Common use of Geistige Eigentumsrechte Clause in Contracts

Geistige Eigentumsrechte. 12.1. Die geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers an allem, was der Verkäufer dem Käufer bei der Ausführung des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer zur Verfügung stellt, darunter in jedem Fall Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Entwürfe, Verfahren, Modelle, Formen, Druckstöcke und Domainnamen (die der Käufer zum Zwecke der Vermarktung der Produkte des Verkäufers registriert hat), verbleiben beim Verkäufer und dürfen vom Käufer nur zur Ausführung des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer verwendet werden. Nach Beendigung des Vertrags werden die betreffenden Unterlagen und Informationen auf erstes Anfordern des Verkäufers zurückgegeben oder vernichtet. 12.2. Wenn bei der Ausführung des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer geistige Eigentumsrechte entstehen, liegen die geistigen Eigentumsrechte, einschließlich des Urheberrechts, beim Verkäufer. Soweit die geistigen Eigentumsrechte dem Käufer kraft Gesetzes zustehen, überträgt der Käufer diese Schutzrechte im Voraus auf den Verkäufer, wobei der Käufer gegebenenfalls an dieser Übertragung mitwirkt und darüber hinaus dem Verkäufer im Voraus eine unwiderrufliche Vollmacht erteilt, die es dem Verkäufer ermöglicht, alles zu tun, was erforderlich ist, damit die geistigen Eigentumsrechte auf den Verkäufer übergehen. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Käufer auf die beim Käufer gegebenenfalls verbleibenden Persönlichkeitsrechte beziehungsweise verpflichtet sich, diese im Geschäftsverkehr nicht auszuüben. 12.3. Wenn der Verkäufer dem Käufer ein Nutzungsrecht einräumt, so geschieht dies stets auf Grundlage einer nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Lizenz, die auf die vereinbarte Nutzung beschränkt ist. In Ermangelung einer zuvor vereinbarten Nutzungsdauer, ist das Recht zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers in jedem Fall auf die Dauer des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer beziehungsweise auf die Dauer, in welcher der Käufer Produkte vom Verkäufer bezieht, beschränkt. Eine vom Verkäufer erteilte Lizenz kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, ohne dass der Verkäufer dem Käufer gegenüber zu irgendeiner Form von Schadensersatz verpflichtet ist. 12.4. Nach der Kündigung, Auflösung oder Beendigung einer langfristigen Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und Verkäufer, hat der Käufer auf erstes Anfordern des Verkäufers dafür Sorge zu tragen, dass keine wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer übernommen werden. Zu diesem Zweck wird der Käufer alle erforderlichen Handlungen vornehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: a) Die Einstellung der Nutzung von kennzeichnenden Wirtschaftsgütern des Verkäufers im Geschäftsverkehr, wie zum Beispiel eines Domainnamens durch den Käufer; b) Die Einstellung der Nutzung und die Übertragung eines Domainnamens, Handelsnamens oder einer Marke, die ein Unterscheidungsmerkmal des Verkäufers enthält, auf den Verkäufer; c) Die Vermeidung verwirrender Werbeaussagen, wie die Verwendung von Unterscheidungsmerkmalen, die einem Unterscheidungsmerkmal des Verkäufers entsprechen; d) Die Lieferung von Waren, die ein Unterscheidungsmerkmal des Verkäufers tragen, zu demselben Preis, zu dem der Käufer diese Waren vom Verkäufer gekauft hat. 12.5. Alle nicht-öffentlichen Informationen, die den Geschäftsprozess des Käufers und des Verkäufers betreffen, gelten als vertrauliche Informationen. Derartige vertrauliche Informationen dürfen von Käufer und Verkäufer weder an Dritte weitergegeben noch für den eigenen Geschäftsbetrieb genutzt werden, es sei denn, dies ist für die Erfüllung einer Verpflichtung zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich. 12.6. Im Falle eines Verstoßes gegen die Artikel 12.1, 12.2, 12.4 und 12.5 ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 € zu zahlen, ohne dass es irgendeiner Inverzugsetzung bedarf, und unbeschadet des Rechts des Verkäufers, vollen Schadensersatz nebst Zinsen und Kosten zu fordern. Eine gezahlte oder geschuldete Vertragsstrafe wird nicht zur Reduzierung eines fälligen Schadensersatzes, einschließlich Zinsen und Kosten, verwendet. Käufer und Verkäufer weichen hiermit ausdrücklich von den Bestimmungen in Artikel 92, Absatz 2 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ab.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, General Terms and Conditions of Sale and Delivery

