritte (Fahrer) aus. Streitfälle zwischen Stationsbesitzern und Fahrern sind bilateral zwischen den involvierten Parteien zu lösen und obliegen nicht der Verantwortung von eCarUp. eCarUp haftet auch nicht für Schadenersatzansprüche, darunter Gewinnausfall, Datenverlust oder Personen- und Sachschäden, die aus der Nutzung der Dienstleistungen oder in Verbindung damit entstehen. eCarUp haftet nicht für Schadenersatz- und Haftungsansprüche oder Verluste aufgrund von: (i) Ihrer Nutzung der Dienstleistungen oder der Tatsache, dass Sie nicht darauf zugreifen können; und (ii) Transaktionen oder Beziehungen zwischen Ihnen und einem Drittanbieter. Sie erklären sich darüber hinaus damit einverstanden, dass Ladestationenanbieter möglicherweise keinen Gewerbeschein oder eine Zulassung verfügen. Die Stationsbetreiber sind selbst für einen in jeder Hinsicht rechtskonformen Einsatz und Betrieb der in der eCarUp Plattform eingebundenen Ladepunkte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Erhebung und Verarbeitung der erhobenen Messdaten anhand der am Standort der Ladestation geltenden Vorschriften. Für Hilfspersonen haftet die eCarUp AG nicht. Jede weitergehende Haftung der eCarUp AG für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Auftraggeber in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden, Mangelfolgeschäden die aus Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen oder entgangenem Gewinn entstehen und entgangenen Gewinn ist auch nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden. Sie haften für die Kosten der Reparatur von Schäden an Ladestationen und an Gegenständen aus dem Eigentum eines Drittanbieters bzw. für deren notwendige Reinigung, die aus der Nutzung der Dienstleistungen über Ihr Konto resultieren, wenn diese Schäden oder Reinigungen den Rahmen der üblichen «Abnutzung» übersteigen. Die Dienstleistungen werden im «Ist-zustand» und «nach Verfügbarkeit» angeboten. eCarUp schliesst alle nicht ausdrücklich in diesen Fällen ausgeschlossenBedingungen festgelegten Zusicherungen, einschliesslich Gewährleistungen bezüglich der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Schutzrechten aus. In Ausserdem gibt eCarUp keine Zusicherungen oder Garantien bezüglich der Verlässlichkeit, Qualität, Eignung oder Verfügbarkeit der Dienstleistungen oder Ladestationen von Drittanbietern oder dass diese störungs- und fehlerfrei angeboten werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass das gesamte mit der Nutzung der Dienstleistungen und Waren verbundene Risiko, soweit gesetzlich zulässig, selbst zu tragen. eCarUp führt keine Prüfung der Angaben der Nutzer auf deren Richtigkeit durch. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben jederzeit der Wahrheit entsprechen. eCarUp nimmt keine Anpassungen an den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt den Nutzern eingestellten Inhalten vor. Ausnahmen aus technischen Gründen (z.B. Darstellung auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweitmobilen Geräten, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantiein Apps, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden etc.) oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus Kenntnisnahme von widerrechtlichen oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung)unsittlichen Inhalten bleiben vorbehalten. Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG. TRAUT eCarUp behält sich vor, die in diesen AGB geregelten Vertragsbedingun- gen sowie Registrierung eines Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Registrierungsberechtigt sind handlungsfähige (volljährig und urteilsfähig) natürliche und handlungsfähige juristische Personen. Es ist nur eine Anmeldung pro natürlicher Person zulässig. Bei der Anmeldung hat der Nutzer alle für die vereinbarten Preise mit Zustimmung des Kunden Registrierung notwendigen Angaben wahrheitsgetreu anzugeben; allfällige spätere Änderungen sind unverzüglich im Nutzerkonto zu än- dern oder zu ergänzenaktualisieren. