Drittmaterialien Musterklauseln
Drittmaterialien. 3.5.1 WSC wird sich angemessen bemühen, durch die Einbeziehung von Drittmaterialien in die Arbeitsergebnisse keine IPR Dritter zu verletzen.
3.5.2 Soweit Drittmaterialien in einem Arbeits- ergebnis integriert sind oder Arbeitsergebnisse zu einem Teil daraus bestehen, wird WSC diese Drittmaterialien im Proposal Letter oder einer anderen geeigneten Dokumentation in Bezug auf das jeweilige Arbeitsergebnis angeben. Wenn im Proposal Letter ausdrücklich vereinbart wird, dass WSC die entsprechende Lizenz erwirbt, erklärt sich WSC bereit, die Lizenz für die Drittmaterialien, die in die Arbeitsergebnisse eingearbeitet wurden, abzutreten oder zu übertragen, soweit dies der jeweilige Dritte gestattet, vorausgesetzt dass das Unternehmen WSC für alle Kosten entschädigt hat, die WSC für eine solche Lizenz zahlen musste. Ist WSC nicht in der Lage, die Lizenz abzutreten oder zu übertragen oder ist im Proposal Letter hierzu nichts vereinbart, so erklärt sich das Unternehmen damit einverstanden, auf eigene Kosten eine separate Lizenz direkt beim Lizenzgeber zu erwerben. Das Unternehmen erkennt an, dass das ordnungsgemäße Funktionieren von Arbeits-ergebnissen und die Verfügbarkeit einiger oder aller Funktionen von Arbeitsergebnissen davon abhängen können, dass das Unternehmen die entsprechenden Lizenzen für die Drittmaterialien besitzt.
3.5.3 Das Unternehmen wird zu jeder Zeit: (a) die Bestimmungen, Bedingungen und Einschränkungen, die in den von WSC mitgeteilten oder anderweitig dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Vereinbarungen über die Nutzung von Drittmaterialien festgelegt sind, einhalten und erkennt an, dass auch WSC diesen Bestimmungen, Bedingungen und Einschränkungen unterliegt; und (b) die alleinige Verantwortung für die Zahlung aller Gebühren, Kosten oder Ausgaben im Zusammenhang mit den Drittmaterialien übernehmen, außer im Proposal Letter wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.