Geistige Eigentumsrechte. 12.1. Die ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇ BV ist der ausschließliche Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf das Produkt und die damit verbundenen Dienstleistungen. ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇ BV gewährt dem Nutzer nur ein persönliches Recht auf Zugang und Nutzung des Verkäufers Produkts, vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen. Das Produkt und die verschiedenen Elemente, die auf dem Produkt vorkommen (wie Texte, Fotos, Datenbanken, Kataloge, Aktualisierungen, Marken, Logos, Illustrationen, Software und Videos) sind durch die Rechte des geistigen Eigentums geschützt, die ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇ BV oder seinen Lizenzgebern gehören. Gegebenenfalls sind sie Gegenstand einer Genehmigung zur Veröffentlichung, Verbreitung oder eines erworbenen Nutzungsrechts. Unbeschadet des Vorstehenden behält der professionelle Nutzer die Rechte am geistigen Eigentum seiner (inhaltlichen) Beiträge, die er gemäß der Kooperationsvereinbarung an allem▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇ geliefert hat. ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇ BV behält sich das Recht vor, was der Verkäufer dem Käufer bei der Ausführung des Vertrags zwischen Verkäufer Beiträge zu editieren, zu übersetzen und Käufer zur Verfügung stelltgegebenenfalls zu ändern, darunter in jedem Fall Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Entwürfe, Verfahren, Modelle, Formen, Druckstöcke und Domainnamen (die der Käufer zum Zwecke der Vermarktung der Produkte des Verkäufers registriert hat), verbleiben beim Verkäufer und dürfen vom Käufer nur zur Ausführung des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer verwendet werden. Nach Beendigung des Vertrags werden die betreffenden Unterlagen und Informationen auf erstes Anfordern des Verkäufers zurückgegeben ohne grundlegende Änderungen am Inhalt oder vernichtet. 12.2Konzept vorzunehmen. Wenn bei jedoch die (inhaltlichen) Beiträge des professionellen Nutzers zur Schaffung eines wesentlichen Teils des Produkts führen, dann verpflichtet sich der Ausführung des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer geistige Eigentumsrechte entstehenprofessionelle Nutzer dazu, liegen die geistigen Eigentumsrechte, einschließlich des Urheberrechts, beim Verkäufer. Soweit die geistigen Eigentumsrechte an diesen (inhaltlichen) Beiträgen an ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇ BV ohne jegliche Gebühr zu übertragen. ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇ BV bietet dem Käufer kraft Gesetzes zustehenprofessionellen Nutzer die Möglichkeit, überträgt (inhaltliche) Beiträge für das Produkt aufzunehmen, in der Käufer diese Schutzrechte im Voraus auf den VerkäuferAnnahme, wobei der Käufer gegebenenfalls an dieser Übertragung mitwirkt und darüber hinaus dem Verkäufer im Voraus eine unwiderrufliche Vollmacht erteiltdass es sich nicht um (inhaltliche) Beiträge handelt, die es dem Verkäufer ermöglicht, alles zu tun, was erforderlich ist, damit die geistigen durch geistige Eigentumsrechte auf den Verkäufer übergehen. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Käufer auf die beim Käufer gegebenenfalls verbleibenden Persönlichkeitsrechte beziehungsweise verpflichtet sich, diese im Geschäftsverkehr nicht auszuüben. 12.3. Wenn der Verkäufer dem Käufer ein Nutzungsrecht einräumt, so geschieht dies stets auf Grundlage einer nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Lizenz, die auf die vereinbarte Nutzung beschränkt ist. In Ermangelung einer zuvor vereinbarten Nutzungsdauer, ist das Recht zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers in jedem Fall auf die Dauer des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer beziehungsweise auf die Dauer, in welcher der Käufer Produkte vom Verkäufer bezieht, beschränkt. Eine vom Verkäufer erteilte Lizenz kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, ohne dass der Verkäufer dem Käufer gegenüber zu irgendeiner Form von Schadensersatz verpflichtet ist. 12.4. Nach der Kündigung, Auflösung oder Beendigung einer langfristigen Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und Verkäufer, hat der Käufer auf erstes Anfordern des Verkäufers dafür Sorge zu tragen, dass keine wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer übernommen werden. Zu diesem Zweck wird der Käufer alle erforderlichen Handlungen vornehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: a) Die Einstellung der Nutzung von kennzeichnenden Wirtschaftsgütern des Verkäufers im Geschäftsverkehr, wie zum Beispiel eines Domainnamens durch den Käufer; b) Die Einstellung der Nutzung und die Übertragung eines Domainnamens, Handelsnamens oder einer Marke, die ein Unterscheidungsmerkmal des