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich übermittelt. Die Zustimmung des Kunden zu derart übermittelten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. TRAUT Der Nutzer ist verpflichtet, alle Anmeldedaten und Passwörter geheim zu halten und so aufzubewahren, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben. Das Nutzerkonto ist persönlich und nicht übertragbar. Es ist Ihnen nicht gestattet, Dritten die Nutzung Ihres Xxxxxx zu erlauben. Es ist Ihnen nicht gestattet, Ihr Konto an andere Personen oder Unternehmen abzutreten oder auf sonstige Weise zu übertragen. Sie verpflichten sich zur Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, wenn Sie die Dienstleistungen nutzen, und Sie dürfen die Dienstleistungen ausschliesslich für rechtmässige Zwecke nutzen. Sie verursachen beim Drittanbieter oder einer anderen Partei im Zuge der Nutzung der keine Belästigung, keine Unannehmlichkeiten und keine Sachschäden. Wenn ein Nutzer diese AGB verletzt, gegen gesetzliche Vorschriften verstösst, Rechte Dritter verletzt, seine Rechte und Pflichten in missbräuchlicher Weise geltend macht, oder eCarUp sonstige berechtigte Interessen zum Schutz der übrigen Nutzer hat, behält eCarUp sich vor: - Nutzer zu verwarnen; - die Nutzung der Plattform generell oder für einzelne Nutzer einzuschränken; - Angebote vorübergehend zu deaktivieren (z.B. wenn ein Nutzer längere Zeit nicht auf Anfragen reagiert, solange zwischen Stationsbesitzer und E-Auto Fahrer ein ungelöster Konflikt besteht; wenn fällige Forderungen nicht beglichen sind); - Angebote zu deaktivieren - Nutzern vorübergehend den Kunden Zugang zur Plattform zu sperren; - Nutzer endgültig zu sperren, wenn sie in grober Weise oder wiederholt gegen die ihnen obliegenden Pflichten verstossen. Sie sind selbst für die Einrichtung des für die Nutzung der Dienstleistungen erforderlichen Datennetzwerkzugangs verantwortlich. Wenn Sie von einem WLAN-fähigen Gerät aus auf die Dienstleistungen zugreifen oder diese Rechtsfolge eines nutzen, können Daten- sowie Verbindungsentgelte und -gebühren Ihres mobilen Netzwerkanbieters anfallen, für deren Entrichtung Sie verantwortlich sind. Sie sind selbst für die Beschaffung und Aktualisierung der kompatiblen Hardware und Geräte verantwortlich, die für den Zugriff auf die Dienstleistungen und Anwendungen sowie deren Aktualisierungen bzw. für die entsprechende Nutzung erforderlich sind. eCarUp übernimmt keine Garantie dafür, dass die Dienstleistungen oder Teile davon auf der jeweiligen Hardware bzw. den betreffenden Geräten funktionieren. Ausserdem können bei den Dienstleistungen Störungen und Verzögerungen auftreten, die durch die Nutzung von Internet und elektronischen Kommunikationsmitteln bedingt sind. eCarUp kann zudem den Zugriff auf die Leistungen der Plattform einschränken oder aufheben, wenn dies aus Gründen der Kapazität, der Sicherheit, der Serverintegrität oder für technische Massnahmen erforderlich ist. Soweit möglich wird eCarUp die Nutzer über solche Einschränkungen vorab informieren. Vertragspartner verpflichten sich, ihre Mitarbeiter sowie beigezogene Personen zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in sei- ner Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisenallgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Vertragspartners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Widerspricht Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der KundeBeendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Insbesondere sind die Mitarbeiter beider Parteien zu verpflichten, über die ihnen aus Anlass oder bei Gelegenheit der Tätigkeit für die Parteien zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten und andere Informationen gegenüber jedermann Stillschweigen zu bewahren. Dieser Vertrag und alle die damit verbunden Rechte und Pflichten unterstehen dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zug, Schweiz. Falls sich zwischen der deutschen und der fremdsprachigen Fassung dieser Bedingungen Differenzen ergeben, ist auf den deutschen Originaltext abzustellen. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so ist TRAUT berechtigt, den Vertrag über die betroffene (Teil-gilt der übrige Teil der Bestimmungen sinngemäss weiter.

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