Verkäufers enthält, auf den Verkäufer; c) Die Vermeidung verwirrender Werbeaussagen, wie die Verwendung von Unterscheidungsmerkmalen, die einem Unterscheidungsmerkmal des Verkäufers entsprechen; d) Die Lieferung von Waren, die ein Unterscheidungsmerkmal des Verkäufers tragen, zu demselben Preis, zu dem der Käufer diese Waren vom Verkäufer gekauft hat. 12.5. Alle nicht-öffentlichen Informationen, die den Geschäftsprozess des Käufers und des Verkäufers betreffen, gelten als vertrauliche Informationen. Derartige vertrauliche Informationen dürfen von Käufer und Verkäufer weder an Dritte weitergegeben noch für den eigenen Geschäftsbetrieb genutzt werdengeschützt sind, es sei denn, dies ist der professionelle Nutzer besitzt selbst diese Rechte oder verfügt über alle notwendigen Genehmigungen für die Erfüllung einer Verpflichtung zwischen Käufer uneingeschränkte Verwertung und Verkäufer erforderlichNutzung der Beiträge in welcher Form auch immer, weltweit und für die Dauer des Schutzes der geistigen Rechte, die für diese Beiträge gelten. In jedem Fall trägt ▇▇▇▇▇▇▇▇. 12.6▇▇▇▇▇▇▇ BV keine Verantwortung in dieser Angelegenheit. Im Falle eines Verstoßes gegen Der professionelle Nutzer stellt ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇ BV von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Artikel 12.1(inhaltlichen) Beiträge an ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇ BV frei. ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇ BV ist nicht in der Lage, 12.2, 12.4 und 12.5 ist die Beiträge vor der Käufer verpflichtet, Veröffentlichung auf dem Verkäufer für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 € Produkt auf ihre Rechtmäßigkeit oder die Einhaltung der geistigen Eigentumsrechte zu zahlen, ohne dass es irgendeiner Inverzugsetzung bedarf, und unbeschadet des Rechts des Verkäufers, vollen Schadensersatz nebst Zinsen und Kosten zu fordern. Eine gezahlte oder geschuldete Vertragsstrafe wird nicht zur Reduzierung eines fälligen Schadensersatzes, einschließlich Zinsen und Kosten, verwendet. Käufer und Verkäufer weichen hiermit ausdrücklich von den Bestimmungen in Artikel 92, Absatz 2 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches abüberprüfen.

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Sources: Nutzungsbedingungen

Geistige Eigentumsrechte. 12.11. Die geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers an allemDer Auftragnehmer behält sich alle Rechte vor, was der Verkäufer dem Käufer bei der Ausführung des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer zur Verfügung stellt, darunter in jedem Fall Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Entwürfe, Verfahren, Modelle, Formen, Druckstöcke und Domainnamen (die der Käufer zum Zwecke der Vermarktung der Produkte des Verkäufers registriert hat), verbleiben beim Verkäufer und dürfen vom Käufer nur zur Ausführung des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer verwendet werden. Nach Beendigung des Vertrags werden die betreffenden Unterlagen und Informationen auf erstes Anfordern des Verkäufers zurückgegeben oder vernichtet. 12.2. Wenn bei der Ausführung des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer geistige Eigentumsrechte entstehen, liegen die geistigen Eigentumsrechte, einschließlich des Urheberrechts, beim Verkäufer. Soweit die geistigen Eigentumsrechte dem Käufer kraft Gesetzes zustehen, überträgt der Käufer diese Schutzrechte Auftragnehmer im Voraus auf den Verkäufer, wobei der Käufer gegebenenfalls an dieser Übertragung mitwirkt und darüber hinaus dem Verkäufer Bereich des geistigen Eigentums im Voraus eine unwiderrufliche Vollmacht erteilt, die es dem Verkäufer ermöglicht, alles zu tun, was erforderlich ist, damit die geistigen Eigentumsrechte auf den Verkäufer übergehen. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Käufer auf die beim Käufer gegebenenfalls verbleibenden Persönlichkeitsrechte beziehungsweise verpflichtet sich, diese im Geschäftsverkehr nicht auszuüben. 12.3. Wenn der Verkäufer dem Käufer ein Nutzungsrecht einräumt, so geschieht dies stets auf Grundlage einer nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Lizenz, die auf die vereinbarte Nutzung beschränkt ist. In Ermangelung einer zuvor vereinbarten Nutzungsdauer, ist das Recht zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers in jedem Fall auf die Dauer des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer beziehungsweise auf die Dauer, in welcher der Käufer Produkte Zusammenhang mit vom Verkäufer bezieht, beschränkt. Eine vom Verkäufer erteilte Lizenz kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, ohne dass der Verkäufer dem Käufer gegenüber zu irgendeiner Form von Schadensersatz verpflichtet ist. 12.4. Nach der Kündigung, Auflösung oder Beendigung einer langfristigen Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und Verkäufer, hat der Käufer auf erstes Anfordern des Verkäufers dafür Sorge zu tragen, dass keine wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer übernommen werden. Zu diesem Zweck wird der Käufer alle erforderlichen Handlungen vornehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: a) Die Einstellung der Nutzung von kennzeichnenden Wirtschaftsgütern des Verkäufers im Geschäftsverkehr, wie zum Beispiel eines Domainnamens durch den Käufer; b) Die Einstellung der Nutzung und die Übertragung eines Domainnamens, Handelsnamens oder einer Marke, die ein Unterscheidungsmerkmal des Verkäufers enthält, auf den Verkäufer; c) Die Vermeidung verwirrender Werbeaussagen, wie die Verwendung von Unterscheidungsmerkmalen, die einem Unterscheidungsmerkmal des Verkäufers entsprechen; d) Die Lieferung von Waren, die ein Unterscheidungsmerkmal des Verkäufers tragen, zu demselben Preis, zu dem der Käufer diese Auftragnehmer gelieferten Waren vom Verkäufer gekauft hat. 12.52. In denjenigen Fällen, in denen aus dem vom Auftragnehmer benutzten Katalog bzw. aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag hervorgeht, dass eine Rasse sortenschutzrechtlichen oder gebrauchsmusterrechtlichen Schutz genießt, was an dem ® hinter dem Namen der betreffenden Rasse zu erkennen ist, ist der Auftraggeber an alle mit diesem Recht zusammenhängenden Pflichten gebunden. Eine Verletzung dieser Bestimmung führt dazu, dass der Auftraggeber für alle sich daraus für den Auftragnehmer und für Dritte ergebenden Schäden haftbar ist Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen 1. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht anwendbar sein oder der öffentlichen Ordnung oder dem Gesetz widersprechen, ist nur die betreffende Bestimmung als nicht geschrieben anzusehen, während jedoch die übrigen Bedingungen vollständig in Kraft bleiben. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die bemängelte Bestimmung in eine rechtsgültige Bestimmung umzuwandeln. Baumschule Ebben ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ | ▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ | ▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇ T +▇▇ ▇▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ F +▇▇ ▇▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ W ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇ E ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇.▇▇ Rabobank ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BIC/Swift ▇▇▇▇▇▇▇▇ KvK ’s-Hertogenbosch 16033935 BTW NL003112330B01 EORI NL003112330 1. Alle nicht-öffentlichen InformationenRechtsstreitigkeiten, auch diejenigen, die den Geschäftsprozess des Käufers und des Verkäufers betreffen, gelten nur von einer der Parteien als vertrauliche Informationen. Derartige vertrauliche Informationen dürfen von Käufer und Verkäufer weder an Dritte weitergegeben noch für den eigenen Geschäftsbetrieb genutzt solche angesehen werden, es sei denn, dies ist für die Erfüllung einer Verpflichtung zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich. 12.6. Im Falle eines Verstoßes gegen die Artikel 12.1, 12.2, 12.4 und 12.5 ist der Käufer verpflichtet, unterliegen dem Verkäufer für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 € zu zahlen, ohne dass es irgendeiner Inverzugsetzung bedarfUrteil des innerhalb des Niederlassungsbereichs des Auftragnehmers zuständigen Gerichts, und zwar unbeschadet des Rechts des VerkäufersAuftragnehmers, vollen Schadensersatz nebst Zinsen den Rechtsstreit, wenn gewünscht, einem anderen zuständigen Gericht vorzulegen. 2. Die Bestimmungen gemäß Artikel O.1 gelten unbeschadet der Rechte des Auftragnehmers, mittels eines Schiedsverfahrens vor der Internationalen Handelskammer entsprechend der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer durch nur eine Schiedsperson ein Urteil zu erwirken. Ort des Schiedsverfahrens ist Amsterdam, Niederlande. Das Schiedsverfahren findet in englischer Sprache statt. 3. Auf alle vom Auftragnehmer abgegebenen Angebote und Kosten zu fordernOfferten sowie alle zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. 4. Eine gezahlte oder geschuldete Vertragsstrafe wird nicht zur Reduzierung eines fälligen Schadensersatzes, einschließlich Zinsen und Kosten, verwendet. Käufer und Verkäufer weichen hiermit ausdrücklich von den Bestimmungen in Artikel 92, Absatz 2 von Buch 6 Die Anwendbarkeit des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ab.Wiener Kaufrechts (CISG) wird

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen